Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
Zusammenfassung
Die Stadtpolizei soll mit einem Lärmblitzer ausgestattet werden, um Geschwindigkeitskontrollen effektiver durchzuführen. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere in Bereichen mit hohem Fußgängerverkehr wie Schulen und Kindergärten. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die geschilderten Verstöße betreffen Autobahnen und Grundnetzstraßen und fallen damit vollumfänglich in den Aufgabenbereich der Landespolizei, als originär zuständige Behörde für Kontrollen des fließenden Verkehrs.
Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sie unterstützt die Landespolizei bei Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen von Schulwegen, Kindertagesstätten und Wohnquartieren.
Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 19. April 2021OFOF 13/11Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2021OAOA 9Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenAnregung
- 1. Oktober 2021BB 339Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
- 16. Juni 2025OAOA 563Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenAnregung
- 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 242 WochenBB 474Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüstenMagistratsbericht
- 23. August 2026OFOF 80/11Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2026OMOM 653Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)