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Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt

Vorlagentyp: NRIBF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs für die gesamte Planung, den Bau, die Sanierung und die Instandhaltung aller städtischen Bildungseinrichtungen. Dies ist notwendig, um den bestehenden Sanierungsstau zu bewältigen und die Qualität der Bildung in Frankfurt zu erhöhen. Eine vollständige Auslagerung des Schulbaus in einen Eigenbetrieb soll Effizienzgewinne und eine transparente Finanzierung ermöglichen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.) Die Vorlage M 135 "Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" vom 12.09.2025 wird in der vorgelegten Form abgelehnt.

2.) Der Magistrat wird aufgefordert, stattdessen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs vorzubereiten, der die Planung, den Bau, die Sanierung, die Errichtung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung aller städtischen Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen, Kindertagesstätten und damit verbundener Anlagen wie Sporthallen) übernimmt. Dabei ist eine möglichst zeitnahe Übertragung aller relevanten Aufgaben anzustreben, beginnend mit einer vollständigen Auslagerung des Schulbaus sowie der zugehörigen Liegenschaften. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt alleinige Gesellschafterin. Die Einrichtung des Eigenbetriebs erfolgt unter Einhaltung betriebswirtschaftlicher Grundsätze, mit einem eigenen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Finanzierungskonditionen der öffentlichen Hand (z. B. Kommunaldarlehen) und Fördermittel für Kommunen bleiben uneingeschränkt nutzbar.

3.) Die Übertragung der unter Punkt 2 beschriebenen Aufgaben an den Eigenbetrieb erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum, mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Evaluierung durch Gremienbeschlüsse. Investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen werden zentral über den Eigenbetrieb abgewickelt und im Investitionsprogramm (IPG) entsprechend dokumentiert.

4.) Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung des kommunalen Eigenbetriebs zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Falls rechtliche Beanstandungen der Urkundsperson, des Registergerichts, der Finanzverwaltung oder Aufsichtsbehörden Änderungen erfordern, ist der Magistrat ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit der wesentliche Inhalt (vollständige Auslagerung in einen Eigenbetrieb) nicht verändert wird.

5.) Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat,

  • die Kosten der Gründung des Eigenbetriebs aus der Produktgruppe 20.01 zu finanzieren,
  • die im städtischen Haushalt für Bauunterhaltung, Sanierung und Neubau bereitgestellten Mittel - insbesondere aus dem Sachkonto 61610009 sowie dem Investitionsprogramm - künftig unmittelbar an den Eigenbetrieb zu leisten.

Die laufenden Kosten des Eigenbetriebs (Personal, Sachkosten, Verwaltung) sind grundsätzlich aus seinen eigenen Erträgen und Kostenerstattungen zu decken. Der verbleibende Fehlbedarf wird - wie bei jedem anderen städtischen Eigenbetrieb auch - im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung gesondert veranschlagt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Begründung

Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920-1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebots in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie der erhebliche Nachholbedarf im Schulbau - getrieben durch das anhaltende Bevölkerungswachstum Frankfurts sowie die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen - belasten den städtischen Haushalt massiv. Bereits im Haushaltsentwurf 2019 waren rund 122 Millionen Euro für Planung, Bau, Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen vorgesehen; bis 2023 stieg dieser Etat auf gut 220 Millionen Euro. Aktuelle Schätzungen des KfW-Kommunalpanels von 2024 bestätigen den bundesweiten Investitionsrückstand bei Schulgebäuden auf rund 54,8 Milliarden Euro - ein Wert, der allein im letzten Jahr um 7,3 Milliarden Euro gestiegen ist. In Frankfurt plant die Stadt bis 2029 eine Milliardeninvestition, um 9.280 dringend benötigte neue Schulplätze zu schaffen. Doch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist strukturell überfordert: Es verwaltet 176 Schulen und 86 Kitas, kämpft mit einem Sanierungsstau bei über 100 Gebäuden und chronischem Personalmangel - trotz Reform 2017 und zusätzlicher Stellen. Das Ergebnis: 30 Prozent der Schüler lernen aktuell in Container- oder Interimsbauten, laufender Unterhalt bleibt liegen, und große Projekte verzögern sich erheblich. Genau hier setzt die zwingende Notwendigkeit einer kompletten Neuorganisation an. Die jetzt vom Magistrat vorgelegte Gründung einer Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit nur 14 Liegenschaften und befristeter Aufgabenübertragung löst dieses Problem nicht, im Gegenteil. Sie verschärft es durch neue Doppelstrukturen und höhere Verwaltungskosten. Eine vollständige Auslagerung in einen kommunalen Eigenbetrieb hingegen entlastet das ABI langfristig, schafft betriebswirtschaftliche Effizienz und beschleunigt die Umsetzung - ohne teure Parallelstrukturen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen regelmäßig zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Auch die Ende 2017 vorgenommene Neuorganisation des Amts für Bau und Immobilien hat bis heute keinerlei spürbare Verbesserung gebracht. Der mit der Magistratsvorlage jetzt vorgelegte Weg einer "Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" ist kein Lösungsweg, sondern ein Irrweg. Er schafft bewusst neue Doppelstrukturen: Nur 14 Liegenschaften - ein verschwindend kleiner Bruchteil des gesamten Bestands - sollen befristet auf 15 Jahre ausgelagert werden, während das ABI parallel weiterarbeitet. Das birgt zwangsläufig redundante Prozesse, höhere Verwaltungskosten und fehlende Synergien, ohne dass ein echter Effizienzgewinn erkennbar wäre. Eine derart partielle Auslagerung in eine GmbH löst das strukturelle Kernproblem nicht: Die Trennung von Haushalt und Betrieb bleibt unvollständig, die notwendige betriebswirtschaftliche Autonomie für schnelle, transparente und kosteneffiziente Entscheidungen fehlt vollständig. Genau diese Autonomie aber ist die Voraussetzung, um endlich Tempo und Wirtschaftlichkeit in den Frankfurter Schulbau zu bringen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft zu gewährleisten und die hierfür benötigten Milliarden im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, gibt es nur eine konsequente Lösung: die vollständige Ausgliederung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb. Dieser ermöglicht eine echte Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, schafft Transparenz durch gesonderte Rechnungslegung und einen eigenständigen Finanzierungskreis. Durch Abschreibungen freiwerdende Mittel fließen direkt wieder in neue Investitionen, die Bündelung aller Ressourcen führt zu kurzen Wegen, hoher Kostentransparenz und ganzheitlicher Prozesssteuerung. Gleichzeitig bleiben sämtliche Vorteile der öffentlichen Hand - günstige Kommunaldarlehen und Fördermittel - uneingeschränkt erhalten. Genau diesen Lösungsansatz - die vollständige Auslagerung des Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb - hat unsere Fraktion bereits am 23. Januar 2019 mit dem Antrag E 178 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und seither bei jeder Gelegenheit konsequent vertreten. Leider stets ohne Erfolg. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat auch in der aktuellen Vorlage trotz ausdrücklicher Erwähnung unter B. "Alternativen" weiterhin behauptet, ein Eigenbetrieb sei "nicht geeignet" - und das, ohne auch nur ein einziges stichhaltiges Argument zu nennen. Diese Haltung steht in krassem Widerspruch zu den positiven Erfahrungen zahlreicher vergleichbarer Städte und Kreise, die genau diesen Weg seit Jahren erfolgreich beschreiten und den gesamten Schulbau in dedizierte Eigenbetriebe oder städtische Gesellschaften ausgelagert haben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2025 brachte IBF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 21
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung)Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 43 · 11.12.2025
TO I, TOP 4
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung)Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 135 = Annahme, NR 1462 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung - BFF-BIG unter Hinweis auf NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 135 = Annahme, NR 1462 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 20
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGGartenparteiAfD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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