Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur Förderung des juristischen Beratungsangebots für Mieter:innen in Frankfurt am Main zuzustimmen. Dies soll die rechtliche Unterstützung für Mietende verbessern und ihnen helfen, ihre Rechte in einem angespannten Wohnungsmarkt besser wahrzunehmen. Das erwartete Ergebnis ist eine Stärkung der Beratungskulisse und eine Reduzierung der Missbrauchsanfälligkeit auf dem Wohnungsmarkt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Den beigefügten "Richtlinien zur Förderung des juristischen Beratungsangebots für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" zur Vergabe von Projektförderungen wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) mit Etatantrag 67/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von für 36 T€ für 2024 und 39 T€ für 2025 eingestellt wurden. Insgesamt somit 75 T€ in der Produktgruppe 17.1 Wohnen, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen.
b) die nicht verbrauchten Mittel aus 2024 von 36 T€ nach 2025 übertragen wurden und diese unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss durch den Magistrat stehen.
c) die Bewilligung der Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Etatantrages erfolgt.
- Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Maßnahmen und Aktivitäten nach diesen Richtlinien zu bewilligen und zu fördern.
Begründung
A. Zielsetzung
Frankfurt am Main ist gemäß der Mieterschutzverordnung des Landes Hessen vom 18. November 2020 ein angespannter Wohnungsmarkt und ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Für Mietende ist die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten entscheidend, um in diesem schwierigen Umfeld souverän zu agieren. Aufgrund der zivilrechtlichen Natur des Mietrechts gestaltet sich dies jedoch ohne fachliche Unterstützung oft als Herausforderung. Das bedeutet, dass bestehende Ansprüche und Pflichten direkt gegenüber der Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Die Verantwortung liegt somit vor allem bei den Mietenden, formale oder sachliche Mängel zu erkennen, diese zu rügen oder gegebenenfalls ihnen zu widersprechen. Dies betrifft unter anderem Mieterhöhungsverlangen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder die Kündigung eines Mietverhältnisses. Eine unmittelbare öffentlich-rechtliche Kontrolle oder Intervention ist vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen.
Da rund 80 % aller Haushalte in Frankfurt am Main zur Miete wohnen (Quelle: Zensus 2022), ist es das Ziel der Stadt Frankfurt am Main, über die Förderung von Projekten zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main die bestehende Beratungskulisse zu stärken. Dadurch sollen Mietende in Frankfurt am Main auch unter dem Druck des angespannten Wohnungsmarktes ihre Rechte und Pflichten besser kennen und wahrnehmen können.
Durch die Förderung juristischer Beratungsangebote wird die Missbrauchsanfälligkeit auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt reduziert, indem Mietenden ein verbesserter Zugang zu qualifizierter Unterstützung bei der Prüfung beispielsweise von Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Kündigungen zur Verfügung steht. Dies trägt zu einer stärkeren Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt bei und stabilisiert die Mietverhältnisse nachhaltig.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Die Richtlinien definieren ein transparentes und offenes Verfahren im Sinne des Etatantrags, das förderfähigen Organisationen die Möglichkeit bietet, Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Beratung im Bereich des Wohnraummietrechts für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main zu beantragen. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Projektförderung mit einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Maßnahme, die sich an lokal tätige Organisationen richtet.
Die Förderung kann von Vereinen beantragt werden, die ihren Sitz oder eine Geschäftsstelle sowie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Frankfurt am Main haben und nachweisen können, dass sie juristische Beratungsleistungen für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main anbieten.
Darüber hinaus wurde vom Antragstext abweichend beschlossen, dass Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung des Beratungsangebots im Bereich des Wohnraummietrechts förderfähig sind. Die im ursprünglichen Antragstext erwähnte Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen stellt lediglich eine von vielen möglichen Themen im Kontext des Wohnraummietrechts dar. Eine Einschränkung der Förderung auf diesen spezifischen Bereich würde der Vielschichtigkeit der Fragestellungen in diesem Themenfeld nicht gerecht und wäre daher nicht zielführend. Neben der Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen umfasst das Wohnraummietrecht zahlreiche weitere Themen, wie z. B. Mieterhöhungsverlangen, Kündigungsschutz oder die Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen.
Anträge können ab zwei Monaten nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Amtsblatt gestellt werden. Damit erhalten antragsberechtigte Organisationen ausreichend Zeit, ihre Vorhaben zu planen und die Antragsunterlagen vorzubereiten. Die zweimonatige Vorlaufzeit ermöglicht es den Organisationen, qualifizierte und realistisch geplante Anträge einzureichen, was die Effektivität der Förderung erhöht.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der in Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Anlage 1_Foerderrichtlinien (ca. 22 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 67Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 18. November 2024BB 424Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
- 26. Mai 2025Sie sind hierMM 87Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsvortrag
- 26. Mai 2025BB 191Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
- 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 299Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 87 = Annahme, NR 1285 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 87 = Annahme, NR 1285 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1285) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 87 und NR 1285 = Annahme)