Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
Zusammenfassung
Im Etatantrag wird vorgeschlagen, die juristischen Beratungsangebote für Mieter*innenschutzvereine durch zusätzliche Mittel in Höhe von 36.000 Euro für 2024 und 39.000 Euro für 2025 zu verbessern. Dies ist notwendig, um dem gestiegenen Beratungsbedarf aufgrund der erhöhten Betriebskosten und der Energiekrise gerecht zu werden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots bei Mieter*innenschutzvereinen werden im Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 36.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 39.000 Euro eingestellt.
Die Neben- und Betriebskosten sind für viele Mieter*innen gestiegen und in diesem Zuge hat sich auch der Beratungsbedarf bei den Mieter*innenschutzvereinen erhöht. Durch die zur Verfügung gestellten Mittel soll in Kooperation mit Mieter*innenschutzvereinen das juristische Beratungsangebot für ihre Mitglieder verbessert werden.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Mieter*innenschutzvereine bieten umfangreiche Mietrechtsberatungen an. Angesichts der Energiekrise und den damit zusammenhängenden höheren Betriebs- und Heizungskosten steigt der Beratungsbedarf enorm. Das Ziel der Stadt ist es, die Mietbelastung auf maximal 30% des monatlich verfügbaren Einkommens zu begrenzen. Diese setzt sich aus Kalt- und Warmmiete zusammen. Durch die Fördermittel können die Beratungsleistungen zu Gunsten der Vereinsmitglieder verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024Sie sind hierEE 67Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 18. November 2024BB 424Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
- 26. Mai 2025BB 191Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
- 26. Mai 2025MM 87Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsvortrag
- 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 299Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2024 29 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)