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Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken

Vorlagentyp: B
63 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, die rechtlichen Beratungsangebote für Mietvereine aufzustocken und stellt dafür Fördermittel bereit. Ziel ist die Verbesserung der juristischen Unterstützung für Mietende in zeitlich begrenzten Projekten. Dies soll die Mieter*innenvertretung stärken und den Zugang zu rechtlicher Beratung erleichtern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Zwischenbericht: Es wird von der zuständigen Stelle im Amt für Wohnungswesen zurzeit an der Umsetzung des Etatantrags gearbeitet. Es ist vorgesehen, die Mittel des Etatantrags in Form einer Zuwendung als Projektförderung zu vergeben. In Frankfurt am Main aktive Mietervereine können Anträge für zeitlich begrenzte Projekte stellen, mit denen sie das juristische Beratungsangebot für Mietende in Frankfurt am Main verbessern.

Die Ausarbeitung der Richtlinien und der Aufbau der notwendigen Sachbearbeitung von Anträgen konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2024EE 67Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 18. November 2024Sie sind hier
    BB 424Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
    Magistratsbericht
  3. 26. Mai 2025MM 87Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsvortrag
  4. 26. Mai 2025BB 191Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht
  5. 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 299Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstockenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 32 · 21.01.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 424 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 191 vom 26.05.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5606,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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