Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027
Zusammenfassung
Der Vorschlag betrifft den Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2024 und 2025, welcher die finanzielle Planung sowie ein Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024-2027 beinhaltet. Ziel ist es, die Haushaltssatzung zu beraten, zu erlassen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um eine solide finanzielle Basis für die kommenden Jahre zu schaffen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden unter den Ziffern 3.1, 4.1 und 4.2 der ABV aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Auf Grundlage des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt.
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 beläuft sich auf 577,30 Mio. € (planerischer Bestand Ende 2023 514,98 Mio. €), er reicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2024/2025 für die Jahre 2024 und 2025 geplanten Fehlbeträge aus (planerischer Rücklagenbestand Ende 2025 425,35 Mio. €). Die planerischen Überschüsse der Jahre 2026 und 2027 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums wieder anwachsen auf 502,79 Mio. €.
In allen Planjahren kann die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Für die Planjahre 2024 und 2025 werden Zahlungsmittelüberschüsse geplant, die Jahre 2026 und 2027 weisen hingegen Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe Zahlungsmittelüberschüsse und Fehlbeträge im 5-jährigen Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 weisen kumuliert 30,79 Mio. € aus.
Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2024 ist der im Entwurf vorliegende Doppelhaushalt 2024/2025 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Doppelhaushalt 2024/2025, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen. Die Erläuterungen sowie die tabellarischen und grafischen Übersichten des Vorberichtes zum Haushalt 2024/2025 berücksichtigen noch nicht die Veränderungen aus den Beschlusszifffern 19 ff. Eine Anpassung erfolgt erst zum Stand des Haushaltsplanes nach Verabschiedung (Endfassung des Haushaltes).
Die vorliegenden Änderungen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV), die in der Anlage durch Unterstreichung bzw. Streichung kenntlich gemacht wurden, betreffen die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). Sofern Geschäftsvorfälle buchungstechnisch anders abgebildet werden müssen, als in den Ansätzen des Haushaltsplans vorgesehen, so ist dies auch über Budgetbereiche hinweg zulässig.
Ferner wurde die Möglichkeit aufgenommen, auf Basis des Grundsatzbeschlusses § 4153 vom 14.12.2023, M 177 "Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main" die Zuständigkeit für die Zustimmung gem. § 100 HGO im Rahmen der Einberufung des administrativ-organisatorischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE, Stufe 3) auf den Magistrat zu übertragen (Ziffer 4.1 der ABV).
Zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens wurde Ziffer 4.2 ergänzt. Führen hiernach im Rahmen der Vergabe die Ausschreibungsergebnisse zu einer Überschreitung der durch eine Einzelbewilligung (Bau- und Finanzierungsvorlage) beschlossenen Gesamtkosten von 100 T€ bis 1,00 Mio. €, so kann unter der Voraussetzung, dass bereits Wiederholungsausschreibungen erfolgten oder die Marktlage keine besseren Ergebnisse erwarten lässt, bis zur erneuten zeitnahen Beschlussfassung durch den Magistrat vorläufig eine 3er- (bzw. 2er-) Verfügung (Bauherrendezernat, Dezernat Finanzen, Dezernat Bau) als Grundlage für eine Vergabe auch oberhalb der beschlossenen Gesamtkosten herangezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023BB 414Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und BegrünungMagistratsbericht
- 8. März 2024Sie sind hierMM 21Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027Magistratsvortrag
- 4. Mai 2024OFOF 624/11Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des AtzelbergplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 27. Mai 2024OAOA 464Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des AtzelbergplatzesAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Die Partei gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung). ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)