Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027
Zusammenfassung
Der Vorschlag betrifft den Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2024 und 2025, welcher die finanzielle Planung sowie ein Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024-2027 beinhaltet. Ziel ist es, die Haushaltssatzung zu beraten, zu erlassen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um eine solide finanzielle Basis für die kommenden Jahre zu schaffen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden unter den Ziffern 3.1, 4.1 und 4.2 der ABV aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Auf Grundlage des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt.
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 beläuft sich auf 577,30 Mio. € (planerischer Bestand Ende 2023 514,98 Mio. €), er reicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2024/2025 für die Jahre 2024 und 2025 geplanten Fehlbeträge aus (planerischer Rücklagenbestand Ende 2025 425,35 Mio. €). Die planerischen Überschüsse der Jahre 2026 und 2027 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums wieder anwachsen auf 502,79 Mio. €.
In allen Planjahren kann die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Für die Planjahre 2024 und 2025 werden Zahlungsmittelüberschüsse geplant, die Jahre 2026 und 2027 weisen hingegen Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe Zahlungsmittelüberschüsse und Fehlbeträge im 5-jährigen Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 weisen kumuliert 30,79 Mio. € aus.
Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2024 ist der im Entwurf vorliegende Doppelhaushalt 2024/2025 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Doppelhaushalt 2024/2025, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen. Die Erläuterungen sowie die tabellarischen und grafischen Übersichten des Vorberichtes zum Haushalt 2024/2025 berücksichtigen noch nicht die Veränderungen aus den Beschlusszifffern 19 ff. Eine Anpassung erfolgt erst zum Stand des Haushaltsplanes nach Verabschiedung (Endfassung des Haushaltes).
Die vorliegenden Änderungen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV), die in der Anlage durch Unterstreichung bzw. Streichung kenntlich gemacht wurden, betreffen die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). Sofern Geschäftsvorfälle buchungstechnisch anders abgebildet werden müssen, als in den Ansätzen des Haushaltsplans vorgesehen, so ist dies auch über Budgetbereiche hinweg zulässig.
Ferner wurde die Möglichkeit aufgenommen, auf Basis des Grundsatzbeschlusses § 4153 vom 14.12.2023, M 177 "Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main" die Zuständigkeit für die Zustimmung gem. § 100 HGO im Rahmen der Einberufung des administrativ-organisatorischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE, Stufe 3) auf den Magistrat zu übertragen (Ziffer 4.1 der ABV).
Zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens wurde Ziffer 4.2 ergänzt. Führen hiernach im Rahmen der Vergabe die Ausschreibungsergebnisse zu einer Überschreitung der durch eine Einzelbewilligung (Bau- und Finanzierungsvorlage) beschlossenen Gesamtkosten von 100 T€ bis 1,00 Mio. €, so kann unter der Voraussetzung, dass bereits Wiederholungsausschreibungen erfolgten oder die Marktlage keine besseren Ergebnisse erwarten lässt, bis zur erneuten zeitnahen Beschlussfassung durch den Magistrat vorläufig eine 3er- (bzw. 2er-) Verfügung (Bauherrendezernat, Dezernat Finanzen, Dezernat Bau) als Grundlage für eine Vergabe auch oberhalb der beschlossenen Gesamtkosten herangezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023BB 414Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und BegrünungMagistratsbericht
- 8. März 2024Sie sind hierMM 21Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027Magistratsvortrag
- 4. Mai 2024OFOF 624/11Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des AtzelbergplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 27. Mai 2024OAOA 464Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des AtzelbergplatzesAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Die Partei gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung). ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)