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Unterstützung für Nachfolgeregelungen von Handwerksbetrieben

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, eine Richtlinie zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk in Frankfurt am Main zu beschließen. Ziel ist es, die Nachfolgeregelungen zu fördern, um die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk zu sichern. Die Fördermaßnahmen sind als De-minimis-Beihilfe gemäß den EU-Vorgaben gestaltet.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main für die Unterstützung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk" wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  2. Der Magistrat vollzieht die dem Beschluss zugrunde liegenden Fördermaßnahmen und gewährt bei der Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter Einhaltung der jeweiligen Unterstützungsvoraussetzungen Zuschüsse für den Kaufpreis (Basisförderung), für übernommene und neu geschaffene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus), für Investitionen in Maßnahmen der Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung) sowie für Qualifizierungsmaßnahmen der Übernehmenden (Qualifizierungsbonus).
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die dargestellten Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Übernahme von Handwerksbetrieben nach den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main richten.
  4. Die Förderung ist als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 auszugestalten.
  5. Die Finanzierung ist innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sichergestellt. Hierbei dient zur Kenntnis, dass mit dem Etatantrag 247 aus 2024 im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 275 T€ im Budget des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, veranschlagt waren und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit im Jahr 2026 verwendet werden können.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Förderbedarf aus den von der Handwerkskammer prognostizierten Betriebsübergaben der rund 7.400 Handwerksbetriebe in Frankfurt ergibt. Eine Fortführung der Unterstützung für Nachfolgerregelungen von Handwerksbetrieben in den Folgejahren wäre Gegenstand gesonderter Beschlüsse.
  7. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2026.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zur Umsetzung der Richtlinie zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Richtlinie soll Unternehmensnachfolgen im Handwerk fördern, um den Bestand von Handwerksbetrieben in Frankfurt am Main zu sichern. Damit werden Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gestärkt und die Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen gewährleistet.

B. Alternativen

Beschränkung der Förderung von Handwerksbetrieben auf bestehende Beratungsleistungen und somit Verzicht auf weitere bzw. monetäre Anreize zur Stärkung des Handwerksstandorts Frankfurt am Main.

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt am Main stellt die dem Vortrag zugrundeliegenden Fördermaßnahmen bereit und gewährt bei Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter der Bedingung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen Zuschüsse für:

  • Kaufpreis (Basisförderung)
  • für übernommene und neu geschaffene Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus)
  • Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung)
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Übernehmende (Qualifizierungsbonus) Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung Nr. 2023/2831 und ist damit beihilferechtlich unbedenklich. Das federführende Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - ist mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen betraut und kann die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauung beratend und ohne Entscheidungsbefugnis einsetzen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil diese nicht notwendig ist. Eine Information der
    Öffentlichkeit und insbesondere der Zielgruppe zur Fördermaßnahme wird durch
    eine begleitende Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen und unter
    beratender Unterstützung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
    erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 22 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Ältestenausschusses
Sitzung 44 · 29.01.2026
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 22 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 22 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419), AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Grüne (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)CDU (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)SPD (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)Linke (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)FDP (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)AfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Grüne (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)CDU (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)SPD (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)Linke (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)FDP (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419)AfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 419), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; Gartenpartei (= Enthaltung)

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