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Konzept zum Umgang mit Fund- und Verwahrtieren

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Das vorliegende Konzept zum Umgang mit Fundtieren sieht die kontinuierliche Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Fundtieren gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen vor. Durch die Anpassung der Finanzierung auf ein bedarfsgerechtes System möchte die Stadt Frankfurt am Main gewährleisten, dass die tierschutzgerechte Behandlung von Fundtieren langfristig sichergestellt ist.

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Beschlussvorschlag

  1. Das vorliegende Fundtierkonzept wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird zugestimmt, dass die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Fundtieren gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen auf Grundlage des Fundtierkonzeptes dauerhaft sichergestellt wird. Die Zusammenarbeit mit den bestehenden Einrichtungen wird fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt, einschließlich des Abschlusses weiterer Rahmenvereinbarungen sowie der schrittweisen Umstellung auf ein transparentes System aus Grund- und Leistungspauschalen. Für 2026 gelten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fort. Ab 2027 wird von einer jährlichen Finanzierung in Höhe von 1,50 Euro je Einwohner ausgegangen. Der Finanzierungsbedarf beträgt voraussichtlich jährlich 1.200 T€.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz hat jüngst klargestellt, dass Kommunen für die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung aller Fundtiere - einschließlich verwilderter oder freilebender Haustiere - verantwortlich sind. Damit besteht eine eindeutige Pflicht zur Übernahme der entstehenden Kosten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die derzeitige Fundtierpauschale die tatsächlichen Aufwendungen der Tierheime vielfach nicht abbildet. Weiterhin ist festzustellen, dass auf Grundlage der bisherigen Vertragsstrukturen keine einheitliche und sachgerechte Kostenübernahme erfolgt.

Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ist eine transparente Darstellung der aktuellen Kostenstruktur erforderlich. Ziel dieser Vorlage ist es daher, die bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen aufzubereiten und Optionen für eine zukünftige, rechtssichere und auskömmliche Ausgestaltung der Fundtierpauschale darzustellen.

B. Alternativen

Fortführung des bestehenden Systems.

C. Lösung

Es wird vorgeschlagen, das bestehende System bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Derzeit bedient sich die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlicher Partner, um ihrer Verpflichtung zur Verwahrung von Fundtieren bzw. von Tieren, die aus anderen Rechtsgründen (z.B. aus Tierschutzgründen) untergebracht werden müssen, nachzukommen. Teilweise erfolgt die Unterbringung auf vertraglicher Grundlage, teils ohne förmliche Rechtsgrundlage und einzelfall- bzw. anlassbezogen. Es besteht weder ein garantiertes Kontingent an Tierheimplätzen, die von der Stadt Frankfurt am Main belegt werden können, noch eine einheitliche Finanzierungsgrundlage. Das bestehende System ist historisch gewachsen.

In einer Stadt mit wachsender Bevölkerungszahl ist von einem mehr oder weniger parallel verlaufenden Zuwachs an Tieren auszugehen, die als Fundtiere, aus Tierschutzgründen oder aus anderen Gründen untergebracht werden müssen. Dies sollte auf gesicherter und planbarer Basis geschehen, und zwar sowohl hinsichtlich der Anzahl verfügbarer Plätze, als auch hinsichtlich der dafür aufzuwendenden Haushaltsmittel.

Dies kann dadurch gelingen, dass

- alle Unterbringungen möglichst einheitlich vertraglich geregelt werden,

- weitere Partner (Tierheime) integriert werden, um die Anzahl verfügbarer Plätze zu erhöhen

- und eine einheitliche Finanzierung für alle Vertragspartner angewandt wird.

Vorgeschlagen wird, die Finanzierung künftig zweiteilig zu gestalten, nämlich einerseits in Form einer Grundpauschale für die Bereithaltung von Plätzen und andererseits durch eine aufwandsbezogene Vergütung für deren tatsächliche Inanspruchnahme.

Für weitere Einzelheiten wird auf das Konzept (Anlage) verwiesen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
    zunächst individuelle Gespräche mit den derzeitigen (Vertrags-)Partnern geführt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2024EE 41Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 21. August 2026Sie sind hier
    MM 122Konzept zum Umgang mit Fund- und Verwahrtieren
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 4 · 14.09.2026
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

OBR 6
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)

Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City
Sitzung 1 · 28.09.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 4 · 29.09.2026
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)

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