Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Gutscheine zur Unterstützung der Mitgliedschaft in Mieter:innenschutzvereinen für finanziell bedürftige Mieter:innen in Frankfurt am Main auszustellen. Das Ziel ist es, eine formelle rechtliche Vertretung zu gewährleisten, unabhängig von der finanziellen Situation der Haushalte. Dieses Konzept ermöglicht es betroffenen Mieter:innen, Rechtsschutz und Beratung zu erhalten, um Spannungen im Mietverhältnis zu klären.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Der beigefügten "Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen für die Unterstützung einer Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis,
- a)mit Etatantrag E 66/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 100 T€ für 2025 in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" eingestellt wurden.
- b)die Zahlungen aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
- c)die Bewilligung der Zuschüsse (Ausgabe der Gutscheine) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Etatantrages.
- Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, Wertgutscheine nach fachgerechter Prüfung eines Antrags nach den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen an Mieter:innen auszugeben und den Wert jedes Gutscheins im Nachgang an die jeweiligen Mieter:innenschutzvereine nach erfolgter Abrechnung auszuzahlen.
Begründung
A. Zielsetzung
Rund um die Anmietung einer Wohnung entstehen immer wieder Spannungen, wie z. B. um die Abrechnung von Betriebskosten, die richtige Kalkulation von Mieterhöhungen oder etwa die Beseitigung von Mängeln und hierbei bestehender Minderungsansprüche. Im überaus komplexen Feld des Mietrechts bedarf es hierbei zur Klärung und Befriedung von Diskussionspunkten oftmals qualifizierten Rechtsbeistands. Die Stadt Frankfurt hält kostenfreie und fachlich hoch qualifizierte Beratungsangebote wie die Mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz vor, die tiefgreifend und detailliert beraten. Insbesondere die Stabsstelle Mieterschutz leistet dabei auch ggf. längerfristige, begleitende Rechtsberatung. Eine Vertretung der Mieter:innen gegenüber den Vermietenden und die Führung von eventuell notwendigem Schriftverkehr ist der Stadt Frankfurt jedoch rechtlich nicht möglich. Es entsteht die Situation, dass Mieter:innen gegebenenfalls nicht adäquat rechtlich vertreten sind. Ein Weg zur Erlangung einer guten, vergleichsweise günstigen und qualifizierten Vertretung ist die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein. Manche Mieter:innen in Frankfurt sind aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein zu tragen. Die vorliegende Richtlinie soll bedürftigen Mieter:innen ermöglichen, unabhängig von der gegebenen Einkommenssituation eine gute rechtliche Vertretung zu erlangen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Um eine formelle rechtliche Vertretung von Mieter:innen, dort wo nötig, unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Haushalte zu ermöglichen, werden auf Antrag und nach Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit Wertgutscheine ausgegeben. Diese werden bei Mieter:innenschutzvereinen, die an diesem Verfahren teilnehmen, zur Finanzierung einer neuen, einjährigen Mitgliedschaft akzeptiert. Die Vereine rechnen mit der Stadt Frankfurt den Gutscheinwert ab. Im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft leisten die Mieter:innenschutzvereine den benötigten Rechtsbeistand für die Mieter:innen. Die Richtlinie stellt ein Verfahren im Sinne des Etatantrages dar, mithilfe dessen die ausgelobten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € als Gutscheine mit einem Wert von je € 100,00 bedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ergibt sich aus dem Weg der Abrechnung der Gutscheinsvaluta mit den teilnehmenden Vereinen für die Gutscheinsbezieher:innen der Vorteil, nicht in Vorlage treten zu müssen. Der gewählte Wert eines einzelnen Gutscheins in Höhe von € 100,00 ermöglicht die Förderung möglichst vieler Haushalte. Die Höhe des Gutscheins ergibt sich auf Grundlage der anfallenden Kosten für die Vereine. Die Vereine schließen regelhaft zweijährige Mitgliedschaften. Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt wird eine einjährige Mitgliedschaft abgeschlossen, was höhere Kosten mit sich bringt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können. Für die Vertragsverhältnisse ergibt sich aus der professionell durch die Mieter:innenschutzvereine mit den Vermietenden geführte Kommunikation eine Möglichkeit zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen und damit zur Befriedung bei Spannungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgeschrieben. Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auftretenden Mieter:innenschutzvereine wurden beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Dezember 2024BB 434Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 14. April 2025BB 148Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 1. September 2025BB 319Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsbericht
- 5. Januar 2026Sie sind hierMM 6Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenMagistratsvortrag
- 19. Februar 2026NRNR 1546Gutscheine für mietrechtliche Beratung nach Dringlichkeit vergebenSTVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 6 = Ablehnung, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD (M 6 = Ablehnung) Gartenpartei (M 6 = Annahme, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 6 = Annahm, NR 1546 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)