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Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialbezirksvorsteherin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung…

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Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialbezirksvorsteherin und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin, einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im Vorschlag wird empfohlen, bestimmte Ehrenbeamte zu entpflichten und neue Ehrenbeamte zu ernennen, da die bisherigen Ehrenbeamte aus verschiedenen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies soll die Kontinuität und Effizienz der ehrenamtlichen Arbeit im Sozialbereich sichern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2024 die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung, aber auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft weitere Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen nach sich gezogen haben, die sich budgetwirksam niederschlagen. Hinzu kamen allgemeine, krisenbedingte Preissteigerungen, die das Budget zusätzlich belasteten.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierte (BGM 10) sowie der Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - im Haushaltsjahr 2024 aus den vorgenannten Gründen voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von bis zu rund 7.832 T€ abschließen werden. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt mit dem Jahresabschluss 2024. Darin enthalten ist auch ein Budgetübertrag in der Produktgruppe 22.07 in Höhe von rund 2.690 T€ zur Durchführung der im Sonderprogramm StadtForst begonnenen und geplanten Maßnahmen. Für das Sonderprogramm wurden im Haushaltsjahr 2024 4.500 T€ zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag wurden bisher rund 1.810 T€ verausgabt. Die Restmittel sollen zur weiteren Durchführung der im Sonderprogramm festgelegten Maßnahmen nach 2025 übertragen werden. Ebenso werden 1.226 T€ aus aktuellen Etatanträgen, die überwiegend aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2024 noch nicht umgesetzt werden konnten, als Budgetübertrag nach 2025 gebildet sowie 1.696 T€ aufgrund zweckgebundener Mittelbereitstellungen, wie z.B. Landeszuweisungen, Spenden, Erbschaften oder aus Kofinanzierungsmitteln.
  3. Die unter II. aufgeführte Überschreitung von bis zu 7.832 T€ wird gemäß § 100 Abs.1 HGO genehmigt.
  4. Die Deckung der Mehrkosten laut Ziffer II erfolgt zum einen aus in 2024 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von rund 746 T€ der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie durch Minderaufwendungen im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von rund 1.893 T€ und im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von rd. 29 T€, so dass rechnerisch noch 5.163 T€ verbleiben, für die eine Deckung zu finden ist. Dazu konnten dem Dezernat X aus anderen Bereichen/Dezernaten keine Mittel zur Deckung angeboten werden.
  5. Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI - Stadtkämmerei - wird ermächtigt, die Deckung des verbleibenden Defizits von rund 5.163 T€ im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzung der nicht verbrauchten zur Übertragung vorgesehenen Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sicherzustellen, ggf. hierfür Mittel aus nicht budgetierten Veranschlagungen heranzuziehen.

Begründung

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamter (Sozialbezirksvorsteherin/Sozialpflegerin/Sozialpfleger) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter (Sozialbezirksvorsteherin/Sozialpfleger) zu ernennen. Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung.

A. Zielsetzung

Der globale Klimaschutz und die Klimaanpassung sind zentrale Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Internationale Abkommen wie Kyoto, Bonn und Paris setzen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen, darunter das 1,5-Grad-Ziel. Der IPCC-Bericht "Climate Change 2023" verdeutlicht die Dringlichkeit schnellen Handelns. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (2019, Anpassung

2021) legt Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 fest. Hessen konkretisiert dies mit dem Klimaplan, Frankfurt geht mit Beschlüssen wie "Klimaneutrales Frankfurt" (bis 2035, Verwaltung bis 2030) noch weiter.

Frankfurt engagiert sich seit Jahrzehnten im Klimaschutz, z. B. durch den Beitritt zum Klimabündnis (1990) und zum "Konvent der Bürgermeister" (2009). Strategien wie der Masterplan 100% Klimaschutz, die Klimaallianz und die Gründung des Klimareferats unterstützen die Umsetzung.

Öffentliche Grün- und Freiflächen sind ein zentraler Bestandteil der Klimaanpassung. Das Stadtgrün und der Frankfurter Stadtwald leisten einen vielfältigen Beitrag für die Bevölkerung, indem sie soziale, ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen erfüllen. Gleichzeitig wird die biologische Vielfalt, etwa durch naturnahe Gestaltung und die Schaffung von Ersatzlebensräumen für heimische Arten, gefördert.

Die wachsende Nutzungsintensität, der Klimawandel und der Rückgang der Biodiversität erhöhen die Anforderungen an das städtische Grün. Diese Herausforderungen erfordern nachhaltige Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Entwicklung der Grünflächen. Es ist zudem entscheidend, dem kontinuierlichen Werteverzehr durch gezielte, nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung, Instandsetzung und Investition effektiv und langfristig entgegenzuwirken. Beispiele hierfür sind:

  • Mindestgrundpflege für alle Parkanlagen und Grünflächen zur Erhaltung ihrer Qualität, um sie der Bevölkerung adäquat zur Verfügung zu stellen;
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe, insbesondere auf Spielplätzen und auf Wegeflächen;
  • Durchführung regelmäßiger Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht als kommunale Pflichtaufgabe;
  • Pflege des Baumbestandes; Beseitigung akuter Baumschäden sowie die Abarbeitung von Baumpflegemaßnahmen als Ergebnis regelmäßiger Baumkontrollen;
  • Nachpflanzung von Bäumen in optimierten Baumstandorten sowie Baumneupflanzungen im Stadtgebiet und Erprobung von Klimabaumarten;
  • Verbesserung von Baumstandorten, u.a. durch die Erprobung neuer Bodensubstrate und Bewässerungstechnik;
  • Erschließung alternativer Wasserquellen zur Bewässerung des städtischen Grüns zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs und Teilnahme an entsprechenden Forschungsarbeiten;
  • Pflege von Spielplätzen und Freizeitanlagen, defekte Angebote schnell reparieren oder erneuern und den Geräteabbau verhindern;
  • Regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Stadt und Verhinderung von Schädlingsbefall;
  • Förderung der Biodiversität und des Arten- und Biotopschutzes;
  • Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement durch Beteiligungsprozesse;
  • Förderung der Wertschätzung für das öffentliche Grün durch Nachbarschaftsprojekte und Urban Gardening;
  • Wiederaufforstung trockengeschädigter Waldflächen und die Sicherung der zukünftigen Waldgenerationen mit heimischen Baumarten, sowie deren Schutz vor Verdrängung durch invasive, gebietsfremde Baumarten;
  • Instandsetzung von durch den Klimawandel geschädigten Waldgewässern zum Erhalt der Biodiversität;
  • Errichtung und Instandhaltung von Wasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes, um hangabfließendes Regenwasser im Wald zu versickern und von den Städten fernzuhalten;
  • Anlage, Bewirtschaftung und Betreuung von Versuchsflächen trockenresistenter Baumarten;
  • Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den FSC-Richtlinien

B. Alternativen

Die Mehrkosten waren unabweisbar. Ein Großteil der aufgewendeten Mittel war notwendig, um die bestehende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich im Vorfeld nur schwer kalkulieren. Die Höhe der aufzubringenden Mittel variiert in Abhängigkeit der vor allem im Rahmen der Verkehrssicherung durchzuführenden Arbeiten. Der Umfang der zu erbringenden notwendigen Maßnahmen wird sowohl durch die Verbreitung von Schädlingen und Baumkrankheiten, aber auch der Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen, wie Stürme oder Überflutungen, beeinflusst, welche sich nicht vorhersehen lassen.

In Hinblick auf die Erreichung der für die Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Klimaschutzziele sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung ist es unabdingbar, die begonnenen Prozesse fortzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Nach- und Neupflanzungen von Bäumen sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität.

Für den Frankfurter Stadtwald steht keine Alternative zur Übertragung der Restmittel aus dem Sonderprogramm zur Verfügung. Das Streichen oder die Reduzierung der Restmittel bedingt in den folgenden Jahren die Nichterfüllung dringend erforderlicher und zum Teil 2024 schon angestoßener Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogrammes. Nur so kann der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden und ein klimaresilientes und heimisches Waldökogefüge sowie ein vollumfängliches Wassermanagement aufrechterhalten werden. Die Spätblühende Traubenkirsche würde sich massiv ausbreiten und die heimischen Baumarten verdrängen. Darüber hinaus könnten die Leistungen bei der Waldreinigung, der Instandhaltung und dem Angebot der Infrastruktur im Erholungswald nur noch in deutlich reduziertem Umfang erbracht werden.

Auch im Bereich der Grünunterhaltung ließe sich eine Einsparung bei den Kosten für das öffentliche Grün nur mit einer deutlichen Reduzierung der Leistungen bei Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen sowie dem Angebot und der Qualität der Spiel- und Freizeitanlagen erreichen. Die Verfügbarkeit von Spielangeboten würde drastisch sinken, Spielgeräte müssten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.

C. Lösungen

Bereits vor Jahren wurden die ehemaligen Ämter Gartenamt, Friedhofsamt und Forstamt zu einem Grünflächenamt vereinigt. Der Zusammenschluss der drei Liegenschaftsverwaltenden Ämter erfolgte vor dem Hintergrund, die Dienstleitungen Verwaltung/ Personal/ Organisation, Planung und Bau sowie Betrieb und IKT kostenreduzierend zu bündeln.

Das Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - verfolgt darüber hinaus weiterhin verschiedene Strategien, um den vorab ausgeführten Entwicklungen entgegenzusteuern:

Im Rahmen des Projekts Reinigung aus einer Hand werden sukzessive Reinigungsleistungen im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Parks an die FES vergeben, mit dem Ziel ein einheitliches Sauberkeitsbild der Stadt Frankfurt nach außen zu garantieren und Synergien zu heben. Flankierend unterstützt die Stabsstelle Saubere Stadt mit #CleanFFM im Rahmen einer zielorientierten Bewusstmachung und Verhaltensänderungen der Bevölkerung bei der Vermeidung und Beseitigung von Müll und Zigarettenkippen.

Das Grünflächenamt setzt seit Jahren auf klimafeste und ökologisch vorteilhafte Baumarten. Bei allen Standorten wird auf die Durchmischung von unterschiedlichen Arten geachtet, um bei Erkrankung einer Art einem Totalausfall vorzubeugen. Für die Zukunft ist es unabdingbar, an dieser Vorgehensweise festzuhalten. Hierzu wird die Frankfurter Baumliste alle zwei Jahre überarbeitet. Das Grünflächenamt nimmt weiterhin am Straßenbaumtest II der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) teil.

Zur Optimierung der Baumstandorte werden weiterhin die aktuellen europaweiten Erkenntnisse aus der Forschung auf Versuchsstandorten umgesetzt und evaluiert. Zum Schutz des Baumbestands wurde ein "Baustellenbanner" entworfen, der zukünftig bei Baustellen, die städtischen Bäume tangieren, am Bauzaun befestigt werden. Der Banner erläutert den erforderlichen Baumschutz.

Um die Bewässerung von Bäumen und Grünanlagen in der Zukunft sicher zu stellen und dennoch die Ressource Trinkwasser zu schützen wird aktuell im Grünflächenamt ein Konzept zum schrittweisen Umstieg auf Brauchwasser erstellt. Das in Frankfurt vorhandene Brauchwasser soll ebenfalls durch einen Digitalisierungsprozess fest ins Bewässerungsmanagement integriert werden. Dazu werden Zisternen, Brunnen und Pumpen mit digitaler Sensorik ausgestattet. Um das Wasser speichern zu können, Starkregenereignisse abzufangen und das Wasser für Dürrezeiten nutzbar zu machen, werden vermehrt Zisternen an geeigneten Standorten eingebaut. In den Hanglagen im Taunus wurden rund 30 Wasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes angelegt. Weitere sind in Planung.

Zur Unterhaltung der 678 Spiel- und Freizeitanlagen im Frankfurter Stadtgebiet bedarf es weitere Mittel, um Leistungen in der Spielplatzunterhaltung und Schattiermaßnahmen auf Spielplätzen deutlich zu verbessern und Werteverzehr entgegenzutreten.

Die Pflege aller Parkanlagen und Grünflächen erfolgt dergestalt, dass deren Qualität dauerhaft erhalten wird und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen vermieden werden.

Durch Öffentlichkeitsarbeit sowohl medial als auch in Präsenz wird die Bevölkerung zum Schutz und Erhalt des öffentlichen Grüns aufgerufen. Hierzu zählen auch Patenschaften, Urban Gardening Projekte und die Förderung gemeinschaftlichen Engagements. Dies dient nicht zuletzt der Verantwortung für Arten- und Biotopschutz und der Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet.

Die Ökosystemleistungen des Stadtwalds werden durch die Wiederaufforstung klimageschädigter Waldflächen gefördert.

Die Verkehrssicherung ist mittlerweile Daueraufgabe. Ein ausreichender und qualifizierter Mitarbeiter:innenstamm, eine moderne Ausstattung mit Maschinen und Fahrzeugen sowie Unternehmereinsätze tragen zur Stabilisierung des Stadtwaldes bei.

Um bezogen auf den Frankfurter Stadtwald Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zu erhalten, wurden neben betriebsinternen Versuchsflächen diverse Forschungsprojekte aufgenommen:

Kooperationsprojekt mit der Freien Universität Berlin seit 2022 zum Thema "Wissenschaftliche Untersuchung der Anbaumöglichkeiten von süditalienischen Rotbuchenherkünften in der BRD"; Bundesprojekt federführend durch die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg seit 2023 zum Thema "Klimawandelbedingte Mortalitäts- und Wachstumstrends als Grundlage für bundesweit vergleichende Baumarteneignungsbeurteilungen"; Kooperationsprojekt seit 2011 mit der Goethe-Universität Frankfurt auf einer Versuchsfläche mit mediterranen Eichenarten; "My Garden Of Trees" seit 2023 als internationales Forschungsprojekt unterstützt durch die Europäische Kommission mit Untersuchung der Anbaumöglichkeiten von fremdländischen Buchen- und Tannenherkünften.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vollbudgetierte Bereich (BGM 10) inklusive der Bauunterhaltung (BGM 20) des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - weist im Haushaltsjahr 2024 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 7.832 T€ aus. Der exakte Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 festgestellt.

Der festgestellte Mehraufwand geht im Wesentlichen auf die vorab erläuterte Problematik sowie auf die in der Produktgruppe 22.09 im finalen Haushalt auf Sachkonten aufgeteilte Konsolidierung zurück, die sich aus der Differenz zwischen den zum Haushaltsentwurf 2024/2025 gemeldeten Bedarfen und den insgesamt verfügbaren Zielwerten ergab. Hinzu kommen aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes in 2024 noch nicht umgesetzte Etatanträge, deren Budgets im Zuge des Jahresabschlusses zur Übertragung nach 2025 vorgesehen sind.

Zur Deckung werden zunächst vollbudgetierbare Mehrerträge und Minderaufwendungen (BGM 10), die nicht zweckgebunden nach 2025 zu übertragen waren, sowie verfügbare Mittel im Bereich der Personalerträge und -aufwendungen (BGM 21) in Höhe von rund 1.893 T€ sowie rund 29 T€ aus dem Bereich Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) innerhalb der Dezernatsbudgetierung verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung finanzrelevanter Mehrerträge aus Beteiligungen in Höhe von rund 746 T€ in der PG 22.03 im Budget des Dezernates.

Das verbleibende Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 5.163 T€ wird vom Magistrat im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2024 bzw. der zugehörigen Vorlage beordnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 33 · 17.03.2025
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
BFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
BFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung)

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