1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die vorgeschlagene Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken zielt darauf ab, temporäre Überschneidungsgebiete zwischen bestehenden Schulbezirken einzuführen und die Flächen, die zuvor keinem Schulbezirk zugeordnet waren, flächendeckend zuzuordnen. Dies soll die Schulplatzkapazitäten optimieren und sicherstellen, dass alle Grundschüler:innen dem richtigen Schulbezirk zugewiesen werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Hang — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried – Turnhalle, Schulräume und Grundschulstandort08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Raumsituation der Schule am Ried – vorhandene Raumkapazitäten nutzen und zusätzliche Räume sichern08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Hang per E-MailBeschlussvorschlag
- Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom
- März 2023 (GVBl. 2023, 234), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
- Dezember 2022 (GVBl. S. 115), wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 02.11.2023, § 3983, beschlossen. Mit der vorgelegten
- Änderung der Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Anpassungen beschlossen.
2. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke:
2.1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule.
2.2. Alle bisher nicht zugeordneten Flächen und die darin liegenden Adressen in Frankfurt werden einem bzw. mehreren Schulbezirken (SBZ) zugeordnet.
3. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen.
4. Es dient zur Kenntnis, dass
4.1. aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Dezember 2022 (GVBI. S. 115) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. Mai 2020 (GVBI. S. 318) für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden.
4.2. die Satzungsstruktur geändert wurde. Beschreibungen werden durch Auflistung der Straßennamen sowie der Hausnummern, die sich innerhalb des jeweiligen Schulbezirkes befinden, ersetzt. Kartografische Darstellungen bleiben erhalten. Die Schulbezirke sind auch weiterhin der jeweiligen Bildungsregion zugeordnet, weisen aber eine numerische Sortierung anhand der Schulnummer auf.
4.3. die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind.
4.4. über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet.
4.5. die
- Änderungssatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen.
Aufgrund der folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Satzungsänderung notwendig (Ziffer 1 und 2).
- Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes
Bis zur Betriebsreife der Grundschule Heddernheim wird ein Teil des Schulbezirks der Robert-Schumann-Schule zum Überschneidungsgebiet, sodass Kinder, die in diesem Überschneidungsgebiet wohnen, der Römerstadtschule zugewiesen werden (siehe rote Markierung auf der Karte).
Schulnr. 3149 Römerstadtschule , In der Römerstadt 120e
Schulnr. 3107, Robert-Schumann-Schule , Heddernheimer Kirchstr. 13
Überschneidungsgebiet der Grundschulbezirke 3107 und 3149
| Straße | Nummern |
| Antoninusstraße | 42, 44-48, 48a-d, |
| 49-85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 103, 103a-e, 105, 107, 107a, 109, 111, 113, 115, 117, 119 Habelstraße | 34, |
| 38, 40, 42, 44, 46, 48 In der Römerstadt | 50, 50a, 52, 56, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, |
| 90 Konstantinstraße | 1-25, 27, 29, 31, |
| 33, 35, 37-44, 46, 48 Nesselbuschstraße | 1-16, 18 |
| Severusstraße | 46, 46a, 47-48, 48a, |
| 49-52, 54-66, 66a, 67-74, 74a, 75-81, 83, 83a-f, 85, 87, 89, 91, 93, 99 Titusstraße | 37, 39, 41, 43, 45, |
| 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73 | |
2. Flächendeckende Schulbezirke
In den vorangegangenen Satzungen waren folgende Flächen keinem Schulbezirk (SBZ) zugeordnet: Enkheimer Wald, Hauptfriedhof, Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens, Frankfurter Zoo, Ginnheimer Wäldchen, Nordwestkreuz FFM, Westkreuz FFM.
Diese Flächen wurden folgenden SBZ zugeordnet: Enkheimer Wald (SBZ Schule am Hang, Konrad-Haenisch-Schule), Hauptfriedhof (SBZ Heinrich-Seliger-Schule [Neuer jüdischer Friedhof, Hauptfriedhof], SBZ Schwarzburgschule [Alter jüdischer Friedhof, südwestlicher Teil des Hauptfriedhofes]), Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens (SBZ Meisterschule, SBZ Hostatoschule, SBZ August-Gräser-Schule, SBZ Minna-Specht-Schule, SBZ Goldsteinschule, SBZ Friedrich-Fröbel-Schule, SBZ Martin-Buber-Schule, SBZ Mühlbergschule, SBZ Gruneliusschule, SBZ Karl-von-Ibell-Schule [lediglich Im Weidensee 49]), Frankfurter Zoo (SBZ Dahlmannschule), Ginnheimer Wäldchen (SBZ Diesterwegschule), Nordwestkreuz FFM (SBZ Ebelfeldschule, SBZ Michael-Ende-Schule), Westkreuz FFM (SBZ Viktoria-Luise-Schule).
Mit der
- Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wurden bestehende SBZ erweitert, sodass jede Adresse in Frankfurt einem SBZ zugeordnet werden kann.
Begründung
A. Zielsetzung
Prüfverfahren zur Anpassung von Grundschulbezirken
Mit § 143 Satz 1 HSchG ist der gesetzliche Auftrag an den Schulträger formuliert, die Schulbezirke jährlich zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Zur Überprüfung der Grundschulbezirke nutzt die Bildungsplanung des Stadtschulamtes das von der GDI Frankfurt zur Verfügung gestellte Datenmaterial (GIS-Dienste) in der Anwendung ArcGisPro. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt regelhaft einmal im Jahr die Zahl der erwarteten schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Grundschulbezirken aus dem Melderegister zur Verfügung. Diese Daten werden vom Stadtschulamt in die Stadtkarte in ArcGisPro eingebunden und georeferenziert. Ebenso werden die Daten der Prognose und des Monitorings des Stadtschulamtes in die Analyse der Grundschulbezirke einbezogen, wie auch die Informationen aus den durchgeführten Grundschulbegehungen zur Bestandsaufnahme der Räume sowie deren Nutzung (u. a. Prüfung von additiven Nutzungsstrukturen im Bereich Schule und Betreuung und Identifizierung von Raum- und Flächenpotentialen).
Mit der Anwendung ArcGisPro und den darin eingepflegten Daten ist es möglich, die Schulbezirke passgenau an den Rändern zu verschieben und Neuzuschnitte zu definieren, ohne dass Über- bzw. Unterkapazitäten an den jeweiligen Standorten ausgelöst werden. Bei den Anpassungen der Grundschulbezirke wird grundsätzlich darauf geachtet, Schülerinnen und Schüler im Umfang von ca. einer Klassenstärke an eine benachbarte Grundschule zu verschieben.
Die möglichen Schulbezirksanpassungen bzw. temporären Überschneidungsgebieten werden mit den Schulleitungen der Grundschulen und dem Staatlichen Schulamt und den Ortsbeiräten abgestimmt und anschließend per Änderungssatzung beschlossen.
Bei der Anpassung der Schulbezirke bzw. temporären Überschneidungsgebieten wird darauf geachtet, dass durch Änderung der Schulbezirksgrenzen keine Schulwege entstehen, die länger als zwei Kilometer sind, sodass Schülerbeförderungskosten vermieden werden.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
- Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der 3107 Robert-Schumann-Schule und der 3149 Römerstadtschule
Das Überschneidungsgebiet zwischen dem SBZ der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule ist notwendig geworden, da die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Schulplatzkapazitäten an der 3107 Robert-Schumann-Schule bereits seit 2020 nicht mehr ausreichen und die Schule regelmäßig mindestens zwei Mehrklassen bildet. Die Situation verschärft sich zunehmend. Dies hängt u.a. mit den neu entstehenden Wohneinheiten im Neubaugebiet der Sandelmühle zusammen. Nach Rückmeldungen des Stadtplanungsamtes sollen bis zum Herbst 2025 die Hälfte der 270 Wohneinheiten fertiggestellt sein. Weitere Wohneinheiten werden in den nächsten und darauffolgenden Jahren fertiggestellt werden. Zudem kommt es durch die stetig steigenden Schülerzahlen auch zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen (Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026).
3107 Robert-Schumann-Schule (nach iSEP dreizügig)
| Schuljahr | Schulpflichtige im Schulbezirk* | Schülerzahlen Klasse 1 + Anzahl der | |||
| Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität | Durchschnittliche Klassengröße | Klassen lt. Zügigkeit | Gebildete Klassen | ||
| 2020 | 89 | 75 + | |||
| 14 | 24,29 | 12 | 14 | ||
| 2021 | 108 | 75 + | |||
| 29 | 20,80 | 12 | 16 | ||
| 2022 | 90 | 75 + 2 | 19,25 | 12 | 17 |
| 2023 | 122 | 75 + | |||
| 43 | 23,60 | 12 | 18 | ||
| 2024 | 116 | 75 + 5 | 20,00 | 12 | 18 |
| Schuljahr | erwartete Schulpflichtige im | |
| Schulbezirk* | Mit Überschneidungsgebiet | |
| 2025 | 83 | 58 |
| 2026 | 109 | 78 |
| 2027 | 90 | 58 |
| 2028 | 97 | 70 |
| 2029 | 94 | 68 |
| 2030 | 77 | 52 |
*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet.
3149 Römerstadtschule (nach iSEP vierzügig; flexible Eingangsstufe)
| Schuljahr | Schulpflichtige im Schulbezirk* | Schülerzahlen Klasse 1-2 (Flex) + Anzahl der | |
| Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität | Durchschnittliche Klassengröße | Klassen lt. Zügigkeit | Gebildete Klassen |
| 2020 | 101 | 200 - | |
| 21 | - | 16 | 14 |
| 2021 | 86 | 200 - | |
| 27 | - | 16 | 14 |
| 2022 | 105 | 200 - | |
| 8 | - | 16 | 14 |
| 2023 | 85 | 200 | |
| -14 | - | 16 | 14 |
| 2024 | 112 | 190 | |
| -10 | - | 16 | 15 |
| Schuljahr | erwartete Schulpflichtige im | |
| Schulbezirk* | Mit Überschneidungsgebiet | |
| 2025 | 81 | 105 |
| 2026 | 88 | 119 |
| 2027 | 87 | 117 |
| 2028 | 76 | 101 |
| 2029 | 64 | 91 |
| 2030 | 56 | 80 |
*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet.
Die 3149 Römerstadtschule hat eine flexible Eingangsstufe, was bedeutet, dass die Kinder die ersten zwei Schuljahre auch in drei Jahren absolvieren können. Die Schule ist vierzügig und hatte in den letzten Jahren noch freie Schulplatzkapazitäten, ohne dass eine Minderklassenbildung vorlag. Dennoch bieten die zzt. noch freien Schulplatzkapazitäten an der Römerstadtschule die Möglichkeit, die Robert-Schumann-Schule temporär zu entlasten, bis die Grundschule Heddernheim ihre Betriebsreife erreicht hat. Durch das Überschneidungsgebiet kann jedoch lediglich eine kurzfristige Entlastung der Robert-Schumann-Schule bewirkt werden. Zukünftig wird sich die Situation weiter verschärfen, da nach den Wohnbaupotenzialen 2025 die Nachverdichtungsmaßnahme Nordweststadt - In der Römerstadt und Bernadotte-Straße aufgenommen wurde. In diesem Bereich sind weitere 270 Wohneinheiten geplant. Ein Ausbau der Schulplatzkapazitäten im Umfeld dieser beiden Schulbezirke ist dringend notwendig, da durch die temporäre Implementierung des Überschneidungsgebietes keine dauerhafte Kompensation der noch ausstehenden Grundschule Heddernheim möglich ist.
Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2025/26 liegen bisher noch nicht vor. Ende des Jahres bekommt der Schulträger die vorläufigen Schülerzahlen durch das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zur Verfügung gestellt, während die tatsächlichen Schülerzahlen im ersten Quartal 2026 bereitgestellt werden.
2. Flächendeckende Schulbezirke
Da es in der Vergangenheit häufiger vorkam, dass zukünftig einzuschulende Kinder an Adressen gemeldet waren, die bisher keinem SBZ zugeordnet waren, mussten die Familien einen Gestattungsantrag stellen, um einen Schulplatz für ihr Kind zu bekommen. Um diese Einzelfälle zukünftig zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, werden alle Flächen einem bzw. mehreren SBZ zugewiesen (siehe oben).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:-Im Einvernehmen mit Staatlichem Schulamt (HScHG §143) - Anhörungs- und Vorschlagsrechtdes Ortsbeirates (HGO §82)und
- b)☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):Schulleitung, Schulelternbeirat Information Horte imGrundschulbezirk
- c)EineÖffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zurVerfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☒ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme