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1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
21 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken zielt darauf ab, temporäre Überschneidungsgebiete zwischen bestehenden Schulbezirken einzuführen und die Flächen, die zuvor keinem Schulbezirk zugeordnet waren, flächendeckend zuzuordnen. Dies soll die Schulplatzkapazitäten optimieren und sicherstellen, dass alle Grundschüler:innen dem richtigen Schulbezirk zugewiesen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom
  2. März 2023 (GVBl. 2023, 234), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
  3. Dezember 2022 (GVBl. S. 115), wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 02.11.2023, § 3983, beschlossen. Mit der vorgelegten
  4. Änderung der Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Anpassungen beschlossen.

2. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke:

2.1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule.

2.2. Alle bisher nicht zugeordneten Flächen und die darin liegenden Adressen in Frankfurt werden einem bzw. mehreren Schulbezirken (SBZ) zugeordnet.

3. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen.

4. Es dient zur Kenntnis, dass

4.1. aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Dezember 2022 (GVBI. S. 115) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. Mai 2020 (GVBI. S. 318) für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden.

4.2. die Satzungsstruktur geändert wurde. Beschreibungen werden durch Auflistung der Straßennamen sowie der Hausnummern, die sich innerhalb des jeweiligen Schulbezirkes befinden, ersetzt. Kartografische Darstellungen bleiben erhalten. Die Schulbezirke sind auch weiterhin der jeweiligen Bildungsregion zugeordnet, weisen aber eine numerische Sortierung anhand der Schulnummer auf.

4.3. die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind.

4.4. über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet.

4.5. die

  1. Änderungssatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen.

Aufgrund der folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Satzungsänderung notwendig (Ziffer 1 und 2).

  1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes

Bis zur Betriebsreife der Grundschule Heddernheim wird ein Teil des Schulbezirks der Robert-Schumann-Schule zum Überschneidungsgebiet, sodass Kinder, die in diesem Überschneidungsgebiet wohnen, der Römerstadtschule zugewiesen werden (siehe rote Markierung auf der Karte).

Schulnr. 3149 Römerstadtschule , In der Römerstadt 120e

Schulnr. 3107, Robert-Schumann-Schule , Heddernheimer Kirchstr. 13

Überschneidungsgebiet der Grundschulbezirke 3107 und 3149

StraßeNummern
Antoninusstraße42, 44-48, 48a-d,
49-85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 103, 103a-e, 105, 107, 107a, 109, 111, 113, 115, 117, 119 Habelstraße34,
38, 40, 42, 44, 46, 48 In der Römerstadt50, 50a, 52, 56, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86,
90 Konstantinstraße1-25, 27, 29, 31,
33, 35, 37-44, 46, 48 Nesselbuschstraße1-16, 18
Severusstraße46, 46a, 47-48, 48a,
49-52, 54-66, 66a, 67-74, 74a, 75-81, 83, 83a-f, 85, 87, 89, 91, 93, 99 Titusstraße37, 39, 41, 43, 45,
47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73

2. Flächendeckende Schulbezirke

In den vorangegangenen Satzungen waren folgende Flächen keinem Schulbezirk (SBZ) zugeordnet: Enkheimer Wald, Hauptfriedhof, Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens, Frankfurter Zoo, Ginnheimer Wäldchen, Nordwestkreuz FFM, Westkreuz FFM.

Diese Flächen wurden folgenden SBZ zugeordnet: Enkheimer Wald (SBZ Schule am Hang, Konrad-Haenisch-Schule), Hauptfriedhof (SBZ Heinrich-Seliger-Schule [Neuer jüdischer Friedhof, Hauptfriedhof], SBZ Schwarzburgschule [Alter jüdischer Friedhof, südwestlicher Teil des Hauptfriedhofes]), Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens (SBZ Meisterschule, SBZ Hostatoschule, SBZ August-Gräser-Schule, SBZ Minna-Specht-Schule, SBZ Goldsteinschule, SBZ Friedrich-Fröbel-Schule, SBZ Martin-Buber-Schule, SBZ Mühlbergschule, SBZ Gruneliusschule, SBZ Karl-von-Ibell-Schule [lediglich Im Weidensee 49]), Frankfurter Zoo (SBZ Dahlmannschule), Ginnheimer Wäldchen (SBZ Diesterwegschule), Nordwestkreuz FFM (SBZ Ebelfeldschule, SBZ Michael-Ende-Schule), Westkreuz FFM (SBZ Viktoria-Luise-Schule).

Mit der

  1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wurden bestehende SBZ erweitert, sodass jede Adresse in Frankfurt einem SBZ zugeordnet werden kann.

Begründung

A. Zielsetzung

Prüfverfahren zur Anpassung von Grundschulbezirken

Mit § 143 Satz 1 HSchG ist der gesetzliche Auftrag an den Schulträger formuliert, die Schulbezirke jährlich zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Zur Überprüfung der Grundschulbezirke nutzt die Bildungsplanung des Stadtschulamtes das von der GDI Frankfurt zur Verfügung gestellte Datenmaterial (GIS-Dienste) in der Anwendung ArcGisPro. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt regelhaft einmal im Jahr die Zahl der erwarteten schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Grundschulbezirken aus dem Melderegister zur Verfügung. Diese Daten werden vom Stadtschulamt in die Stadtkarte in ArcGisPro eingebunden und georeferenziert. Ebenso werden die Daten der Prognose und des Monitorings des Stadtschulamtes in die Analyse der Grundschulbezirke einbezogen, wie auch die Informationen aus den durchgeführten Grundschulbegehungen zur Bestandsaufnahme der Räume sowie deren Nutzung (u. a. Prüfung von additiven Nutzungsstrukturen im Bereich Schule und Betreuung und Identifizierung von Raum- und Flächenpotentialen).

Mit der Anwendung ArcGisPro und den darin eingepflegten Daten ist es möglich, die Schulbezirke passgenau an den Rändern zu verschieben und Neuzuschnitte zu definieren, ohne dass Über- bzw. Unterkapazitäten an den jeweiligen Standorten ausgelöst werden. Bei den Anpassungen der Grundschulbezirke wird grundsätzlich darauf geachtet, Schülerinnen und Schüler im Umfang von ca. einer Klassenstärke an eine benachbarte Grundschule zu verschieben.

Die möglichen Schulbezirksanpassungen bzw. temporären Überschneidungsgebieten werden mit den Schulleitungen der Grundschulen und dem Staatlichen Schulamt und den Ortsbeiräten abgestimmt und anschließend per Änderungssatzung beschlossen.

Bei der Anpassung der Schulbezirke bzw. temporären Überschneidungsgebieten wird darauf geachtet, dass durch Änderung der Schulbezirksgrenzen keine Schulwege entstehen, die länger als zwei Kilometer sind, sodass Schülerbeförderungskosten vermieden werden.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

  1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der 3107 Robert-Schumann-Schule und der 3149 Römerstadtschule

Das Überschneidungsgebiet zwischen dem SBZ der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule ist notwendig geworden, da die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Schulplatzkapazitäten an der 3107 Robert-Schumann-Schule bereits seit 2020 nicht mehr ausreichen und die Schule regelmäßig mindestens zwei Mehrklassen bildet. Die Situation verschärft sich zunehmend. Dies hängt u.a. mit den neu entstehenden Wohneinheiten im Neubaugebiet der Sandelmühle zusammen. Nach Rückmeldungen des Stadtplanungsamtes sollen bis zum Herbst 2025 die Hälfte der 270 Wohneinheiten fertiggestellt sein. Weitere Wohneinheiten werden in den nächsten und darauffolgenden Jahren fertiggestellt werden. Zudem kommt es durch die stetig steigenden Schülerzahlen auch zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen (Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026).

3107 Robert-Schumann-Schule (nach iSEP dreizügig)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*Schülerzahlen Klasse 1 + Anzahl der
Schulpflichtigen über der vorgehaltenen KapazitätDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
20208975 +
1424,291214
202110875 +
2920,801216
20229075 + 219,251217
202312275 +
4323,601218
202411675 + 520,001218
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk*Mit Überschneidungsgebiet
20258358
202610978
20279058
20289770
20299468
20307752

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet.

3149 Römerstadtschule (nach iSEP vierzügig; flexible Eingangsstufe)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*Schülerzahlen Klasse 1-2 (Flex) + Anzahl der
Schulpflichtigen über der vorgehaltenen KapazitätDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
2020101200 -
21-1614
202186200 -
27-1614
2022105200 -
8-1614
202385200
-14-1614
2024112190
-10-1615
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk*Mit Überschneidungsgebiet
202581105
202688119
202787117
202876101
20296491
20305680

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet.

Die 3149 Römerstadtschule hat eine flexible Eingangsstufe, was bedeutet, dass die Kinder die ersten zwei Schuljahre auch in drei Jahren absolvieren können. Die Schule ist vierzügig und hatte in den letzten Jahren noch freie Schulplatzkapazitäten, ohne dass eine Minderklassenbildung vorlag. Dennoch bieten die zzt. noch freien Schulplatzkapazitäten an der Römerstadtschule die Möglichkeit, die Robert-Schumann-Schule temporär zu entlasten, bis die Grundschule Heddernheim ihre Betriebsreife erreicht hat. Durch das Überschneidungsgebiet kann jedoch lediglich eine kurzfristige Entlastung der Robert-Schumann-Schule bewirkt werden. Zukünftig wird sich die Situation weiter verschärfen, da nach den Wohnbaupotenzialen 2025 die Nachverdichtungsmaßnahme Nordweststadt - In der Römerstadt und Bernadotte-Straße aufgenommen wurde. In diesem Bereich sind weitere 270 Wohneinheiten geplant. Ein Ausbau der Schulplatzkapazitäten im Umfeld dieser beiden Schulbezirke ist dringend notwendig, da durch die temporäre Implementierung des Überschneidungsgebietes keine dauerhafte Kompensation der noch ausstehenden Grundschule Heddernheim möglich ist.

Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2025/26 liegen bisher noch nicht vor. Ende des Jahres bekommt der Schulträger die vorläufigen Schülerzahlen durch das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zur Verfügung gestellt, während die tatsächlichen Schülerzahlen im ersten Quartal 2026 bereitgestellt werden.

2. Flächendeckende Schulbezirke

Da es in der Vergangenheit häufiger vorkam, dass zukünftig einzuschulende Kinder an Adressen gemeldet waren, die bisher keinem SBZ zugeordnet waren, mussten die Familien einen Gestattungsantrag stellen, um einen Schulplatz für ihr Kind zu bekommen. Um diese Einzelfälle zukünftig zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, werden alle Flächen einem bzw. mehreren SBZ zugewiesen (siehe oben).

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
    -
    Im Einvernehmen mit Staatlichem Schulamt (HScHG §143) - Anhörungs- und Vorschlagsrecht
    des Ortsbeirates (HGO §82)
    und
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Schulleitung, Schulelternbeirat Information Horte im
    Grundschulbezirk
  3. c)
    Eine
    Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur
    Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☒ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im OBR 1 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 16.01.2026
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 41 · 19.01.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)

OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 19.01.2026
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 214 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 58
Beraten
a) Die Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 43 · 20.01.2026
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO II, TOP 7
Beraten
a) Die Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 58
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

OBR 9
Sitzung 45 · 19.02.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 214 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 6
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 214 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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