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Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung)

Vorlagentyp: M
38 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren24 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen in Frankfurt am Main wird vorgeschlagen, um die Schulbezirke an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Ziel ist es, durch die Einführung temporärer Überschneidungsgebiete und die Aufhebung bestehender Überschneidungsgebiete eine bessere Verteilung der Schülerzahlen zu erreichen und Mehrklassenbildungen zu vermeiden.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom
  2. April 2023 (GVBl. I S. 234) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  3. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke werden beschlossen. 2.1 Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule. 2.2 Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke der Grundschule Riedberg, der Marie-Curie-Schule und der Judith-Kerr-Schule. 2.3 Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule.
  4. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom
  6. April 2023 (GVBl. I S. 234 in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  7. März 2005 - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom
  8. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93) - für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden. 4.2 mit dem integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 (§ 2380 vom 20.10.2022 - M 91-) eine vorgezogene Anpassung von einzelnen Grundschulbezirken beschlossen wurde. 4.3 die Neufassung der Satzung nach den sechs Bildungsregionen gegliedert ist. 4.4 die Schulnummern in die Neufassung der Satzung aufgenommen sind. 4.5 die Neufassung der Satzung in textlicher und kartographischer Darstellung erfolgt. 4.6 die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind. 4.7 über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet. 4.8 die Neufassung der Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen. Aufgrund der im folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Neufassung der Satzung notwendig (Ziffer 1 bis 5).
  9. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes Für den Zeitraum der Auslagerung der Grundschule Europaviertel wird ein Teil des Schulbezirks als Überschneidungsgebiet mit dem Schulbezirk der Hellerhofschule ausgewiesen. Schulnr. 4402, Grundschule Europaviertel, Stephensonstraße 1 Ortsbezirksgrenze von Straße Am Römerhof bis Emser Brücke, Europa-Allee gerade Nummer, Europa-Allee ungerade Nummer ab Tel-Aviv-Platz, Eppenhainer Straße ungerade Nummer bis Idsteiner Straße, Idsteiner Straße gerade Nummer aufsteigend über Schloßborner Straße Nummer 69 und Bahnlinie bis Ortsbezirksgrenze und Straße Am Römerhof. Zu dem Überschneidungsgebiet (siehe rot gestrichelte Linie) zwischen der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule gehören die Mammolshainer Straße, die Wallauer Straße, die Idsteiner Straße zwischen Eppenhainer Straße und S-Bahnlinie und die Anspacher Straße. Das Staatliche Schulamt und der Schulträger legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler die jeweils zuständige Schule für den Einschulungsjahrgang fest. Schulnr. 3160, Hellerhofschule, ldsteiner Straße 47 Stephensonstraße, Kriegkstraße gerade und ungerade Nummer bis Frankenallee, Frankenallee gerade Nummer bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße gerade und ungerade Nummer, Mainzer Landstraße gerade Nummer und Bahnlinie bis Schloßborner Straße 67, Idsteiner Straße ungerade Nummer über Eppenhainer Straße gerade Nummer und Wörsdorfer Straße bis Tel-Aviv-Platz, Europa-Allee ungerade Nummer bis Stephensonstraße. Zu dem Überschneidungsgebiet (siehe rot gestrichelte Linie) zwischen der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule gehören die Mammolshainer Straße, die Wallauer Straße, die Idsteiner Straße zwischen Eppenhainer Straße und S-Bahnlinie und die Anspacher Straße. Das Staatliche Schulamt oder der Schulträger legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler die jeweils zuständige Schule für den Einschulungsjahrgang fest.
  10. Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke Das Überschneidungsgebiet zwischen der Marie-Curie-Schule und der Judith-Kerr-Schule wird aufgehoben und die Schulbezirke der Marie-Curie-Schule, der Judith-Kerr-Schule und der Grundschule Riedberg werden neu zugeschnitten bzw. an die neu entstandenen Anforderungen angepasst. Schulnr. 4380, Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Alle Straßen am Riedberg zwischen Marie-Curie-Straße, Altenhöferallee gerade Nummer und Kätcheslachpark. Ab der Altenhöferallee 5 gerade und ungerade Nummern bis zur Einmündung in die Marie-Curie-Straße. Die geraden Nummern ab Riedbergallee 30 bis einschließlich der Emmy-Klieneberger-Nobel-Straße und ab der Max-von-Laue-Straße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße. Schulnr. 4396, Marie-Curie-Schule, Graf-von-Stauffenberg-Allee 55 Alle übrigen Straßen am Riedberg. Im nördlichen Bereich bildet Am Weißkirchener Berg die Grenze des Schulbezirks. Der Wohnbereich zwischen Riedbergallee, Kätcheslachweg, Kätcheslachpark und Altenhöferallee 125 sowie die geraden und ungeraden Nummern der Allenhöferallee sind im Schulbezirk enthalten. Ab der Am Himmerich sind die ungeraden Nummern der Altenhöferallee bis zum Riedbergplatz und die ungeraden Nummern der Riedbergallee entlang der Arthur-von-Weinberg-Straße bis zur Ella-Bergmann-Michel-Straße (gerade und ungerade Nummern) dem Schulbezirk zugeordnet. Diese mündet in die Rosa-Luxemburg-Straße und geht von dort in die Straße Am Weißkirchener Berg über. Schulnr. 4412, Judith-Kerr-Schule , Carl-Hermann-Rudloff-Allee 11 Die Graf-von-Stauffenberg-Allee von der Einmündung in die Rosa-Luxemburg-Straße bis einschließlich der Hausnummer
  11. Der Schulbezirk verläuft unterhalb der Ella-Bergmann-Michel-Straße und teilt die Parkanlage Römische Straße in ihrer ganzen Länge bis zur Max-von-Laue-Straße und geht von dort in die Rosa-Luxemburg-Straße über.
  12. Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule Die gemeinsame Schulbezirksgrenze zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule wird zugunsten der Valentin-Senger-Schule verschoben, sodass sich deren Einzugsgebiet vergrößert. Schulnr. 4395, Valentin-Senger-Schule , Valentin-Senger-Straße 9 Ungerade Nummern des Marbachweges bis zur A 661 einschließlich des St.-Katharinen-Krankenhauses bis Höhe Nußbaumstraße. Die ungeraden Nummern An den Röthen bis Preungesheimer Straße 20C zur Dortelweiler Straße. Gießener Straße gerade Nummer über südlich Wetzlarer Straße bis Homburger Landstraße, Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße), A 661 über Seckbacher Landstraße (ausschließlich Nummer 51-63) bis An den Röthen, An den Röthen 2-12 und 3-65 über Dortelweiler Straße 20-26 und Comeniusstraße 61-93 bis Friedberger Landstraße. Schulnr. 3152, Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße gerade Nummer ab Wetzlarer Straße bis A 661, Homburger Landstraße ungerade Nummer ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße gerade Nummer bis Jaspertstraße, Jaspertstraße ungerade Nummer bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße. In östlicher Richtung wird der Schulbezirk durch A661 bis Marbachweg begrenzt. Die ungeraden Nummern des Marbachweges bis zur Einmündung in die Gießener Straße.
  13. Gliederung der Satzung nach Bildungsregionen Die Neufassung der Satzung wurde nach den sechs Bildungsregionen (Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, West und Süd) gegliedert.
  14. Ausweisung der Schulnummern In den bisherigen Schulbezirkssatzungen wurden die Grundschulen lediglich namentlich aufgeführt. In der Neufassung werden die Schulnamen durch die Schulnummern ergänzt.

Begründung

A. Zielsetzung

" empfohlenen Grundschulbezirken einzelne priorisiert bearbeitet (Hellerhofschule, Valentin-Senger-Schule sowie ergänzend die drei Grundschulbezirke im Stadtteil Riedberg). Die weiteren empfohlenen Schulbezirke werden im Verlauf geprüft und bei Bedarf in eine Änderungssatzung aufgenommen.

  1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule

Das Überschneidungsgebiet zwischen dem Schulbezirk der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule ist notwendig geworden, da die Grundschule Europaviertel an ihrem derzeitigen Auslagerungsstandort eine vierzügige statt einer fünfzügigen Aufnahmekapazität aufweist. Um die Schülerströme gemäß der aktuellen verfügbaren Kapazität der Schulen besser lenken zu können, wurde ein Überschneidungsgebiet ausgewiesen. Das Überschneidungsgebiet wird genutzt, wenn die zurzeit vorgehaltenen Kapazitäten an der Grundschule Europaviertel nicht ausreichen sollten. Bei Inbetriebnahme der fünfzügigen Grundschule Europaviertel an ihrem endgültigen Standort wird das Überschneidungsgebiet zwischen der Hellerhofschule und der Grundschule Europaviertel wieder aufgehoben.

3160 Hellerhofschule (nach iSEP fünfzügig)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*Schülerzahlen Klasse 1Durchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
20199876 + 10
Vorklasse19,002022
202010479 + 12
Vorklasse19,752020
202110076 + 10
Vorklasse19,002019
202210076 + 15
Vorklasse19,002019
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 2023102
2024110
2025108
2026112
2027110
2028133

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Die Hellerhofschule war seit 2021 von Minderklassenbildungen betroffen bzw. es wurden kleine Klassen gebildet. Es zeigt sich zudem, dass weniger Schülerinnen und Schüler beschult werden als im Schulbezirk gemeldet sind. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von ca. 24%.

Durch das temporäre Überschneidungsgebiet können die freien Kapazitäten an der Hellerhofschule genutzt werden, um die Grundschule Europaviertel zu entlasten.

4402 Grundschule Europaviertel (nach iSEP fünfzügig, in der Auslagerung vierzügig)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
2019907625,33169
20201148320,751613
20211299122,751615
20221187819,501615
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 2023130
2024120
2025113
2026110
2027129
2028110

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Ähnlich wie an der Hellerhofschule zeigt sich, dass nicht alle im Schulbezirk Schulpflichtigen an der Grundschule Europaviertel ankommen. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von bis zu 34%.

Der Auslagerungsstandort der Grundschule Europaviertel war ursprünglich für eine Dreizügigkeit ausgelegt. Die Kapazitäten wurden bereits erweitert, sodass die Schule aktuell vier Züge am Auslagerungsstandort abbilden kann. Dabei ist zu beachten, dass die dortige räumliche Situation sehr beengt ist. Die Klassenraumgröße liegt bei 51,2qm und erfüllt damit nur 49% des mit dem "Planungsrahmen Grundschulen im Bestand" (§ 3445 vom 22.06.2023 - M 37 -) beschlossenen Flächenprogramms.

Die vorgesehene Anpassung "Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen.

2. Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke.

Durch die Inbetriebnahme der Judith-Kerr-Schule an ihrem endgültigen Standort kann das Überschneidungsgebiet (deckungsgleicher Schulbezirk) zwischen der Judith-Kerr-Schule und der Marie-Curie-Schule durch die Neufassung der Satzung aufgehoben und können die Schulbezirke neu zugeschnitten werden. In diesem Zusammenhang wurde der Schulbezirk der Grundschule Riedberg vergrößert, damit Mehrklassenbildungen an der Marie-Curie-Schule kurz- bis mittelfristig vermieden werden.

4412 Judith-Kerr-Schule (nach iSEP vierzügig; FLEX)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
2019767023,33164
2020839423,50166
20211006722,33167
2022808621,50168
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 202383
202490
202570
202683
202767
202870

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Die neu gegründete Judith-Kerr-Schule nimmt seit dem Schuljahr 2019/20 Schülerinnen und Schüler auf und hat insofern noch Minderklassenbildung.

4396 Marie-Curie-Schule (nach iSEP fünfzügig; FLEX)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
20199521121,102021
202010421023,332021
202112425823,452021
202210023821,642020
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 2023104
2024113
202587
2026104
202784
202888

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Die Marie-Curie-Schule war im flexiblen Schuleingang (FLEX) in den letzten Jahren von Mehrklassenbildungen betroffen. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen im Schulbezirk sinkt nur leicht. Zu ihrer Entlastung wurde die Judith-Kerr-Schule gegründet und ein Überschneidungsgebiet gebildet.

4380 Grundschule Riedberg (nach iSEP fünfzügig; FLEX)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
201910920222,442019
202013119021,112019
202112022024,442018
202211121021,002019
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 2023108
202480
202597
202683
202785
202869

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Die Grundschule Riedberg hat im flexiblen Schuleingang (FLEX) eine Minderklassenbildung gehabt. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen wird absinken.

Die vorgesehene Anpassung "Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen.

3. Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule

Die Theobald-Ziegler-Schule war bereits von einer Mehrklassenbildung betroffen. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen im Schulbezirk liegt auch in den nächsten Jahren über der Vierzügigkeit. Im Jahr 2026 sinkt die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen, um dann im Jahr 2027 erneut auf das vorherige Niveau anzusteigen. Auch in den nächsten Jahren müsste die Schule weiterhin Mehrklassen bilden. Das denkmalgeschützte Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule kann jedoch nicht erweitert werden und eine weitere Containerstellung ist nicht möglich.

3152 Theobald-Ziegler-Schule (nach iSEP vierzügig)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
20198876 + 10
Vorklasse19,001617
202010080 + 11
Vorklasse20,001616
202110070 + 11
Vorklasse23,331615
2022114107 + 11
Vorklasse21,401616
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 2023109
2024114
2025108
202682
2027115
2028105

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Im Gegensatz zur Theobald-Ziegler-Schule werden an der benachbarten Valentin-Senger-Schule seit mehreren Jahren weniger Schülerinnen und Schüler beschult als vorgehaltene Kapazitäten vorhanden sind. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von bis zu 14%.

Anhand der Daten des Bürgeramts, Statistik und Wahlen zeigt sich, dass die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen nicht weiter steigen und die zur Verfügung gestellten dreizügigen Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden.

4395 Valentin-Senger-Schule (nach iSEP dreizügig)

SchuljahrSchulpflichtige im Schulbezirk*SchülerzahlenDurchschnittliche KlassengrößeKlassen lt. ZügigkeitGebildete Klassen
2019626220,671212
2020555719,001212
2021605418,001212
2022746421,331212
Schuljahrerwartete Schulpflichtige im
Schulbezirk* 202362
202455
202550
202658
202756
202851

*Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen

Die im Rahmen der Grundschulbegehungen durchgeführte Bestandsaufnahme der Flächen und Räume hat gezeigt, dass die Valentin-Senger-Schule den "Planungsrahmen Grundschule im Bestand", § 1693 (M

37) zu 135% erfüllt, sodass eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule auch ohne weitere bauliche Maßnahmen im Bestand möglich ist.

Die vorgesehene Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule dient der dringend notwendigen Entlastung der Theobald-Ziegler-Schule, damit es am Standort Theobald-Ziegler-Schule kurz- und mittelfristig nicht zu weiteren Mehrklassenbildungen kommt. Des Weiteren wird die Schülerzahlenentwicklung an der Valentin-Senger-Schule im Blick behalten und geprüft, ob eine Erhöhung der Zügigkeit notwendig ist.

Die vorgesehene "Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

C. Lösung Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von Entlastungsmaßnahmen wurden aus den unter Punkt "A. Zielsetzung" empfohlenen Grundschulbezirken einzelne priorisiert bearbeitet (Hellerhofschule, Valentin-Senger-Schule sowie ergänzend die drei Grundschulbezirke im Stadtteil Riedberg). Die weiteren empfohlenen Schulbezirke werden im Verlauf geprüft und bei Bedarf in eine Änderungssatzung aufgenommen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit der Neufassung der Satzung sind für den Schulträger keine Kosten verbunden.

Anlage _Satzung_Bildung_Grundschulbezirke (ca. 20,9 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. August 2023Sie sind hier
    MM 134Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung)
    Magistratsvortrag
  2. 5. September 2023OFOF 987/1Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 9. September 2023OFOF 498/11Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und PestalozzischuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 11. September 2023OAOA 382Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134Anregung
  5. 10. Oktober 2023OMOM 4564Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeDirektanregung
  6. 24. November 2023BB 447Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und PestalozzischuleMagistratsbericht
  7. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 914Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf24 Beratungen
OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 22 · 12.09.2023
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 13
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 64
Beraten
1. a) Die Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 987/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO II, TOP 4
Beraten
a) Die Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 70
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 134 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 20 · 18.09.2023
TO I, TOP 20
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (OA 382 = Annahme)
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 382 = Annahme)

OBR 14
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPVoltdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 12
Sitzung 23 · 22.09.2023
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 26.09.2023
TO II, TOP 14
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 28.09.2023
TO II, TOP 46
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4564 2023 1. Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 987/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltFRAKTIONFDPAfD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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