Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Anpassung eines Grundschulbezirks erfordert eine Satzungsänderung. Aktuell ist die Neufassung der Grundschulbezirkssatzung im parlamentarischen Gremiengang. Die Anregungen des Ortsbeirates 11 zu einer Verschiebung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Zentgrafenschule und der Pestalozzischule wird im Rahmen der

  1. Satzungsänderung überprüft werden. Das Verfahren zur Änderung der Grundschulsatzung sieht die folgenden Schritte vor: Im Vorfeld der Satzungsänderung werden durch die Bildungsplanung des Stadtschulamtes die Änderungsbedarfe identifiziert und geprüft: a) Schulorganisation: Auslastung der zur Verfügung gestellten Schulplätze nach integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) b) Betreuungssituation: Abgleich der zur Verfügung gestellten Hort- und ESB (Erweiterte Schulische Betreuung)-Plätze in einem Schulbezirk sowie die Mittagsessensversorgung. c) Mobilität und Verkehr: Überprüfung des Schulweges, Verbindungen des ÖPNV und gegebenenfalls neue Übergänge und Querungen. d) Softwareunterstütze Überprüfung wohnortnaher Grundschulplätze: Die wohnortbezogene e) Verteilung der Schüler*innen im Grundschulbezirk wird georeferenziert. Auswirkung der Anpassung: Auf die benachbarten Schulbezirke. Anschließend erfolgt die Abstimmung zwischen der Bildungsplanung des Stadtschulamtes und den fachlich zuständigen Dezernent*innen des Staatlichen Schulamtes. Die Änderungsbedarfe werden mit den betroffenen Schulleitungen beraten. Es findet eine entsprechende Information und Beratungen mit dem betroffenen Ortsbeirat statt.