Ergänzung zur Neufassung der Schulbezirke
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der temporären Einrichtung eines Überschneidungsgebiets zwischen den Schulbezirken der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule. Dies ist notwendig, um den Übergang von einer vierzügigen Kapazität im Provisorium zu einer fünfzügigen Kapazität am endgültigen Standort zu ermöglichen. Ziel ist es, eine angemessene Schulplatzverteilung und Planungssicherheit für die betroffenen Familien zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Überschneidungsgebiet zwischen den Schulbezirken der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule stellt eine temporäre Lösung dar, bis die Grundschule Europaviertel den Betrieb an ihrem endgültigen Standort aufnimmt. Dies ist notwendig, da die Grundschule Europaviertel in ihrem Provisorium eine vierzügige Kapazität aufweist, während der Endstandort fünfzügig geplant wird. Die Kapazitäten im Provisorium sind bereits ausgeschöpft, sodass eine Mehrklassenbildung nicht möglich ist.
Die Günderrodeschule ist eine vierzügige Grundschule. Die Zahl der im Schulbezirk gemeldeten zukünftig Schulpflichtigen steigt jedoch weiterhin an, sodass an diesem Standort die vom Schulträger vorgehaltenen Kapazitäten perspektivisch nicht ausreichen werden. Eine Erhöhung der Zügigkeit auf fünf Züge ist bereits in Planung.
Überschneidungsgebiete werden immer dann eingerichtet, wenn ein Neuzuschnitt bzw. eine Anpassung der Schulbezirksgrenzen keine dauerhafte Entlastung für eine Grundschule bietet. Überschneidungsgebiete sind eine Ausnahme und treten nur in Kraft, wenn ein Schulstandort keine räumlichen Kapazitäten mehr hat. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Schule im benachbarten Schulbezirk noch freie Schulplätze hat, so dass die Schülerströme flexibel gelenkt werden können. Gerade in Zusammenhang mit der Lehrerzuweisung stellen Überschneidungsgebiete allerdings für das Staatliche Schulamt eine große Herausforderung dar, da die zusätzlich benötigten Fachkraftstunden bei der Stellenplanung nicht mitberücksichtigt werden können. Darüber hinaus kommt es zu einer großen Verunsicherung bei den Familien sowie den Kindertageseinrichtungen, da sie erst kurz vor Schulbeginn die Information erhalten, an welcher Schule das Kind tatsächlich eingeschult wird. Neben der begleiteten Übergangsgestaltung von der Kita in die Grundschule wirkt sich dies auch unmittelbar auf die vorgehaltenen Betreuungsplätze aus. Um eine Planungssicherheit herstellen zu können, ist der Schulträger angehalten, so wenig Überschneidungsgebiete wie möglich einzurichten.
Das temporäre Überschneidungsgebiet zwischen der Hellerhofschule und der Grundschule Europaviertel ist notwendig, damit der Übergangszeitraum von einer Vierzügigkeit im Provisorium hin zu einer Fünfzügigkeit am endgültigen Standort überbrückt werden kann. Für die Schulbezirke der Hellerhofschule und der Günderrodeschule ist ein temporäres Überschneidungsgebiet kein adäquates Werkzeug, da hier langfristiger geplant werden muss.
Wir greifen die Anregung des Ortsbeirats 1 gerne auf, die Schulbezirksgrenzen der Günderrodeschule zu überprüfen. Sobald die Grundschule Europaviertel den Betrieb an ihrem endgültigen Standort aufgenommen hat, werden in diesem Zusammenhang alle Schulbezirke im Gallus überprüft, um so eine ausgeglichene Auslastung der zur Verfügung gestellten Kapazitäten herzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2023MM 134Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung)Magistratsvortrag
- 5. September 2023OFOF 987/1Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2023OMOM 4564Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeDirektanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 914Ergänzung zur Neufassung der SchulbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab