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  • Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!
    OFOB 11
    10.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 810/11 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Presseberichten zu Folge wurde eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dass die Sperrung der Cronstettenstraße im Westend rechtmäßig sei. Dieses offene Verfahren diente dem Magistrat als Begründung die Sperrung der Raiffeisenstraße, im Riederwald in Höhe der Kindergartenzufahrt, nicht zu vollziehen. Diese Begründung ist nun entfallen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die vom Ortsbeirat seit vielen Jahren geforderte Sperrung, zeitnah zu vollziehen. Begründung: Mit dem gleichzeitigen Baubeginn der nordmainischen S Bahn und des Riederwaldtunnels im Frühjahr 2026, werden sich die Staus am Erlenbruch, zur Durchfahrung des Riederwalds weiter verlängern. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Fahrzeuge versuchen den Stau durch das Wohngebiet zu umfahren. Im Bereich des Kindergartens in der Raiffeisenstraße wird bereits heute täglich gegen die Einbahnstraße gefahren. Es kommt immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, da die Falschfahrer mit Vollgas entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße rasen. Wünschenswert wäre die Anbringung eines versenkbaren Pollers, der Polizei, Feuerwehr und FES die Durchfahrt in der bisherigen Fahrtrichtung weiterhin ermöglicht. Bis zu dessen Einbau sind aber eine Schranke oder Poller ausreichend, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7875 2026 Die Vorlage OF 810/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar Dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus
    OFOB 6
    09.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1395/6 Betreff: Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar Dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, warum zeitgleich die Zufahrt nach Goldstein über die Goldsteiner Straße und den Tannenkopfweg baustellenbedingt gesperrt sind und nicht abgewartet werden konnte, bis eine der Baumaßnahmen abgeschlossen ist und die Straße "Zur Waldau" noch immer gesperrt ist, obwohl (a) die Öffnung der Straße vom Ortsbeirat 6 auch angesichts der gegenwärtigen Situation gefordert worden ist und (b) sich diese Gelegenheit anböte, die dauerhafte Öffnung dieser Straße zu erproben. Begründung: Durch die zeitgleiche vollständige Sperrung der Straße Tannenkopfweg im südlichen Teil und die einseitige Sperrung der Goldsteiner Straße in Richtung Goldstein ist Goldstein nur noch über die Uferstraße zu erreichen. Das ist mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. In dem von dem Ortsbeirat 6 für Goldstein entwickelten und beschlossenen Verkehrskonzept ist die Öffnung der Straße "Zur Waldau" vorgesehen. Nochmals hat der Ortsbeirat auf Anfrage des Verkehrsdezernats die Öffnung zumindest während der oben genannten Baumaßnahmen gefordert. Gleichwohl ist nichts geschehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1353 2026 Die Vorlage OF 1395/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern
    OFOB 6
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1397/6 Betreff: Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sperrfläche vor dem Abbiegen aus der Wasgau- in die Legienstraße durch Fahrradbügel zu sichern. Begründung: Diese Fläche wird häufig zugeparkt, was die Einsicht in den Zebrastreifen und die Abbiegung erschwert. Anmerkung: Die gelbe Markierung auf dem Zebrastreifen ist nur vorrübergehend einer Baustelle geschuldet (Foto privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7886 2026 Die Vorlage OF 1397/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern
    OFOB 6
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1398/6 Betreff: Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sperrfläche beim Kiosk Ecke Herbesthaler Straße/Hospitalstraße durch Fahrradbügel zu sichern. Begründung: Die Fläche wird häufig zugeparkt, was den angrenzenden Zebrastreifen schwer einsehbar macht. Der Überweg ist für viele Schüler Teil ihres Wegs zur Robert-Blum-Schule. Hinzu kommt: die Bügel können von Besuchern der Kita und der Behinderteneinrichtung in der ehemaligen Kaserne gegenüber zum Abschließen ihrer Räder genutzt werden. Foto (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7887 2026 Die Vorlage OF 1398/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung halten
    OFOB 6
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1400/6 Betreff: Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung halten Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Bahn dazu aufzufordern, die Front des Nebengebäudes des Bahnhofs Höchst zum angrenzenden Parkplatz sauber und sicher zu erhalten. Begründung: Siehe Fotos: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7889 2026 Die Vorlage OF 1400/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Raserei stoppen
    OFOB 6
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1401/6 Betreff: Höchst: Raserei stoppen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, auf der Leverkuser Straße, der Leunastraße und der Brüningstraße verstärkt mobile Blitzer (Enforcement Trailer) einzusetzen. Begründung: Immer wieder beobachten Bürger, dass Autos dort mit weit überhöhter, gefährlicher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1401/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

  • Höchst: Baum in der Leverkuser Straße pflanzen
    OFOB 6
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1404/6 Betreff: Höchst: Baum in der Leverkuser Straße pflanzen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, auf der Leverkuser Straße gegenüber der Gersthofer Straße einen Baum zu pflanzen (Baumkataster: Nr. 4, Leverkuser Straße). Begründung: Dort ist offensichtlich ein Baum gewesen und auch vorgesehen, der nachgepflanzt werden sollte. Foto: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7891 2026 Die Vorlage OF 1404/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
    OFOB 6
    09.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1406/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern. das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten. durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern. Das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 - 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066). den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für Zufußgehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem PKW zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und wie folgt beschrieben: 1) Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zufußgehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, so dass dieser Bereich nur baulich - zum Beispiel durch 2 bis 3 Poller - effektiv gesichert werden kann. 2) Auch im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, so dass der Weg für Zufußgehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3) Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Verzögerung auf maximal 30 km/h bewirken. 4) Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 - 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 - 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 - 73 und 65 - 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser zugeparkt mit LKWs und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5) Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7893 2026 Die Vorlage OF 1406/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 3: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) restlicher Antrag: Einstimmige Annahme

  • Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden
    OFOB 6
    09.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1408/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg eine grundlegende Sanierung durchzuführen und kurzfristig die Schäden in den Belägen zu beheben und Markierungen zu erneuern bzw. neu anzubringen. Es handelt sich dabei u.a. um folgende Mängel: a) Auf den Gehwegen sind Pflastersteine herausgebrochen. b) Wurzeln haben Pflaster- und Bordsteine angehoben oder bereits durchbrochen. c) Der Asphalt weißt Risse auf. d) Die Markierungen der Parkflächen sind kaum noch erkennbar. e) Baumscheiben reichen nicht mehr aus und müssten vergrößert werden. Schutzbügel fehlen oder sind beschädigt. Die kleinen Baumscheiben an den Zufahrten sollten zum Erhalt der Bäume vergrößert werden, ohne die danebenliegenden Parkplätze zu beeinträchtigen. Eventuell könnte hier ein wasserdurchlässiger Belag Abhilfe schaffen. Neben der Hausnummer 69 könnten zwei Baumscheiben durch Entsiegelung zusammengefasst werden. Durch Änderung des Schrägparkens bei den Häusern mit den Hausnummern 59 und 69 könnte durch Änderung des Schrägparkens in Querparken zwei Parkplätze entstehen. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern und Anwohnerinnen am 29.11.2025 wurde auf die Schäden aufmerksam gemacht. Teilweise handelt es sich um Stolperfallen für Zufußgehende und Menschen mit Einschränkungen beim Gehen. Der Asphalt könnte bei Frost aufbrechen. Die kaum noch sichtbaren Parkplatzmarkierungen verursachen eine ineffiziente Nutzung der knappen Parkplätze. Wie mitgeteilt wurde, wurde die Straße vor über 50 Jahren angelegt. Mittelfristig scheint eine grundlegende Sanierung sinnvoll. Sollte dies jedoch absehbar nicht möglich sein, sollten zumindest die benannten Abnutzungen und Schäden behoben werden. Kleinflächige Entsiegelungen sollten vorgenommen werden, um den Erhalt der Bäume zu sichern. Bildquelle: eigene Bilder Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7895 2026 Die Vorlage OF 1408/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar ma-chen
    OFOB 1
    09.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1655/1 Betreff: Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar ma-chen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter dem Straßennamensschild des Gleisfeldparks ein Zusatzschild mit der Aufschrift "ehem. Rangierfeld des Hauptgüterbahnhofs" anzubringen. Begründung: Der Name "Gleisfeldpark" verweist auf die frühere Nutzung des Geländes. Der Park liegt im Frankfurter Stadtteil Gallus im Europaviertel, einem ehemaligen Industrie- und Bahnhofsviertel. Früher befand sich dort ein Gleisfeld, also ein Gebiet mit mehreren Bahngleisen, das zum Rangieren von Güterzügen verwendet wurde. Mit der städtebaulichen Entwicklung und Umgestaltung des Viertels wurde ein Teil des ehemaligen Bahngeländes in eine Grünfläche umgewandelt, woraus unter anderem der Gleisfeldpark hervorgegangen ist. Der Name soll die historische Verbindung zur Bahn bewahren. Für Besucher und Menschen, die noch nicht lange im Viertel wohnen, ist diese historische Verbindung heute nicht mehr direkt ersichtlich. Daher soll durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1855/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1655/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1855/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. 5 GRÜNE, 1 SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Wann kommt das inklusive RolliKarussell an der Quäkerwiese?
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1817/1 Betreff: Wann kommt das inklusive Rolli-Karussell an der Quäkerwiese? Vorgang: OIB 432/20 OBR 1; ST 1808/20; OIB 60/21 OBR 1; ST 304/22; ST 1186/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Rollikarussel gemäß OIB 432/20 aus dem Jahr 2020 nun endlich auf dem Spielplatz Quäkerwiese aufstellen zu lassen. Nach fünf Jahren Planungszeit konnte der Magistrat sicher auch die nötigen Haushaltsmittel gemäß ST 1808/20 beschaffen. Begründung: Kinder mit körperlichen Behinderungen oder motorischer Einschränkung werden nach wie vor von der Nutzung der Kinderspielgeräte auf dem Spielplatz an der Quäkerweise ausgeschlossen. Da der Spielplatz während der künftigen Baumaßnahmen des Bildungscampus Gallus erhalten bleiben soll, kann und soll nun endlich das inklusive Spielgerät aufgestellt werden. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.08.2024, OF 1331/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.08.2020, OIB 432 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1808 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7945 2026 1. Die Vorlage OF 1331/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1817/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1819/1 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße Vorgang: ST 478/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße an geeigneten Stellen im Umfeld der Hellerhofschule und der Paul-Hindemith-Schule Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, um die Schulwege und Kindergartenwege auch nach den Erkenntnissen von ST 478 auf ihre objektive Sicherheit zu validieren. Hierbei sollen auch weitere Blitzer-Orte über die Hufnagelstraße nach Westen hinaus in Erwägung gezogen werden. Begründung: Die Idsteinerstraße gilt im Gallus als Raserstrecke. Eltern haben Befürchtungen, ihre Kinder die Straße alleine queren zu lassen. Objektiv geben die Zahlen der Geschwindigkeitsmessungen mit einer Übertretungsquote von "lediglich" 3,84% bei zwei Messungen mit 365 Fahrzeugen aber ein anderes Bild. Fast alle Straßen im Gallus weisen mehr Geschwindigkeitsübertretungen auf. Mit einer abermaligen Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die Blitzer im Gallus an den richtigen Stellen stehen und die Schulweg- und Kindergartensicherung unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7946 2026 Die Vorlage OF 1819/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1820/1 Betreff: Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung Ackermannstraße / Mainzer Landstraße umgestalten und die Verkehrsführung dort neu ordnen zu lassen. Der freilaufende Rechtsabbiegestreifen aus der Ackermannstraße auf die Mainzer Landstraße soll zurückgebaut und in die Lichtsignalanlage integriert, die Anfahrt zu den Parkplätzen vor der Ackermannstraße 82 neu geregelt werden. Die straßenbegleitende Grünfläche vor der Ackermannstraße 43 soll erweitert werden und der ruhende Verkehr neu organisiert werden. In einem zweiten Schritt sollen für den Verkehr nicht mehr benötigte Flächen entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Die Verkehrsführung im genannten Bereich ist dringend verbesserungswürdig. Der freie Rechtsabbieger, der gleichzeitig Zufahrt zu den Parkplätzen ist, wird oft für Fahrten entgegen der Fahrtrichtung genutzt von Menschen, die mit ihrem PKW auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts fahren wollen. Durch die extrem breite Einfahrt zu den Parkplätzen ist die Verkehrsführung unübersichtlich. Fußgehende, die entlang der Mainzer Landstraße stadteinwärts gehen, müssen zweimal die Straße kreuzen, einmal an der Lichtsignalanlage, dann noch einmal am Fußgängerüberweg über den Abbiegestreifen. Die Verkehrsinsel ist ein völlig ungenutzter, vollversiegelter Platz, der den Anforderungen an moderne Straßenräume nicht genügt. Vor der Ackermannstraße 43 besteht ein breiter Gehweg, der regelmäßig beparkt wird. Die schmale Grünfläche dort gerät dadurch in Mitleidenschaft. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaanpassung sollte der Bereich neu geordnet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7947 2026 Die Vorlage OF 1820/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

  • Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassen
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1821/1 Betreff: Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der Galluswarte gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen und anhand der in einem Gutachten ermittelten Erkenntnisse umbauen zu lassen. Begründung: Regelmäßig geraten Stadttauben hinter die Vergrämung an der Galluswarte, zuletzt im Oktober 2025. Geraten Tiere hinter die Netze, ist dies jedes Mal ein erheblicher Aufwand mit Polizei und Feuerwehr, die Tiere zu befreien. Mehrere Tiere sind dort bereits verendet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1856/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7948 2026 1. Die Vorlage OF 1821/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der "Galluswarte" gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen zu lassen. Bis dahin ist sicherzustellen, dass keine Tauben hinter die Netzte gelangen können. Das Gutachten ist dem Ortsbeirat vorzustellen." 2. Die Vorlage OF 1856/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

  • Entsiegelung und Begrünung Galluswarte
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1822/1 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gepflasterten Flächen südlich und westlich des Turms der Galluswarte innerhalb des eingezäunten Bereiches entsiegeln und klimaresilient begrünen zu lassen. Begründung: Rund um die Galluswarte sind alle Flächen maximal versiegelt und werden als Fahrbahnen, Gehwege und PKW-Stellplätze genutzt. Die sommerliche Hitze nimmt dort weiter zu. Rund um die Galluswarte halten sich täglich sehr viele Menschen auf. Ihnen kommt eine Begrünung und Entsiegelung genauso zugute wie dem bestehenden Baum. Auf Grund der Verkehrsführung können diese Flächen nicht für Fußgehende genutzt werden. Zudem wertet eine attraktive Bepflanzung den denkmalgeschützten Turm deutlich auf. Foto: Wikipedia Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7949 2026 Die Vorlage OF 1822/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1824/1 Betreff: Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25; OM 7154/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in OM 5994/24 und OM 7154 genannte illegale Parken auf dem Gehweg an der Kreuzung Kleyerstraße / Weilburger Straße zügig anzugehen und zuverlässig zu verhindern. Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, dass sie mittels Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten dafür sorgen sollen, dass Menschen den Gehweg benutzen können. Es ist Aufgabe der Stadt Frankfurt, gegen Falschparken vorzugehen. Nun sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen an der Kreuzung Kleyerstraße / Weilburger Straße zügig umgesetzt werden, damit man abends auch mit Kinderwagen den vier Meter breiten Gehweg nutzen kann, ohne dass man von PKWs in Doppelreihe auf dem Gehweg blockiert wird. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7951 2026 Die Vorlage OF 1824/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1825/1 Betreff: Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Münsterer Straße in die Mainzer Landstraße mit Beschilderungs- und Fahrbahnmarkierungsmaßnahmen das bestehende Rechtsabbiegeverbot für PKW deutlicher sichtbar zu machen. Begründung: Wiederholt biegen PKW von der Mainzer Landstraße in die Münsterer Straße entgegen der Einbahnstraße und trotz der bestehenden Beschilderung ein und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmende. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7952 2026 Die Vorlage OF 1825/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1828/1 Betreff: Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster im Gehwegbereich vor der Mainzer Landstraße 88 wieder herstellen zu lassen bzw. auf den Grundstückseigentümer zuzugehen, damit die Fläche wieder gepflastert wird, so dass Fußgehende diese wieder gefahrlos nutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die beiden markierten Parkplätze auf dem Gehweg im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" aufzulösen und die Flächen gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Der Gehweg vor der Mainzer Landstraße 88 ist derzeit teilweise unbefestigt und stellt eine Stolperfalle dar. 50 Zentimeter Restbreite sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht gefahrenfrei nutzbar. Die Bus-Ersatzhaltestelle ist ebenfalls nicht uneingeschränkt nutzbar, da Markierungen und eine nicht eindeutige Beschilderung suggerieren, dass dort PKW im Bereich der Bushaltestelle parken dürfen. Der Gehweg in diesem Bereich soll zum Ein- und Aussteigen freigehalten, Stolperfallen entfernt und gegen illegales Parken gesichert werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1828/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7953 2026 Die Vorlage OF 1828/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1: Einstimmige Annahme Absatz 2: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1832/1 Betreff: Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die entfernten Poller seitlich der Lichtsignalanlage in Höhe Europaallee 131 wieder aufstellen zu lassen und eine Lade- und Lieferzone in unmittelbarer Umgebung einzurichten. Begründung: Anwohnende stellen immer wieder fest, dass die Ampel in Höhe Europaallee 131 beim unzulässigen Anliefern über den Gehweg in Richtung Tel-Aviv-Platz beschädigt wird. Grund dafür ist, dass Sperrpoller dauerhaft entfernt wurden. Auf Grund der geringen Durchfahrtsbreite bleiben Lieferfahrzeuge immer wieder an den Abschirmblenden der LSA hängen und reißen diese ab oder beschädigen gar die gesamte LSA. Foto: privat, Geoportal Luftbild Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7956 2026 Die Vorlage OF 1832/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1836/1 Betreff: Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 6252/24 OBR 1; ST 940/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In ST 940/25 hatte der Magistrat zugesagt, die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke zu beseitigen. Die Zementreste sind noch immer da. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Wann werden die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigt? Begründung: Seit 31.1.2023 und 18.4.2023 sind zwei Mängel zu festsitzenden Beton-/ Zementresten im Mängelmelder im Status "in Bearbeitung". Diese Zementreste verkleinern den befahrbaren Bereich der Straße und stellen damit eine erhebliche Gefahr insbesondere für Radfahrende dar. Es ist notwendig, auf den betroffenen ca. 100 Metern mit sachgemäßem Gerät diese Reste von der Straße "wegzufräsen", damit ein gefahrloses Befahren der gesamten Straßenbreite wieder möglich wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1364 2026 Die Vorlage OF 1836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

  • Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1842/1 Betreff: Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Untermainkai auf Höhe der Mainluststraße nicht durch Lieferanten und Shuttleservices für die Flusskreuzfahrtschiffe blockiert wird. Anlieferungen haben an geeigneter Stelle zu erfolgen, jedoch nicht am Untermainkai. Begründung: Wenn mehrere Flusskreuzfahrtschiffe am Mainufer anlegen, spürt man das auf dem Untermainkai. Taxen, Shuttles, Lieferfahrzeuge, selbst Wartungsfahrzeuge für die Dieselmotoren stehen dann an dem Anfahrtspunkt auf Höhe der Mainluststraße, entweder in der Zufahrt oder auf der Straße, und versperren den Nutzenden des Gehwegs und der Straße den Weg. Immer wieder führt dies zu gefährlichen Situationen, wenn Fußgehende auf die Straße treten müssen oder Fahrzeuge durch den Gegenverkehr fahren müssen. Der Untermainkai ist kein Kreuzfahrtterminal. Es fehlt die Kapazität für den Lieferverkehr und es fehlt die Anbindung an den ÖPNV. Anlieferungen und Shuttles haben an anderer Stelle vorzufahren. Der Untermainkai kann dies nicht leisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7960 2026 Die Vorlage OF 1842/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

  • Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1843/1 Betreff: Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem technischen Zustand befindet sich das ehemalige Toilettenhäuschen im Süden des Friedberger Tors in der Friedberger Anlage? 2. Welche Pläne hat der Magistrat für eine Nutzung des Gebäudes? Begründung: Bürger*innen und Initiativen fragen immer wieder nach dem Zustand dieser ungenutzten Immobilie und wünschen sich eine sinnvolle Nutzung. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1365 2026 Die Vorlage OF 1843/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Böllertrend außerhalb von Silvester
    OFOB 1
    09.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2025, OF 1851/1 Betreff: Böllertrend außerhalb von Silvester Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat einen Trend des Böllerns auch außerhalb von Silvester? 2. Wenn ja, was unternimmt der Magistrat gegen diesen auch für Unbeteiligte gefährlichen Trend? Begründung: Am 01.11.2025 hatte ein durch einen 13-jährigen gezündeter Böller im Nordwestzentrum eine Panik ausgelöst. Dass Heranwachsende immer mehr mit Gegenständen spielen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, ist gemäß mehreren sozialen Einrichtungen auch im Ortsbezirk 1 festzustellen. Foto: FAZ vom 02.11.2025, Lando Hass Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1367 2026 Die Vorlage OF 1851/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen fraktionslos (= Ablehnung)

  • Griesheim: Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim
    OFOB 6
    08.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2025, OF 1396/6 Betreff: Griesheim: Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Freiwillige Feuerwehr Griesheim mit einem Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal 2.000,00 Euro für die Ausrichtung der Feierlichkeiten rund um die Eröffnung des neuen Feuerwehrhauses und die 135-Jahr-Feier, welche im Rahmen eines Festwochenendes am 30. und 31. Mai 2026 stattfinden sollen. der Magistrat wird aufgefordert, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Durch Corona und den vorrübergehenden Auszug nach Nied wegen der Errichtung des Neubaus des Feuerwehrhauses in der Jungmannstraße musste die 130-Jahr-Feier verschoben werden. Nun soll die Einweihung des Gebäudes und die 135-Jahr-Feier zusammen mit der Griesheimer Bevölkerung an dem vorgenannten Maiwochenende 2026 begangen werden. Hierzu muss u.a. die Jungmannstraße im Bereich zwischen Hartmannsweiler Straße und Alt Griesheim gesperrt werden, wodurch hohe Kosten entstehen. Allein diese Kosten belaufen sich zum jetzigen Stand auf an die 1.200,00 Euro. Da die Kosten noch nicht bis zum Ende sicher festgestellt sind, jedoch die Planungen schon jetzt in Vorbereitung sind und der Ortsbeirat der Freiwilligen Feuerwehr gerne eine Planungssicherheit geben möchte, unterstützt und wertschätzt der Ortsbeirat mit diesem finanziellen Beitrag die wichtige Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 15 Herr Markus Wagner nimmt aufgrund des § 25 HGO nicht an der Abstimmung teil. Eine Beratung findet nicht statt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 460 2026 Die Vorlage OF 1396/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee
    OFOB 1
    08.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2025, OF 1830/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zustand des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Heinrichstraße / Frankenallee zu überprüfen, insbesondere den mittleren Inselbereich zwischen den Fahrbahnen; 2. den derzeit unbefestigten Abschnitt der Querungsinsel zu befestigen und witterungsbeständig herzustellen; 3. den Bordstein an den Übergängen zur Insel abzusenken, um eine barrierefreie Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen und Rollstuhlfahrende sicherzustellen; 4. die Arbeiten kurzfristig durchzuführen, um eine sichere Nutzung des Überwegs auch während der Wintermonate zu gewährleisten; und 5. den Ortsbeirat über den Zeitplan und die umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heinrichstraße / Frankenallee wird täglich frequentiert. Der mittlere Inselbereich, der beim Queren der Frankenallee genutzt wird, ist derzeit weder befestigt noch barrierefrei gestaltet. Durch die aktuelle Witterung und das zunehmend schlechtere Wetter in den Wintermonaten ist die Oberfläche aufgeweicht und schwerer begehbar, vor allem mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen. Dadurch können Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, den Überweg nur eingeschränkt oder gar nicht sicher nutzen. Eine Befestigung und Absenkung der Bordsteine ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Querungsstelle wiederherzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7954 2026 Die Vorlage OF 1830/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50
    OFOB 6
    06.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2025, OF 1391/6 Betreff: Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit TraffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Linie 50 (DB) an der Endhaltestelle der Linie 50 zu organisieren und die Anwohner und Anwohnerinnen einzubeziehen, damit deren Beschwerden zur Belästigung u.a. durch Lärm entgegengenommen und Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Anwohner haben bei der Antragstellerin um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2026, OF 1421/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1391/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Große Mülleimer an der Stadthalle
    OFOB 6
    06.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2025, OF 1394/6 Betreff: Zeilsheim: Große Mülleimer an der Stadthalle Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., §&n bsp;6803/25 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Platz an der Stadthalle in Zeilsheim geeignete Müllbehälter, möglichst Großraum-Müllbehälter, aufzustellen. Dazu sollen aus dem Budget des E201 "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" die entsprechenden finanziellen Mittel eingesetzt werden. Begründung: Die vorhandenen Müllbehälter reichen nicht aus oder sind zu klein. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Antrag vom 30.09.2025, NR 1378 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 131 2026 Die Vorlage OF 1394/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein Beispielbild eines Mülleimers eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Große Mülleimer am Markt
    OFOB 6
    06.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2025, OF 1403/6 Betreff: Höchst: Große Mülleimer am Markt Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., §&n bsp;6803/25 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ostseite des Höchster Marktes, ggf. auch am Ettinghausenplatz, Ecke Schleifergasse, geeignete Müllbehälter, möglichst Großraum-Müllbehälter, aufzustellen. Dazu sollen aus dem Budget des E201 "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" die entsprechenden finanziellen Mittel eingesetzt werden. Begründung: Viele Marktbesucher und Passanten passieren die Ostseite des Marktes von oder zum Ettinghausenplatz oder der Sparkasse. Die Müllbehälter sind an dieser Stelle zu klein und der Müll landet auf der Straße. Die Müllbehälter nebendran (Ecke Kronengasse) werden kaum genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 132 2026 Die Vorlage OF 1394/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein Beispielbild eines Mülleimers eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?
    OFOB 6
    06.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2025, OF 1416/6 Betreff: Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur? Vorgang: OM 5350/24 OBR 6; ST 1589/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu berichten, was die in der ST1589 vom 26.08.2024 genannte "Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur" für den Frankfurter Westen ergeben hat: Welcher Bedarf wurde für die einzelnen Stadtteile des OBR6 ermittelt? Welche Standorte werden vorgeschlagen? Wie erfolgt die angekündigte Einbeziehung des ORB 6 dazu? Begründung: Die Stadtteile im OBR 6 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugängig sind. In der ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Der ORB 6 will zeitnah über den Stand informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1354 2026 Die Vorlage OF 1416/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?
    OFOB 11
    06.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2025, OF 819/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2022 fragt der Ortsbeirat 11 wiederholt, wann mit der Sanierung der May- Siedlung im Riederwald begonnen wird. Für die Bewohner*innen ist die Situation unbefriedigend, da die Bausubstanz der Häuser nicht besser wird. Daher wiederholen wir auch im Jahr 2026 unsere Fragen an den Magistrat: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1351 2026 Die Vorlage OF 819/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen
    A
    05.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.12.2025, A 386 Betreff: Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen Am 06.11.2023 verständigten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf, die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) breiter anzuwenden. Mit der Anpassung des § 5 AsylbLG zum 27.02.2024 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen hierfür gezielt erweitert. Dieses Instrument bietet wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. ​ Arbeitsgelegenheiten, sowohl nach § 5 AsylbLG für Leistungsberechtigte im Asylverfahren als auch nach § 16d SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bieten wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. Für Frankfurt deutet vieles darauf hin, dass dieses Instrument bislang nur in begrenztem Umfang genutzt wird. Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen und der damit verbundenen erweiterten Möglichkeiten ist ein aktueller Überblick über den Stand und die Perspektiven der Arbeitsgelegenheiten in beiden Rechtskreisen angebracht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II 1. Werden in Frankfurt am Main derzeit Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II angeboten und wenn ja, in welchem Umfang? 2. Durch welche Träger werden diese Maßnahmen aktuell im Stadtgebiet durchgeführt? 3. Wie hat sich das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II in den letzten drei Jahren (2023-2025) entwickelt? a) Wurden Maßnahmen quantitativ ausgeweitet oder neue Tätigkeitsfelder erschlossen? b) Wurden Maßnahmen reduziert oder eingestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung? 4. Wie viele Personen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II aufgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren). Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG 5. Nutzt die Stadt Frankfurt das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG aktuell aktiv? 6. Welche konkreten Tätigkeitsbereiche werden hierbei abgedeckt (z. B. Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten, soziale Hilfsdienste) und wer sind die durchführenden Träger oder Einrichtungen? 7. Wurde das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG seit dem Beschluss der MPK vom 06.11.2023 und der Gesetzesänderung im Februar 2024 ausgeweitet, neu konzipiert oder reduziert? 8. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben in Frankfurt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils an einer solchen Arbeitsgelegenheit teilgenommen? 9. In wie vielen Fällen führten Sanktionen oder Leistungskürzungen aufgrund einer Verweigerung der Arbeitsgelegenheit zu einer Beendigung des Leistungsbezugs? Bewertung, Hemmnisse und Perspektiven 10. Welche konkreten administrativen oder strukturellen Herausforderungen hindern den Magistrat derzeit daran, Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG und § 16d SGB II in größerem Maßstab anzubieten? 11. Sieht der Magistrat angesichts der hohen Zahl an Leistungsberechtigten einen zusätzlichen Bedarf für solche Maßnahmen? a) Falls ja: In welchen Bereichen plant der Magistrat kurzfristig eine Ausweitung des Angebots und für welche spezifischen Zielgruppen? b) Falls nein: Wie begründet der Magistrat den Verzicht auf dieses gesetzlich ausdrücklich gewollte Instrument zur Integration und Aktivierung? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 63 Versandpaket: 10.12.2025 Aktenzeichen: 51

  • Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 438 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6593 - NR 1302/25 Linke - Die Stadt Frankfurt bzw. die BäderBetriebe Frankfurt haben in den letzten Jahren kontinuierlich das Angebot für die Wintermonate durch Traglufthallen ausgebaut. Aktuell werden in der Stadt Frankfurt drei Traglufthallen betrieben (Bergen-Enkheim, Hausen u. Nieder-Eschbach). Die Traglufthalle in Nieder-Eschbach wurde vor einem Jahr für rd. 6 Mio. € eröffnet und ist seitdem in Betrieb. Voraussetzung für die Umsetzung einer Traglufthalle in einem Freibad sind viele unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Beckenbeschaffenheit und -größe, die Umkleide- und Einlasssituation im Bad. Dies muss von Freibad zu Freibad überprüft werden und die Umsetzbarkeit und Realisierung analysiert werden. Bei einigen Freibädern in der Stadt Frankfurt, wie z. B. in Eschersheim und Brentanobad ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: a) Die Vorlage B 438 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 128 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, Fraktion und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7253, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 52-1

  • Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6525 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat das Sportamt eine Projektgruppe zum Thema "Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe" eingerichtet. Ziel des Projektes ist die Prüfung und perspektivische Einführung eines digitalen Systems zur effizienteren und transparenteren Vergabe von Sportstätten. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Sie ist interdisziplinär besetzt und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche: · 52.11.3 EDV/IT · 52.12 Beschaffung, Vergabe, Energie · 52.31 Zentrale Aufgaben Betrieb · 52.42 Sportfachlicher Service, Sportstättenvergabe Im Rahmen der bisherigen Sitzungen wurden die unterschiedlichen fachlichen Bedarfe der beteiligten Organisationseinheiten zusammengetragen und systematisch ausgewertet. Parallel hierzu erfolgt eine Marktsondierung, um geeignete Softwarelösungen und potenzielle Anbieter zu identifizieren. Zur fachlichen Unterstützung wurde zudem der Bereich 16A in die Projektarbeit eingebunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zu Beginn des Projektes eine externe Beratung hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Anforderungsdefinition, Vergabeverfahren und Umsetzung professionell zu begleiten. Die Projektgruppe wird den Magistrat fortlaufend über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 177 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 439 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7042, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026

  • Digitales Register für Taxis und Mietwagen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6498 - NR 1193/25 CDU, B 271/25 - Dem Ordnungsamt ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Seit dem 15.Juli 2025 erfolgt die Überprüfung von Neuregistrierungen von Mietwagen bzw. Mietwagenunternehmen bei Vermittlungsplattformbetreibern. Die Daten werden mittels eBox21 ausgetauscht. Im Oktober 2025 wurden die Gesamtdatenbestände überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung am 30.11.2025 an die Plattformvermittler übermittelt. Als Nächstes ist geplant, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeitet. Soweit die personelle Situation es zulässt, soll noch ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter initiiert und vom Ordnungsamt koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7073, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 441 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7018, 44. Sitzung des OBR 6 vom 13.01.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7074, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2026 Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 443 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7043, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 § 470, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7221, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 445 Betreff: Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6440 - E 41/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 231/25 - Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt. Zukunftslabor Juridicum Für das Juridicum am Kulturcampus in Frankfurt am Main steht eine grundlegende Entscheidung an: Erhalt, Umbau oder Neubau. Um diese Frage beantworten zu können, wird ein neuer, gemeinschaftlich gestalteter Planungsansatz erprobt. Das Frankfurter Forschungsinstitut (FFin), angesiedelt an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist mit der Organisation, Begleitung und Dokumentation dieses Projektes beauftragt. Es ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende eine fachliche Entscheidungsgrundlage stehen soll. Im Zentrum des Projektes steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien sowie deren wissenschaftliche Reflexion und Begleitung. Aufgabenstellung Das Zukunftslabor Juridicum ist ein innovatives Format, das die Entscheidung zur Weiterentwicklung des Juridicums fachlich kuratiert begleitet. Das Zukunftslabor soll am Beispiel des Juridicums erörtern, was eine veränderte (Um)baukultur im konkreten bedeuten kann und wie Fragen des Umgangs mit Bestandsgebäuden zielführend und ergebnisoffen diskutiert werden können. Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen entwickeln und diskutieren verschiedene Entwicklungsvarianten, um die Transformation des Bestandsgebäudes auf dem Kulturcampus zu ermöglichen. Ziel ist es eine Entscheidungsgrundlage für die Politik sowie die zukünftige Eigentümerin, die ABG zu erarbeiten. Zudem wird das Ziel verfolgt, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Standards für kooperative Planungsprozesse zu setzten, die ökologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Das Zukunftslabor untersucht folgende vier Entwicklungsvarianten: 1. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen 2. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude) 3. Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen 4. Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Arbeitsweise Im Zukunftslabor arbeiten sechs Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen in einem Workshop-Format über ca. 6 Monate an den oben genannten Entwicklungsvarianten und betrachten diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Das eingeladene Stakeholder-Panel wird an den Workshops zeitweise teilnehmen, um die Erkenntnisse mit den Expert:innen diskutieren zu können. Um die inhaltliche Breite und Offenheit des Prozesses zu sichern, werden verschiedene Perspektiven und Disziplinen eingebunden. Dies wurde bei der Auswahl der Expert:innen berücksichtigt. Diese sechs Personen bilden das Expert:innen-Panel des Zukunftslabors, gegliedert in drei Themenfelder: Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl: • Gabu Heindl, Professorin an der Universität Kassel und Leiterin von GABU Heindl Architecture, Wien • Niclas Schneider, Vorstand der Lang & Cie Real Estate AG Nachhaltigkeit und Lebenszyklus: • Nicole Zahner, Statikerin, Dipl. Bau-Ing. ETH, Studio C Berlin • Horst Peseke, Dipl. Ing., Tragwerksplanung, Betoninstandsetzung: Bestand, Denkmäler; Bollinger+ Grohmann Ingenieure Räumlicher und funktionaler Kontext: • Verena Brehm, Professorin Universität Kassel, Partnerin des Planungsbüros CITYFÖRSTER • Thomas Meurer, Professor an der Technischen Hochschule Mittelhessen Folgende Stakeholder sind eingeladen, den Prozess inhaltlich zu begleiten und eine Vertreter:in in das Stakeholder-Panel zu entsenden (teilweise zugesagt, einzelne Anfragen sind noch offen): • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK Hessen) • Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung • Offenes Haus der Kulturen e.V. • Ortsbeirat 2 • Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMDK) • Frankfurt LAB - das Musik-, Theater- und Tanzlabor der Moderne für Frankfurt RheinMain e.V. • ABG FRANKFURT Holding GmbH • Dezernat III, Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt am Main • Römer-Fraktionen: o BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN o SPD o Volt o CDU o FDP o Die Linke Zeitplan Da das Grundstück weiterhin im Besitz des Landes Hessen ist, bietet sich die zeitliche Möglichkeit, einen umfassenden Prozess zu initiieren. Der anstehende Prozess verlangsamt nicht die Entwicklung des Geländes, sondern bereitet vielmehr eine Entscheidung vor, die eine zügige und zielgerichtete Umsetzung ermöglicht. Der erste Workshop findet im Januar 2026, Ende September 2026 endet der Prozess mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. • 15.01.2026 - Workshop • 19.02.2026 - Workshop • 16.04.2026 - Workshop • 07.05.2026 - Workshop • 24.09.2026 - Abschlussveranstaltung Weitere Termine zur Einbindung der Öffentlichkeit werden noch definiert und entsprechende Formate erarbeitet. Es wird diverse Möglichkeiten geben, auch über die Stakeholder-Beteiligung hinaus, Stimmen und Meinungen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Dokumentation Die Arbeit sowie die Ergebnisse des Zukunftslabor werden regelmäßig auf einer Projekt-Homepage präsentiert. Zudem erarbeitet das beauftragte Forschungsinstitut in Zusammenarbeit mit den Expert:innen eine Abschlussdokumentation. Diese soll Textbeiträge zu den einzelnen Varianten und Betrachtungen enthalten, den Prozess dokumentieren sowie eine fachliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Der Prozess des Zukunftslabors, inkl. Abschlussveranstaltung und Dokumentation wird aus den Mitteln des Etat-Antrags E41 finanziert. Hintergrund - Warum bedarf es einer weiteren Prüfung? Die bisher vorliegende Machbarkeitsstudie ist ein Baustein und wird als Zwischenergebnis gewertet. Sie bildet eine wichtige Basis für weitere fachlich Debatten. Die Studie enthält u.a. die Erkenntnis, dass das Bestandsgebäude aus zwei Teilen besteht - dem Juridicum und dem Mehrzweckgebäude - und dass ihr Zustand grundsätzlich einen Erhalt und eine Umnutzung ermöglicht. Das Juridicum scheint für eine Umnutzung in Wohnen besser geeignet als das Mehrzweckgebäude. Mit der Prämisse, das gesamte Gebäude in Wohnen umzubauen, ist diese Entwicklung wirtschaftlich nicht darstellbar. Darüber hinaus liefert die vorliegende Machbarkeitsstudie wertvolle Grundlagen, indem sie die technische Umsetzbarkeit einer Umnutzung des Juridicums bestätigt und wesentliche bauliche Parameter wie Tragfähigkeit und Erweiterungsmöglichkeiten positiv bewertet. Sie berücksichtigt jedoch ausschließlich wirtschaftliche und bautechnische Kriterien und lässt damit zentrale Aspekte wie räumlich-funktionale, soziale, ökologische und gemeinwohlorientierte Wirkungen sowie alternative Nutzungs- und Förderoptionen unberücksichtigt. Dies zeigt, dass es bei näherer Betrachtung noch viele offene Fragen gibt, die es zu klären gilt. Deshalb ist eine vertiefende, interdisziplinäre Betrachtung erforderlich, wie sie im Rahmen des Zukunftslabors vorgesehen ist. Nur so kann eine ganzheitliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 445 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 445 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7222, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Stadttiere und ihre Folgen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7254, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 447 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7044, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 74 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 448 wird an den Magistrat zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 448 wird an den Magistrat zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7364, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6602 - NR 1316/25 CDU - Der Magistrat teilt die Ansicht, dass eine weitergehende Notwendigkeit besteht, sich im Bevölkerungsschutz adäquat aufzustellen und beabsichtigt daher, einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan aufzustellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Aspekte sind sämtlich enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7075, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 10-52

  • Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.05.2026 Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 137 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 450 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7223, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 § 471, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 451 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 451 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 451 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7224, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026

  • Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6461 - NR 1175/25 Jugendhilfeausschuss, B 303/25 - Ein Antrag zur Umsetzung und Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Antrag NR 1426 mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung, trägt den Titel "Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt" und ist seit dem 10.11.25 im Parlamentsinformationssystem der Stadt öffentlich einsehbar: www.stvv.frankfurt.de/parlis2/parlis.html. Eine Abstimmung zur Installation eines Kinder- und Jugendparlaments in der Stadtverordnetenversammlung wird perspektivisch in der Sitzung vom 11. Dezember 2025 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7045, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 136 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7225, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 51

  • Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7226, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 455 Betreff: Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6555 - NR 1327/25 CDU - Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7046, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ - Juli 2024 bis Juni 2025
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 456 Betreff: Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" - Jährlicher Bericht: Kommunales "Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft" - Juli 2024 bis Juni 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5716 - OA 870/02 OBR 3, l. B 427/24 - 1. Einleitung Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. August 2002 stellt dieser Bericht die Schwerpunkte des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft dar. Dabei wird der Zeitraum seit der letzten Berichterstattung abgedeckt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne Juli 2024 bis Juni 2025. In den Berichten der beiden vergangenen Jahre wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Qualität des Programms gelegt. Besonderes Augenmerk galt dabei dem partizipativen Prozess, bei dem - unter dem Dach der Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes - ein Zielsystem mit Handlungsfeldern entwickelt wurde, mit dem die Arbeit in den Quartieren hinsichtlich ihrer Wirkung in den Stadtteilen gesteuert und evaluiert werden kann. In diesem Jahr liegt der fachliche Schwerpunkt des Berichts auf dem Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen mit dem Fokus Demokratieförderung in den Quartieren. Bereits im Zeitraum der letzten Berichte wurden verstärkt spürbare Veränderungen der Stimmung in den Quartieren und eine Demokratieverdrossenheit vieler Bewohner:innen bis hin zu rassistischen Tendenzen beschrieben. Diese Entwicklungen setzten sich im Berichtszeitraum weiter fort. Auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl im vergangenen Februar 2025 und die im Frühjahr 2026 anstehende Kommunalwahl standen und stehen Fragestellungen und Themen rund um den Schwerpunkt Demokratieförderung bei den Akteur:innen des Programms im Vordergrund ihrer Arbeit. Dieser Bericht zeigt, wie Dynamiken in den Quartieren von dem Programm Aktive Nachbarschaft aufgegriffen und komplexe, dringliche Themen wie Demokratieförderung gemeinsam von den Akteur:innen des Programms und Kooperationspartner:innen bearbeitet werden. Die Auseinandersetzung findet hierbei auf unterschiedlichen Ebenen der Stadtgesellschaft, von Bürger:innen des Stadtteils bis hin zu städtischen Institutionen statt. Genau das ist es, was das Programm auszeichnet und es zu einem unverzichtbaren Baustein sozialer Stadtentwicklung innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens in Frankfurt macht. 2. Zum Programm Das kommunale Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem sozialräumlichen und integrierten Ansatz ist der Rahmen für Veränderungsprozesse hin zu Quartieren und Stadtteilen, in denen ein nachbarschaftliches, solidarisches Miteinander gepflegt wird und mit denen die Menschen sich identifizieren können. Hier stehen die Aktivierung und Empowerment, die Beteiligung, das freiwillige Engagement und die Selbsthilfe der Bewohner:innenschaft vor Ort im Vordergrund. Die Bewohner:innen werden als Expert:innen ihrer Lebensverhältnisse anerkannt und gefragt. Sie haben Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und werden durch die Bereitstellung von professionellen, personellen und finanziellen Ressourcen, in Form von Quartiersmanagement, unterstützt. Partizipation und Inklusion als Kernstrategien des Programms ermöglichen eine nachhaltige Integration, die Identifikation mit dem Wohnort und Begegnungen zwischen Nachbar:innen auf Augenhöhe. Die Quartiersmanager:innen fördern und unterstützen diese Prozesse. Sie vernetzen und sind der Motor für Ideen, die die Bewohner:innen für ihre Nachbarschaft einbringen. Auf diese Weise entstehen jährlich rund 300 kleinere und größere, einmalige und verstetigte Projekte in den Quartieren. Diese können aus unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen und reichen über kreative Angebote zur digitalen Teilhabe, bis hin zu niedrigschwelligen Bildungsangeboten oder Projekten zu nachhaltigerem Umgang mit Ressourcen. Sie dienen einem nachbarschaftlichen Miteinander, der Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und einem lebenswerten Wohnumfeld. Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem Motto "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" hat sich innerhalb der letzten 25 Jahre in der Stadtlandschaft als fester Bestandteil der sozialen Stadtentwicklung etabliert. Ziel ist, gemeinsam zu einer solidarischen Stadtgesellschaft beizutragen, sozialen Spaltungstendenzen entgegenwirken und zu unterstützen, dass die Bedürfnisse verschiedener Generationen und Kulturen gleichermaßen zum Tragen kommen. Alle Menschen in Frankfurt am Main sollen den Wert des sozialen Zusammenhalts erfahren und das Leben in ihrer Stadt gemeinsam gestalten können. Dies gilt insbesondere für Menschen, die von sozialer Benachteiligung und Armut betroffen oder bedroht sind; sie stehen im Zentrum des Programms. Einblick in die Entwicklungen in den einzelnen begleiteten Quartieren sowie Kurzdarstellungen der Programmgebiete bieten neben diesem Bericht die Jahresberichte der Quartiersmanager:innen, die über das Fachteam Aktive Nachbarschaft erhältlich sind. Auf der Webseite www.frankfurt-sozialestadt.de wird ebenfalls über die Arbeit in den Quartieren informiert. Quartiere Im Berichtszeitraum waren 16 Quartiere Teil des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft, die durch ein professionelles Quartiersmanagement gefördert werden. Dieses wird von Trägern der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag des Magistrats durchgeführt. Zudem wurden Vorbereitungen für eine Aufnahme des Stadtteils Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring als Standort mit Quartiersmanagement getroffen. Der Ben-Gurion-Ring wird derzeit noch über das Bundes-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt durch das Stadtplanungsamt unterstützt. Die Förderung läuft in absehbarer Zeit aus, sodass eine Übernahme des Gebiets im Sinne der Nachhaltigkeit in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft geboten ist. Mit einem professionellen Quartiersmanagement kann an bereits geschaffenen Strukturen angeknüpft und diese weiter ausgebaut werden, um so die unter dem Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt begonnenen Entwicklungen nachhaltig weiter zu gestalten. Gleichzeitig wurden weitere Sozialräume durch ein sogenanntes "modulares Unterstützungsmanagement" (MuM) unterstützt. Hierzu zählen unter anderem Bockenheim mit dem "Stadtteilbüro Bockenheim" und das Bahnhofsviertel mit der neuen Anlaufstelle für Familien im Bahnhofsviertel (FAMOS). Beim modularen Unterstützungsmanagement werden geeignete Partner:innen in Stadtteilen ohne Quartiersmanagement gefördert, die der Bewohner:innenschaft als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen und Bindeglied zum städtischen Fachteam des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft sind. In den Sozialräumen mit MuM können einzelne Projekte zentral durch das Fachteam des Frankfurter Programms im Jugend- und Sozialamt in Kooperation mit Akteur:innen vor Ort initiiert und finanziert werden. Die Programmgebiete 2024/25 mit Quartiersmanagement in der Übersicht Quartiere mit Quartiersmanagement: · Atzelbergsiedlung (Seckbach) · Eckenheim · Fechenheim · Gallus · Ginnheim · Griesheim · Gutleut · Niederrad · Nordweststadt · Praunheim · Preungesheim · Riederwald · Rödelheim-West · Sindlingen · Unterliederbach · Zeilsheim Finanzielle Ressourcen Die finanziellen Ressourcen der einzelnen Quartiere des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft setzen sich aus Personal- und Sachkosten sowie Projektmitteln zusammen. In den vergangenen Jahren hatte sich die Gesamtfördersumme des Jugend- und Sozialamtes für das Quartiersmanagement nicht grundlegend verändert. Wie bereits im letzten Bericht beschrieben, waren die Jahre 2023 und 2024 geprägt durch Kostensteigerungen auf Seiten der Träger, die sich, bei gleichbleibender Fördersumme, in einer Senkung der einsetzbaren Projektmittel niederschlugen. Im Jahr 2024 konnte daher im Großteil der Quartiere nicht mit dem gewohnten Budget für Projekte geplant werden. Die Quartiersmanager:innen mussten bei der Umsetzung von Projektideen überwiegend reduziert planen, priorisieren und teilweise streichen. Im Laufe des ersten Quartals 2025 zeichnete sich jedoch eine deutliche Besserung der finanziellen Lage für die Quartiere ab. Aufgrund zusätzlich zur Verfügung stehender Mittel war es möglich, für alle Quartiere einen Aufwuchs der bisherigen Zuwendung von 11% (analog des Aufwuchses im Zuwendungsbereich Jugendhilfe, allerdings ohne Dynamisierung) bereitzustellen. Die Erhöhung der Zuwendung soll sich auch nachhaltig in Projekten vor Ort widerspiegeln. Zudem ermöglichen die gestiegenen Mittel in drei Quartieren eine Aufstockung des Personals von 1 auf 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ, Vollzeitstellen). Bedarf wurde aus allen Quartieren angemeldet, die derzeit mit nur einer vollen Personalstelle ausgestattet sind. Anhand einer Bewertungsmatrix, die sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien beinhaltete, wurden die Quartiere unter anderem nach dem Benachteiligungsindex, besonders belasteter Zielgruppen, der sozialen Infrastruktur vor Ort und laufenden Prozessen und Projekten bewertet. Als Ergebnis werden nun die Personalstellen in Ginnheim, Nordweststadt und Sindlingen aufgestockt. Die Besetzung der zusätzlichen Stellenanteile wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Mit den zusätzlichen Personalkapazitäten sind damit 12 von 16 Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen ausgestattet. Angesichts der Komplexität der Aufgaben, der Vielzahl an Prozessen in den Quartieren und der Arbeitsbelastung wird mittelfristig angestrebt, die Zahl der Vollzeitbeschäftigung in allen Standorten mit Quartiersmanagement auf 1,5 VZÄ-Stellen anzuheben. 3. Schwerpunkt Demokratieförderung im Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an demokratischen Aushandlungsprozessen Eines der strategischen Ziele des Programms ist es, dass alle Menschen in den Quartieren unabhängig von tatsächlichen oder zugeschriebenen individuellen oder gruppenspezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Alter und Gesundheit an demokratischen Prozessen und alltäglichen gesellschaftlichen Aushandlungen in unterschiedlichster Form teilhaben können. Das Programm und seine Kooperationspartner:innen setzen sich dafür ein, Barrieren, die hierbei im Weg stehen zu identifizieren, abzubauen und inklusive Lösungen zu entwickeln. So soll allen Frankfurter:innen gleichberechtigte Teilhabe als Grundlage für den sozialen Frieden ermöglicht werden. Dabei steht das Programm für die Werte der demokratischen Grundordnung und die Menschenrechte ein. Im Prozess der wirkungsorientierten Qualitätsentwicklung des Programms wurden 9 Handlungsfelder erarbeitet. Das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" verfolgt folgendes Leitziel: "Die Bewohner:innenschaft erkennt die demokratischen Grundwerte wie Gleichheit, Freiheit und Solidarität als Grundlage des sozialen Miteinanders und als Grundlage für demokratische Aushandlungsprozesse innerhalb der Stadtgesellschaft an. Das Jugend- und Sozialamt und seine Kooperationspartner:innen sorgen für (mehr) Teilhabegerechtigkeit bei Aushandlungs- und Beteiligungsprozessen und dem Zugang zu Verwaltung und demokratischen Institutionen. Zudem ermöglichen und unterstützen sie die Bildung neuer alltagsdemokratischer und selbstorganisierter Aushandlungsprozesse." Voranschreitender Rechtsruck und zunehmende Demokratieverdrossenheit in den Quartieren als auch die zu dem Zeitpunkt bald anstehende Bundestagswahl beeinflusste die tägliche Arbeit der Quartiersmanager:innen im Berichtszeitraum stark. Daraus ergab sich eine Dringlichkeit, einen Arbeitsschwerpunkt des Programms auf das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" zu legen. Insbesondere das Themenfeld Demokratieförderung rückte hierbei in den Fokus. Aus dem verstärkt demokratiekritischen bis demokratiefeindlichem Stimmungswechsel in den Quartieren entstand zum Anfang des Berichtzeitraums ein gemeinsamer Thementag, an dem sich alle Quartiersmanager:innen untereinander fachlich mit dem Themenfeld Demokratieförderung beschäftigten. Die Wichtigkeit und Aktualität wurde in der jährlichen Klausurtagung im November 2024 aufgegriffen und knüpfte mit den Schwerpunktthemen "Demokratieförderung" und "Partizipation" daran an. Es stand besonders im Fokus, die Haltung des Programms für die tägliche Arbeit in den Quartieren zu schärfen und die eigene Rolle zu reflektieren und zu klären. Während des Klausurtags wurde deutlich, dass es einer kontinuierlichen und fokussierten Bearbeitung des Themas Demokratieförderung bedarf. Deshalb gründete sich eine Arbeitsgruppe "Demokratieförderung". Sie ist besetzt aus den Reihen der Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und der Fachstelle Aktive Nachbarschaft - somit sind alle Säulen des Programms in der Gruppe vertreten. Die Arbeitsgruppe "Demokratieförderung" traf im Januar 2025 das erste Mal zusammen und ist seither tätig. Im Fokus ihrer Arbeit steht die Bündelung von Wissen und Lösungsideen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft im Sinne der Stärkung der demokratischen Grundordnung und Menschenrechte. Hierbei geht es sowohl um alltagspraktische Maßnahmen wie Organisation von Fortbildungen für das Quartiersmanagement oder Erstellung einer bewährten Sammlung von Arbeitsmaterialien und Methoden für die Arbeit mit Bewohnenden, als auch die gemeinsame Vernetzung mit Partner:innen zur Stärkung und Verteidigung der Werte, für die das Programm steht. Erste Ergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe flossen in die folgende zweitägige Klausur im März 2025 ein, die sich nochmals dem Thema Demokratieförderung widmete, um sich damit weiter vertieft zu beschäftigen. Schwerpunkte der beiden Tage lagen auf den Themen "Menschenrechte als Bezugsrahmen für Demokratieförderung", "Demokratieförderung in der Praxis" und "Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit". Neben dem Bezugsrahmen der Menschenrechte für Demokratieförderung als wesentliche Grundlage der Arbeit im Programm, ergaben sich die Schwerpunktthemen der Klausurtagung aus der Arbeit in den Quartieren, die im Folgenden beispielhaft näher beleuchtet werden sollen. Bericht aus den Quartieren Demokratieförderung in der Praxis Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft ist in seinem Kern ein demokratieförderndes Programm, was sich in der täglichen Arbeit in den Quartieren zeigt. Hier sollen einige Beispiele beleuchtet werden. Aktivierende Befragung in Rödelheim und Griesheim "Die Aktivierende Befragung ist eine Methode die dazu dient, die Sichtweisen, Interessen, Anregungen, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in einem begrenzten Gebiet (Sozialraum) abzufragen und die Menschen zugleich dazu anregt, selbst aktiv zu werden. Durch die Befragung kann das Expert:innenwissen der Bewohner:innen des Stadtteils erkundet werden. Dabei werden ausschließlich offene Fragen formuliert, um möglichst sicher zu stellen, dass nur das Expert:innenwissen der Befragten und ihre Perspektiven in die Ergebnisse einfließen. Die Aktivierende Befragung kann richtungsweisend sein im Hinblick auf Veränderungen innerhalb des Quartiers (des Wohnorts) und ist ein Beginn von Veränderungen durch Aktionen der dort lebenden Menschen. Durch diese Methode kann selbstbestimmtes Engagement gefördert werden, (neue) Kontakte können entstehen oder sich verfestigen und sie kann zu einer Verbesserung der Angebote und Dienstleistungen vor Ort beitragen. Die Aktivierende Befragung kann darüber hinaus zur Identifizierung der Quartiersbewohner:innen mit den Themen und Projekten im Quartier führen.1 Aktivierende Befragungen bieten letztlich die Möglichkeit Bewohnende aktiv in demokratische Prozesse einzubinden. Sie können Menschen ermutigen, ihre Meinung zu äußern, sie werden ernstgenommen und zur Mitgestaltung ihres Umfeldes aktiviert. In zwei Quartieren wurde im Berichtszeitraum eine Aktivierende Befragung durchgeführt. Vor 16 Jahren wurde das Quartiersmanagement Rödelheim eingerichtet. Nach einem Personalwechsel führten die beiden neuen Quartiersmanagerinnen eine Aktivierende Befragung durch, um einen Blick für neue Entwicklungen und Bedarfe in Rödelheim zu bekommen sowie Kontakte zu den Bewohner:innen herzustellen. Die Befragung diente auch der Vorbereitung einer Stadtteilkonferenz. Die Aktivierende Befragung wurde von September bis November 2024 durchgeführt und erreichte 300 Personen. Durch die Befragung kamen die Quartiersmanagerinnen mit vielen Bewohner:innen in Kontakt und konnten auf die Arbeit des Nachbarschaftsbüros aufmerksam machen. In einer Quartierskonferenz am 9. November 2024 wurden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam mit den anwesenden Bewohner:innen weitere Ideen gesammelt und nächste Schritte zur Umsetzung geplant. Moderiert wurde die Quartierskonferenz durch eine Mitarbeiterin der Landesarbeitsgemeinschaft soziale Brennpunkte e. V. Bewohner:innen allen Alters aus ganz Rödelheim nahmen teil, es konnten vor allem Menschen aus der Siedlung Zentmarkweg erreicht werden. Besonders erfreulich bewerteten die Quartiersmanagerinnen, dass auch Jugendliche an der Quartierskonferenz teilnahmen und ihre Perspektive einbrachten. Es konnten zudem neue Ehrenamtliche gewonnen werden. Um aktuelle Bedarfe der Bewohner:innen in ganz Griesheim zu erfassen und insbesondere auch die Bewohner:innen zu hören, die das Quartiersmanagement noch nicht kennen oder zu denen das Quartiersmanagement noch keinen Kontakt hat, wurde die Durchführung einer Aktivierende Befragung geplant. Der Fokus der Aktivierenden Befragung richtet sich auf die Bewohner:innen in den am meisten benachteiligten Quartieren im Stadtteil Griesheim. Die Benachteiligung misst sich dabei an den Wohnsiedlungen mit dem höchsten Benachteiligungsindex (vgl. Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main) und den Erfahrungen aus der Arbeit des Quartiersmanagements. Für die Aktivierende Befragung im Jahr 2025 standen und stehen daher folgende Quartiere im Fokus: - Quartier Ahornstraße - Quartier Kiefernstraße - Eberhard-Wildermuth-Siedlung - Quartier Auf dem Schafberg Das Quartiersmanagement führt nacheinander in den Siedlungen offene Interviews an den Haustüren. Die Fragen der Interviews lehnen sich dabei an das Fragenschema der Aktionsforschung an, dennoch geht es dabei hauptsächlich darum die Menschen an den Haustüren als Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelt zu begreifen und in erster Linie zuzuhören. Unterstützend zu den Interviews an den Haustüren sollen noch weitere qualitative Abfragen wie Expert:inneninterviews, Impuls-Werkstätten oder Siedlungsgespräche durchgeführt werden. Quantitative Methoden oder Kennzahlen zu den Siedlungen werden ggf. zur Rahmung der Aktivierenden Befragung hinzugezogen. Im Berichtszeitraum konnte die Befragung mittels Haustürgesprächen in zwei Siedlungen abgeschlossen werden. Am Ende jeder Befragung wurde in der jeweiligen Siedlung eine Bewohner:innenversammlung durchgeführt, bei der die Ergebnisse der Befragung vorgestellt und die Themen partizipativ priorisiert wurden. Im Sinne eines unterstützten Organizing-Prozesses bildeten die anwesenden Bewohner:innen Gruppen, die mit Unterstützung des Quartiersmanagements weiter an den vordringlichsten Themen arbeiten. DemokratieWerkstatt Eckenheim Aktuelle Wahlergebnisse mit einem klaren Zugewinn rechter Parteien, zunehmende Akzeptanz von bislang tabuisierten populistischen politischen Positionen, ein Vertrauensverlust in politische Parteien und Institutionen, fehlende Informationen zu Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Rassismuserfahrung und Diskriminierung besorgen viele Menschen in Eckenheim und sorgen für ein Gefühl der Ohnmacht. Zudem erleben viele Menschen die Alltagsbewältigung infolge steigender Kosten und knapper Ressourcen als so anstrengend, dass für die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen keine Zeit bleibt. Stadtteilbezogene Gremien und Funktionsträger:innen, wie Ortsbeirat oder Sozialbezirksvorsteher:in, sind kaum bekannt und können dementsprechend nicht genutzt werden. Im Mai 2024 hat eine kleine Initiative von Menschen, die etwas dagegen tun wollte, das erste Stadtteilfest zum Geburtstag des Grundgesetzes ausgerichtet. Dieses Fest war ein voller Erfolg - neue politisch interessierte Menschen konnten für Engagement in der Gruppe gewonnen werden. Die DemokratieWerkstatt Eckenheim ist inzwischen als feste Gruppe etabliert. Sie trifft sich seit Ende 2024 regelmäßig einmal im Monat. Der Zulauf zur Initiative zeigt großes Interesse an der DemokratieWerkstatt. Die Initiative besteht aus ehrenamtlichen sowie mehreren hauptamtlichen Akteur:innen (z.B. einer Einrichtungsleitung des Frankfurter Verbands). Auch Menschen einer anderen, an das Quartiersmanagement angedockten Initiative ("IME-Initiative Musik Eckenheim") nehmen am Demokratieprojekt teil. Dadurch entstand eine höhere Reichweite und ein größerer Vernetzungsgrad innerhalb des Stadtteils. In der Bewohnerschaft gibt es einen mittlerweile deutlich spürbaren Bedarf nach Austausch, Vernetzung und der Entwicklung kreativer Handlungsoptionen, um Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Im Mai 2025 veranstaltete die DemokratieWerkstatt Eckenheim die "Schatzkiste Demokratie". Ein erfolgreiches buntes Fest für die Demokratie im Rahmen der stadtweiten Aktion "Frankfurt feiert Demokratie", das von etwa 150 Menschen besucht wurde. Darüber hinaus fanden fortlaufend kleinere Aktionen in Eckenheim statt, z.B. Info und Musik im Park oder die Verteilung des Grundgesetzes. Ausstellungen sowie Austausch - und Beteiligungsformate sind in Planung. Hierbei werden Formate entwickelt, die sowohl die Interessen der Mitglieder der Gruppe betreffen, als auch die Interessen weiterer Bewohnenden. Das Quartiersmanagement, das die Initiative als Angebot aus den im Stadtteil formulierten Bedarfen heraus initiiert hat, hat mittlerweile eine begleitende Rolle. Es kooperiert mit der DemokratieWerkstatt, unterstützt mit Akquise interessierter Bewohner:innen und Öffentlichkeitsarbeit, stellt finanzielle Mittel bei kleineren Projektvorhaben zur Verfügung, fungiert als Kontakt und Ansprechpartner:in für die Organisator:innen aus der Gruppe und sorgt für eine Vernetzung stadtweit. Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus in Preungesheim Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen gehören zum Alltag vieler Preungesheimer:innen, insbesondere aus der Karl-Kirchner-Siedlung. Hier hat sich eine Gruppe von Betroffenen zusammengefunden, die sich gemeinsam organisiert und sich in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks gegenseitig im Umgang mit menschenfeindlichen Haltungen stärkt. Es ist gelungen eine feste Gruppe aufzubauen, die mit ihren Aktivitäten sogar den Nachbarschaftspreis 2024 gewonnen hat. Monatlich findet ein gemeinsames Treffen mit Kinderbetreuung statt: Hier werden persönliche Erfahrungen geteilt, gemeinsam Handlungsstrategien diskutiert sowie (Bildungs-)Veranstaltungen und Projekte gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung organisiert. Gemeinsam wurden in der jüngsten Vergangenheit viele Projekte auf die Beine gestellt. Zum Beispiel eine Lesung sowie eine Ausstellung zum Gedenken an den rassistischen Anschlag in Hanau mit gut 40 Besucher:innen, das gemeinsame Lesen von Gedichten sowie ein öffentliches Fastenbrechen für knapp 200 Personen, zu dem alle Bewohner:innen Preungesheims eingeladen waren, um sich mit dem Islam beschäftigen zu können, Fragen zu stellen, Vorurteile abzubauen sowie die Sichtbarkeit verschiedener muslimischer Communitys herzustellen. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt zudem auch andere Diskriminierungsformen in den Blick: Für die Kinderrechtswoche waren Projekte zur Situation von Kindern mit Beeinträchtigungen geplant. Das Quartiersmanagement organisierte gemeinsam mit der Arbeitsgruppe ein Frauenfrühstück zum Thema Rassismus und Schule, was ebenfalls sehr gut besucht war. Zum Jahresende fand eine durch das Quartiersmanagement organisierte Empowerment-Reihe für die Arbeitsgruppe statt, bei der über die Kerngruppe hinaus jeweils insgesamt 15-20 Personen pro Workshop teilnahmen. Die Themen, die von externen Referent:innen bearbeitet wurden, waren: Diskriminierung, Rassismus und Psychologie, Empowerment. Im Berichtzeitraum entwickelten sich zudem fruchtbare Synergien mit dem Fliegenden Künstler:innenzimmer, insbesondere mit zwei Künstlerinnen. Zum Beispiel wurden verschiedene Schreibwerkstätten rund um das Thema Rassismus mit der fliegenden Künstlerin Janis Jirotka organisiert. Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit - Beispiel Gutleut Die Bedeutung aktueller politischer Entwicklungen für die Arbeit der Quartiersmanager:innen wurde im Kontext der Bundestagswahl im Februar 2025 noch einmal deutlich. Das Quartiersmanagement Gutleut hatte Anfang März seinen monatlichen Newsletter herausgebracht und sich einleitend zum Ausgang der Bundestagswahl geäußert. Der einleitende Kommentar führte dazu, dass im zuständigen Ortsbeirat ein Antrag verhandelt wurde, in welchem dem Quartiersmanagement Gutleut "parteipolitischer Aktivismus" vorgeworfen wurde. Die Kommentierung der Wahlergebnisse in einem Quartiers-Newsletter führte ebenso dazu, dass in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung (03.04.2025, Frage Nr. 3099) die Frage nach einer Neutralitätspflicht für Mitarbeitende des Quartiersmanagements aufgeworfen wurde, da eine Finanzierung der Quartiersmanagements aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Inhaltlich knüpfte diese Fragestellung an die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/15035 vom 24.02.2025) auf Bundesebene an, die sich mit insgesamt 551 Fragen der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen annahm. Die Situation konnte gemeinsam mit dem Sozialdezernat, einer rechtlichen Einschätzung durch das Rechtsamt und durch die gute Zusammenarbeit von Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und Fachstelle so gestaltet werden, dass die Quartiersmanager:innen in ihrer Rolle gestärkt daraus hervorgehen konnten: Das Quartiersmanagement hat sich in seinem Kommentar gegen Hass und Ausgrenzung positioniert und sich für demokratische Grundwerte ausgesprochen und keine "eigenen parteipolitischen Präferenzen" kommuniziert. Nichtsdestotrotz nehmen die politische Stimmung und zunehmende Spaltung der Gesellschaft viel Raum in der Arbeit in den Quartieren ein, was das tägliche Miteinander in den Quartieren beeinflusst. 4. Nachbarschaftspreis - Ehrenamtliches Engagement als Ausdruck lebendiger Demokratie Der Nachbarschaftspreis honoriert seit 25 Jahren in Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft bürgerschaftliches Engagement in Frankfurt am Main. Dabei ist ehrenamtliches Engagement nicht nur ein Ausdruck von demokratischem Handeln, sondern auch ein Motor, um Demokratie einzuüben und lebendig zu halten. Seit 2022 werden Preise in fünf verschiedenen Kategorien vergeben. Eine davon ist die Kategorie "Demokratie leben im Quartier", die Projekte auszeichnet, die Menschen im Viertel zueinander führen und in einen Dialog bringen. Am 26. September 2024 wurden die Preise mit einem Fest im Gesellschaftshaus Palmengarten verliehen. Insgesamt lagen 49 Bewerbungen vor. Es wurden fünf Hauptpreise und neun Anerkennungspreise verliehen. Hauptpreise 2024 Die Hauptpreise waren mit jeweils 1.000,00 € dotiert. Die oben genannte Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus wurde in der Kategorie "Demokratie Leben im Quartier" geehrt. In der Kategorie "Kultur vor Ort" ging die Frankfurter Spatzen Sport- und Kulturvereinigung 2018 e.V. als Sieger:innen hervor. Das Motto der Frankfurter Spatzen ist "Zuhause ist da, wo Deine Freunde sind". Der Verein geht aus einer 2011 gegründeten Abteilung des TSV Ginnheim hervor und möchte Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus verschiedenen Herkunftsländern und mit unterschiedlichem schulischem Hintergrund mittels Musik, Theater und Tanz sprachlich und künstlerisch fördern. Insgesamt umfasst der Verein aktuell rund 130 Mitglieder und 40 Ehrenamtliche. Die meisten Kinder und Jugendlichen sind in den beiden Musicalensembles aktiv, andere nehmen Tanz- und Instrumentalangebote wahr. Des Weiteren gibt es einen Elternchor, in dem nicht nur Eltern, sondern auch andere Erwachsene und vermehrt auch Senior:innen mitsingen. Auch in der Spatzenband, die die beiden Musicalensembles begleitet, sind viele aktiv. Im vergangenen Jahr wurde das Musical "Emil und die Detektive" im Zirkuszelt in der Platenstraße aufgeführt; neben den großen Musicalaufführungen tritt der Verein bei verschiedenen Stadtteilfesten auf und ist auch bekannt für Flashmobs bei Stadtteilaktionen. Der Verein unterstützt und berät die Jugendlichen auch bei schulischen Fragen und Förderbedarf, bei der Ausbildungssuche, beim Deutschlernen oder bei Behördengängen. Der Preis der Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen" wurde vergeben an das Projekt "Der bunte Kochtopf". Seit Mitte 2023 wird jeden Donnerstag im Tassilo-Sittmann-Haus in der Nordweststadt ein kostenloser Mittagstisch angeboten - gegen Hunger und Einsamkeit. Eine Gruppe von Ehrenamtlichen unterstützt beim Servieren und Abräumen und begrüßt die Gäste. Dazu zählen auch Schüler:innen der Berufsorientierungsstufe der benachbarten Ernst-Reuter-Schule II. Der Bunte Kochtopf ist für viele zu einem festen Begegnungs- und Kommunikationsort geworden ist. In der Kategorie "Schöner-Bunter-Nachhaltiger" wurde das Projekt "20 Meter für die Nachbarschaft" geehrt. Das Projekt besteht aus einem über 20 Meter langen Tisch auf dem Quartiersplatz an der Gustavsburgstraße im Gallus, an dem sich die Nachbarschaft am Wochenende trifft oder an warmen Tagen auch mal zu Abend isst. Auch Kindergeburtstage können dort gefeiert werden. Initiator Tobias Krauch hat den Tisch zusammen mit Nachbar:innen aus Altholz gebaut und stärkt damit den öffentlichen Raum als Begegnungsraum. Der Tisch wurde so gebaut, dass Menschen verschiedener Körpergrößen gut daran sitzen können, an zwei Stellen sind die Sitzbänke für Rollstuhlfahrer:innen unterbrochen. Inzwischen sitzen regelmäßig kleine und große Gruppen an der langen Tafel. Für das Jahr 2024 waren dort verschiedene kleine Veranstaltungen geplant. Das Nachhilfeprojekt an der Konrad-Haenisch-Schule (KHS) wurde in der Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" geehrt. Die Schüler:innen der KHS kommen häufig aus Elternhäusern, in dem materielle und ideelle Ressourcen nicht ausreichend vorhanden sind, um den Kindern Unterstützung im Schulalltag zu bieten. Deshalb findet an der KHS zweimal pro Woche eine kostenlose und niedrigschwellige Nachhilfe statt. Mittwochs und freitags bieten Schüler:innen aus benachbarten Schulen mit Oberstufe (Helmholtzschule und Schule am Ried) eine zweistündige Nachhilfe für bis zu zehn Schüler:innen aus der Sekundarstufe 1 an. Ziel des Projekts ist neben der inhaltlichen Unterstützung auch die Förderung junger Vorbilder durch das Konzept Schüler:innen für Schüler:innen, wobei sie die Inhalte der Nachhilfe selbst bestimmen. Anerkennungspreise 2024 Neun Anerkennungspreise wurden neben den Hauptpreisen vergeben. · Kategorie "Demokratie Leben im Quartier": o Öffentliches Erdgeschoss im Hausprojekt Kolle o Rat & Tat · Kategorie "Kultur vor Ort": o Red Diamonds - Cheerleading für Mädchen o Salon Gutleut · Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen": o Bewohner:innenversammlung Ahornstraße o ULIBA · Kategorie "Schöner, Bunter, Nachhaltiger": o Friedhofs-Café Rödelheim o Superblock Bockenheim - Lebensqualität gewinnen · Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" o Mein Müsli macht Schule Auf die Ausschreibung des Nachbarschaftspreises 2025, welche im Frühjahr erfolgte, wurden insgesamt 52 Bewerbungen in fünf Kategorien eingereicht. Für die Verleihung des Nachbarschaftspreises 2025 war am 09.09.2025 wieder eine Veranstaltung im großen Rahmen im Gesellschaftshaus Palmengarten geplant. 5. Ausblick Ziel des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft wird es weiterhin sein, gesellschaftliche Teilhabe in den Quartieren zu stärken. Es gilt, zivilgesellschaftliches Engagement unter veränderten Bedingungen zu fördern und wertzuschätzen, dem Miteinander aber auch dem sachlichen und kritischen Diskurs Raum zu geben sowie sozialer Ungleichheit und demokratiefeindlichen Tendenzen in den Stadtteilen entschieden entgegenzuwirken. Transparente Aushandlungsprozesse und gelebte Solidarität auf Quartiersebene schaffen eine starke Stadtgesellschaft. Diese trägt zu mehr Resilienz in den Stadtteilen bei, die urbane Lebensräume in Zukunft stärker vorhalten müssen und zur Widerstandfähigkeit gegen autoritäre Einflussnahme. Das Quartiersmanagement und seine Partner:innen machen wichtige gesellschaftliche Themen sichtbar und schaffen mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Personen auf Stadtteilebene. In Anbetracht der herausfordernden politischen Stimmungslage geprägt durch Polarisierung, Misstrauen und immer häufiger populistischer Rhetorik, leidet das Zusammenleben in der Nachbarschaft teilweise zunehmend. Soziale Spannungen können anwachsen, Vorurteile und Ausgrenzung verstärken sich, was zu einer Fragmentierung der Gemeinschaft führt. Besonders benachteilige Gruppen sind von dieser Dynamik betroffen. Spaltungstendenzen in den Stadtteilen kann durch Quartiersmanagement gezielt entgegengewirkt werden, indem demokratiefördernde Projekte in der Nachbarschaft unterstützt und Ideen mit engagierten Bürger:innen dazu entwickelt werden, wie Menschen im Viertel zueinander geführt werden und in den Dialog treten können. Offene Begegnungsorte im Quartier und die Förderung von Dialogen zwischen den Nachbar:innen sind dafür unerlässlich. Kooperationen und Vernetzung sind auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft besonders wichtig, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen. Angesichts knapper werdender Ressourcen und eines erhöhten Unterstützungsbedarfs, der aus der angespannten sozialen Situation vieler Bewohner:innen resultiert, erhält die Zusammenarbeit in Netzwerken einen noch höheren Stellenwert. Durch weiterhin gezielte Vernetzung lokaler Akteur:innen, wie Vereinen, Initiativen und sozialen Einrichtungen, können Ressourcen mobilisiert und integrative Projekte entwickelt werden. Dies unterstützt nicht nur die Teilhabe benachteiligter Menschen, sondern fördert ein stärkeres Gefühl von Gemeinschaft. Die Fachstelle unterstützt eine stärkere Vernetzung der Akteur:innen stadtteil- und stadtweit und arbeitet daran das Programm innerhalb der Stadtverwaltung und bei weiteren zentralen Institutionen noch bekannter zu machen. Im Quartiersmanagement liegen wertvolle Ressourcen für die Stadtteile, die sowohl in planungs- als auch strategischen Prozessen nützlich und hilfreich sein können. Das Quartiersmanagement nimmt Bedarfe und wichtige Themen der Bewohner:innen auf, an den geeigneten Stellen mit Kooperationspartner:innen bewegen und in die Verwaltung tragen. Ein möglichst flächendeckender Ausbau des Programmgebiets sowie eine Ausstattung aller Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen würden den Aufbau stadtteilübergreifender Netzwerke weiter vorantreiben und so eine noch zielgerichtetere strategische Steuerung ermöglichen. Wirkungsvolle Angebote könnten so abgestimmt und mit weniger Aufwand für den einzelnen Stadtteil in verschiedenen Quartieren etabliert werden. Dies wäre ein wichtiger Baustein, um die Stadt sozial gerechter, robuster und anpassungsfähiger zu machen. Mit der, durch die bessere finanzielle Ausstattung, möglichen personellen Aufstockung in drei Quartiersmanagements und der Übernahme des Gebiets Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft sind bereits erste Schritte unternommen. 1 https://lagsbh.de/methoden/aktivierende-befragung/, 10.09.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2002, OA 870 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 427 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 137 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7227, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 53-1

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