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  • Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1196/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25; OM 7259/25 OBR 10; ST 1999/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Mit Stellungnahme vom 14.07.2025 (ST 1113) berichtete der Magistrat zur medizinischen Versorgung in Berkersheim. Hierbei wurde leider nicht deutlich, ob der Magistrat wie notwendig erneut mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Kontakt aufgenommen hatte. Eine entsprechende Nachfrage des Ortsbeirates 10 (OM 7259) bejahte der Magistrat mit Stellungnahme vom 28.11.2025 (ST 1999). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wieso blieb die Frage, warum der Magistrat die Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme vom 14.7. mitgeteilt hat (beziehungsweise klar stellte, dass es sich um aktuelle Informationen handelte), unbeantwortet? 2. Wieso ist der Magistrat der Ansicht, dass die ST 1113 alle wesentlichen entsprechenden Informationen enthält, wenn sie gerade nicht mitteilte, dass eine erneute Kontaktaufnahme erfolgte? 3. Wie bewertet der Magistrat sein jeweiliges Vorgehen a) vor dem Hintergrund seiner Aussage, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist (vgl. ST 1113), b) vor dem Hintergrund einer kollegialen und wertschätzenden Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 10? Begründung: Antworten des Magistrats auf Nachfragen werfen neue Nachfragen auf. Der Ortsbeirat 10 zeigt sich hierüber irritiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1999 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7912 2026 Die Vorlage OF 1196/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Plattform auf dem Heiligenstock
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1197/10 Betreff: Plattform auf dem Heiligenstock Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen über die angekündigte Aussichtsplattform auf dem Heiligenstock mitzuteilen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 begrüßt die geplante Errichtung, benötigt hierzu jedoch genauere Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7924 2026 Die Vorlage OF 1197/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1198/10 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da dort die Autos herkommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7925 2026 Die Vorlage OF 1198/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kinderbücherschrank in Eckenheim
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1199/10 Betreff: Kinderbücherschrank in Eckenheim Vorgang: OIB 113/22 OBR 10; ST 1094/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man den schon lange zugesagten Kinderbücherschrank in Eckenheim endlich verwirklichen kann. Begründung: Die Anträge zu dem Kinderbücherschrank entstanden in dem Jahr Mai 2023 ( ST 1094). Die Patin ist benannt und der Standort vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2022, OIB 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1094 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7926 2026 Die Vorlage OF 1199/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1200/10 Betreff: Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man die Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer versetzten kann, da Radfahrende, welche mit hoher Geschwindigkeit ankommen, bessere Sicht auf die restlichen Nutzer des Weges erhalten. Begründung: Gerade für Besucher des Friedhofs, meistens ältere Personen, aber auch Schulkinder, ist es sehr gefährlich, am Ende der Friedhofsmauer vom Friedhof kommend auf die Straße in Richtung Matternstraße nach oben zu treten, da Radfahrer mit großer Geschwindigkeit die Matternstraße hinunterfahren und die Schranke dort den Weg einschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1200/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8114 2026 Die Vorlage OF 1200/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Herr Rudloff gegen AfD (= Ablehnung); Herr Can (= Enthaltung)

  • Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1201/10 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Ecke Festeburgring (soweit möglich im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers), einzurichten. 2. sollte wider erwarten dort kein Fußgängerüberweg realisierbar sein: alternativ im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers optisch/farblich gut erkennbare Markierungen/Muster auf dem Straßenbelag als Hinweis auf die vorhandene Gefahrenstelle zu ermöglichen. Begründung: Auf der Homburger Landstraße ist nicht nur im Berufsverkehr eine hohe Fahrzeugbelastung festzustellen. Ein Zebrastreifen ist hier aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr wichtig, zumal von und zu der nahegelegenen U-Bahnstation "Theobald-Ziegler-Straße" ein reger Fußgängerstrom über die südliche Theobald-Ziegler-Straße und den Festburgring bis zur katholischen St. Christophorus-Kirche sowie von und zum Wohngebiet um die evangelische Festeburgkirche herrscht. Insbesondere nutzen auch viele Kinderdiesen Weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7927 2026 Die Vorlage OF 1201/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1202/10 Betreff: Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten: 1. Die neueingerichtete Straßenführung im Bereich Jean-Monet-Straße von der A661 aus Bad Homburg kommend nach Preungesheim umgehend sicherer zu gestalten. Die Verkehrsteilnehmer müssen derzeit anhalten und den Blick um 180 Grad drehen. Sollte dann frei sein, darf gefahren werden. Im Dunkeln besteht hier eine große Gefahr. Es kam bereits zu einem Unfall. 2. Die Beschilderung aus Eckenheim kommend zu verbessern, da zumal dieses "Provisorium" wohl noch eine ganze Weile, eventuell auch dauerhaft, bestehen bleibt. 3. Zu prüfen und zu berichten, ob ein Abriss oder eine Sanierung der Brücke über die A661 in Richtung Bad Homburg geplant ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7928 2026 Die Vorlage OF 1202/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Onlineprojekt für mehr Teilhabe in Eckenheim
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1203/10 Betreff: Onlineprojekt für mehr Teilhabe in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, u.a. dem Frankfurter Verband sowie dem Quartiersmanagement, gebeten: 1. Mit Blick auf den Flink-online-Service (statt eines besuchbaren Smart-Marktes) in Eckenheim schnellstmöglich ein Pilotprojekt für mehr Teilhabe an Online-Projekten allen interessierten Menschen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll informiert und geschult werden, um auf die allgemein steigenden entsprechenden Erfordernisse umfassend einzugehen. 2. Dies betrifft ausdrücklich auch ein technisches Angebot vor Ort, um Menschen ohne PC und Handy in wichtigen Online-Bereichen wie zum Beispiel den regelmäßigen Einkauf nicht auszugrenzen. Begründung: Online-Erfordernisse gibt es zunehmend in vielen Bereichen des Lebens. Dies kann zu Problemen führen, wenn wie jetzt in Eckenheim ein Supermarkt lediglich online beauftragt werden kann und es keine weiteren entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten gibt, wie dies bislang mit dem Smart-Markt und einem Kiosk der Fall war. Eine Ausgrenzung darf nicht geben. Entsprechende Abhilfe ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7913 2026 Die Vorlage OF 1203/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die folgenden Worte gestrichen werden: "Mit Blick auf den Flink-online-Service (statt eines besuchbaren Smart-Marktes)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schaukästen im Ortsbezirk 10
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1204/10 Betreff: Schaukästen im Ortsbezirk 10 Vorgang: OIB 165/22 OBR 10; OIB 177/22 OBR 10; ST 2630/22; OIB 216/23 OBR 10; ST 1170/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wann die schon lange zugesagten Schaukästen im Ortsbezirk aufgestellt werden. Begründung: Die genehmigten Schaukästen auf dem Gravensteiner-Platz / OIB 216 ST 1170 (bei dem Bücherschrank), in Berkersheim West / OIB 165 ST 2630 ( in den Gräben / Am Neuenberg), Berkersheimer Grundschule am Dalles / OIB 177 sind leider immer noch nicht aufgestellt worden, die Zusagen aber seit langem obsolet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1170 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 177 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2630 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7929 2026 Die Vorlage OF 1204/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1205/10 Betreff: Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden Im Frankfurter Norden erstellt die Mainova AG einen Windpark mit 4 Windrädern, welche durch die Frankfurter Bürger-Energie-Genossenschaft (FRABEG) finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung und Berichten: 1. Profitieren Bürgerschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 10 vom geplanten Windpark? 2. Ist ein neuer Windkraft-Ökotarif geplant? Begründung: Eine Windkraftanlage mit Bürgerbeteiligung in unmittelbarer Nähe zum Ortsbezirk ist eine einmalige Chance, den Menschen und dem Gewerbe im Ortsbezirk 10 günstigeren Strom anzubieten. Durch die unmittelbare Nähe zum Windpark könnte die Bevölkerung und das Gewerbe profitieren, beispielsweise mit einer bevorzugten Vergabe der FRABEG- Bürgerbeteiligungsanteile an Privatpersonen und Gewerbe im Ortsbezirk 10. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7914 2026 Die Vorlage OF 1205/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1) auf welche Weise die Bürgerschaft und das Gewerbe im Ortsbezirk 10 profitieren in Bezug (a) auf das EEG; (b) auf Anteile an der FraBeG; 2) ob ein neuer Windkraft-Ökotarif geplant ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Klimareferat, der Mainova AG und der FraBeG für alle partizipierenden Ortsteile durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1206/10 Betreff: Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche verändernde Verkehrsplanungen für die Stadtteile im Ortsbezirk 10 und der hier lebenden und arbeitenden Menschen derzeit geprüft und für realisierbar gehalten werden. Von besonderem Interesse sind alle die nordöstlichen Stadtteile betreffenden übergreifenden, verbindenden und trennenden Maßnahmen, jeweils auch bezüglich des derzeitigen und des künftigen Generalverkehrsplanes, 2. bis wann der Magistrat diese Verkehrsplanungen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorgestellt, so dass sie diskutiert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7930 2026 Die Vorlage OF 1206/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1405/6 Betreff: Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit Beteiligung der Höchster Einwohner und Einwohnerinnen einen Ort zu entwickeln, an dem an bedeutende Frauen aus Höchst erinnert wird und sie gewürdigt werden. Dies könnte z. B. in der Rudolf-Schäfer-Anlage erfolgen. Zu diesem Prozess sollen der Verein für Geschichte und Altertumskunde Frankfurt a.M.-Höchst e.V. sowie die AG Geschichte und Erinnerung aktiv einbezogen werden. Insbesondere soll dabei ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag geprüft werden, um diese herausragende Persönlichkeit der Höchster Geschichte öffentlich zu würdigen. Begründung: Es ist von großer Bedeutung, dass Frauen, die in Höchst gewirkt und gelebt haben, die Aufmerksamkeit und Anerkennung erhalten, die ihnen gebührt. Viele dieser Frauen sind noch immer wenig bekannt, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stadtgeschichte geleistet haben. Durch den Vorschlag, einen Ort zur Würdigung dieser Frauen zu schaffen, können wir das historische Bewusstsein und das Verständnis für ihre Rolle in der Gesellschaft stärken. Der gemeinsame Entwicklungsprozess, der auch die Höchster Bevölkerung und relevante historische Vereine einbezieht, stellt sicher, dass das Projekt von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird und eine breite Akzeptanz findet. Darüber hinaus trägt eine Beteiligung der Bevölkerung zur Vermeidung von Vandalismus bei, da die Menschen sich stärker mit dem Projekt identifizieren können. Ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag als konkrete Maßnahme innerhalb dieses Projektes würde einen klaren symbolischen Beitrag zur Sichtbarkeit von Frauen in der Geschichte leisten. Die Rudolf-Schäfer-Anlage eignet sich aufgrund ihrer zentralen Lage und der Nähe zu historischen Stätten als ein passender Standort. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7892 2026 Die Vorlage OF 1405/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern
    OFOB 6
    14.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1407/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. in der Straße Unter dem Kirchweg eine Park-Zone nur für Pkw einzurichten (Verkehrszeichen 314.1 mit Zusatzzeichen 1010-58); 2. auf dem Nieder Kirchweg zwischen der Hausnummer 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) das zeitlich begrenzte Parken "nur für Lkw" einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Anwohner wünschen sich seit vielen Jahren die Einrichtung von Bewohner-Parken. Die Bewirtschaftung wurde jedoch von der Stadt u.a. mangels Personals zur Kontrolle wiederholt abgelehnt. Bei einem Rundgang mit Anwohnern und Anwohnerinnen wurde dieser Wunsch erneut geäußert und es kam der Vorschlag auf, doch das Parken nur für PKW in der Straße Unter dem Kirchweg zu gestatten. Bei den Anliegern der Straße Unter dem Kirchweg handelt es sich ausschließlich um Bewohner und Bewohnerinnen. Es gibt hier keinerlei Gewerbeflächen. Mit der Zeit wurden und werden jedoch immer mehr Transporter und Lkw abgestellt. Darunter täglich fünf 7,5-Tonner, die die Fahrbahn verengen und bei der An- und Abfahrt eine zusätzliche Lärmbelästigung verursachen und beim Rangieren eine Gefahr für die Zufußgehenden. Wie mitgeteilt wurde, kommen morgens Arbeiter mit Privatautos und holen ihre Gewerbefahrzeuge ab, welche sie nachmittags wieder abstellen und in ihre Privatfahrzeuge umsteigen und wegfahren. Das bedeutet, dass sie die Fläche nur zum Parken nutzen und nicht hier wohnen. Die Einrichtung einer Nur-Pkw-Parkzone im Unter dem Kirchweg könnte die Situation entspannen bis irgendwann ein Bewohner-Parken realisiert werden kann. Zu 2. Die Einrichtung eines ca. 100 m Parkstreifens zwischen Nieder Kirchweg 125 und der Schwanheimer Brücke (B 40) nur für Lkw auf dem Nieder Kirchweg käme Gewerbetreibenden zugute, die nur nachts oder am Wochenende ihr Fahrzeug abstellen. In diesem Bereich sind keine Wohnhäuser. Das zeitlich begrenzt erlaubte Parken würde/könnte dafür sorgen, dass Abstellen im Unter dem Kirchweg unterbunden würde und die Fläche für das dauerhafte Abstellen von Bastlerfahrzeugen mit und ohne Zulassung mindern. Privataufnahme Unter dem Kirchweg Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7894 2026 Die Vorlage OF 1407/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1409/6 Betreff: Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob das seit Jahrzehnten praktizierte beidseitige Parken in der Kolpingstraße - zwischen der Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve - wieder ermöglicht werden kann. Ziel ist es insbesondere, den Anwohnern die vier weggefallenen Stellmöglichkeiten auf der rechten Straßenseite zurückzugeben. Sollte dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig sein, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, welche alternativen Stellflächen in unmittelbarer Nähe geschaffen werden können, um den Wegfall der Parkplätze angemessen zu kompensieren. Auch sollte in diesem Fall zumindest das kurzfristige Laden/Entladen für die Anwohner in diesem Bereich der Kolpingstraße erlaubt werden (Zeichen 286). Zusätzlich wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Nach welchen Kriterien und welcher gesamtstädtischen Strategie richtet sich die aktuelle Anpassung von Parkregelungen in mehreren Straßen des Frankfurter Westens? 2. Aus welchen Gründen erfolgen Änderungen der Parkraumregelung teilweise kurzfristig und ohne frühzeitige Information der betroffenen Anwohnerschaft? 3. Warum werden weggefallene Stellmöglichkeiten in der Regel nicht durch alternative Angebote oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? Begründung: In der Kolpingstraße wurde bisher seit vielen Jahrzehnten beidseitig mit 2 Rädern auf den Gehwegen geparkt. Die jüngst aufgestellten Haltverbotszeichen auf der rechten Straßenseite führen nun zum Wegfall von rund vier Stellmöglichkeiten. Selbst kurzes Anhalten oder Entladen vor den Hausnummern 4 - 6 ist nicht mehr möglich. Mehrere Anwohner haben sich deshalb an den Antragsteller gewandt und um Unterstützung gebeten; hierzu wurde auch eine Liste mit Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Der Wegfall von Stellplatzmöglichkeiten stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme, da der Parkdruck in diesem Gebiet ohnehin hoch ist und es keine naheliegenden Alternativen gibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, mehr Pragmatismus walten zu lassen, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubinden und in Einzelfällen eine nachvollziehbare Abwägung zu treffen. Ein abrupter Wegfall von Parkmöglichkeiten ohne ausreichende Kommunikation führt zu erheblichen Problemen für die Anwohnerschaft und sollte zukünftig vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der Linke-Fraktion findet eine absatzweise Abstimmung statt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7896 2026 1. Der erste Absatz der Vorlage wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1409/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Halbsatz des zweiten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: zu Absatz 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Absatz 2. und 3.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1410/6 Betreff: Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer und Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen festgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Der Ortsbeirat wolle darum beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu 6 Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7897 2026 Die Vorlage OF 1410/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

  • Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1411/6 Betreff: Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der Liefer-LKW fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der Liefer-LKW nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass parkende Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten), - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung, - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7898 2026 Die Vorlage OF 1411/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in NiedSüd
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1413/6 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in Nied-Süd Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Radwegs hinter der Fridjof-Nansen-Schule zwischen Mainzer Landstraße, Bahntrasse und B40 sowohl Mülleimer als auch Hundekotbeutelspender anzubringen. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Abbildung: Im Bereich der weißen Linie wünschen sich Bürger Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender (Quelle: Google Maps). Begründung: Bei der jüngsten Beiratssitzung des Quartiersmanagement Soziale Stadt Nied wurde der Wunsch nach Müllbehältern und Hundekotbeutelspendern geäußert, weil dort etliche Bürger mit Rad, zu Fuß und mit Hunden unterwegs sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7900 2026 Die Vorlage OF 1413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

  • Nied: Situation im Beunehof
    OFOB 6
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1414/6 Betreff: Nied: Situation im Beunehof Der Magistrat wird gebeten, die Situation im Beunehof (Beunestraße 9a) zu prüfen, die von den Mietern angezeigten Missstände zu beseitigen und künftig durch geeignete Pflege- und Kontrollmaßnahmen für einen ordnungsgemäßen Zustand der städtischen Liegenschaft zu sorgen. Nach Angaben der Mieter finden derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch Pflegearbeiten statt. Begründung: Der Beunehof besitzt eine besondere historische und kulturgeschichtliche Bedeutung und ist ein prägender Bestandteil des Stadtteils Frankfurt-Nied. Nach Hinweisen von Mietern besteht jedoch seit längerer Zeit erheblicher Instandhaltungs- und Pflegebedarf. Den Bewohnern ist kein von der Stadt beauftragter Hausmeister oder eine Ansprechperson bekannt, obwohl die Liegenschaft im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Offensichtlich erfolgen derzeit weder regelmäßige Kontrollen noch notwendige Pflege- oder Aufräumarbeiten. So befinden sich im Beunehof mehrere marode Sitzbänke, teils mit durchgefaulten Holzlatten oder durchgerosteten Metallteilen, sowie seit Jahren abgestellte, nicht fahrbereite Fahrräder und improvisierte Konstruktionen. Hinter einem Pavillon liegen zudem alte Autoreifen, verrostete Grills und weiterer Metallschrott. Insgesamt zeigt die Anlage Verwahrlosungserscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel. Angesichts der historischen Bedeutung und der prägenden Rolle des Beunehofs für den Stadtteil Frankfurt-Nied sollte der Magistrat dafür Sorge tragen, dass der Zustand der Anlage wieder den Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit und den Schutz der baulichen Substanz entspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7901 2026 Die Vorlage OF 1414/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff
    OFOB 1
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1818/1 Betreff: Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 2 Ziffer 5 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat 1 beschließt, aus seinem Budget Mittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro bereitzustellen, um den Nachbarschaftstreff in der Idsteiner Straße mit der markanten und identitätsstiftenden Leuchtschrift "TREFFPUNKT" auszustatten. Begründung: Der ehemalige Kiosk in der Idsteiner Straße 196 hat sich in kurzer Zeit zu einem lebendigen Nachbarschaftstreff entwickelt und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend als echter Treffpunkt angenommen. Bereits umgesetzte Veranstaltungen, wie etwa eine Tauschbörse für Kinderkleidung, verdeutlichen das große Potenzial dieses Ortes für Begegnung, Austausch und nachbarschaftliches Engagement. Eine gut sichtbare Leuchtschrift stärkt die Identität des Nachbarschafts-treffs, erhöht seine Wahrnehmbarkeit im Stadtteil und erleichtert die Orientierung. Sie trägt dazu bei, den Treffpunkt dauerhaft im Quartier zu verankern und auch Bürgerinnen und Bürger aus der Anspacher Straße sowie den angrenzenden Bereichen anzusprechen. Gerade diese Bereiche haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer die notwen-dige Aufmerksamkeit erhalten. Mit der Leuchtschrift setzt der Ortsbeirat ein klares Zeichen für eine lebendige, offene und vielfältige Nachbarschaft und unterstützt die positive Entwicklung des Standorts nachhaltig. Der Name "TREFFPUNKT" wurde aus der Bürgerschaft vorgeschlagen und im Anschluss in einem Auswahlverfahren als einer von mehreren Vorschlägen bestätigt. Anlage 1 (ca. 139 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Der Antrag OF 1818/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 468 2026 Die Vorlage OF 1818/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden
    OFOB 1
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1823/1 Betreff: Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem seit Jahrzehnten bestehenden illegalen Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, insbesondere in der Sondershausenstraße, sowie den davon abführenden Wohnstraßen, endlich wirksam entgegenzutreten. 1. Regelmäßige und konsequente Überwachung insbesondere auch an Wochenenden und an Sonntagen. 2. Konsequente Einleitung von Abschleppmaßnahmen, insbesondere bei: zugeparkten Zebrastreifen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Feuerwehrzufahrten sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. 3. Bauliche Sicherung der Gehwege durch die Aufstellung von Pollern, Radbügeln oder vergleichbaren Elementen, insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sofern nach deren Aufstellung die vorgeschriebene Mindestrestbreite der Gehwege eingehalten wird. Begründung: Bereits seit 1993 weist der Ortsbeirat wiederholt auf die unhaltbaren Zustände durch illegales Gehwegparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung hin. Trotz dieser langjährigen Hinweise hat sich die Situation kaum verbessert. Gehwege werden regelmäßig vollständig oder so stark zugeparkt, dass sie für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren kaum oder gar nicht nutzbar sind. Besonders gravierend ist die regelmäßige Blockierung von Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereichen. Hier entstehen konkrete Gefahren für Leib und Leben, die nicht länger hingenommen werden dürfen. Der wiederholte Verweis des Magistrats auf die Möglichkeit privater Online-Anzeigen greift zu kurz. Dieses Instrument ist aufgrund seiner umständlichen und wenig nutzerfreundlichen Gestaltung offensichtlich nicht geeignet, das Problem wirksam zu lösen. -2- Was es stattdessen braucht, ist ein sichtbares, konsequentes und dauerhaftes Handeln der zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen bei schweren Verstößen und bauliche Maßnahmen zur Prävention sind notwendig, um die Gehwege wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat seiner Verantwortung für Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Ordnung im öffentlichen Raum endlich gerecht wird. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 14 Auf Wusch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 1812/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7950 2026 Die Vorlage OF 1823/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung SPD

  • Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V.
    OFOB 4
    14.12.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 585/4 Betreff: Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V. Vorgang: OM 3205/22 OBR 4; ST 1304/24; ST 2024/23; ST 775/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Maßnahmen, die offizielle Schulwegquerung der Berger Straße Höhe Eichwaldstraße sicher zu gestalten. Darunter fallen z.B. Aufpflasterungen, optische Maßnahmen wie Schilder oder farbliche Flächen und vor allem die Freihaltung der beiden Bürgersteige von parkenden Fahrzeugen. Begründung: Da die Einrichtung eines Zebrastreifens wegen zu niedrigem Verkehrsaufkommens (ST 1304) nicht möglich ist, sollen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den offiziellen Hortweg der Kinder der Spielstube Bornheim (Bergerstraße 121a) sicher zu gestalten. Wegen parkender Fahrzeuge und Roller zu beiden Seiten der Berger Straße ist das Überqueren gefährlich und die Sicht eingeschränkt. Die oben genannten Maßnahmen sollen an dieser Stelle einen sicheren Hortweg schaffen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße
    OFOB 11
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 813/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (Vergleich der letzten 5 Jahre). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des 1. Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat soll bitte Optionen prüfen und dem Ortsbeirat vorlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7878 2026 Die Vorlage OF 813/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
    OFOB 11
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 820/11 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -Volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1352 2026 Die Vorlage OF 820/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs
    OFOB 6
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 1399/6 Betreff: Höchst: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs Vorgang: OM 4001/23 OBR 6; ST 694/24 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 694 vom 08.04.2024 die Anregung des Ortsbeirats bezüglich zusätzlicher Kapazitäten für Fahrradstellplätze auf der Nordseite des Höchster Bahnhofs aufgenommen. Das System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) hat 2023 für Frankfurt ergeben, dass der Fuß-, Rad- und öffentliche Nahverkehr (sogenannter Umweltverbund) einen Anteil von 82 Prozent am innerstädtischen Verkehr einnimmt. Der Höchster Bahnhof ist der wichtigste ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen. Der Bereich um den Bahnhof Höchst wird entsprechend in der ST 694 als wichtiger Verknüpfungspunkt im ÖPNV-Netz benannt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen nördlich des Höchster Bahnhofs, zu prüfen, ob auch der Bereich südlich des Bahnhofs mit Fahrradstellplätzen für den Fahrradverkehr attraktiver gestaltet werden kann. Beispielhaft durch die Einrichtung einer Bike-and-Ride-Station vor dem östlichen Teil des Bahnhofsgebäudes. Begründung: Laut dem Radverkehrsbericht der Stadt Frankfurt hat der Radverkehr in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Zwischen 2019 und 2023 stieg der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von 15 % auf 18 %. Besonders an Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten ist die Nachfrage nach sicheren und ausreichenden Fahrradabstellplätzen hoch. In Frankfurt gibt es bereits erfolgreiche Bike-and-Ride-Anlagen, z. B. am Hauptbahnhof und am Südbahnhof. Diese zeigen, dass eine Kombination aus Fahrradstellplätzen und ÖPNV-Anbindung die Nutzung des Umweltverbunds weiter fördert. Eine ähnliche Anlage am Höchster Bahnhof würde die Attraktivität des Standorts erhöhen und den Umstieg auf Rad und ÖPNV erleichtern. Frankfurt hat sich im Klimaschutzplan 2030 und im Mobilitätsplan 2025+ das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil auf 25 % bis 2030 zu steigern. Dazu gehört auch der Ausbau von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Der Höchster Bahnhof ist als wichtiger Verkehrsknotenpunkt ein idealer Standort für solche Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4001 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7888 2026 Die Vorlage OF 1399/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
    OFOB 6
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 1412/6 Betreff: Nied: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu ersuchen, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof Nied folgende Punkte zu klären: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Forderung: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur zwei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Hier sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (Dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof Nied liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt. Ein Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9/20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof Nied fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7899 2026 Die Vorlage OF 1412/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor auf drei statt zwei Unterstände hingewiesen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Frankfurter Westen: Baustellenkommunikation spürbar verbessern
    OFOB 6
    13.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 1417/6 Betreff: Frankfurter Westen: Baustellenkommunikation spürbar verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden Defizite bei der Kommunikation und Koordination von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 6 zu beheben und hierfür verbindliche, überprüfbare Standards festzulegen. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert: 1. Für jede Baumaßnahme im öffentlichen Raum verpflichtend gut sichtbare und verständliche Baustellenhinweise aufzustellen, die mindestens enthalten: Anlass und Ziel der Maßnahme, Beginn, geplante Dauer und ggf. Bauabschnitte, zuständigen Bauherrn bzw. verantwortliches Amt, eine konkrete Kontaktstelle für Rückfragen 2. Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Änderungen im Bauablauf aktiv zu kommunizieren 3. für jede Baumaßnahme eine eindeutig verantwortliche Stelle zu benennen, die für Koordination, Information und Aktualisierung verantwortlich ist 4. Parallele oder sich überschneidende Baumaßnahmen im Ortsbezirk 6 verbindlich zu koordinieren Begründung: Im Ortsbezirk 6 - zuletzt insbesondere in Griesheim, Sossenheim und Unterliederbach - besteht seit geraumer Zeit ein erhebliches und nachvollziehbares Unverständnis über den Umgang mit Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Vielzahl an Baustellen trifft auf eine Kommunikation, die häufig verspätet, unvollständig oder widersprüchlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger erleben angekündigte Baustellen, die nicht beginnen, Baustellen, die plötzlich eingerichtet werden, fehlende Hinweise zu Dauer und Zuständigkeit sowie schlecht abgestimmte Parallelmaßnahmen. Diese Zustände sind kein Einzelfall mehr, sondern haben sich zu einem strukturellen Problem entwickelt. Akzeptanz für unvermeidbare Einschränkungen entsteht nur dort, wo transparent, verlässlich und respektvoll informiert wird. Der Magistrat ist daher aufgefordert, von unverbindlichen Ankündigungen und Prüfungen Abstand zu nehmen und stattdessen klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und eine konsequente Umsetzung sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7903 2026 Die Vorlage OF 1417/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 807/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburgerstraße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7873 2026 Die Vorlage OF 807/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 808/11 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Vorgang: V 267/22 OBR 11; ST 823/22; OA 470/24 OBR 11; B 442/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dem Ortsbeirat nun verbindlich Auskunft geben, ab wann nun wie in der ST 823, vom 25.03.2022 mitgeteilt ("Die Umsetzung des neuen Straßenbahnnetzes gemäß überarbeitetem NVP (Tausch der östlichen Endstellen der Linien 12 und 15; vergl. B 238 aus 2021) ist nach derzeitigem Planungsstand für Dezember 2025 geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird die Linie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße fahren. " die Linie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Schießhüttenstraße in Fechenheim fährt. Begründung: Die Bürger des Stadtteil Fechenheims erwarten nun vom Magistrat, dass die seit Jahren versprochene Verlängerung der Linie 12 bis zur Schießhüttenstraße in Fechenheim umgesetzt wird Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1348 2026 Die Vorlage OF 808/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 814/11 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten ein Planfeststelllungsbeschluß für die Herstellung eines Gehweges zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück herbei zu führen, um den Erwerb der fehlenden Grundstücke voran zu treiben. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche gehört der Stadt Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit über 20 Jahren versucht die Stadt die restliche Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückeigner zum Verkauf zu überzeugen. Der Ortsbeirat 11 hat - der ST 865 folgend gefordert einen Bebauungsplan für diese Straßenstück aufzustellen. Das wurde abgelehnt. Dann hat der Ortsbeirat gefordert, den Straßenzug in die Aufstellung des B-551 Gwinner aufzunehmen. Der B551 Gwinnerstraße ist vorübergehend ausgesetzt, weil es keine baldige Lösung gibt, das Gewerbe mit dem Wohngebiet zu verbinden. Aus diesem Grund forderrn wir einen Planfeststellungsbeschluß herbei zu führen. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7879 2026 Die Vorlage OF 814/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im OBR11/stadtweit!
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 816/11 Betreff: Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im OBR11/stadtweit! Vorgang: OM 6603/20 OBR 12; ST 38/21; OM 1376/22 OBR 1; ST 915/22; OM 4972/24 OBR 1; ST 615/24; OM 5381/24 OBR 10; ST 1401/24; OM 5843/24 OBR 1; ST 1966/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, wieso - noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten wird? - trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese aber noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt werden? - das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht kontrolliert? (Quelle: eigene Fotos) Begründung: Immer wieder müssen Anwohner in Fechenheim feststellen, dass Wiesen im Grüngürtel brutal zurückgeschnitten werden und der Einsatz von massiven, benzinbetriebenen Laubbläsern, auch in Zeiten von Artenschutz, immer noch Realität im Flussnahen Uferbereich sind. Das fehlende Grün ist jedoch die Nahrungsgrundlage von Wildenten, das fehlende Laub die Überwinterungsgrundlage von Insekten. Aus mehreren Ortsbeiräten wurden diesbezüglich schon Anfragen an den Magistrat gestellt. Laut Magistrat sollte der Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet reduziert und nur in publikumssensiblen Bereichen angewendet werden. Diese Aussage lässt sich leider nicht verifizieren. Vielmehr sieht es so aus, dass die beauftragten Firmen entweder davon keine Kenntnis haben oder aufgrund fehlender Kontrollen sich nicht an die Vorgaben halten. Dies gilt es auf jeden Fall abzustellen, soll dem Artenschutz in Frankfurt Rechnung getragen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6603 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 38 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 915 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4972 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 615 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1401 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5843 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1349 2026 Die Vorlage OF 816/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 817/11 Betreff: Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Budgets zur Erreichung der Klimaschutzziele innerhalb der förderwürdigen Einzelmaßnahmen so auszusteuern, dass die Förderung, aufgrund fehlender Budgets, unterjährig nicht ausgesetzt werden muss. Begründung: Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Mittel für den Fördergegenstand "Mini-PV-Anlage" sind jedoch seit 03.06.2025 bereits ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist für diese somit nicht weiter möglich. Die anderen Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Gerade die Mini-PV-Anlage ist von allen förderwürdigen Maßnahmen, die Maßnahme welche den niedrigschwelligsten Einstieg für Anwohner bietet, sich am Klimaschutz zu beteiligen, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Daher sollte es Ziel sein, diese Fördermaßnahme ganzjährig aufrechtzuerhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7880 2026 Die Vorlage OF 817/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, innerhalb des Förderprogrammes "Klimabonus" die Budgets der förderwürdigen Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele so umzuverteilen, dass die Förderung aufgrund fehlender Budgets unterjährig nicht ausgesetzt werden muss." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim
    OFOB 11
    13.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2025, OF 818/11 Betreff: Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims unterliegt den Bestimmungen den sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der Störfall-Verordnung ergeben. Insbesondere ist darzulegen: 1. Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße? 2. Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig? 3. Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen? 4. Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen, und welche Ergebnisse liegen vor? 5. Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben, und welche Abstände gelten als "angemessen"? 6. Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten? 7. Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim? Begründung: Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich), sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1350 2026 Die Vorlage OF 818/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105
    OFOB 9
    12.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 1162/9 Betreff: Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Gehweg an der Niedwiesenstraße 105 einen Baum pflanzen zu lassen. Begründung: Am Gehweg an der Niedwieseenstraße 105 ist eine freie Baumscheibe vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7977 2026 Die Vorlage OF 1162/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren
    OFOB 6
    12.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 1402/6 Betreff: Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradbügel zu installieren, die die schon vorhandenen Poller auf der Sperrfläche vor der St.-Josefs-Kirche (Hostatostr. 12) ersetzen. Begründung: Es existieren bereits auf der o.g. Fläche zwei Fahrradbügel, der Rest der Sperrfläche wird durch fünf Poller gesichert. Es ist besteht somit genügend Platz für weitere Fahrradbügel als Ersatz für die oben genannten Poller. Bedarf ist vorhanden, denn in der Umgebung befinden sich zwei Sparkassen, ein Ärztezentrum, eine Apotheke und verschiedene Geschäfte. Außerdem ist auf der gegenüberliegenden Seite keine Möglichkeit vorhanden, Fahrräder anzuschließen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7890 2026 Die Vorlage OF 1402/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Westen: Abstellflächen für E-Scooter einrichten
    OFOB 6
    12.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 1415/6 Betreff: Frankfurter Westen: Abstellflächen für E-Scooter einrichten Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, jeweils eine Abstellfläche für E-Scooter am Nordeingang des Höchster Bahnhofs sowie am Ortsausgang von Unterliederbach Richtung Sulzbach einzurichten. Begründung: Die Situation am Nordausgang des Höchster Bahnhofs ist nicht tragbar, da dort zwischen Bahnhofsgebäude und Fahrradabstellanlage der Gehweg zeitweise komplett zugestellt ist, mit der Folge, dass Räder kaum mehr an dieser Seite aus der Abstellanlage herausgenommen werden können, geschweige denn Fußgängerinnen und Fußgänger noch den Fußweg nutzen können. Am Ortsausgang von Unterliederbach an der Königsteiner Straße "stauen" sich die E-Scooter, da sie aufgrund der Stadtgrenze nicht weiterfahren können, somit einfach auf dem Gehweg abgestellt werden und dementsprechend zu Behinderungen führen. Auch wenn der Magistrat 2022 (siehe ST 2098/2022) noch verlauten lässt: "Eine Ausweitung von bedarfsgerechten Abstellstationen, beziehungsweise besonderen Flächen zur Unterbindung des wilden Abstellens von E-Scootern im Frankfurter Westen, ist (. .) bislang nicht vorgesehen. Dies hält der Magistrat derzeit auch weder für notwendig noch für planerisch leistbar", muss nach drei Jahren zumindest, was die Notwendigkeit betrifft, widersprochen werden. Dass dies auch planerisch nicht leistbar ist, passt in das Bild vieler Stellungnahmen, in denen immer wieder "erklärt" wird, was alles nicht machbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7902 2026 Die Vorlage OF 1415/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
    OFOB 6
    12.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 1419/6 Betreff: Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet des am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Antrags des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden? 2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden? 3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen? 4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1356 2026 Die Vorlage OF 1419/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Realisierung BiciBus im Gallus
    OFOB 1
    12.12.2025 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 1831/1 Betreff: Realisierung BiciBus im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die seit Oktober 2025 bestehende Kooperation zwischen Mobilitäts-, Bildungsdezernat, Stadtschulamt und der Initiative BiciBus Frankfurt aufgreifend, gezielt auf die Ackermann-, Emma-Kann-, Günderroder-, Hellerhof- sofern der Paul-Hindemith-Schule im Gallus zuzugehen, um basierend auf den Erfahrungen der bereits existierenden Projekte in Sachsenhausen (Textor- und Willemerschule) und im Nordend (Comenius-, Schwarzburg- und Merianschule), gemeinschaftlich mit BiciBus Frankfurt, dem Schutzmann vor Ort, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement die Installation eines Bici-Busses im Gallus in einem wöchentlichen Turnus spätestens ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Zum besseren Verständnis: "BiciBus Deutschland initiiert bundesweit Radfahren in Gruppen, die ähnlich dem ÖPNV-Busliniennetz zu vorbestimmten Zeiten auf vordefinierten Strecken zu Gruppenzielen - in diesem Fall Schulen - rollen. Hierbei werden auch teilnehmende Kinder in die Bici-Bus-Formation integriert und durch Erwachsene nach außen gegen den Kfz-Verkehr abgeschirmt und geschützt." (Zitat von der Website www.bicibus.de) Begründung: Fahrradbusse bieten zahlreiche Vorteile wie Verbesserung der Gesundheit und des Klimas, Steigerung der sozialen Interaktion und der körperlichen Fitness und der Verringerung von Verkehr und Lärm, sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der BiciBus (ursprüngliche Idee aus Katalonien aus dem Jahr 2020) ist ein Projekt, dass das Fahrradfahren schon bei kleinen Kindern populär machen soll. Die Kinder fahren gemeinsam mit Eltern und Geschwistern in abgesperrten Straßenbereichen unter Schutz der Polizei zur Schule. Das ist auch ein wirksames Mittel gegen die "Elterntaxis" und fördert mittelfristig die Selbstständigkeit der Kinder. Abbildung: BiciBus Deutschland Foto: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2025, ADFC/Helga Hofmann Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7955 2026 Die Vorlage OF 1831/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und Linke (= Enthaltung)

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten
    OFOB 11
    12.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 811/11 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße, Ecke Raiffeisenstraße, gibt es im Radius von wenigen Metern 3 Kindergärten, ein KiFaz und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7876 2026 Die Vorlage OF 811/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald
    OFOB 11
    12.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2025, OF 812/11 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radverkehr im Riederwald während der Bauzeit der A66 und der NMS-Bahn sicherzustellen. Dazu gehört, die Straße Am Erlenbruch, vom FSV-Sportplatz bis zur Wächtersbacher Straße, in beide Richtungen. Außerdem soll die Verkehrsführung durch den Wald, vom Riederbruch bis zur Orber Straße, sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Bauzeit sind alternative Wege vorzusehen und durch eine ausführliche Beschilderung umzusetzen. (Verbotsschilder alleine sind keine Radwegeplanung) Begründung: Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs sind vollkommen unzureichend. Schon bisher waren die Fahrradwege entlang des Erlenbruchs unzureichend. Die Schilder, dass nun Wege gesperrt sind und sich die Radler den Weg durch den Riederwald suchen sollen, helfen auch nicht weiter. Es ist dabei auch nicht hilfreich, dass vom Max-Bromme-Steig aus, kein Übergang über den Erlenbruch möglich ist. Der Weg entlang der Bahnstrecke ist schon heute mit Schlamm bedeckt und somit kaum noch für Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar. Bei beiden Baumaßnahmen ist mit einer mehrjährigen Bauzeit zu rechnen, wodurch eine ordentliche Radwegeführung nicht nur notwendig ist, sondern sich auch lohnen dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7877 2026 Die Vorlage OF 812/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos

  • Städtische Förderung der „Antifaschistischen Filmreihe“
    A
    11.12.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 11.12.2025, A 387 Betreff: Städtische Förderung der "Antifaschistischen Filmreihe" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.02.2026 Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 06.12.2025, dass Hessens Innenminister Roman Poseck die Stadt Frankfurt für ihre Unterstützung der "Antifaschistischen Filmreihe" kritisiert habe. Partner bei einer Vorführung des Filmes "Gaza Fights for Freedom" am kommenden Sonntag sei die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.", welche unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe. Der Innenminister nannte es laut FNP "unverständlich", dass die Stadt eine solche Kooperation dulde, und forderte eine deutliche Distanzierung. Das städtische Kulturamt habe die Förderung der Filmreihe bestätigt und betont, die Organisation und der Film "Gaza Fights for Freedom" seien nicht Teil des ursprünglichen Förderantrags gewesen. Man prüfe die Bewilligung der Förderung kritisch und fordere den Veranstalter auf, das Logo der Stadt von ihrer Seite zu entfernen. Am 08.12.2025 veröffentlichte das Kulturdezernat auf der städtischen Internetseite eine Erklärung, in dessen ersten Absatz es auf die genannten Unterstützer dieser Filmvorführung näher einging: "Am Sonntag, 7. Dezember, wurde im Club Voltaire der Film "Gaza fights for Freedom" gezeigt, der durch den Vorsitzenden des Vereins "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost" vorgestellt und referiert wurde. Die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistische Organisation aus dem säkularen propalästinensischen Spektrum eingestuft. Gruppierungen dieses Spektrums hegen eine Feindschaft gegenüber Israel und erkennen dessen Existenzrecht nicht an. Sie agitieren laut Verfassungsschutz völkerverständigungswidrig gegen Israel und verwenden häufig antisemitische Narrative." Am 10.12.2025 war das Logo immer noch auf der Veranstaltungsseite der "Antifaschistischen Filmreihe" sichtbar (https://antifaschistische-filmreihe-ffm.de/): Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wann hat das Kulturamt von dieser Filmvorführung am 07. Dezember erfahren? 2. Seit wann bekommt die "Antifaschistische Filmreihe" eine finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt? 3. Wie hoch war diese finanzielle Förderung jeweils jährlich? 4. Wie stellt sich die kritische Prüfung der Bewilligung der Förderung konkret dar? 5. Wie bewertet es die Stadt Frankfurt, dass das Logo der Stadt bisher nicht von der entsprechenden Internetseite entfernt wurde? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.12.2025 Aktenzeichen: 41

  • Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“
    OFOB 8
    11.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2025, OF 674/8 Betreff: Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle "Römerstadt" Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Römerstadt" wieder herzustellen. 2. im Bereich der Haltestelle erneut eine Fahrradabstellanlage zu installieren. Begründung: Zu 1: Nach der Brückensanierung über die Rosa-Luxemburg-Straße wurde die Haltestelle der Buslinie M60 in Richtung des Heddernheimer Friedhofs verlegt. Aufgrund dieser Verlegung ist der Ausstieg an der Bushaltestelle nicht mehr barrierefrei. Im Bereich des Ausstiegs ist der Bordstein sogar angesenkt, was die Schritthöhe zusätzlich maximiert und das Aussteigen noch schwerer macht. Zu 2: Im Rahmen der Brückensanierung wurden alle Fahrradbügel entfernt und bis heute nicht wieder installiert. Das muss nachgeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8045 2026 Die Vorlage OF 674/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "veranlassen" die Wörter "- auch in der Übergangssituation -" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, Linke und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)

  • Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben
    NR
    10.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, NR 1468 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Planung und Realisierung der Einhausung der A 661 so zu strukturieren, dass diese gleichzeitig mit dem Riederwaldtunnel, dessen Inbetriebnahme für 2033 geplant ist, fertig gestellt wird; 2. mit der Zielsetzung einer Fertigstellung bis 2033 die in dem Magistratsvortrag M 184 vom 14.11.2025 genannten Investitionsbeträge in den künftigen städtischen Haushalten und der Finanzplanung unter der Produktdefinition 5.010635 vorzusehen; 3. mit der Autobahn GmbH zu verhandeln, dass die von dieser zu tragenden Investitionen für Lärmschutzwände zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden; 4. der Stadtverordnetenversammlung bis 06.03.2026 mitzuteilen a) ab wann dem Magistrat der von der AutobahnGmbH geplante Fertigstellungstermin für den Riederwaldtunnel 2033 bekannt war und b) ob der zuvor beschriebene Zeitplan für eine Fertigstellung der Einhausung bis 2033 realistisch ist bzw. welche Gründe zu einer nicht gleichzeitigen Fertigstellung führen können. Begründung: Für die im Bereich Bornheim und Seckbach im Umfeld der A 661 lebenden Anwohner wäre eine gleichzeitige Fertigstellung der Einhausung der A 661 und des Riederwaldtunnels wegen des dann bestmöglichen Lärmschutzes wichtig. Der Magistratsvortrag M 184 sieht eine Realisierung der Einhausung in der Zeit zwischen 2031 und 2037 und eine Inbetriebnahme in 2038 vor. Dabei ist den Verantwortlichen im Magistrat bekannt, dass mit dem Bau des Riederwaldtunnels in 2026 begonnen werden soll und bei einer Bauzeit von 8 Jahren dessen Fertigstellung voraussichtlich 2033 erfolgen soll. Das würde bedeuten, dass die Autobahn GmbH Lärmschutzwände an der A 661 bauen müsste, die nach Fertigstellung der Einhausung wieder abgerissen werden. Dagegen würden bei einer gleichzeitigen Fertigstellung der Einhausung nicht nur die Kosten für die Lärmschutzwände gespart, die dann zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden könnten, sondern es käme auch zu einer deutlichen Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Anlieger. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 sind unter der Produktdefinition 5.010635 ab 2026 keine finanziellen Mittel für die Einhausung eingestellt. Das soll wohl jetzt durch den M 184 nachgeholt werden. Allerdings sind darin bis 2030 nur Planungsmittel zwischen 5,1 und 9,7 Mio. EUR vorgesehen. Für den Bau der Einhausung stehen gemäß der M 184 keine Mittel bis Ende 2030 bereit. Das ist unbedingt zu ändern. Bei einer vom Magistrat veranschlagten siebenjährigen Bauzeit muss mit dem Bau in 2027 begonnen werden. Insofern sind in die künftigen städtischen Haushalte und die Finanzplanung nicht nur bis 2030 die Planungsmittel einzustellen, sondern ab 2027 die vom Magistrat veranschlagten Herstellungskosten von 540 Mio. EUR aufgeteilt auf die jährlichen Baukosten bis zur Fertigstellung Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 184 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 86 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. a) Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Huber, Dr. Langner, Nagel, Czapo, Dr. Mehler-Würzbach, von Franqué, Zieran, Pfeiffer und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6952, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-12

  • Missstände an der Engelbert-Humperdinck-Schule beheben
    NR
    10.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, NR 1469 Betreff: Missstände an der Engelbert-Humperdinck-Schule beheben Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der Engelbert-Humperdinck-Schule sowie allen weiteren Frankfurter Schulen wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann, und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor. Begründung: Die Zustände an der Engelbert-Humperdinck-Schule sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Laut ST 1976/25 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung des Ganztags weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher - wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Stattdessen wurde sie als Wohnraum einem städtischen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Es sollte geprüft werden, ob die Fläche (zumindest nach Ablauf des Mietverhältnisses) von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Durch den Ganztag erhöht sich auch der Bedarf an Verbrauchsmaterialien. Daher ist es unverständlich, dass dieses Budget wohl für alle Schulen gekürzt wurde. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 1469 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1469 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1469 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 7020, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 § 452, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026

  • Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten
    NR
    10.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, NR 1470 Betreff: Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der kriminalitätsbelasteten Zeil oder in unmittelbarer Nähe eine Wache für die Stadtpolizei zu errichten. Um die Sicherheit auf der Zeil zu gewährleisten, ist außerdem ein erweitertes Präsenz- und Einsatzkonzept aufzustellen. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuellen Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Ohne eine feste Präsenz der Stadtpolizei droht die Zeil weiter ein Kriminalitätshotspot und Angstraum zu bleiben. Eine ständige Wache der Stadtpolizei ist daher eine unabdingbare Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung. Eine solche Wache ermöglicht eine sichtbare Präsenz in einem zunehmend kriminalitätsbelasteten Bereich, kurze Reaktionszeiten und unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten und einen dauerhaften Anlaufpunkt für Menschen, die Hilfe benötigen oder Straftaten melden wollen. Die Errichtung einer Stadtpolizeiwache auf der Zeil ist ein notwendiger Schritt, um einer erkennbaren Verschlechterung der Sicherheitslage wirksam entgegenzutreten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2026, NR 1509 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage NR 1470 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1470 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und AfD gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) BFF-BIG und Volt (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1470 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) CDU und AfD (= Annahme) SPD (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1509 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (NR 1470 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1509 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schäfer, Dr. Schulz, Dr. Rosenbaum, Hauenschild, Gebhardt, Pürsün, Christann, Fuchs und Shehata dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme) und SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1470 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1509 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1509), AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie SPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1470 und NR 1509 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1470 und NR 1509 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1470 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1470 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7133, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof „Sossenheim“
    OFOB 6
    10.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 1388/6 Betreff: Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof "Sossenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie auf dem Sossenheimer Weg ein durchgehender und sicherer Fahrradweg bis zum Bahnhof Sossenheim eingerichtet werden kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich Walter-Kolb-Schule - Sossenheimer Weg - Bahnhof Sossenheim (Kreisel). Begründung: Viele Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft nutzen den Sossenheimer Weg regelmäßig, um Freizeitangebote, wie z. B. Tischtennistraining, Sport oder Treffen mit Freundinnen, zu erreichen. Der aktuelle Straßenverlauf ist jedoch besonders für junge Radfahrer*innen unübersichtlich und teilweise gefährlich. Ein sicherer, durchgehender Fahrradweg würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen stärken. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7881 2026 Die Vorlage OF 1388/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Zusätzliche Nutzung bereits vorhandener Parkplätze und Flächen
    OFOB 6
    10.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 1389/6 Betreff: Unterliederbach: Zusätzliche Nutzung bereits vorhandener Parkplätze und Flächen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie auf dem Sossenheimer Weg zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Parkplätze des Friedhofs außerhalb der Öffnungszeiten für Anwohner*innen nutzbar gemacht werden können, und ob eine Mitnutzung des Lidl-Parkplatzes für Anwohner*innen nachts sowie an Sonntagen ermöglicht werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit dem Betreiber des Lidl-Marktes sowie mit dem zuständigen Liegenschafts- und Verkehrsamt aufzunehmen, um mögliche Kooperationsmodelle, Nutzungszeiten, vertragliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsanforderungen zu klären. Diese Abstellplätze sollten bequem zugänglich sein und Sicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Begründung: Anwohner*innen des Sossenheimer Weges berichten zunehmend über einen akuten Mangel an Parkplätzen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Der Parkdruck hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und führt regelmäßig zu langen Parkplatzsuchen, Behinderungen im Straßenraum und damit verbundenen Belastungen für die Anwohnerschaft. Die zeitlich begrenzte Mitnutzung bereits vorhandener Parkflächen - wie der Friedhofsparkplätze außerhalb der Öffnungszeiten sowie des Lidl-Parkplatzes nachts und sonntags - bietet eine unbürokratische, kurzfristig realisierbare und kostengünstige Entlastungsmöglichkeit, ohne dass neue Parkflächen geschaffen oder zusätzliche Versiegelungen notwendig werden. Gespräche mit den zuständigen Ämtern und dem Betreiber des Lidl-Marktes sind sinnvoll, um rechtliche, vertragliche und organisatorische Voraussetzungen zu klären und für alle Beteiligten tragfähige Lösungen zu entwickeln. So kann der Parkdruck im Quartier nachhaltig reduziert und die Lebensqualität der Anwohner*innen verbessert werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.01.2026, OF 1420/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7882 2026 1. Die Vorlage OF 1389/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1420/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1420/6 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

  • Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe
    OFOB 6
    10.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 1390/6 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe (Behinderten-WG) im Wohnprojekt ULIBA, Sossenheimer Weg 66, 65929 Frankfurt, einen Behindertenparkplatz unmittelbar vor der Ausfahrt auf der Straße einzurichten, um den barrierefreien Zugang für Personen mit Behinderung, Besucherinnen und Bewohnerinnen sicherzustellen. Begründung: Die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe im Wohnprojekt ULIBA wird von mehreren Personen mit unterschiedlichen Behinderungen bewohnt und regelmäßig von externen Assistenzdiensten, Angehörigen sowie Therapeut*innen besucht. Derzeit bestehen keine geeigneten Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, was den Zugang - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen - erheblich erschwert. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz direkt vor der Ausfahrt ermöglicht kurze Wege, erleichtert den Ein- und Ausstieg, verbessert die barrierefreie Erreichbarkeit und unterstützt die Bewohner*innen dabei, ihren Alltag sicherer und selbstbestimmter zu bewältigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7883 2026 Die Vorlage OF 1390/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A 66
    OFOB 6
    10.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 1392/6 Betreff: Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie entlang der A66 ein durchgehender Lärmschutz zwischen den Stadtteilen Unterliederbach, Liederbach und Sossenheim eingerichtet werden kann. Begründung: Der bestehende Lärmschutz entlang der A66 ist zwischen Unterliederbach und Sossenheim nur abschnittsweise vorhanden. Die dazwischenliegenden Wohngebiete sind dadurch erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ein durchgehender Lärmschutz würde die Lebensqualität der Anwohner*innen deutlich verbessern und zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen durch Verkehrslärm beitragen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2026, OF 1422/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7884 2026 Anregung an den Magistrat OM 7885 2026 1. Die Vorlage OF 1392/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1422/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker e. V.
    OFOB 6
    10.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 1393/6 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den DPSG-Stamm Cherusker Frankfurt und Liederbach - Pfadfinder Verein - mit 5.000 € aus städtischen Mitteln zu unterstützen. Die Mittel sollen für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Beleuchtung, Steckdosen, Schalter, Kabel sowie die Sicherungskästen. Der DPSG-Stamm Cherusker Frankfurt und Liederbach - Pfadfinder Verein - engagiert sich seit vielen Jahren in Unterliederbach und Umgebung in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein bietet regelmäßige Gruppenstunden, Freizeitangebote, Zeltlager, Umweltaktionen und niedrigschwellige Betreuungsformate für Kinder, Jugendliche und Familien an. Mit seinem ehrenamtlichen Einsatz ist der Verein ein wichtiger sozialer Anker im Stadtteil und übernimmt eine wertvolle pädagogische und soziale Patenschaft für viele junge Menschen in Unterliederbach, Höchst und weiteren westlichen Stadtteilen. Begründung: Die elektrische Anlage des Vereinsgeländes ist mittlerweile rund 30 Jahre alt und entspricht nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards. Teile der Verkabelung verlaufen offen am Zaun entlang und weisen bereits poröse Stellen sowie Beschädigungen auf. Erste provisorische Notmaßnahmen konnten zwar durchgeführt werden, ersetzen jedoch keine fachgerechte Erneuerung. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Familien, die das Gelände regelmäßig nutzen, stellt der Zustand der Elektrik ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsrisiko dar. Eine zeitnahe Instandsetzung ist daher zwingend erforderlich, um den sicheren Betrieb der Angebote und Veranstaltungen des Vereins zu gewährleisten. Mit der beantragten Unterstützung kann der Verein die Elektrik vollständig modernisieren und damit weiterhin ein verlässlicher und sicherer Ort für soziale, pädagogische und integrative Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 459 2026 Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station „Enkheim“
    OFOB 16
    10.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2025, OF 346/16 Betreff: Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station "Enkheim" Vorgang: EA 97/18 OBR 16; ST 1396/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahnstation Enkheim den Fahrradabstellplatz dahingehend neu zu gestalten, dass die Abstellplätze für Fahrräder auf eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage vergrößert und überdacht werden. Weiterhin bitten wir um eine gesonderte Abstellfläche für Lastenräder und E-Roller, da insbesondere E-Roller kreuz und quer auf dem Gelände, auch auf den Bahnsteigen, abgestellt werden und Verkehrsteilnehmer behindern. Begründung: Der Fahrradabstellplatz an der U-Bahnstation Enkheim wird sehr gut genutzt. Schon in der Stellungnahme von 2018 war von einer Auslastung von 124 % die Rede. Nicht nur die Fahrradständer sind ausgelastet, auch Lastenräder werden gerne dort abgestellt. Um weitere Fahrräder aufnehmen zu können, ist es notwendig die Fläche zu erweitern. Was sehr unbefriedigend ist, ist die Tatsache, dass viel E-Rollernutzer das Fahrzeug nach Gebrauch irgendwohin stellen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Hier bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung einer Abstellfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 97 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 346 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7970 2026 Die Vorlage OF 346/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen dem Tenor der folgende Wortlaut angefügt wird "Aus Sicht des Ortsbeirates ist dies gemäß der Hessischen Verordnung über die Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder darstellbar. Es wird auf die beigefügten Fotografien verwiesen." und zum anderen dem Antrag zwei Fotografien zugefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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