Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die detaillierte Darstellung der Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinie auf das Stadtteil Fechenheim. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Bürger:innen über spezifische Einschränkungen in der Nutzung öffentlicher Flächen und Wohngebiete informiert werden. Der Magistrat soll transparent die rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die Planung neuer Einrichtungen darlegen.
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Hanauer Landstraße — 28 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Verkehrssicherheit Zobelstraße und Am Tiergarten08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung der Ausschilderung zum Zoo ab der S-BahnStation18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims unterliegt den Bestimmungen den sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der Störfall-Verordnung ergeben.
Insbesondere ist darzulegen:
- Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße?
- Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig?
- Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen?
- Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen, und welche Ergebnisse liegen vor?
- Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben, und welche Abstände gelten als "angemessen"?
- Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten?
- Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim?
Begründung
Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich), sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 818/11SevesoIIISchutzzone: Folgen für FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026VV 1350SevesoIIISchutzzone: Folgen für FechenheimAnfrage
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 527Seveso III Schutzzone: Folgen für FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme