Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Einschränkungen der Seveso-III-Richtlinie für den Stadtteil Fechenheim näher zu beleuchten. Die Notwendigkeit der Untersuchung ergibt sich aus der Genehmigung eines nach dieser Richtlinie operierenden Betriebs und den damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Darstellung von Nutzungseinschränkungen und die Vermeidung ineffizienter Planungen für neue öffentliche Einrichtungen.
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Pfortenstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkdeck für die Pfortenstraße 5504.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt?10.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Pfortenstraße per E-MailFragen an den Magistrat
- Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße?
- Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig?
- Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen?
- Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen und welche Ergebnisse liegen vor?
- Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben und welche Abstände gelten als "angemessen"?
- Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten?
- Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim?
Begründung
Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der sogenannten Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich) sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2025OFOF 818/11SevesoIIISchutzzone: Folgen für FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026Sie sind hierVV 1350SevesoIIISchutzzone: Folgen für FechenheimAnfrage
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 527Seveso III Schutzzone: Folgen für FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen