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Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse

Vorlagentyp: OFCDU
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird die Einbindung des Ortsbeirats in die Entscheidungen der Stadtplanung gefordert. Es wird festgestellt, dass die Stimmen und Vorschläge des Ortsbeirats ignoriert wurden, was die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Bürger in die lokale Politik gefährdet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Marienberger Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.

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Antrag

Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre.

Ungeachtet des am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Antrags des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats.

Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte.

Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden?
  2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden?
  3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen?
  4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2025Sie sind hier
    OFOF 1419/6Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2026VV 1356Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseAnfrage
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1300Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 38
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1356 2026 Die Vorlage OF 1419/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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