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Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Parksituation in der Marienberger Straße und stellt klar, dass es keinen Wegfall von Stellflächen gibt, da das Gehwegparken nie offiziell angeordnet wurde. Die Maßnahmen sollen die Straßenverkehrssituation verbessern und die Gehwege freihalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Marienberger Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Es gibt keinen "Wegfall bisheriger Stellflächen", da das im fraglichen Bereich gewohnheitsmäßig praktizierte, ordnungswidrige Gehwegparken nie straßenverkehrsbehördlich angeordnet war. Aus diesem Grund findet sich in der Anordnung des Schwerbehindertenparkplatzes vor Hausnummer 2 vom 23.08.2021 auch ausdrücklich der Hinweis: "Der Parkplatz ist bitte auf der Fahrbahn zu markieren (nicht halb auf dem Gehweg)." Warum dies durch den Straßenbaulastträger anders markiert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Mit Datum vom 11.12.2025 wurde der zweite Schwerbehindertenparkplatz vor Hausnummer 11 aufgehoben. Die Marienberger Straße wird im Rahmen der Streife durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Dabei wurde das bisherige beidseitige verbotswidrige Gehwegparken in der Regel mangels Beschwerdelage nicht beanstandet (Opportunitätsprinzip). Die vom Ortsbeirat angesprochenen Kontrollen wurden durch die Landespolizei vorgenommen. Die Straßenverkehrsbehörde sah sich daraufhin mit einer durchaus differenzierten Beschwerdelage konfrontiert. In der Folge hat sie im Bereich der geraden Hausnummern Haltverbot angeordnet, so dass nun entlang der ungeraden Hausnummern regelkonform am rechten Fahrbahnrand geparkt wird und dabei eine ausreichend breite Restfahrbahnbreite sowie vor allem freie Gehwege verbleiben. Die Städtische Verkehrspolizei wird (nach vorheriger Information) darauf hinwirken, dass die neue Parkanordnung eingehalten wird. Es dient zur Kenntnis, dass sämtliche Grundstücke in der Marienberger Straße über eigene Einfahrten mit Stellplätzen und/oder Garagen verfügen, welche zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen sind. Der Magistrat weist ferner darauf hin, dass Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und damit auch nicht der Ortsbeiräte sind (siehe auch § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 sowie Satz 4 GO OBR). Die maßnahmengegenständliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Behörde vom 20.11.2025, welche die Ermessensausübung ausführlich dokumentiert, ist dem Ortsbeirat in Durchschrift zugegangen. Die Anregung des Ortsbeirats wird insofern als erledigt betrachtet. Ergänzend dazu wird abschließend auf die Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 3644 aus der 43. Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.06.2024 (3 C 5.23) sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 23.09.2025 (7 A 5302/23) hingewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. November 2025OFOF 1385/6Sossenheim: Parksituation in der Marienberger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 25. November 2025OMOM 7722Sossenheim: Parksituation in der Marienberger StraßeDirektanregung
  3. 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 677Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße
    Stellungnahme
  4. 17. Mai 2026OFOF 25/6Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, Volt
  5. 9. Juni 2026VV 23Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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