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Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse

Vorlagentyp: V
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Klärung der Einbeziehung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse gebeten. Es wird auf die Unzufriedenheit des Ortsbeirats mit der Eile, mit der Halteverbote in der Marienberger Straße umgesetzt wurden, hingewiesen. Ziel ist es, die Rechte und die Glaubwürdigkeit des Ortsbeirats zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Marienberger Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden?
  2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden?
  3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen?
  4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben?

Kontext

Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am

25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats.

Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2025OFOF 1419/6Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2026Sie sind hier
    VV 1356Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
    Anfrage
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1300Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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