Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Klärung der Einbeziehung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse gebeten. Es wird auf die Unzufriedenheit des Ortsbeirats mit der Eile, mit der Halteverbote in der Marienberger Straße umgesetzt wurden, hingewiesen. Ziel ist es, die Rechte und die Glaubwürdigkeit des Ortsbeirats zu stärken.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Marienberger Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.
- Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 67709.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkdruck im Frankfurter Westen systematisch begegnen - Modell „Feierabendparken“ prüfen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Marienberger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden?
- Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden?
- Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen?
- Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben?
Kontext
Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am
25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats.
Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2025OFOF 1419/6Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026Sie sind hierVV 1356Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseAnfrage
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1300Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme