Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Rolle der Ortsbeiräte in städtischen Entscheidungsprozessen und betont die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren. Die Straßenverkehrsbehörde hat Prioritäten bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, die auch die Beteiligung des Ortsbeirats in Entscheidungsprozesse betreffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 3.:
Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde sind keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung bzw. der Ortsbeiräte (siehe auch § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 sowie Satz 4 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main (GO OBR)). Die maßnahmengegenständliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Behörde vom 20.11.2025, welche die Ermessensausübung ausführlich dokumentiert, ist dem Ortsbeirat 6 in Durchschrift zugegangen.
Zu 2.:
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gegenüber dem Straßenbaulastträger an. Bei der Ausführung von Anordnungen kann es zu Priorisierungen kommen. Priorisiert und entsprechend nachverfolgt werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen, die die Verkehrssicherheit betreffen sowie von der städtischen Unfallkommission beschlossene Maßnahmen.
Zu 4.:
"Ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker" müssen auch unter herausfordernden Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert bleiben, indem sie die in der GO OBR festgelegten sowie sich aus der Rechtslage ergebenden Grenzen ihrer Tätigkeit als Organ der gemeindlichen Selbstverwaltung beachten. Ebenso wie der Magistrat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahrnimmt, trägt auch die Einhaltung dieser Grundsätze durch alle Beteiligten zu einer verantwortungsvollen und konstruktiven Ausübung des Mandats bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2025OFOF 1419/6Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026VV 1356Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseAnfrage
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1300Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab