Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße - Reaktion auf die Stellungnahme ST 677
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in der Marienberger Straße zu prüfen. Ziel ist es, den Parkdruck, insbesondere in den Abendstunden, zu vermindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 31 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Marienberger Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkdruck im Frankfurter Westen systematisch begegnen - Modell „Feierabendparken“ prüfen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse13.01.2026 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
Mit der Stellungnahme vom 07. April 2026, ST 677, reagiert der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirats 6 zur Parksituation in der Marienberger Straße. Die Stellungnahme beantwortet wesentliche Fragestellungen des Ortsbeirats zur Anregung vom 25. November 2025, OM 7722, jedoch nur unzureichend und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung der straßenverkehrsrechtlichen Ausgangslage.
Insbesondere bleibt die Fragestellung der Entwidmung eines Gehwegs offen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung könnte die Entwidmung eines Gehwegs durch Änderung des Bebauungsplans umgesetzt und somit das beidseitige Parken durch Anbringung eines Hinweisschildes straßenrechtlich bei Einhaltung der zitierten Gehweg- und Fahrbahnbreiten ermöglicht werden.
Darüber hinaus regte der Ortsbeirat beim Magistrat an, entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen, die den hohen Parkdruck insbesondere in den Abendstunden mildern. Eine Antwort hierzu steht ebenfalls aus.
Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wurden zwischenzeitlich alternative Parkkonzepte geprüft? Als Beispiel könnte hierbei seitens des Magistrats die Einbeziehung des Einzelhandels angeführt werden (ähnlich wie auf dem Netto-Parkplatz im Stadtteil Nied) sowie die abendliche Öffnung des Parkhauses Saalbau Sossenheim außerhalb von Veranstaltungen.
- Inwieweit wurde die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Entwidmung eines Gehwegs geprüft, um ein beidseitiges Parken bei Einhaltung der angeführten Geh- und Fahrbahnbreiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen?
- Warum wurde das Halteverbot angeordnet, obgleich seit Monaten die Beantwortung des Mobilitätskonzeptes Sossenheim aussteht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2025OFOF 1385/6Sossenheim: Parksituation in der Marienberger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2025OMOM 7722Sossenheim: Parksituation in der Marienberger StraßeDirektanregung
- 7. April 2026STST 677Sossenheim: Parksituation in der Marienberger StraßeStellungnahme
- 17. Mai 2026OFOF 25/6Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, Volt
- 9. Juni 2026Sie sind hierVV 23Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen