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  • Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
    STOB 14
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Anregung wird entsprochen. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat, die Nutzer:innen und Anwohner:innen der Haintalstraße seitens des Ortsbeirates entsprechend zu sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449

  • Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2097 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zur in Aussicht gestellten Entsiegelung abgeben zu können. Die angeregten Radbügel werden 2026 realisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316

  • Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2098 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932

  • Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2099 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Zu a) Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands erfolgen Planung und Umsetzung von Unterflurcontainer-Systemen nur im Rahmen von Umgestaltungen und in der Regel grundhaften Straßenerneuerungen. Der Magistrat sieht daher hier kurz und mittelfristig keine Möglichkeit der Anregung zu entsprechen. Generell können Standplatzänderungen oder -vorschläge von Glascontainern direkt mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (Tel. 0800 - 200 800 70 / E-Mail: services@fes-frankfurt.de) abgestimmt werden. Zu b) Sofern sich der Ortsbeirat für einen Alternativstandort für den Glascontainer entscheidet, prüft der Magistrat die Versetzung des Postkastens. Mittelfristig könnte dann die freie Fläche mit einfachen Mitteln attraktiver gestaltet werden. Zu c) Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279

  • Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“
    STOB 3
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769

  • Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!
    STOB 2
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 Antrag vom 22.04.2026, OF 19/2

  • Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

  • Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2103 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt existiert nicht mehr, so dass der Kern der Anfrage entfallen ist. Beim Aufbau der Webseite der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zum diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde für die Rubrik "Häufige Fragen" zur Frage "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" versehentlich die Liste der auf der Dippemess verbotenen Gegenstände übernommen. Den Redakteuren der Homepage war nicht bewusst, dass Weihnachtsmarkt und Dippemess in dieser Hinsicht rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Nachdem dieser Fehler der TCF im Oktober bekannt wurde, wurde er umgehend korrigiert. Cannabis und Cannabisprodukte wurden aus der Liste der verbotenen Gegenstände gelöscht. Stattdessen findet sich dort nun der Hinweis auf die allgemeine Gesetzeslage, wonach der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von minderjährigen Personen zu jeder Uhrzeit sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage für das vermeintlich von der TCF ausgesprochene Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt muss daher aktuell nicht beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1292

  • Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2104 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und einen Hundekotbeutelspender an genannter Stelle installieren. Das Grünflächenamt bittet den OBR 5, die Kontaktdaten der bereits bekannten Paten mitzuteilen, um im Anschluss Kontakt aufnehmen zu können und alles weitere abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597

  • Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg
    STOB 4
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2105 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis auf den Zustand der Grünanlage am Röderberghang. Wie der Ortsbeirat zutreffend beschreibt, besteht in der Anlage, die entgegen der Annahme nicht unter Denkmalschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz steht, ein deutlicher Sanierungsbedarf. Der Magistrat setzt sich dafür ein, im Rahmen des Programms "Grüne Räume" in den kommenden Jahren die notwendigen Mittel für eine umfassende Neugestaltung bereitzustellen. Bereits in den nächsten Wochen werden erste Pflegemaßnahmen umgesetzt: Die überalterten Forsythienhecken werden zurückgeschnitten und invasive Götterbäume sowie Wildwuchs werden entfernt. Der Ortsbeirat wird darüber informiert, dass der Röderberghang im Bereich der Grünanlage als Naturdenkmal "Steilufer Röderberg" nach der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" (Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2025, Seite 774) geschützt ist. Für den geschützten Bereich wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, der Eingang in die oben genannte geplante Neugestaltung finden wird. Grünflächenamt und das für die Umsetzung der Naturdenkmalverordnung zuständige Umweltamt werden dem Ortsbeirat die Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen nach deren Erarbeitung gemeinsam vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7365

  • Götterbauminvasion
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Betreff: Götterbauminvasion Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252

  • Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2107 Betreff: Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer Der Magistrat bedankt sich für die Anregung des Ortsbeirats 1. Leider kann der Vorschlag in diesem Fall nicht umgesetzt werden. Im genannten Bereich des nördlichen Mainufers. finden zwischen Holbein- und Eiserner Steg regelmäßig große Veranstaltungen wie das Mainuferfest, das Mainfest sowie verschiedene Versammlungen statt. Durch diesen intensiven Nutzungsdruck würden neu angelegte Beete stark beansprucht und müssten vermutlich jedes Jahr erneuert werden. Wo immer es möglich war, hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bereits neue Pflanzbeete am nördlichen Mainufer angelegt. Beispiele sind das große Staudenbeet an der Friedensbrücke, das Staudenbeet am Rondell vor dem Main-Nizza-Café sowie der Mediterrane Garten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7561

  • Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2108 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Güterplatz in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht aus diesem Grund von der Unfallkommission behandelt. Der schreckliche Verkehrsunfall vom 6. Juli 2025 ist noch Gegenstand von Ermittlungen der Kriminalpolizei. Hierzu liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Ausweislich der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 15. Juli 2025 (https://t1p.de/hnt56) ist jedoch aktuell von einem bedingten Vorsatzdelikt unter Einfluss berauschender Mittel auszugehen. In diesen Fällen ist mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine präventive Abhilfe möglich. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt in der Mainzer Landstraße an verschiedenen Stellen Geschwindigkeitskontrollen vor, darunter auch im Abschnitt zwischen Platz der Republik und Güterplatz. Die Kontrollergebnisse sind unauffällig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7307

  • Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschnerStraße
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2109 Betreff: Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße Nach Prüfung der Örtlichkeit wird einer Ausdehnung der Lieferzone in dem genannten Bereich nicht entsprochen. Das hohe Lieferaufkommen - bedingt durch Paketzusteller sowie Anlieferungen für Gastronomiebetriebe und weitere Liegenschaften - wird durch die bestehende Lieferzone effizient abgedeckt. Sind Gehwege zum Parken mittels Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung "Parken auf Gehwegen" freigegeben, gilt dies nicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t. Fahrzeuge, die entgegen den Vorschriften auf diesen Parkplätzen abgestellt werden, werden durch die Städtische Verkehrspolizei abgeschleppt. Angesichts des hohen Parkdrucks in dieser Gegend würde eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten die Situation nicht entschärfen. In unmittelbarer Nähe (Wilhelm-Leuschner-Straße 24 sowie Gutleutstraße gegenüber Hausnummer 30) stehen jeweils weitere zwei Parkplätze für den Lieferverkehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7306

  • Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2110 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen Für die Aufpflasterung im Bereich der Kaiserstraße (Höhe Hausnummern 68 und 71) wird aktuell eine Ausführungsplanung erarbeitet. Ziel ist es, dass eine optisch und funktional deutliche Mischverkehrsfläche entsteht. Dadurch sollen die Erkennbarkeit des Bereichs als Fußgängerzone verbessert und der Fußverkehr barrierefrei geführt werden. Die Kaiserstraße ist ab der Einmündung Moselstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Um eine unerlaubte Befahrung des Abschnitts weitgehend zu unterbinden, wird die Aufpflasterung in diesem Bereich umgesetzt. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7302

  • Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2111 Betreff: Weitere Lade- und Lieferzone Berliner Straße Im genannten Bereich sind die Flächen sehr begrenzt, ein Umsetzen der vorhandenen Fahrradbügel lässt sich daher nicht realisieren. Da an der in Rede stehenden Stelle jedoch offensichtlich kaum eine Nutzung stattfindet, kann hier einer anderen sinnvollen Flächennutzung der Vorrang gegeben werden. Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe - sowohl an der Ecke zur Ziegelgasse als auch auf der östlichen Seite der Ziegelgasse - zahlreiche weitere Radbügel mit geringer Auslastung. Es ist daher vorgesehen, gemäß der beigefügten Planung eine Lieferzone von 7.00 bis 20.00 Uhr - analog zur gegenüberliegenden Straßenseite - einzurichten und die bestehenden Radbügel zu demontieren. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass bei Genehmigung einer Außengastronomie eine kombinierte Nutzung von Gehweg- und Parkfläche in diesem Fall nicht möglich ist. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7296

  • Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2112 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Süd stehen dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zwei Schulhausverwaltungsstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind derzeit besetzt, sodass je Standort eine Schulhausverwaltung im Rahmen der festgelegten Aufgaben unterstützen kann. Die aktuelle Schulhausverwaltung am Standort Biegweg wird voraussichtlich zum Jahresende die Stelle wechseln. Derzeit laufen die Profilanforderungen über die Arbeitnehmerüberlassung. Das ABI ist bestrebt, zeitnah eine geeignete Personalie auszuwählen. Im Anschluss wird eine qualifizierte Einarbeitung erfolgen. Darüber hinaus wird die Liegenschaft einschließlich des Wohnheims ergänzend durch einen externen Dienstleister betreut. Für das technische Gebäudemanagement steht dem ABI regelmäßig eine zusätzliche Fachkraft vor Ort zur Verfügung. Aus Sicht des Objektmanagements besteht derzeit kein weiterer Personalbedarf. An der IGS Süd sind derzeit drei Schulverwaltungskräfte tätig. Zwei der Beschäftigten haben den Wunsch geäußert, ihre Stunden zu erhöhen. Die derzeitige Situation mit zwei Standorten ist nur vorübergehend. Ab Sommer 2026 werden alle Schulverwaltungskräfte wieder an einem Standort tätig sein, sodass die vollständige Besetzung sichergestellt ist. Die aktuelle Personalbemessung liegt bei 78 Stunden, derzeit sind 79 Stunden besetzt. Mit der geplanten Stundenaufstockung ist der Personalbedarf vollständig abgedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7443

  • Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2113 Betreff: Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen Der Magistrat hat die Anregung an den Leitungsbetreiber weitergegeben, der die Montage veranlasst hat. Die Netze wurden inzwischen entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7298

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installieren
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2114 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren Für den Verkehr, der aus der Jugenheimer Straße in die Adolf-Miersch-Straße einbiegt, wurde an der angesprochenen Lichtsignalanlage eine zusätzliche Rotkammer installiert und ausgerichtet, die während einer Fußgänger-Grünphase Rot leuchtet. Der Kfz-Verkehr aus der Jugenheimer Straße muss während einer Fußgänger-Grünphase analog des Verkehrs auf der Adolf-Miersch-Straße vor der Haltelinie warten. Von der Montage eines zusätzlichen Gelbblinkers muss aufgrund des Vorgenannten Abstand genommen werden, zumal dieser die Verkehrsteilnehmer:innen zur Weiterfahrt verleiten könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7430

  • Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen
    STOB 4
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2115 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zum vollständigen barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Launhardtstraße am Einmündungsbereich zur Ferdinand-Happ-Straße. Der Ausbau der Ferdinand-Happ-Straße in diesem Abschnitt und die Erneuerung der westlichen Gehwegseite in der Launhardtstraße war eine Investorenmaßnahme der ABG. Die ABG hat in dem Bereich, den sie ausgebaut hat (also nur die westliche Seite), den barrierefreien Ausbau zum FGÜ vollumfänglich berücksichtigt. Auf der Ostseite wurde mittels Poller und Markierung die Einmündung enger gefasst, allerdings ohne die Barrierefreiheit herzustellen. Davon unabhängig erfolgte die Gelbmarkierung des Zebrastreifens während der Bauphase, da der bestehende Gehweg entlang der Launhardtstraße mit der Baustelleneinrichtung belegt war. Nach Ablauf der entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung wird die FGÜ-Markierung zeitnah entfernt. Vorab lässt sich zur Markierung und Beschilderung folgendes festhalten: Die Anbringung eines Fußgängerüberweges erscheint grundsätzlich möglich, es bedarf aber noch einer weiteren Prüfung (Verkehrszählung, Möglichkeit zur Umsetzung der Beleuchtung, etc.). Der FGÜ kann erst im Zuge einer beidseitigen Barrierefreiheit und mit richtlinienkonformer Beleuchtung eingerichtet werden. Der Magistrat befindet sich hierzu in der Abstimmung. Der Kennzeichnung der Querung durch das Verkehrszeichen (VZ) 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgänger) stimmt der Magistrat zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812

  • Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße
    STOB 2
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2116 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Zu 1. und 2.: Die Einrichtung des Fahrradabstellplatzes hat bereits im Rahmen der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone stattgefunden. Die Standorte wurden bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen bzw. die Markierung des Verkehrszeichens 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Achtung Kinder" wird in der Eppsteiner Straßer Höhe Hausnummer 57 angebracht. Zu 4.: Aktuell liegen noch keine Planungen zur Aufstellung von Fahrradbügeln im Westend vor. Sollte bei zukünftigen Planungen ein PKW-Stellplatz umgewidmet werden müssen, wird der Ortsbeirat eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7378

  • Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
    STOB 2
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2117 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.03.2025, OA 543

  • Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2118 Betreff: Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße Der Magistrat legt aktuell 220 weitere Standorte für E-Ladestationen (Phase I) im gesamten Stadtgebiet fest. Diese werden Anfang 2026 nach einem Betreiberauswahlverfahren umgesetzt. Eine Erweiterung der Ladestation in der Windmühlstraße ist in der laufenden Umsetzungsphase I nicht möglich. Die vorgeschlagene Erweiterung wird jedoch in die Standortauswahl der Phase II aufgenommen, die im 2. Quartal 2026 beginnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7305

  • Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2119 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Der Lückenschluss "Adam-Riese-Straße" entlang der S-Bahn-Wartungshalle ist weiterhin vorgesehen. Aktuell ist die Planungsmittelvorlage im Geschäftsgang und die Bau- und Finanzierungsvorlage wird vorbereitet. Sobald die für den Ausbau benötigten Mittel zur Verfügung stehen, kann mit dem Ausbau begonnen werden. Der Magistrat rechnet damit, dass dies im Jahr 2026 der Fall sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318

  • Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2120 Betreff: Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen Der Magistrat hat die Örtlichkeit kontrolliert. Entlang des Gehwegs gibt es bereits zwei herausnehmbare Poller. Diese müssen für Notfälle auch so dort verbleiben. Weil der Gehweg dafür nicht breit genug ist, ist es nicht möglich, überdies einen Findling oder etwas Ähnliches zu platzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7295

  • Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2121 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee Der Magistrat hat auf Grundlage von OM 1821/22 die angehängte Planung erstellt und bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Diese Planung sieht vor, die Querungsstellen sowie die Sichtbeziehungen für Fußgänger:innen von Falschparker:innen freizuhalten, um die Querungssituation deutlich zu verbessern - sowohl im Hinblick auf das "Sehen" (herannahende Kfz) als auch das "Gesehen werden" (durch Kfz-Fahrer:innen). Zwischen den beiden Grünflächen werden Klebeinseln montiert, um die Kfz-Fahrspur auf das notwendige Maß zu reduzieren und somit eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Für Fußgänger:innen bieten die Querungsinseln zudem den Vorteil, dass sich der "ungeschützte" Querungsabstand deutlich verkürzt. Außerdem ermöglicht die Insel, sich beim Queren auf jeweils einen Fahrstrom zu konzentrieren, anstatt beide Fahrtrichtungen gleichzeitig im Blick behalten zu müssen. Insgesamt stellt die Maßnahme eine spürbare Verbesserung für den Fußverkehr dar. Der Magistrat wird die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen. Anlage 1 (ca. 615 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7308

  • Brücke Gleisfeldpark instand setzen
    STOB 1
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2122 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die erforderlichen Schlosserarbeiten werden bis Anfang 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7315

  • Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Anregung wird entsprochen, indem für den Radverkehr auf der Alten Brücke eine Aufstellfläche vor der Geradeausspur in Fahrtrichtung Sachsenhausen geschaffen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421

  • Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2124 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung, die Radverkehrssicherheit in der Triftstraße zu erhöhen, kann die Anregung in der gewünschten Form jedoch nicht umsetzen. Die Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße/Lyoner Straße ist die wichtigste Radverkehrsverbindung in die Bürostadt Niederrad. Ihre Bedeutung wird durch die Transformation der Bürostadt in ein Wohnquartier und durch den beliebten Rennbahnpark am östlichen Ende weiter zunehmen. Der Magistrat hat die Planung dieser Achse für die Lyoner Straße seit 2017 konsequent verfolgt, so dass der Umbau der Lyoner Straße mit sicheren Radverkehrsanlagen bevorsteht. Ab Bahnhof Niederrad in Richtung Osten sah die Planung eine Markierungslösung vor, die jedoch nicht mehr den heutigen Standards entspricht - weder für den Radverkehr noch für Busse und Rettungsfahrzeuge. Gleichwohl besteht heute eine zunehmende Notwendigkeit, auch diesen Abschnitt für den Radverkehr sicher zu gestalten. Der vorgeschlagene Sicherheitstrennstreifen würde dem Radverkehr bedeuten, links davon zu fahren. Hierdurch wird er vor Dooring-Unfällen geschützt. Allerdings kann er dann nicht mehr unter Einhaltung eines notwendigen Sicherheitsabstands vom Kfz-Verkehr überholt werden - und das auf einem über 500 Meter langen Streckenabschnitt. Die Erfahrungen in der Schloßstraße zeigen, dass in der Folge der Radverkehr von hinten bedrängt wird. Riskante Überholmanöver ohne ausreichenden Sicherheitsabstand sind die Folge, zumal der Kfz-Verkehr durch den Bord zur Tram-Trasse nicht nach links ausweichen kann. Damit würde die Gefahrenlage für den Radverkehr lediglich verschoben. Zudem wäre der Busverkehr - trotz geltendem Tempo 50 - dazu gezwungen, im Radverkehrstempo zu fahren. Aus Sicht des Magistrats kann ein sicheres Radverkehrs-Angebot nur geschaffen werden, wenn auf die straßenbegleitenden Stellplätze verzichtet würde. Sofern der Ortsbeirat diese Lösung wünscht, kann eine entsprechende Planung erarbeitet, vorgestellt und umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7207 Antrag vom 26.02.2026, OF 1696/5

  • Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
    STOB 5
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2125 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Anregung kann entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7417

  • Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ist nach Hessischem Straßengesetz ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren vorgeschrieben. Die unmittelbare Zuteilung eines festen Standorts in dem Straßenabschnitt, in dem der Anbieter zuvor ein Carsharing-Fahrzeug ohne festen Standort jahrelang angeboten hat, war daher rechtlich nicht zulässig. Die Vorbereitung des Zuteilungsverfahrens für Carsharing-Stationen in den Ortsbezirken 2, 6 und 7 umfasste auch die fachämterübergreifende Abstimmung der Stationsvorschläge der jeweiligen Ortsbeiräte und der in Frankfurt bereits aktiven Carsharing-Anbieter. Beim Stationsvorschlag Linkstraße sind dabei Zielkonflikte aufgetreten, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können: Mit der Einrichtung und Markierung einer Carsharing-Station soll die fußverkehrsunfreundliche Regelung des beidseitig aufgesetzten Parkens keineswegs verfestigt werden. Zu mehreren Ansätzen einer singulären Lösung für die Carsharing-Station vollständig auf der Fahrbahn ohne gesamthafte Anpassung der übrigen Parkregelung konnte keine Einigkeit erzielt werden. Um keine weiteren Verzögerungen in das Verfahren zu bringen, ist der Stationsvorschlag Linkstraße zunächst zurückgestellt worden und war nicht Bestandteil des mittlerweile durchgeführten Zuteilungsverfahrens. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 Antrag vom 28.12.2025, OF 1426/6 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904

  • Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2127 Betreff: Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40 Der Anregung wird entsprochen. Aus Richtung Süden wird das Fahrtziel Höchst auf der B40 durch Griesheim-Süd ersetzt, aus Richtung Norden wird Griesheim-Süd ersetzt. Auch auf der städtischen Beschilderung wird Griesheim-Süd ergänzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7277

  • Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2128 Betreff: Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs Die in Rede stehende Baustelle wurde ohne Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und damit ordnungswidrig eingerichtet. Lediglich eine straßenrechtliche vereinfachte Trassen- und Aufbruchgenehmigung liegt vor, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum auch eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. In solchen Fällen ist eine E-Mail an die Städtische Verkehrspolizei verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7275

  • Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2129 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Zu 1.: Kontrollen im fließenden Verkehr obliegen der Landespolizei. Diese wurde informiert. Zu 2.: Das bestehende Einfahrtsverbot kann nicht aufgehoben werden, da die heute bestehende Fahrbahnbreite von ca. 4,20 m keinen Zweirichtungsverkehr zulässt. Die Anregung wird daher abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290

  • Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2130 Betreff: Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße Eine barrierefreie Zuwegung zum Niddauferweg ist alleine wegen des dichten Baumbewuchses kurz- und mittelfristig nicht möglich. Im Bereich Denzerstraße 24 ist die Deutsche Bahn (DB) im Böschungsbereich zuständig; entlang der Treppenanlage verläuft eine Entwässerungsrinne mit gesichertem Zugang. Die DB hat bereits bei früheren Anfragen von einem Umbau abgesehen. Der Magistrat möchte in diesem Zuge auch auf die ST 1634/2022 verweisen, in der aufgeführt wird, dass es barrierefreie Zuwegungen zum Niddauferweg am Nieder Kerbeplatz und nördlich der Eisenbahnbrücken gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7283

  • Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)
    STOB 6
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2131 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird auf dem ausreichend breiten Gehweg Alt-Schwanheim Hausnummer 42 drei Radbügel installieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Zu 2. Die angeregten Radbügel in der Vogesenstraße auf der Nordseite können nicht umgesetzt werden. Mit einer Breite von 4,15 Meter ist die Fahrbahn zu schmal für weitere feste Einbauten. Zudem würde die damit verbundene Markierung suggerieren, dass halbhüftig geparkt werden darf (was nicht der Fall ist, auch wenn dies praktiziert wird). Das Falschparken auf dem Gehweg, das Fußgänger:innen an den Schaltkästen auf die Fahrbahn zwingt, soll daher durch die optisch offensivere Einleitung des Radverkehrs in die Einbahnstraße verhindert werden. Dazu werden ein Radpiktogramm und ein Pfeil auf der rechten Fahrbahnseite angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270

  • Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1179/10 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Mit Stellungnahme vom 24.11.2025 (ST 1975) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mit Hilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wie bewertet der Magistrat diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahingehend, dass: 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren, 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel? Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7915 2026 Die Vorlage OF 1179/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1180/10 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch eine Allgemeinverfügung auf dem Gravensteiner Platz das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu untersagen. Im Zeitraum 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz hat sich in den letzten Jahren zum zentralen "Böllerplatz", zu Lasten der Anwohnenden, entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung um dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühls ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen in Preungesheim und ihre Haustiere haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7907 2026 Die Vorlage OF 1180/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bänke in der Weilbrunnstraße
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1181/10 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Vorgang: OM 4624/23 OBR 10; ST 100/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 100 vom 14.01.2024 zugesagten Bänke aufzustellen und dabei eine der beiden in Orange zu nehmen. Begründung: In diesem Zusammenhang ist die Farbe Orange als Symbol gegen Gewalt an Frauen anzusehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7916 2026 Die Vorlage OF 1181/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1182/10 Betreff: Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW in Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt LKW, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig stehen und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 314 StVO (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 StVO (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7917 2026 Die Vorlage OF 1182/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1183/10 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kitakinder kommen über den Zebrastreifen auf der WEilbrunnsraße Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer geren Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7918 2026 Die Vorlage OF 1183/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1184/10 Betreff: Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, den Zebrastreifen in der Jaspertstraße vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußgängerüberwegs erfolgen. Begründung: Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7919 2026 Die Vorlage OF 1184/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1185/10 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Wieviel Parkplätze im Bereich der Straße "Am Borsdorfer", Hausnummer 77, Ecke Renettenstraße ausgewiesen werden können. Auf dem sehr breiten Gehweg konnte seit mehr als 20 Jahren sicher geparkt werden. Zuletzt wurden das Parken auf diesen bisher nicht störenden Parkflächen durch die Stadtpolizei geahndet. 2. Sollte dies zu wider Erwarten zu Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung führen, wird rein vorsorglich bereits ein Vor-Ort-Termin erbeten, um dem dortigen Parkdruck Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Vorlage OF 1185/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7908 2026 Die Vorlage OF 1185/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1. CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und AfD (= Ablehnung) Zu 2. 2 GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und AfD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Schutz der ParkandRide-Plätze unter der A 661 vor Taubenkot
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1186/10 Betreff: Schutz der Park-and-Ride-Plätze unter der A 661 vor Taubenkot Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit der in der Stabstelle Sauberes Frankfurt angesiedelten Einheit Taubenmanagement gebeten, bei der Autobahn GmbH des Bundes darauf hinzuwirken, dass die dort parkenden Autos vor Taubenkot geschützt werden. Begründung: Unter der Autobahnbrücke an der Einmündung zum Dachsberg hat sich ein Taubenschwarm angesiedelt (der von Unbekannten regelmäßig gefüttert wird), der die dort von Pendlerinnen und Pendlern abgestellten Autos in großem Stil verschmutzt. Wer kann, sucht sich einen Ausweichparkplatz in den umliegenden Straßen, um der Verschmutzung seines Wagens zu entgehen. Das ist nicht Sinn von Park-and-Ride-Plätzen, Pendelnden das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr schmackhaft zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7920 2026 Die Vorlage OF 1186/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1187/10 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025 (ST 610) ist unter anderem zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weiter geht, sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer geben drohen: welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7909 2026 Die Vorlage OF 1187/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

  • Müllprobleme im Frankfurter Bogen
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1189/10 Betreff: Müllprobleme im Frankfurter Bogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die vor Ort als sehr nennenswert empfundenen Müllprobleme im Frankfurter Bogen beseitigt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7910 2026 Die Vorlage OF 1189/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im Frankfurter Bogen" durch die Worte "in und um den Gravensteiner-Platz" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Computerunterstützte Schultafel für den Deutschunterricht in der CarloMierendorffSchule
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1190/10 Betreff: Computerunterstützte Schultafel für den Deutschunterricht in der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 möchte eine computerunterstützte Schultafel für den sehr wichtigen Deutschunterricht in der Carlo-Mierendorff-Schule über den Förderverein der Schule ermöglichen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die vorgenannte Investition aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Die erforderlichen Details einschließlich Kontaktdaten dazu werden im Nachgang zu dem Beschluss den zuständigen Stellen separat übermittelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1190/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1190/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

  • Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1193/10 Betreff: Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man an der Berkersheimer Grundschule Rollerständer und Basketballkörbe installieren kann. Begründung: Viele Kinder kommen mit dem Roller zu Schule und finden nur unzureichenden Platz, diese abzustellen. Ebenso würden viele Kinder gerne Basketball spielen, finden aber kein entsprechendes Equipment. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7922 2026 Die Vorlage OF 1193/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTakt
    OFOB 10
    14.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1194/10 Betreff: Buslinie 39 nach Berkersheim im Zehn-Minuten-Takt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man die Buslinie 39 in Berkersheim auf einen 10 - Minuten Takt umstellen kann. Begründung: Viele Berkersheimer fahren immer noch notgedrungen mit dem Auto, da die Buslinie 39 nicht in ausreichender Taktzahl fährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7911 2026 Die Vorlage OF 1194/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim
    OFOB 10
    14.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2025, OF 1195/10 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Vorgang: OM 6057/24 OBR 10; ST 165/25 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, das bisher vor Ort leider nicht bekannte Brand- und Katastrophenschutzkonzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 vorzustellen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahn-Station Berkersheim, einschließlich der künftigen Omegabrücke sowie den Bereich um den Bahndurchgang Wiesengarten einschließlich der Reitanlagen, der Berkersheimer Kerb sowie der Fuß-, Rad- und Landwirtschaftswege im Niddatal, zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6057 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 165 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7923 2026 Die Vorlage OF 1195/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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