Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen PlätzenOFOB 515.12.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1650/5 Betreff: Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, jeweils eine IBench zusätzlich auf dem Buchrainplatz, dem Martha-Wertheimer-Platz sowie dem Bruchfeldplatz zu installieren. Begründung: Die IBench ist eine moderne, barrierearme Sitzbank mit integrierten Funktionen wie USB-Ladeanschlüssen für mobile Endgeräte, teilweise WLAN-Anbindung sowie einer robusten, wetterfesten Bauweise. Sie wird in vielen Städten als Element zeitgemäßer Stadtmöblierung eingesetzt und dient sowohl der Aufenthaltsqualität als auch der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum. Die Installation von IBenches auf zentralen öffentlichen Plätzen stärkt deren Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsorte. Insbesondere ältere Menschen, Familien, Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher profitieren von zusätzlichen Sitzgelegenheiten mit erweitertem Nutzwert. Die Möglichkeit, mobile Endgeräte aufzuladen, erhöht die Attraktivität der Plätze und unterstützt eine zeitgemäße Nutzung des öffentlichen Raums. Bild: www.ibench.eu Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8066 2026 Die Vorlage OF 1650/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt „Adlertrasse“OFOB 515.12.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1654/5 Betreff: Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt "Adlertrasse" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu berichten, ob er Planungen zum Projekt "Adlertrasse" aufgenommen hat und wenn ja, wie der aktuelle Stand der Planung ist. Begründung: Vertreter der Bürgerinitiative Radentscheid Frankfurt haben kürzlich im Ortsbeirat 5 das Projekt Adlertrasse vorgestellt und berichtet, dass der Magistrat die Planungen unterstützt. Es geht dabei darum die Radverbindung zwischen der Innenstadt und dem Waldstadion zu verbessern. Dabei soll vor allem die Kreuzung am Oberforsthaus mit einer Fahrradtrasse überbaut werden: https://www.radentscheid-frankfurt.de/2025/08/adlertrasse-neue-wege-zum-stadion- mit-dem-fahrrad/ Tausende potenzielle RadfahrerInnen, darunter viele Familien, könnten so das Waldstadion sicher und komfortabel erreichen. Eine deutliche Ausweitung des Radverkehrs zum Stadion würde auch die Parksituation entschärfen und eine Entlastung des von der Parkplatzsuche leidgeplagten Stadtteils Niederrad mit sich bringen. Das Fahrrad sollte eine echte Alternative zum Auto sein. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2026 Die Vorlage OF 1654/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+OFOB 1615.12.2025 · WBE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 348/16 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ Vorgang: M 210/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu dem "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" Stellung zu nehmen und dem Ortsbeirat 16 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sieht die weitere Planung für die Verlängerung der U4 nach Bergen aus (Nr. U-016 + U-027; Plan Seite 40)? 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Verlängerung der U7 zum Riedbad in Enkheim bzw. nach Bergen aus (Nr. 022)? Wird es eine geologische Untersuchung geben, da die Planung für die Trasse nach Bergen unterirdisch angenommen wurde. 3. In der Grobbewertung (Seite 38) schneidet auch die Straßenbahnverbindung Fechenheim-Bergen T-026a/b gut ab. Wie werden hier die weiteren Planungen aussehen? 4. Wird eine Verlängerung der U-Bahn- (Nr. U-016+ U-027 + U-022) oder Straßenbahnverbindung (T-026a/b) von Bergen nach Bad Vilbel in Betracht gezogen? 5. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen der RTO (R-003)? Anmerkung: Der Ortsbeirat 16 lehnt die Trassen 1 und 2, grundsätzlich ab. Begründung: Im Ergebnisbericht Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ werden mehrere Maßnahmenempfehlungen zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim vorgestellt. Diese unterstützt der Ortsbeirat 16 teilweise ausdrücklich, besteht aber darauf, regelmäßig informiert und in die Planungen frühzeitig miteinbezogen zu werden. Antragsteller: WBE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7971 2026 Die Vorlage OF 348/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!OFOB 1115.12.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 805/11 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzi-Schule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Der Ortsbeirat fragt: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Was ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen beim Magistrat, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzi-Schule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen ist im Riederwald unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin im Ortsbeirat wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Schuldezernat hat ergeben, dass der Standort sich aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1347 2026 Die Vorlage OF 805/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer StraßeOFOB 1115.12.2025 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 806/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, folgende Maßnahmen in der Dietesheimer Straße umzusetzen: 1. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (z.B. "Haifischzähne") an der Einmündung der Dietesheimer Str. in die Bürgeler Straße 2. Setzen von Pollern an der Einfahrt des Garagenhofs hinter dem Kiosk. 3. Verdeutlichen des bereits bestehenden Halteverbots im Bereich der Kurve durch aufbringen von Markierungen auf der Straße. 4. Setzen von Pollern vor und hinter des abgesenkten Bordsteins nach der Kurve 5. Erneuern der Markierung im Bereich der Feuerweheinfahrt Begründung: 1. Die Kreuzung ist schlecht einsehbar, viele Autofahrer überfahren die Kreuzung ohne ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. 2. Die Einfahrt wird oft so eng zugeparkt, dass ein Ausfahren in die enge Straße kaum möglich ist. 3. Bereits Mehrfach wurde an dieser Stelle das Halteverbotsschild abgebrochen, wodurch keine Verfolgung des Falschparkens möglich war, die Markierung erlaubt dies auch bei abgebrochenem Schild, zudem verdeutlicht die Markierung das Halteverbot, das vor allem auch für Rettungskräfte nötig ist. 4. Oft wird dieser Bereich zugeparkt, so dass Eltern mit Kinderwägen bzw. Gehbehinderte Personen an dieser Stelle nicht den abgesenkten Bürgersteig nutzen können. 5. Die Sperrflächenmarkierung der Feuerwehreinfahrt ist kaum noch zu sehen und sollte erneuert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7872 2026 Die Vorlage OF 806/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konsolidierung von OIB-AnträgenSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2051 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage PreungesheimSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2052 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Anfang April 2025 erreichte das Sportamt die Mail aus der Anwohnerschaft der Alkmenestraße mit der Bitte um dichtere Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim. Am 26.05.2025 fand ein gemeinsamer Termin mit einigen Vertretern der Anwohnerschaft und dem Sportamt vor Ort statt. Als Lärmschutz soll eine Vogelschutzhecke kombiniert mit weiteren Laubbäumen gepflanzt werden. Bei dem Ortstermin wurde mitgeteilt, dass diese Pflanzung allerdings nicht im Sommerhalbjahr, sondern im Lauf der Pflanzsaison 2026 erfolgen werde. Die Pflanzung wird voraussichtlich im 1. Quartal erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6950
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glasfaseranschlüsse in HarheimSTOB 1415.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2053 Betreff: Glasfaseranschlüsse in Harheim Seit Einrichtung der Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" zum 01. August 2024 wurden im Zeitraum Oktober 2024 bis einschließlich Juni 2025 zahlreiche Telefonate und persönliche Gespräche in unterschiedlicher Zusammensetzung mit dem Unternehmen Deutsche Giganetz GmbH geführt. Beiderseits war es erklärtes Ziel eine Kooperationsvereinbarung bis spätestens Mitte 2025 für drei nördliche Stadtteile Frankfurts abzuschließen. Dies wohl wissend, dass solche Vereinbarungen Absichtserklärungen sind und keinen rechtsverbindlichen Charakter haben. Die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz lässt den Abschluss rechtlich bindender Verträge im Kontext des Glasfaserausbaus zwischen Kommunen und Unternehmen nicht zu. Es sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Unternehmen mit teilweise neunstelligen Beträgen ohne öffentlichen Anteil finanziert wird. Daher besteht seitens der Kommune keine Entscheidungsbefugnis, welches Unternehmen wann und wo ausbaut. Dies ist Sache der Unternehmen, die sich lediglich einem Antragsverfahren, sofern Trassenaufbrüche erforderlich sind, stellen müssen. Im Ergebnis ist keine Vereinbarung zustande gekommen. Ursache dafür sind einerseits die in einem langen Abstimmungsprozess am Ende ergebnislos geführten Gespräche über die juristischen Anforderungen an den Wortlaut einer entsprechenden Vereinbarung. Zudem teilte die Deutsche Giganetz GmbH im Juni 2025 mit, dass vorhandene Kapazitätsengpässe keine zeitnahe Aufnahme von Werbeaktivitäten, die seitens des Unternehmens Voraussetzung für die Erreichung einer Vorvermarktungsquote sind, zuließen. Damit würde sich ein Ausbau erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt realisieren lassen. Da der Magistrat eine zügige und flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Glasfaser anstrebt, wurden und werden mit allen Unternehmen, die sich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Frankfurt interessiert haben, Gespräche geführt. Dabei handelt es sich um insgesamt acht Unternehmen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass im Laufe des kommenden Jahres auch ein Unternehmen für den Ausbau in Harheim gefunden werden kann. Sobald dies zutrifft, wird sich die Stabsstelle Gigabit Performance-Center unaufgefordert mit dem Ortsbeirat in Verbindung setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1268
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringenSTOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2054 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2025, OA 557
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessernSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2055 Betreff: Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern Wir verweisen auf die Stellungnahmen des Magistrats vom 14.03.2022 (ST 645), vom 17.04.2023 (ST 930) und vom 17.01.2025 (ST 119) an den Ortsbeirat 10. Ergänzend hierzu teilt der Magistrat mit, dass die Planungsarbeiten für ein gesamtstadtumfassendes Sirenennetz aktuell noch nicht abgeschlossen sind. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Der Magistrat wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informieren. Des Weiteren beabsichtigt der Magistrat einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan für die Stadt Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welchem der Bevölkerungsschutz aus gesamtstädtischer Perspektive systematisch aufgearbeitet und beplant wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7537
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-RiedbergSTOB 1215.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2056 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Die EU-weite Ausschreibung der Fachplanung für ein Sirenennetz in Frankfurt am Main erfolgte im November 2024. Die Planungsarbeiten wurden aufgenommen und sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Nach Fertigstellung der Planung wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2025, V 1281
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung der neuen Grünfläche BertramswieseSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2057 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats 9. Die zweischürige Mahd der Wiesen ist bereits vorgesehen. Die genauen Flächen werden vor Ort vor der ersten Mahd festgelegt und orientieren sich an den im Plan der Umgestaltung dargestellten Randbereichen der Bertramswiese. Durch die zweischürige Mahd mit je einer Schnittperiode von Mai bis Ende Juni wird eine größere Blütenvielfalt erreicht. Der zweite Schnitt wird idealerweise Anfang September, mit dem Auflaufen der zweiten Tracht (zweite Blüte), durchgeführt. Diese Schnittmaßnahmen dienen der Abmagerung des vorhandenen, nährstoffreichen Bodens und führen nach und nach zu einer höheren Blühfreudigkeit der Wiese, was zu einer verbesserten Biodiversität führt. Es wird nichtsdestotrotz einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die gewünschten ökologischen Effekte einstellen. Die bisherigen Elemente der Bertramswiese sollen einer sinnvollen Ergänzung unterzogen werden. Die zusätzliche Ausstattung der Wiesen- und Spielflächen wird in Angriff genommen, sobald die entsprechenden Planungskapazitäten wieder verfügbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer StraßeSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2058 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Anregung wird entsprochen, die Arbeiten wurden bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7553
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisierenSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2059 Betreff: Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisieren Die Sperrmüllabfuhr im Gebiet des Frankfurter Bogens ist aktuell als Terminabfuhr organisiert. Die Terminvergabe durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) erfolgt nach Antragstellung in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Gemäß Rückmeldung der FES GmbH sind im o. g. Bereich keine Auffälligkeiten bei der Sperrmüllsammlung bekannt. Im Laufe des Jahres 2025 wurden seitens der FES GmbH zwanzig wilde Ablagerungen im betroffenen Bereich im öffentlichen Raum festgestellt und beseitigt. Eine Aufnahme in die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr kann grundsätzlich nur bei Wohnungsbaugesellschaften als Grundstückseigentümer:in erfolgen und wird in der Regel durch diese nicht beantragt. Die FES GmbH prüft anhand der angemeldeten Sperrmülltermine, der Bebauungsstruktur und sonstigen Auffälligkeiten jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, welche Liegenschaften neu in die Siedlungsabfuhr aufgenommen werden könnten. Die betroffenen Wohnungsbaugesellschaften werden durch die FES GmbH kontaktiert und im gemeinsamen Austausch wird eine Entscheidung getroffen. Voraussetzung ist, dass die Wohnungsbaugesellschaft eine geeignete Lager- bzw. Abstellfläche für den Sperrmüll ausweist. Diese muss für die FES GmbH frei zugänglich und leicht anfahrbar ist. Bisher ist es nicht geplant, dass Liegenschaften im Bereich des Frankfurter Bogens neu in die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr aufgenommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7535
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen im RiederwaldSTOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Vorhandene Trinkbrunnen in Fechenheim sind der Trinkbrunnen im Heinrich-Kraft-Park und der historische Jean-Pauli-Brunnen. Bezüglich der vom Ortsbeirat 11 vorgeschlagenen Standorte wird darauf hingewiesen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Im Ortsbezirk 11 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Spielplatz Konstanzer Str., Atzelbergplatz, Wilhelmshöher Str./Arolser Str., Cäcilie-Breckheimer-Platz und Marie-Juchacz-Platz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Der Magistrat möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Bedeutung der Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 bekannt ist und die Stadtteile zu gegebener Zeit in unsere Planungen einbezogen werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für die bestehenden und neuen Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreibenSTOB 1415.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Der Magistrat bedankt sich für die erneute Nachfrage zur Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte und für das anhaltende Interesse an einer Verbesserung des Spielangebots im Stadtteil. In Bezug auf die seit 2019 gewünschte Erweiterung wurde erneut und vertieft geprüft, welche Optionen realisierbar sind. Eine unmittelbare und zusammenhängende Erweiterung der Spielfläche ist aufgrund des schützenswerten Baumbestandes leider nicht möglich. Die Erhaltung dieses Grünbestands ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen zwingend erforderlich. Außerdem befindet sich der bestehende Spielplatz in einem guten und gepflegten Zustand und erfüllt alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Seine regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind sichergestellt. Um aber den seit Jahren geäußerten Wünschen der Kinder und Familien dennoch bestmöglich zu entsprechen, hat der Magistrat alternative Maßnahmen geprüft. Als realisierbare und nachhaltige Option bietet sich die Ergänzung des Spielangebots durch vereinzelte wegebegleitende Spielgeräte in der angrenzenden öffentlichen Grünanlage an. Diese Lösung hat mehrere Vorteile: - Es können neue Spielanreize geschaffen werden, ohne eine größere zusammenhängende Fläche zu benötigen. - Die Spielpunkte - etwa Balancier- oder Kletterelemente oder kleinere Themenspielgeräte - lassen sich behutsam in die Wegeführung und die vorhandene Vegetation integrieren. - Das bestehende Spielangebot wird damit sinnvoll erweitert, ohne in Konflikt mit dem Baumbestand zu geraten. Das zuständige Fachamt definiert derzeit geeignete Standorte für diese wegebegleitenden Spielpunkte unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen sowie der Nutzungen der Grünanlage. Mit der konkreten Planung und anschließenden Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass Spielplatzprojekte in hohem Maße von verfügbaren personellen Ressourcen abhängen. Zugleich wird versichert, dass die Entwicklung der wegebegleitenden Spielgeräte nun priorisiert vorangetrieben wird, um dem lang geäußerten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach zusätzlichen Spielangeboten bestmöglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichernSTOB 815.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werdenSTOB 815.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2063 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluter an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1054
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/MierendorffstraßeSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2064 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Der Anregung wird entsprochen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde entsprechend informiert und führt lageabhängig Elterntaxikontrollen in diesem Bereich durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung unterer Abschnitt HöllbergstraßeSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Sanierung des unteren Abschnittes der Höllbergstraße ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Aufgrund einer noch notwendigen und genehmigten Zufahrt über die Höllbergstraße in Richtung Niedwiesenstraße für Restarbeiten der Deutschen Bahn war eine Sanierung des genannten Abschnittes bisher noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342 Antrag vom 21.04.2026, OF 14/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 37
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung des letzten Abschnitts des TreunerwegsSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2066 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Die Sanierung des angesprochenen Teilabschnittes des Treunerwegs ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle „Franz-Werfel-Straße“STOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2067 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle "Franz-Werfel-Straße" Der Magistrat hat sich bereits vor Ort mit dem Ortsbeirat getroffen und entspricht der Anregung. Die Sperrflächenmarkierung wird voraussichtlich und witterungsbedingt noch im vierten Quartal 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7333
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des KinderzentrumsSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Bereich des neuen Grünen Ypsilon Wegs (Walter-Weisbecker-Weg) werden die Radbügel vor dem Kinderhaus auf der Fahrbahn installiert. Dazu werden ein oder mehrere PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am BrückengartenSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Bei den derzeitigen örtlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, entlang des Treppenaufgangs eine Beleuchtungsanlage einzurichten. Um die Situation zu entschärfen, wird der Magistrat daher im oberen Bereich der Treppe einen Auslegermast mit Leuchte montieren. Dieser wird von oben die Treppe ausleuchten. Durch die hohe Auslastung der Fachfirmen kann der Magistrat dafür aktuell noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Der Magistrat hat überdies die Liegenschaftseigentümer:innen bereits auf ihre Verpflichtung zur Freihaltung des Lichtraumprofiles und den Rückschnitt ihrer Bäume hingewiesen. Dieser Rückschnitt hat die Beleuchtungssituation allerdings nicht wesentlich verbessert. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkhaus Saalbau GriesheimSTOB 615.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2070 Betreff: Parkhaus Saalbau Griesheim Vorläufige Stellungnahme: zu 1 Ist noch in Klärung. zu 2 und 3 Der Kassenautomat des dort verbauten Parkierungssystems hatte nach der Installation temporäre Probleme mit den Zahlungsvorgängen. Diese wurden im Sommer 2024 behoben. Beim Öffnen und Schließen des Rolltores über das Parkierungssystem gab es Lieferprobleme bei defekten Bauteilen, seit Herbst 2024 sollte es wieder fehlerfrei funktionieren. Sollten weiterhin Probleme mit dem Kassenautomaten, dem Rolltor ö.ä. bestehen, wenden Sie sich bitte an den Störungsdienst der PBG (Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. Niddastraße 107, 60329 Frankfurt am Main, E-Mail: post-pbg@abg.de, Telefon: 069 2608-4500, https://parkhausfrankfurt.de/). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 496
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“STOB 815.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2071 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) wurde die aktuelle Planungsvariante zugrundgelegt, die eine Bebauung von Flächen ausschließlich östlich der BAB 5 vorsieht. Die KoFi ist integraler Bestandteil des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2025, M 169 und über das parlamentarische Informationssystem der Stadt somit öffentlich zugänglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7632
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in RödelheimSTOB 715.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer am Friedhof EschersheimSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2073 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Eschersheim Im Falle von gut besuchten Trauerfeiern ist der Parkplatz am Friedhof Eschersheim vollständig ausgelastet. Der Wegfall von einzelnen Parkplätzen zugunsten von Fahrradstellplätzen wird daher nicht befürwortet. Möglich wäre die Errichtung von Fahrradständern im Innenbereich des Friedhofs am Eingang Nußzeil. Da es jedoch aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten für den Gleisausbau der Deutschen Bahn auf dem Friedhofsgelände teilweise zu Einschränkungen kommt, kann eine Realisierung frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Magistrat mit allen Beteiligten verfügbare Flächen identifizieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7180
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?STOB 715.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2074 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Zu 1.: In der Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120, wurde gefordert, einen baulich gesicherten Radfahrstreifen für den Radverkehr der gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) fährt, herzustellen. Dies hätte im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt werden können. Die Brücke ist nun bereits hergestellt. Nun bleibt die Möglichkeit, mit Markierung und Schutzelementen nachzubessern. Die normale Befestigung von "Cycle Lane Separator" Elementen (Verschraubung) scheidet aufgrund der Brückenlage aus. Eine neuerliche Prüfung hat ergeben, dass alternativ eine Verklebung auf der Brücke möglich ist. Nach Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplanes wird die Klebevariante umgesetzt. Zu 2.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen sonst zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vergehen, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, ereignen sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Der Magistrat wird die Landespolizei darauf hinweisen. Um eine Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch des querenden Nidda(-rad)-weges zu erreichen, werden Bodenmarkierungen des VZ 325.1 StVO im Bereich der Querungen vor und hinter der Hans-Busch-Brücke angebracht. Das Parken am Hausener Weg 63/65 lässt sich nur baulich unterbinden, um die Sicht auf die Rad- und Fußgängerkreuzung zu verbessern. Zu 3.: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Gemäß StVO sind im verkehrsberuhigten Bereich Kinderspiele überall erlaubt und es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO "sind Verkehrs-zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrenzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Da die Stelle innerhalb eines verkehrsberuhigten Be-reiches liegt, ist eine zusätzliche Ausweisung eines Schulweges nicht erforderlich. Zu 4.: Einer Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Hausener Friedhof (Hausener Weg 61 a) ließe sich nur unter der Berücksichtigung, dass bei Gelegenheit der nördliche Gehweg ebenfalls niveaugleich ausgebaut wird, zustimmen. Auf der südlichen Seite ist schon heute kein ausgebauter Gehweg vorhanden. Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs würde zu mehr Sicherheit für den Fußverkehr führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24STOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und PraunheimSTOB 715.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2076 Betreff: Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, der Anregung zu entsprechen und wird sich dazu im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern, dem Ortsbeirat und dem Kioskbetreiber abstimmen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7266
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder ÄhnlichesSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2077 Betreff: Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches Die Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" ist nicht dafür geeignet, um für gemeinwohlorientierte Projekte genutzt zu werden. Es befinden sich dort weiterhin Technikräume städtischer Ämter sowie der VGF. Diese sind betrieblich relevant und müssen regelmäßig gewartet werden. Ebenfalls gibt es dort Diensttoiletten, die für die Busfahrer:innen zwingend erforderlich sind und uneingeschränkten Zugang erfordern. Diese Rahmenbedingungen lassen sich kaum mit der gewünschten halböffentlichen Nutzung vereinbaren. Ein erhöhtes Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus besteht indes nicht. Die Zugänge wurden mit stabilen Stabgitterzäunen gesichert und der Zugang ist lediglich über zwei verschlossene Türen möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7338
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigenSTOB 715.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2078 Betreff: Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen Die installierte Schienen-Benetzungsanlage am Standort entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Durch Benetzung der Schiene mit einem geeigneten Fluid wird die Reibung zwischen Rad und Schiene und damit die Anregung von Quietsch-Geräuschen zwischen Rad und Schiene reduziert. In jedem Richtungsgleis wurde eine entsprechende Schienen-Benetzungsanlage eingebaut. Die Funktionsfähigkeit der Anlage wurde aus Anlass der Anfrage überprüft. Dabei wurde die ordnungsgemäße Funktion der Anlage bestätigt. Darüber hinaus unterliegt die Anlage fortlaufenden Kontrollen. Zugleich wurde die Schiene auf etwaige Oberflächenfehler überprüft, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können. Entsprechende Fehler wurden jedoch nicht festgestellt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen können nicht benannt werden. Durch das Prinzip der Spurführung von Schienenbahnen kommt es bei Kurvenfahrt systembedingt zu Laufgeräuschen. Durch Schallabsorber an den Rädern sowie im vorliegenden Fall eine zusätzliche Einrichtung auf Seiten der Infrastruktur werden die Geräusche minimiert. Eine vollständige Eliminierung ist jedoch technisch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der NiedwiesenstraßeSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2079 Betreff: Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese im ersten Halbjahr 2026 in ämterübergreifender Abstimmung umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7332
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenSTOB 915.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Markierungen in den Kreuzungsbereichen: Die vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen zur Sicherung der Einmündungsbereiche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße werden in vollem Umfang entsprochen. Die Erneuerung der Markierung vor Hausnummer 14 wird ebenfalls umgesetzt. Lieferzonen: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Lieferzonenstandorte werden umgesetzt und im Zuge der Markierungsarbeiten in den Kreuzungsbereichen umgesetzt. Parkverbot Wohnmobile und Lkw über 3,5 t: Der Magistrat weist darauf hin, dass ein großflächiges Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zwar auf den ersten Blick eine Entlastung der unmittelbar betroffenen Straße bewirken kann, jedoch sehr wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Problems auf umliegende, häufig deutlich schmalere Nebenstraßen führt. Durch diese Verdrängung in Wohngebiete und Nebenstraßen ist mit vermehrten Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dies kann gefährliche Verkehrssituationen verursachen - insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und für Kinder. Zudem steigt die Gefahr, dass Gehwege verbotswidrig befahren oder Fahrzeuge an unübersichtlichen Stellen geparkt werden, was die Unfallgefahr zusätzlich erhöht. Demzufolge wird ein zusätzliches Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen als nicht zielführend erachtet, da dadurch lediglich eine Verlagerung des Problems in umliegende, teils deutlich engere Straßen zu erwarten ist. Die Kaiser-Sigmund-Straße wird weiterhin im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Antrag vom 12.01.2026, OF 1171/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei haltenSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2081 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radverkehr in der Homburger LandstraßeSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Der beschriebene Abschnitt ist nördlich der Ronneburgstraße Teil des Radhauptnetzes (überörtliche Relation Preungesheim - Eckenheim), dort verfügt er über Schutzstreifen. Südlich der Ronneburgstraße ist er Teil des Radnebennetzes, hier liegt Mischverkehr vor. Das Radhauptnetz verläuft hier parallel über die Gießener Straße, auf welcher ein Angebot für den Radverkehr vorhanden ist. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Marbachweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission bearbeitet. Eine Beschwerdelage seitens der Bürger:innen ist ebenfalls bisher nicht bekannt. Grundsätzlich könnte im südlichen Abschnitt mittels Piktogramme eine Sensibilisierung vorgenommen werden. Sofern gewünscht, wird der Ortsbeirat um Mitteilung gebeten. Eine grundlegende Veränderung der Situation ist bestandsnah allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung HeiligenstockwegSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2083 Betreff: Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg Von höherliegenden Ackerflächen und Streuobstwiesen mit einem relativ starken Gefälle führt ein Feldweg auf die Straße Am kalten Berg. Bei Starkregen sammelt sich auf dem unbefestigten Weg sowie auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Regenwasser und fließt in Richtung Straße ab. Eine Befestigung des unteren Wegeabschnittes auf einer Länge von 30 bis 40 Metern mit Schotter oder Asphalt könnte die Verschmutzung durch Erdschlamm reduzieren. Da der angesprochene Weg sich jedoch in der Landschaftsschutzzone II befindet, wurde eine Wegebefestigung in der Vergangenheit nicht befürwortet. Der Magistrat wird die Situation vorerst weiter beobachten und sich gegebenenfalls zukünftig nochmals zu dieser Frage abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7258
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10STOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2084 Betreff: Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10 Der Magistrat entspricht der Anregung bereits bei seinen Baustellen und entfernt Bauschilder und Absperreinrichtungen mit Abschluss der Baumaßnahme. Ungenutzte Bauschilder oder Absperreinrichtungen im öffentlichen Raum können jederzeit über die Meldeplattform "Frankfurt fragt mich" (https://www.ffm.de/de/maengelmelder) oder die Hotline-Nummern der Baubezirke des Amts für Straßenbau und Erschließung (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/am t-fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke) gemeldet werden. Der Magistrat prüft dann, von wem die Beschilderungen oder Sperren aufgestellt wurden. Sofern die Baumaßnahme abgeschlossen ist, werden die jeweiligen Unternehmen aufgefordert, das Material unverzüglich zu entfernen. Lässt sich das Material weder einer Baumaßnahme noch einem Unternehmen zuordnen, holt der Magistrat Schilder und Absperrmaterialen ab und entsorgt diese. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7252
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsrandstraße BonamesSTOB 1015.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2085 Betreff: Ortsrandstraße Bonames Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen verbindlichen Termin für die Herstellung der geplanten Ortsrandstraße Bonames nennen zu können. Die Ortsrandstraße soll der äußeren Erschließung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" und später des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal" dienen. Voraussetzung für die Realisierung ist sowohl die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücke als auch das Vorliegen des Baurechts durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 923 befindet sich derzeit noch in der Prüfung und konnte der Stadtverordnetenversammlung bislang nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem ist das notwendige Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass sich die benötigten Grundstücke gegenwärtig noch nicht im Eigentum der Stadt befinden. Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ortsrandstraße hergestellt, damit sie frühzeitig für den Baustellenverkehr zum angrenzenden Baugebiet genutzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7248
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr LichtSTOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2086 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es handelt sich nicht um städtische Flächen. Daher hat der Magistrat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507STOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2087 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Zu 1.: Der in Rede stehende signalisierte Übergang ist von 2016-2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Im näheren Umfeld ereignete sich im oben genannten Zeitraum ein Unfall am 8. August 2024, bei dem ein:e Fußgänger:in beim Aussteigen aus der Tram von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt wurde; als Unfallursache kann ein Rotlichtverstoß gegen die Zeitinsel-Signalisierung im Haltestellenbereich angenommen werden. Es wird daher kein dringender Handlungsbedarf gesehen beziehungsweise nicht für erforderlich gehalten, vor einem ohnehin notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2.: Die Grünphase für die Fußgänger:innen der Lichtsignalanlage (LSA) Hanauer Landstraße / Cassellastraße über die Hanauer Landstraße beträgt 10 Sekunden. Bevor feindliche Verkehrsströme ihre Freigabezeit erhalten, sind die Fußgänger:innen mit den Zwischenzeiten (Schutzzeiten) gesichert. Das heißt, dass die Fußgänger:innen nach dem Ende der Freigabezeit noch mindestens 14 Sekunden haben, um die Straße sicher überqueren zu können. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger auf 15 Sekunden würde sowohl den abfließenden Verkehr aus der Cassellastraße als auch die Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich beeinträchtigen und die Verkehrssituation vor Ort deutlich verschlechtern. Die Verlängerung der Grünzeit wird daher abgelehnt. Zu 3.: Im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten auf der Hanauer Landstraße wurde das Beleuchtungsniveau angehoben. Der Bereich des signalisierten Überwegs ist daher entsprechend der DIN ausgeleuchtet. Eine Errichtung weiterer Masten ist aus Abstands- und Wartungsgründen nicht möglich. Zu 4.: Der Magistrat wird die Markierung zeitnah erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?STOB 215.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2088 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren HofhausstraßeSTOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2089 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Neben einer möglichen baulichen Umgestaltung im Rahmen einer grundhaften Erneuerung könnte das geschilderte Problem voraussichtlich durch die Markierung einer Engstelle für den fließenden Kfz-Verkehr verbessert werden. Im Bereich vor der Hausnummer 9 ist durch die bestehende Sperrfläche der Seitenraum bereits vorgezogen worden, ein entsprechendes Vorgehen könnte auf der gegenüberliegenden Straßenseite umgesetzt werden. Durch die entstehende Engstelle würde die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs verringert und die Verkehrssituation für alle Teilnehmenden übersichtlicher gestaltet. In diesem Zusammenhang wäre eine Demarkierung der bestehenden Mittellinie erforderlich. Die vorgezogenen Seitenräume würden zudem die Aufstellfläche für den Fußverkehr vergrößern, die zu querende Fahrbahn für den Fußverkehr verringern und die Sichtbarkeit gegenüber Kfz-Fahrenden verbessern. Für die Einrichtung einer Engstelle ist zunächst die Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen erforderlich, da solche Maßnahmen nur bis zu einer bestimmten Verkehrsbelastung empfohlen werden. Daher wird der Magistrat zunächst eine Verkehrszählung beauftragen, auf deren Grundlage anschließend über die Umsetzung entschieden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel vor der Anni-Albers-SchuleSTOB 215.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2090 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, die Anregung umzusetzen, bedauert jedoch, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?STOB 1115.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2091 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Es handelt sich um eine Baumaßnahme der Firma Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH. Nach Auskunft des Bauleiters der SWR wird die Spielfläche weiterhin als Lagerfläche für die Dauer der Bauarbeiten im Bereich Karl-Marx-Straße, Lassallestraße, Raiffeisenstraße und Görrestraße benötigt. Die Arbeiten sind derzeit bis zum 31.12.2025 angesetzt und genehmigt, eine Verlängerung ist möglich. Der Bauleiter steht dem Ortsbeirat für Rückfragen zur Verfügung (Herr Parente, E-Mail:tparente@swr-gmbh.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1237
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenSTOB 1215.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessernSTOB 1215.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2093 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Markierung des Verkehrszeichens 325.1 auf die Fahrbahndecke AltErlenbachSTOB 1315.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2094 Betreff: Markierung des Verkehrszeichens 325.1 auf die Fahrbahndecke Alt-Erlenbach Die Markierung wurde wieder aufgetragen und der Anregung somit entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6204
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-StadtSTOB 1415.12.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.