Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat reagiert auf die Anregung zur Entfernung unnötiger Baustellenschilder und bestätigt, dass ungenutzte Schilder nach Abschluss der Baumaßnahme entfernt werden. Ziel ist eine sauberere und übersichtlichere Gestaltung des öffentlichen Raums.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung bereits bei seinen Baustellen und entfernt Bauschilder und Absperreinrichtungen mit Abschluss der Baumaßnahme.
Ungenutzte Bauschilder oder Absperreinrichtungen im öffentlichen Raum können jederzeit über die Meldeplattform "Frankfurt fragt mich" (https://www.ffm.de/de/maengelmelder) oder die Hotline-Nummern der Baubezirke des Amts für Straßenbau und Erschließung (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/am t-fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke) gemeldet werden.
Der Magistrat prüft dann, von wem die Beschilderungen oder Sperren aufgestellt wurden. Sofern die Baumaßnahme abgeschlossen ist, werden die jeweiligen Unternehmen aufgefordert, das Material unverzüglich zu entfernen. Lässt sich das Material weder einer Baumaßnahme noch einem Unternehmen zuordnen, holt der Magistrat Schilder und Absperrmaterialen ab und entsorgt diese.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2025OFOF 1087/10Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025OMOM 7252Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2084Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab