Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt den sofortigen Abbau nicht notwendiger Baustellenschilder im Ortsbezirk 10, um die Verkehrssituation zu verbessern. Dies soll insbesondere die Homburger Landstraße betreffen, wo seit Monaten ungenutzte Schilder stehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Homburger Landstraße — 51 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verkehrssicherheit an der Friedberger Landstraße stadtauswärts ab Friedberger Warte04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustellen nördlich der U 5-Endhaltestelle „Preungesheim“ und der S 6-Station „Frankfurter Berg“01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Homburger Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, grundsätzlich nicht mehr notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10 umgehend abbauen lassen. So stehen zum Beispiel auf der Homburger Landstraße im Niddatal seit Monaten nicht genutzte Bauschilder in Höhe des Hilgenfeld.
Begründung
Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, grundsätzlich nicht mehr notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10 umgehend abbauen lassen. So stehen zum Beispiel auf der Homburger Landstraße im Niddatal seit Monaten nicht genutzte Bauschilder in Höhe des Hilgenfeld.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2025Sie sind hierOFOF 1087/10Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025OMOM 7252Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2084Nicht notwendige Baustellenschilder im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme