Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508…
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Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird die Umsetzung eines baulich gesicherten Radfahrstreifens an der Hausener Niddabrücke behandelt, einschließlich Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle und zur Verbesserung der Sichtbedingungen für Radfahrer und Fußgänger. Zudem wird die Notwendigkeit von Verkehrszeichen und die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs diskutiert, um die Sicherheit zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hausener Weg — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Defibrillator am Bürgeramt anbringen28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hausener Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: In der Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120, wurde gefordert, einen baulich gesicherten Radfahrstreifen für den Radverkehr der gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) fährt, herzustellen. Dies hätte im Rahmen der Neugestaltung berücksichtigt werden können. Die Brücke ist nun bereits hergestellt. Nun bleibt die Möglichkeit, mit Markierung und Schutzelementen nachzubessern. Die normale Befestigung von "Cycle Lane Separator" Elementen (Verschraubung) scheidet aufgrund der Brückenlage aus. Eine neuerliche Prüfung hat ergeben, dass alternativ eine Verklebung auf der Brücke möglich ist. Nach Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplanes wird die Klebevariante umgesetzt.
Zu 2.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen deshalb keine weiteren Kontrollen und gingen sonst zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Vergehen, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, ereignen sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrolle der originär zuständigen Landespolizei obliegt. Der Magistrat wird die Landespolizei darauf hinweisen. Um eine Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch des querenden Nidda(-rad)-weges zu erreichen, werden Bodenmarkierungen des VZ 325.1 StVO im Bereich der Querungen vor und hinter der Hans-Busch-Brücke angebracht. Das Parken am Hausener Weg 63/65 lässt sich nur baulich unterbinden, um die Sicht auf die Rad- und Fußgängerkreuzung zu verbessern.
Zu 3.: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Gemäß StVO sind im verkehrsberuhigten Bereich Kinderspiele überall erlaubt und es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO "sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrenzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss." Da die Stelle innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs liegt, ist eine zusätzliche Ausweisung eines Schulweges nicht erforderlich.
Zu 4.: Einer Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Hausener Friedhof (Hausener Weg 61 a) ließe sich nur unter der Berücksichtigung, dass bei Gelegenheit der nördliche Gehweg ebenfalls niveaugleich ausgebaut wird, zustimmen. Auf der südlichen Seite ist schon heute kein ausgebauter Gehweg vorhanden. Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs würde zu mehr Sicherheit für den Fußverkehr führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2024OMOM 5120Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestaltenDirektanregung
- 28. Mai 2024OMOM 5508Verkehrsberuhigung an der Hausener NiddabrückeDirektanregung
- 28. Oktober 2024STST 1866Verkehrsberuhigung an der Hausener NiddabrückeStellungnahme
- 12. November 2024OFOF 451/7Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2024OMOM 6176Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Direktanregung
- 14. April 2025STST 602Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Stellungnahme
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 2074Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab