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  • Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1488 Betreff: Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Potenziale zur Nutzung von Geothermie im Stadtgebiet Frankfurt am Main systematisch weiter zu prüfen und den schrittweisen Ausbau dieser erneuerbaren Energieform voranzutreiben. Dabei sollen sowohl oberflächennahe als auch - sofern geologisch und wirtschaftlich sinnvoll - tiefengeothermische Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Zudem wird der Magistrat beauftragt, aktiv zu prüfen, in welchem Umfang Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und insbesondere EU-Ebene für Geothermieprojekte in Anspruch genommen werden können, und gegebenenfalls entsprechende Förderanträge vorzubereiten. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Prüfungen und mögliche Pilotprojekte zu informieren. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich ambitionierte Klima- und Nachhaltigkeitsziele gesetzt und steht zugleich vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung langfristig sicher, bezahlbar und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten. Geothermie bietet hierfür erhebliche Vorteile: Sie steht ganzjährig und wetterunabhängig zur Verfügung, verursacht im Betrieb kaum CO₂-Emissionen und eignet sich insbesondere für die nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden und Quartieren. Frankfurt nutzt Geothermie bereits punktuell, insbesondere in Form oberflächennaher Geothermie bei einzelnen Bau- und Entwicklungsprojekten. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren geologische Untersuchungen und Forschungsbohrungen durchgeführt, um das Potenzial der tieferen geothermischen Nutzung im Stadtgebiet zu analysieren. Geothermie wird zudem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als eine relevante erneuerbare Wärmequelle berücksichtigt. Ein großflächiger, systematischer Einsatz der Geothermie zur Versorgung ganzer Quartiere oder zur Einspeisung in bestehende Wärmeversorgungsnetze ist bislang jedoch nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin erheblicher Entwicklungsbedarf, um vorhandene Erkenntnisse in konkrete Projekte zu überführen und die Geothermie als festen Bestandteil der städtischen Wärmestrategie zu etablieren. Die gezielte Weiterentwicklung der Geothermienutzung kann einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und langfristig stabile Energiekosten ermöglichen. Gleichzeitig stehen auf EU-, Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderprogramme für erneuerbare Wärme, Forschung und Pilotprojekte zur Verfügung. Eine frühzeitige und koordinierte Beantragung dieser Mittel kann die finanziellen Risiken für die Stadt reduzieren und den Ausbau beschleunigen. Die konsequente Nutzung der Geothermie stärkt Frankfurt als klimabewussten, innovativen und zukunftsfähigen Standort und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaziele. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 127 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1488 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlagen NR 326/24 und NR 503/22), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7026, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1489 Betreff: Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung und dem Ausbau neuer Park+Ride-Anlagen in Frankfurt am Main die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen (Solar-Carports) zu prüfen und ein geeignetes Modell zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung und dem Betrieb dieser Anlagen zu entwickeln. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Photovoltaik-Überdachungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie dienen, gleichzeitig Witterungsschutz für parkende Fahrzeuge bieten, die Aufheizung der Parkflächen reduzieren sowie die Beleuchtung und Sicherheit der Anlagen verbessern. Der erzeugte Strom soll vorrangig für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, für die Beleuchtung der Anlagen und - soweit möglich - zur Einspeisung ins Stromnetz genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger aus den angrenzenden Stadtteilen sollen die Möglichkeit erhalten, sich an den Photovoltaik-Anlagen finanziell zu beteiligen, um lokales Engagement, Akzeptanz und Identifikation mit den Park+Ride-Projekten zu fördern. Die Beteiligungsmodelle sind transparent, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Begründung: Frankfurt am Main plant den Ausbau von Park+Ride-Anlagen, um den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Die dabei entstehenden Stellflächen bieten ein erhebliches Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Überdachungen. Solar-Carports verbinden mehrere Vorteile: Sie erzeugen klimafreundlichen Strom, schützen Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen und starker Sonneneinstrahlung und verbessern durch integrierte Beleuchtung die Sicherheit der Anlagen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur kommunalen Energiewende und unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern über geeignete Beteiligungsmodelle stärkt die lokale Wertschöpfung, erhöht die Akzeptanz für Infrastrukturmaßnahmen und ermöglicht den Menschen, die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten. So werden nachhaltige Mobilitätskonzepte transparent vermittelt und die Partizipation in der Stadtentwicklung gefördert. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1489 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1489 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1489 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7155, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 66-3

  • Jährliche Präventions- und Informationskampagne zur Reduzierung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten im öffentlichen Raum
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1490 Betreff: Jährliche Präventions- und Informationskampagne zur Reduzierung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, jährlich ab dem Monat November eine stadtweite Informations- und Präventionskampagne zur Eindämmung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten zu starten. Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein der Bevölkerung für einfache, wirksame Hygienemaßnahmen zu stärken und dadurch die Ausbreitung saisonaler Infektionskrankheiten zu reduzieren. Die Kampagne soll insbesondere über soziale Medien, Plakatflächen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie über digitale Anzeigen in Bussen, Bahnen und öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden. Ergänzend sollen an stark frequentierten Orten - insbesondere in Verkehrsmitteln und an Haltestellen - Desinfektionsmittelspender bereitgestellt oder deren Einsatz geprüft werden. Begründung: In den Wintermonaten steigen die Zahlen von Erkältungs- und Infektionskrankheiten regelmäßig stark an. Dies betrifft nicht nur klassische Atemwegserkrankungen, sondern auch andere Infektionen, die sich insbesondere in dicht genutzten öffentlichen Räumen rasch verbreiten. Die daraus entstehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen - etwa durch Arbeitsausfälle, Belastungen des Gesundheitssystems und Einschränkungen des öffentlichen Lebens - sind erheblich. Internationale Erfahrungen, insbesondere aus asiatischen Metropolen, zeigen, dass frühzeitige, wiederkehrende Informationskampagnen zu Hygieneregeln einen messbaren Beitrag zur Reduzierung von Infektionen leisten können. Hinweise zum regelmäßigen Händewaschen, zur Nutzung von Desinfektionsmitteln, zum Vermeiden des direkten Kontakts mit häufig berührten Oberflächen sowie zu rücksichtsvollem Verhalten beim Husten und Niesen sind einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen. Eine jährlich wiederkehrende Kampagne ab November sensibilisiert die Bevölkerung rechtzeitig, stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Gleichzeitig signalisiert die Stadt, dass Prävention ernst genommen wird und leistet einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7156, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 53-3

  • Einführung eines Pilotprojekts für eine Flusstram zur Entlastung des Verkehrsnetzes und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1491 Betreff: Einführung eines Pilotprojekts für eine Flusstram zur Entlastung des Verkehrsnetzes und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer sogenannten "Flusstram" als neues Verkehrsmittel zu prüfen und hierfür ein Pilotprojekt auf dem Main umzusetzen. Vorgesehen ist eine Pilotstrecke zwischen der Europäischen Zentralbank und dem Universitätsklinikum mit mehreren Haltepunkten entlang des Mainufers. Ziel des Pilotprojekts ist es, das bestehende Verkehrs- und ÖPNV-Netz zu entlasten, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs für Einheimische wie auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt deutlich zu erhöhen. Nach Abschluss der Pilotphase ist der Stadtverordnetenversammlung ein Evaluationsbericht vorzulegen, der Aussagen zu Fahrgastzahlen, Betriebskosten, Umweltwirkungen, Netzentlastung und Akzeptanz enthält. Begründung: Frankfurt am Main verzeichnet wachsende Verkehrsbelastungen sowie steigende Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr. Insbesondere entlang stark frequentierter innerstädtischer Achsen stößt das bestehende Netz zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Die Nutzung des Mains als zusätzliche Verkehrsachse bietet die Chance, Verkehrsströme zu entzerren und das bestehende Netz sinnvoll zu ergänzen. Eine Flusstram kann als attraktives, innovatives und nachhaltiges Verkehrsmittel sowohl für den täglichen Pendelverkehr als auch für Freizeit- und Tourismuszwecke dienen. Internationale Beispiele aus Städten mit vergleichbarer Lage an Flüssen zeigen, dass wasserbasierte Verkehrssysteme einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Straßen- und Schienennetzes leisten können. Darüber hinaus stellt eine Flusstram ein besonderes städtisches Highlight dar, das die Aufenthaltsqualität am Main stärkt und Frankfurt als moderne, lebenswerte und innovative Stadt positioniert. Ein Pilotprojekt auf der Strecke zwischen der EZB und dem Universitätsklinikum ermöglicht es, die technische, wirtschaftliche und ökologische Umsetzbarkeit unter realen Bedingungen zu testen und auf dieser Grundlage über eine mögliche dauerhafte Einführung zu entscheiden. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1491 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1491 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage NR 1491 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos(= Kenntnis) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1491 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1491 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1491 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1491 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen AfD (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7157, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-1

  • Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von Fahrgastströmen
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1492 Betreff: Einführung von Bodenmarkierungen in U-Bahn-Stationen zur besseren Lenkung von Fahrgastströmen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.04.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den U-Bahn-Stationen der Stadt Frankfurt am Main standardisierte Bodenmarkierungen an Bahnsteigen und Zugtüren einzuführen, die Fahrgästen klar anzeigen, wo sie beim Einsteigen warten sollen und wo aussteigende Fahrgäste Vorrang haben. Dabei sollen bewährte Konzepte aus internationalen Metropolen, insbesondere aus asiatischen Städten mit hohem Fahrgastaufkommen, als Vorbild dienen. Ziel ist es, den Ein- und Ausstieg zu beschleunigen und den Aufenthalt an Bahnsteigen sicherer und angenehmer zu gestalten. Begründung: In vielen asiatischen Großstädten mit sehr hohem Fahrgastaufkommen haben sich einfache Bodenmarkierungen als äußerst wirksames Mittel zur Steuerung von Fahrgastströmen bewährt. Markierungen, die klar trennen zwischen Bereichen für wartende Fahrgäste und Ausstiegszonen, ermöglichen ein schnelleres und geordneteres Ein- und Aussteigen. Angesichts steigender Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr kommt es auch in hiesigen U-Bahn-Stationen zunehmend zu Gedränge, Verzögerungen und Konfliktsituationen beim Ein- und Ausstieg. Klare visuelle Hinweise können hier ohne großen technischen oder finanziellen Aufwand Abhilfe schaffen. Die Maßnahme verbessert nicht nur die Pünktlichkeit und Effizienz des U-Bahn-Betriebs, sondern erhöht auch den Komfort und die Sicherheit für alle Fahrgäste. Gleichzeitig trägt sie zu einem rücksichtsvolleren Miteinander bei und macht die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs insgesamt attraktiver. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 263 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1492 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage NR 1492 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und 2 CDU gegen SPD, FDP, Linke und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis); Linke (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen WBE und SPD (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 20 Protokollnotiz: Überweisung als Material an das Projekt Mobilitätskonzept. Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1492 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE (= Befassung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme), CDU und Linke (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage NR 1492 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1492 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und Volt gegen SPD, FDP, Linke und BFF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1492 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7027, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026

  • Einführung eines Pilotprojekts für Doppeldeckerbusse im Frankfurter Busnetz
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1493 Betreff: Einführung eines Pilotprojekts für Doppeldeckerbusse im Frankfurter Busnetz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt zur Einführung von Doppeldeckerbussen im Frankfurter Busnetz zu starten. Hierfür sollen auf ausgewählten, besonders stark frequentierten Buslinien testweise Doppeldeckerbusse eingesetzt werden, um deren Eignung zur Bewältigung steigender Fahrgastzahlen zu prüfen. Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse zu Kapazitätssteigerung, Fahrgastakzeptanz, Betriebskosten, Barrierefreiheit sowie zur infrastrukturellen Eignung der eingesetzten Strecken liefern. Nach Abschluss des Pilotprojekts ist der Stadtverordnetenversammlung ein Evaluationsbericht mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Begründung: Die Fahrgastzahlen im Frankfurter Busverkehr nehmen kontinuierlich zu. Insbesondere auf stark genutzten Linien kommt es zu Überfüllungen, die den Komfort mindern und zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen. Doppeldeckerbusse bieten die Möglichkeit, die Beförderungskapazität pro Fahrzeug deutlich zu erhöhen, ohne zusätzliche Fahrten oder weiteres Fahrpersonal einsetzen zu müssen. Internationale Erfahrungen, unter anderem aus Metropolen wie London, zeigen, dass Doppeldeckerbusse erfolgreich zur Entlastung stark frequentierter Buslinien beitragen können. Gleichzeitig steigern sie durch das zusätzliche Platzangebot und das besondere Fahrgefühl im Oberdeck die Attraktivität des Busverkehrs. Ein Pilotprojekt ermöglicht es, die Einsatzfähigkeit dieser Fahrzeugart unter den spezifischen Bedingungen Frankfurts - etwa hinsichtlich Haltestelleninfrastruktur, Brückenhöhen, Fahrgastwechselzeiten und Barrierefreiheit - praxisnah zu testen. Auf dieser Grundlage kann anschließend fundiert über eine dauerhafte Integration von Doppeldeckerbussen in den Frankfurter Fuhrpark entschieden werden. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1493 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1493 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7158, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-1

  • Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer
    OFOB 2
    30.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Betreff: Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer Vorgang: EA 105/25 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kulturcampus Bockenheim als Standort für zwei Mobile Grüne Zimmer vorzusehen und die entsprechenden Prüfverfahren einzuleiten. Angeknüpft wird damit an den OBR-Antrag 1277/2 "Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln". Begründung: Das Areal des Kulturcampus zählt im Sommer zu den heißesten Orten in Frankfurt, da es total versiegelt ist. Für die Zwischennutzungen des Campus-Geländes, die bisher erfolgreich eingeleitet wurden, ist eine "grüne" Attraktivitätssteigerung dringend erforderlich. Die Mobilen Grünen Zimmer können hier vorübergehend - u.a. bei den geplanten Oper Air-Veranstaltungen - für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8014 2026 Die Vorlage OF 1333/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU und Linke (= Enthaltung)

  • Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestalten
    OFOB 2
    29.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2025, OF 1342/2 Betreff: Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrrad- und Fußweg oberhalb der Miquelallee zwischen Palmengarten und Botanischem Garten für Rechtsabbiegende übersichtlicher zu gestalten, wie auch im weiteren Verlauf die anschließende Linkskurve. Begründung: Für den Fahrrad- und Fußverkehr ist die Verkehrssituation an den genannten Stellen weiterhin sehr unübersichtlich - sowohl das Rechtsabbiegen Richtung Botanischer Garten als auch die Linkskurve im weiteren Verlauf. Trotz der Markierungen kommt es häufig zu Beinahe-Unfällen. Ein ehemals vorhandener Spiegel in der Linkskurve wurde zwischenzeitlich entfernt. Es braucht alternative Maßnahmen, um die Verkehrssituation an diesen Stellen sicherer zu gestalten und Unfällen vorzubeugen. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8032 2026 Die Vorlage OF 1342/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mit dem Rad zum Westbahnhof
    OFOB 2
    28.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2025, OF 1349/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, wie die Planungen für die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 fortgeschritten sind. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die bereits aufgewendeten Planungsmittel zu erteilen. Ein beauftragtes Planungsbüro soll ohne zufriedenstellende Planung wieder aus dem Vertragsverhältnis entlassen worden sein. Es ist von allgemeinem Interesse, wie öffentliche Mittel verwendet werden, zumal die Fahrradstraße weiterhin im "Nichts" endet und eine legale Wegeführung in Richtung Rebstock/Emser Brücke fehlt. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 631 vom 14.04.2025 nach OF 1045 vom 22.11.2024) sollte das Thema nicht vergessen werden. Es wird in der ST 631 vom 14.04.2025 dargelegt, dass die Planung sehr komplex sei, aber es nach zwei Legislaturperioden der Nachfragen und Anträge diesbezüglich wäre zumindest eine Darlegung des Planungsstandes im Ortsbeirat 2 wünschenswert gewesen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat in jüngster Zeit, auch anlässlich der Anregungen aus der Bürgerschaft, die OM 7646 und die OM 7647 (beide beschlossen am 27.10.2025) beschlossen hat, die zeigen, dass die Radverkehrsanbindung für die südwestlichen Teile Bockenheims noch ausbaufähig ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8036 2026 Die Vorlage OF 1349/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus ST 2126 vom 15.12.2025: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und LKWs auf Gehwegen verbieten und unterbinden
    OFOB 6
    28.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2025, OF 1426/6 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus ST 2126 vom 15.12.2025: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und LKWs auf Gehwegen verbieten und unterbinden Vorgang: V 1242/6 25; ST 2126/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat hat die ST 2126 vom 15.12.2025 zur Kenntnis genommen. Dabei sind Fragen aufgetreten und der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, welche Zielkonflikte durch das Carsharing-Auto aufgetreten sind, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können. Ferner bittet der Ortsbeirat um Mitteilung, warum ein kleiner VW Up als Carsharing-Auto ein Problem im Straßenraum (teilweise Parken auf dem Gehweg) anzusehen ist und Sprinter und Kleinlastwagen, die seit Jahren ebenfalls auf den Bürgersteigen weit mehr als nur mit dem Reifen parken, keine Konflikte darstellen und gegen diese noch immer nichts unternommen wurde, obwohl sie den Fußgängerweg bis in die Kreuzungsbereiche nutzen und massiv einengen, wodurch die Zufußgehenden aus diesen Gründen (und nicht wegen eines kleinen VW Ups und sonstigen ordentlich und zulässig abgestellten PKWs) viel zu häufig sich selbst gefährdend auf die Straße ausweichen müssen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, das Parken und Abstellen von Sprintern und Kleinlastwagen als auch LKWs auf den Fußgängerwegen/Bürgersteigen durch entsprechende Beschilderung in den überwiegend mit Wohnungen versehenen Straßen (auch in Mischgebieten) in Griesheim zu unterbinden. Als Ersatz wird der Magistrat aufgefordert, dort, wo möglich, Flächen im Stadtteil für Sprinter, Kleinlastwagen und LKWs zum Abstellen und Parken auszuweisen. Begründung: Sprinter und Kleinlastwagen, die hier in großer Zahl abgestellt werden, behindern nicht nur den Durchfluss im Straßenverkehr sondern auch - und das ist das Wichtigste - die gefahrlose Nutzung der Gehwege durch Zufußgehende. Ganz besonders sind diejenigen betroffen, die mit Kinderwagen oder Gehilfen unterwegs sind. Dieses Parkverhalten gefährdt andere Verkehrsteilnehmer, die in und aus Ausfahrten kommen, da sie die Straße nicht ordentlich einsehen können. Oft genug wird so eng an die Einfahrten der Wohnhäuser geparkt, dass selbst Zugänge zu den Wohnhäusern durch die großen Fahrzeuge zugeparkt sind. Dies ist nicht länger zu dulden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Straßenverkehrsbehörde einen kleinen Personenkraftwagen, ein VW Up, als einen Konfliktpunkt auf dem Bürgersteig ansieht. Andernfalls wäre das Nichtausweisen des Carsharingparkplatzes, der 15 Jahre lang dort existierte, als intransparent und diskriminierend anzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7904 2026 Die Vorlage OF 1426/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“
    OFOB 6
    28.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2025, OF 1427/6 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34-3 die nötigen Zimmer angeboten werden können - oder nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31-33) zu suchen, bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Hausprojekt Gündi-West hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verlorengehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7905 2026 Die Vorlage OF 1427/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Neu gebauter Wohnkomplex „An der Sandelmühle“ steht leer
    OFOB 8
    28.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2025, OF 675/8 Betreff: Neu gebauter Wohnkomplex "An der Sandelmühle" steht leer Der Ortsbeirat beschließt: Im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wurden auch zwei Wohnblocks, vorgesehen als geförderte Wohnungen, sozialer Wohnungsbau der ABG, fertiggestellt. Sie sind nur wenige Meter von den Gleisen der U 2 entfernt und, soweit erkennbar, bereits durch eine Straße und Garagenzufahrten erschlossen. Es ist keine der zahlreichen Wohnungen in diesen beiden Blocks bisher bezogen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Warum werden die Wohnblocks nicht bezogen? Warum stehen sie jetzt schon im 2. Jahr leer? Gibt es gravierende Baumängel? oder gibt es Lieferprobleme bei der Fertigstellung der Wohnungen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 675/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

  • Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim
    OFOB 2
    25.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2025, OF 1352/2 Betreff: Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welchen Stand hat die Dachausbaumaßnahme Jordanstraße 11 und wie lange wird das Baugerüst voraussichtlich noch den Zugang zur Buchhandlung im Erdgeschoss negativ beeinflussen? Welchen Stand hat die Bau- oder Sanierungsmaßnahme Rohmerstraße 36 / Ecke Große Seestraße und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Das quasi neue Gebäude ist seit mehr als einem Jahr nur im Sockelbereich eingerüstet - aus nicht ersichtlichen Gründen. Und es passiert nichts! Nach welchen Kriterien und mit welchen Fristen wird die Aufstellung von Baugerüsten im öffentlichen Raum genehmigt? Welche Möglichkeiten hat der Magistrat / die Bauaufsicht, um die Aufstellung von Baugerüsten deutlich zu befristen? Welche rechtliche Handhabe hat der Magistrat, Überziehungen mit Bußgeldern zu belegen? Gibt es bereits Versuche, Baumaßnahmen in diesem Sinne zu beschleunigen? Begründung: Auch endlos lang stehende Baugerüste und die lange Ablagerung von Baumaterial im öffentlichen Raum können das Stadtbild negativ beeinflussen, da jede Baustelle auch zum Müllabladeplatz wird. Die Aufstellung von Baugerüsten ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung im öffentlichen Raum, verengt Gehwege, behindert Bewohner und beeinflusst Fußgänger/Kundenströme negativ. Seit April 2024 ist z. B. das Gebäude Jordanstraße 11 (Karl-Marx-Buchhandlung) eingerüstet. Ein Fortschritt der angeblichen Dachausbau-Maßnahme kann nicht wahrgenommen werden. Die Buchhandlung leidet unter dem Gerüst, da es Schaufenster unattraktiv macht und zu Umsatzeinbußen führt. Bei Baugerüsten an öffentlichen und privaten Gebäuden oder im öffentlichen Raum gibt es angeblich normalerweise strenge Vorschriften und Genehmigungsverfahren, die von den örtlichen Bau- oder Stadtplanungsbehörden verwaltet werden. Diese Vorschriften können vorschreiben, wie lange ein Gerüst stehen bleiben darf und welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1376 2026 Die Vorlage OF 1352/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

  • Einrichten eines Taxistands in der Nähe der U-BahnHaltestelle
    OFOB 15
    23.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2025, OF 400/15 Betreff: Einrichten eines Taxistands in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Der Magistrat wird gebeten, den Taxihalteplatz an der Prager Straße wieder einzurichten. Begründung: Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion im April 2025 wurde der in der Prager Straße ausgeschilderte "Taxistand" entfernt, obwohl der in der Sitzung anwesende Vertreter der Taxi Frankfurt eG deutlich machte, dass der Bedarf weiterhin besteht. Somit sollte der Taxistand zum Wohle der Nutzer wieder eingerichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7931 2026 Die Vorlage OF 400/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Prager Straße" folgender Wortlaut eingefügt wird: "oder in der Nähe der U-Bahn-Station". Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)

  • Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr
    NR
    22.12.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2025, NR 1475 Betreff: Mindestentgelt für Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt gibt unverzüglich ein Funktionsfähigkeitsgutachten für das Frankfurter Taxigewerbe in Auftrag, um schnellstmöglich die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagenvermittlungen zu schaffen. Begründung: In der Antwort auf die Frage 3338/2025 erläutert der Magistrat, dass ein sog. Funktionsfähigkeitsgutachten die Voraussetzung für die rechtsichere Einführung eine Mindestentgelts sei. Diese Antwort ist nicht neu und findet sich bereits in der Antwort auf die Frage 2072/23. Der Magistrat erläutert in der Antwort auf die Frage 3338/2025 zudem die Gründe, die bislang dazu geführt haben, dass ein solches Gutachten immer noch nicht beauftragt wurde. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Gründe für die bislang nicht erfolgte Beauftragung nicht nachvollziehen und fordert den Magistrat auf, nun endlich tätig zu werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2026, NR 1510 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1500), SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1475 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1510 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1510 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1510), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1475 = Annahme mit der Maßgabe: Gutachten anderer Städte nutzen. Bis Gutachten da ist, gleiche Regeln für Taxi und Uber einführen und kontrollieren. NR 1510 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1475 = Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1475 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1510 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1475 = Annahme, NR 1510 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1475 = Annahme mit folgender Maßgabe: "Gutachten anderer Städte nutzen. Bis Gutachten da ist, gleiche Regeln für Taxi und Uber einführen und kontrollieren", NR 1510 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1475 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7146, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 21-1

  • Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk?
    OFOB 2
    21.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2025, OF 1337/2 Betreff: Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, öffentlich bekannt zu geben, wie Bürger im Ortsbezirk 2 erfahren, auf welchem Wege sie einen Schaukasten zum Zwecke der Information der Bürger zu Stadtteilinitiativen, Vereinen etc. erlangen können. Von Interesse ist insbesondere, wer über die Vergabe der Schaukästen entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung eines Schaukastens ggfs. wenden können. Begründung: Es gibt im Stadtbezirk mindestens zwei Schaukästen, zum einen an der Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße und zum anderen am Eingang Grüneburgpark/Siesmayerstraße, die (auch) durch Initiativen bestückt werden. Für viele andere Initiativen ist unklar, wie sie ihre Veranstaltungen/Initiativen bewerben und im Ortsbezirk auf solch klassischem Wege informieren können. Hier müsste es einheitliche Vergaberegelungen geben, die der Antragstellerin nicht bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn diese Informationen für alle Bürger im Ortsbezirk 2 zugänglich gemacht würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8015 2026 Die Vorlage OF 1337/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung)

  • Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau
    OFOB 2
    21.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2025, OF 1341/2 Betreff: Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen das Zuparken der Kreuzung Oberlindau/Wolfsgangstraße zu verhindern. Der Ortsbeirat regt an, auch Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Auf Anregung von Anwohnern hat die Antragstellerin sich vor Ort ein Bild der Situation gemacht. Es waren tatsächlich manche Ecken sehr eng beparkt und auch wenig Fahrradabstellplätze vorhanden. Die Kreuzung ist so weder barrierefrei noch etwa ein sicherer Schulweg. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8031 2026 Die Vorlage OF 1341/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen
    OFOB 5
    20.12.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2025, OF 1630/5 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Der Ortsbeirat möge beschließen, es ist zu prüfen und berichten, ob der freiwerdende Parkplatz der "Freiwilligen Feuerwehr Oberrad" in der Offenbacher Landstraße 219 zukünftig für Besucher von Events der Netzwerk Seilerei und Besuchern der Moschee zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Im Frühjahr 2026 soll mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Wehrstraße 11 in Oberrad begonnen werden. Der alte Standort an der Offenbacher Landstraße wird dann hinfällig. Da im Bereich der Moschee und der Netzwerk Seilerei für Besucher so gut wie keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung stehen, könnte nach einer Überprüfung die freigewordene Fläche vor dem Gebäude der FF-Oberrad als Parkplatz genutzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8050 2026 Die Vorlage OF 1630/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umsetzung P+R Konzept zügig beginnen
    NR
    19.12.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Betreff: Umsetzung P+R Konzept zügig beginnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Pendlermetropole Frankfurt am Main und auch in der Rhein-Main-Region wird eine Ausweitung der Park-and-Ride-Anlagen angestrebt. Der nun veröffentlichte Gesamtbericht Park-and-Ride liefert notwendige Erkenntnisse über die untersuchten potentiellen Standorte und dient als strategische Planungsgrundlage für den Ausbau und die Optimierung des P+R-Systems im Raum Frankfurt am Main. Es werden darin fundierte Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung vorgestellt, die als Grundlage für künftige politische Entscheidungen dienen können. Ziel ist es, P+R als integralen Bestandteil einer nachhaltigen, intermodalen Mobilität in Frankfurt und der Rhein-Main-Region zu etablieren, um die Erreichbarkeit der Stadt für das Umland zu verbessern, Emissionen zu reduzieren und den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ergänzend zum vorliegenden Gesamtbericht auch den Aus- bzw. Neubau von P+R-Kapazitäten im Gebiet Gateway Gardens mit Priorität weiter zu verfolgen. Begründung: Größere Infrastrukturmaßnahmen entlasten den städtischen Verkehr erst auf lange Sicht, weshalb es in der Zwischenzeit kurzfristig umsetzbare P+R-Kooperationen braucht. Eine solche Kooperation von P+R und Veranstaltungsparken für das Stadion wird am Standort Gateway Gardens geprüft, auch hinsichtlich des Baus der Multifunktionsarena. Die Lage ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Frankfurter Kreuz und damit zu den Autobahnen A3 und A5 ideal. Auch die Anbindung des ÖPNV-Netzes am Haltepunkt Gateway-Gardens durch die S-Bahn-Linien S8 und S9 bietet gute Voraussetzungen. Eine Erweiterung der Parkkapazitäten soll dementsprechend ebenfalls mit hoher Priorität geprüft werden. Rund 463.000 Berufstätige pendeln täglich nach Frankfurt am Main, wobei etwa 60 Prozent den Pkw nutzen. Das belastet das Verkehrsnetz erheblich und führt regelmäßig zu Überlastungen und Staus. Wer stattdessen auf andere Verkehrsmittel wie Fahrrad oder ÖPNV umsteigt, entlastet nicht nur die Straßen, sondern schafft auch Raum für diejenigen, die tatsächlich auf das Auto angewiesen sind - insbesondere Berufspendelnde aus ländlichen Regionen ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung. Hier setzt das Konzept der Park-and-Ride-Anlagen an: Es bietet gut erreichbare, kostengünstige Parkmöglichkeiten an den Stadträndern mit direktem Zugang zu leistungsfähigen ÖPNV-Verbindungen. Solche Anlagen ermöglichen es Autofahrenden, bequem auf Bus und Bahn umzusteigen, wodurch die Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr entlastet wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2026, NR 1500 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1500 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten.") sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1474 = Annahme, NR 1500 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 = Annahme) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1474 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1500 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1500 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten.") sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1500) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1474 und NR 1500 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 und NR 1500 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1500 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten."), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1500) sowie ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1474 und NR 1500 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 und NR 1500 = Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1474 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1500 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke Beschlussausfertigung(en): § 7145, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 66-3

  • Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026
    OFOB 4
    19.12.2025 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2025, OF 584/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2026 (02.04.2026) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Was geschieht am Bunker in Praunheim?
    OFOB 7
    19.12.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2025, OF 590/7 Betreff: Was geschieht am Bunker in Praunheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es einen neuen Investor für den Bunker in Praunheim? 2. Wann wurden die derzeitigen Bauarbeiten am Bunker aufgenommen? 3. Warum sind die Tätigkeiten nun anscheinend schon wieder eingestellt? 4. Wird der Ortsbeirat zeitnah über die Bau-Entwicklung informiert? Begründung: Seit der damalige Investor des Bunkers in Praunheim, in der Ortsbeiratssitzung am 22. Januar 2019 sein Konzept vorstellte, geschah auf dem Gelände nichts. Das Grundstück verwahrloste und vermüllte zum Ärger der Anwohner. Nun wurden erste Baumaßnahmen festgestellt, welche aber anscheinend wieder zum Stillstand kamen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Ortsbeirat bei neuen Entwicklungen an diesem Projekt rechtzeitig informiert würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1359 2026 Die Vorlage OF 590/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

  • Bushaltestelle „Praunheimer Brücke“ endlich barrierefrei umbauen
    OFOB 7
    19.12.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2025, OF 592/7 Betreff: Bushaltestelle "Praunheimer Brücke" endlich barrierefrei umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit den zuständigen Ämtern zu klären, dass an der Praunheimer Brücke auch die Bushaltestelle Richtung Hausen zeitnah barrierefrei umgebaut wird. Begründung: An der Praunheimer Brücke ist nur die Bushaltestelle Richtung Praunheim mit einem barrierefreien erhöhten Bürgersteig ausgestattet, an der gegenüberliegende Haltestellt, Richtung Hausen, ist der Bürgersteig nicht einmal in normaler Höhe, sondern abgesenkt, somit fast auf Fahrbahn-Niveau. Dadurch ist der Einstieg in die Fahrzeuge noch beschwerlicher und in keiner Weise behindertengerecht. Foto privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 592/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten
    NR
    18.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, NR 1471 Betreff: Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, eine Ausweitung des Mietenstopps zu erreichen, der für alle knapp 54.000 Wohnungen der ABG Holding und nicht nur für die freifinanzierten gelten soll, besonders also auch für geförderte Wohnungen. Begründung: Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Dieser wurde im September 2025 bis 2030 verlängert. Die Regelung sieht vor, dass die Mieten in ABG-Wohnungen bis 2030 um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen. Seit Einführung des Mietenstopps wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. Im Sommer 2023 erhielten Mieter*innen der ABG, die in Wohnungen des Förderwegs 1 und 2 wohnen, jedoch Mieterhöhungen von bis zu 10 Prozent. Der Geschäftsführer der ABG Frank Junker begründete die Mieterhöhungen damit, dass das Land Hessen umlagefähige Kostenpauschalen im geförderten Wohnungsbau angehoben hat. Die Weitergabe dieser Erhöhungen an die Mieter*innen ist angesichts eines Konzernjahresüberschusses von zuletzt 95,8 Millionen Euro im Jahr 2024 keine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung, die sich negativ auf Mieter*innen mit geringem Einkommen auswirkt. Diese Mietsteigerung hat viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die in Sozialwohnungen leben, in Zusammenhang mit Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme gestellt. Knapp 18.000 Haushalte profitieren bis heute nicht von der Mietpreisbegrenzung, obwohl sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens und des großen Wohnraummangels in Frankfurt stark von dauerhaft niedrigen Mieten abhängig sind (F2991/2025). Die Verlängerung des Mietenstopps ist für diese Haushalte wirkungslos. Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu bezahlbaren Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Der Mietenstopp, von dem ursprünglich alle ABG-Mieter*innen profitierten, muss wieder zur alten Regelung zurückkehren. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau ausgeweitet wird und künftig wieder auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 146 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1471 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7021, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova
    NR
    18.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, NR 1472 Betreff: Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.04.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, über den Aufsichtsrat auf die Mainova AG unverzüglich auf umfassende Transparenz bei der Fernwärmepreisgestaltung und Verbraucherschutz hinzuwirken. 2. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 11.03.2026 ein umfassender Bericht zur Preisentwicklung der Fernwärme in Frankfurt seit 2020 vorzulegen, der folgende Fragen beantwortet: a. Wie hat sich der Arbeitspreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) b. Wie setzt sich die Preisformel für den Arbeitspreis der Fernwärme zusammen? (Bitte alle Änderungen berücksichtigen) c. Wie hat sich der Grundpreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) d. Wie haben sich die Kosten für die Fernwärme bei einem Durchschnittshaushalt (Verbrauch 10 MWh und Anschlussleistung 15 kW) in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen. Es wird gebeten aus Gründen der Vergleichbarkeit, die Gesamtkosten einschließlich aller Preiskomponenten (Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis, Umlagenpreis) für den Standardverbrauch für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 darzustellen. e. Welche Kosten entstehen für einen solchen Durchschnittshaushalt bei gleichem Verbrauch, wenn er in der Grundversorgung Erdgas bezieht? f. Wie haben sich die Gewinne aus der Fernwärme seit 2020 jährlich entwickelt? g. Aus welchen Energieträgern wird die Fernwärme in Frankfurt erzeugt? Bitte detailliert für die Jahre 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln, um die Dekarbonisierungsfortschritte nachvollziehen zu können. h. Fallen alle Kund*innen unter das neu eingeführte Preissystem? Wenn nein, wer fällt nicht drunter? i. Galt das einmalige Aussetzen der Preisanpassung zum 1.10.2025 für alle Fernwärmekund*innen? j. Wie wird sich der Kohleausstieg ab Oktober 2026 und damit der Wegfall des Kohlepreis in der Preisformel auf die Preise auswirken? 3. Eine niedrigschwellige, persönliche Beratung für Kund*innen zu ermöglichen. Begründung: Die Fernwärmepreise der Mainova sind im Jahr 2025 erheblich gestiegen, Kund*innen erhielten Preiserhöhungen zwischen 25 und 36 Prozent - drastische Kostensprünge, die vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen massiv belasten. Die Stadt und auch der Runde Tisch Energiearmut wurden erst kurz vor der öffentlichen Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt. Die Preisformel der Mainova ist für Verbraucher*innen kaum nachvollziehbar. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen - Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis und Umlagenpreis sowie Wärmeumlagepreis - deren Zusammenhang und Begründung einer öffentlichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedürfen. Besonders die Gewichtung zwischen Grund- und Arbeitspreis seit 2020 wurde mehrfach verändert, ohne dass dies transparent nachvollzogen werden konnte. Dies ist insbesondere problematisch, weil es für Fernwärmekund*innen - anders als bei Strom und Gas - keinen Versorgerwechsel gibt. Die Monopolstellung verschärft die Anforderung an Transparenz. Die Intransparenz der Preise bei der Mainova wurden im Jahr 2025 auch vom Verbraucherschutz erheblich kritisiert. Die Verbraucherzentrale kritisierte "die fragwürdige Art und Weise", in der der Energieversorger im Zuge der jüngsten Preisanpassung mit den Kunden umgegangen sei. Man halte das gesamte Prozedere für "intransparent und unanständig gegenüber den Kundinnen und Kunden"[1]. Die Mainova selbst kommunizierte, dass jetzige Fernwärmekund*innen den erheblichen und dringend gebrauchten Netzausbau zahlen müssen. Die Preiserhöhungen drohen zudem den Umstieg auf Fernwärme unattraktiv zu machen. Die Preisänderungen betreffen nach Angaben von Mainova rund 20.000 Verträge mit etwa 60.000 Haushalten sowie zahlreiche Großabnehmende, darunter Unternehmen, städtische Schulen und die Goethe-Universität. Für 80 Prozent der Abnehmenden steigen die Kosten um 26 Prozent, bei weiteren 20 Prozent um 25 bis 36 Prozent, teilte das Unternehmen im Mai mit. Die Kund*innen haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Heizkosten entstehen. Die Mainova hat eine Monopolstellung. Dies erfordert besondere Transparenz. Bislang stellt Mainova zwar Preisblätter zur Verfügung, erklärt aber nicht ausreichend die Hintergründe und Kalkulationen. Diese Informationen sollten Kund*innen und der Stadtgesellschaft in nachvollziehbarer Form zur Verfügung stehen. Die Mainova muss die Zusammensetzung des Preises transparent und verständlich erklären anstatt sich hinter Preisformeln zu verstecken. Diese Transparenz ist notwendig, um das oft kritisierte "Formelchaos" aufzuklären, in dem weder Verbraucher*innen noch Expert*innen nachvollziehen können, welche Kosten sich in welchen Preisen widerspiegeln. Fernwärme ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Wenn intransparent kommuniziert wird, verhindert dies den Umstieg vieler Haushalte auf Fernwärme und gefährdet nachhaltig die Energiewende. Die Erstellung des Berichts entstehen der Mainova AG im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Transparenz gegenüber ihrer Mehrheitseigentümerin, der Stadt Frankfurt. Zusätzliche Kosten für die Stadtverwaltung entstehen nicht. Bereits seit Monaten ist eine persönliche Vorsprache oder Beratung aufgrund von Reparaturarbeiten im ServiceCenter im Bienenkorbhaus nicht möglich. Die Kontaktaufnahme für eine persönliche Beratung muss via Internet oder Telefon und mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Selbstversuch war ein Termin zu einer persönlichen Vorsprache in einer Rechnungsfrage nur mit sechs Wochen Vorlauf möglich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1472 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1472 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7022, 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 13.01.2026 § 453, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport vom 22.09.2026

  • Auswirkungen der Kürzungen der Hochschulen auf die Stadt Frankfurt
    NR
    18.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, NR 1473 Betreff: Auswirkungen der Kürzungen der Hochschulen auf die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: 1. die Auswirkungen der Kürzungen an den Frankfurter Hochschulen auf die Stadt Frankfurt darzulegen, 2. zu einem öffentlichen Austausch mit Vertreter*innen der Hochschulen zu den Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt einzuladen, 3. sich offensiv bei der Hessischen Landesregierung für eine Nachverhandlung des Hochschulpakts und eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung der Frankfurter Hochschulen einzusetzen. Begründung: Im Juli haben die Leitungen der Hessischen Hochschulen und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur den Hessischen Hochschulpakt für die Jahre 2026 bis 2031 unterzeichnet. Der Hochschulpakt regelt die Landesfinanzierung der Hochschulen in Hessen für den vorgenannten Zeitraum. Angesichts der hinter den Prognosen zurückbleibenden Steuereinnahmen werden den Hochschulen massive strukturelle Kürzungen auferlegt - die Landesregierung hat diesen politischen Rahmen vorgegeben. Für die Frankfurter Hochschulen bedeutet dies strukturelle Unterfinanzierung, erhebliche Kürzungen. Bereits seit Monaten greifen empfindliche Einstellungs-, Berufungs- und Investitionssperren. Die Goethe-Universität zog die "Vollbremsung", ein allgemeiner Einstellungsstopp für Landesstellen und Professuren, die zunächst bis zum Sommersemester 2026 gelten soll. Parallel zu diesem Kahlschlag sind die Fachbereiche aktuell dazu aufgefordert, strategische Konzepte vorzulegen, wie sie nachhaltig 15 Prozent des Budgets einsparen können. Die Frankfurt University of Applied Sciences sah sich bereits dazu gezwungen, zwei Studiengänge einzustellen und Studienangebote zu reduzieren. Ihre Fachbereiche werden unterschiedlich betroffen sein, sie verlieren in den nächsten Jahren zwischen 15-35 Prozent der Professuren. Absehbar wird der Fachbereich Soziale Arbeit sich etwa ein Viertel verkleinern. Damit einhergehen wird auch eine Reduzierung des Studienplatzangebots, obwohl die Nachfrage hoch ist. Die Bedeutung dieser Kürzungen für die Ausbildung von Beschäftigten im Bereich der Sozialen Arbeit und damit die Fachkräftesituation für die gesamte Region Rhein-Main wird massiv sein. Die Kürzungen verschlechtern nicht nur die Arbeitsbedingungen der an den Frankfurter Hochschulen Beschäftigten und die Studienbedingungen - sie gefährden auch die Ausbildung von dringend benötigten Lehr- und Fachkräften. Auch die Stadt Frankfurt kooperiert mit hessischen Hochschulen im Rahmen ihrer Ausbildung Die Kürzungen haben große negative Folgen für unsere Zivilgesellschaft, den Wirtschaftsstandort Frankfurt und das politische Gemeinwesen. Die Kürzungen sind ein Angriff auf die nächste Generation. Besonders betroffen sind Studierende, die wegen ihrer Herkunft mit schlechteren Startbedingungen an die Hochschulen kommen. Durch schlechtere Betreuung von Studierenden durch Lehrende leiden sie am stärksten darunter; das Versprechen von Teilhabe, Integration und Aufstieg durch Bildung wird ihnen damit genommen. Die Kürzungen gefährden unsere Demokratie. In Zeiten, in denen Demokratie und Wissenschaft immer wieder angegriffen werden und soziale, politische und ökologische Krisen zunehmen, ist jede Schwächung von Bildung und Wissenschaft fatal. Unsere Demokratie braucht starke Hochschulen - als Orte des freien und kritischen Denkens und als Quellen von Orientierung für die Gesellschaft. Frankfurt braucht starke Hochschulen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Mehler-Würzbach, Eberz und Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7135, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 40-7

  • Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166
    OFOB 2
    18.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, OF 1343/2 Betreff: Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, noch in der laufenden Legislaturperiode ausreichende Massnahmen zur Verkehrssicherung des zentralen Fluchtwegs zum Sammelplatz am Fussgängerüberweg des Lessing-Gymnasiums zu erarbeiten und umzusetzen. Diese beinhalten u.a.: Frische Markierung des Zebrastreifens zur Erhöhung der Sichtbarkeit Versetzung des Verkehrszeichens 350 StVO ("Fußgängerüberweg") im zulässigen Rahmen Erweiterung des Bürgersteigs bis zum Fußgängerüberweg, da die Anwohner und Schüler den Unterschied zwischen Kopfsteinpflaster als erlaubte Abstellfläche und Kopfsteinpflaster als Zugang zum Fußgängerüberweg gegenwärtig schwer erkennen. Hierzu u.U. Entfernung des Kopfsteinpflasters, damit entsprechende farbliche Kennzeichnungen möglich sind Klare Abgrenzung des Zugangs von der angrenzenden Fahrradabstellfläche (z. B. durch eine Erweiterung des Gehwegs bis zum Fußgängerüberweg, Markierungen, Bordabsenkungen, Materialwechsel oder bauliche Leitelemente) Dauerhafte Sicherstellung, dass der Zugang frei von abgestellten Fahrrädern, Lastenrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen bleibt Entfernung oder Verkürzung des Drängelgitters, um dort weniger "Abstellanreize" zu bieten Entwicklung und Umsetzung weiterer geeigneter Massnahmen, die aus Sicht des Strassenverkehrsamtes geeignet sind, das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen. Begründung: Vor einem Jahr schon hatte die Schulleitung auf das gravierende Problem und Sicherheitsrisiko hingewiesen, dass Fahrräder und E-Roller regelmäßig den Zugang zum Zebrastreifen blockieren, der vor dem Lessing-Gymansium nicht an einen Gehweg, sondern an eine nicht als solche erkennbare Sperrfläche grenzt. Ein Verkehrsschild ist ebenfalls sehr ungünstig mitten auf der Sperrfläche platziert, die gleichzeitig auch Fluchtweg ist. Zudem parken vielfach Anwohner mit ihren Lastenrädern in diesem Bereich. Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl, können die entstehenden Engstellen häufig nur schwer oder gar nicht passieren. Zudem werden querende Personen von Fahrzeugführenden erst spät wahrgenommen, was die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Sowohl der Fahrradkeller als auch die regulären zusätzlichen Radbügel haben etwas Abhilfe geschaffen, doch ist das Problem bislang nicht gelöst. Auch regelmäßige Schülerinformationen durch die Schulleitung blieben wirkungslos, zumal diese außerhalb der Schule und auch gegenüber Anwohnern keine Weisungsbefugnis hat. Da es sich bei der kurzen Sperrfläche und den Zebrastreifen um einen Fluchtweg handelt, besteht hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das umgehend baulich behoben werden sollte. Die Schule hatte mehrere Vorschläge zur Verbesserung gemacht, doch letztlich muß hier eine bauliche Lösung mit klarer farblicher Kennzeichnung geschaffen werden. Besonders kritisch ist die Situation im Hinblick auf den Schulbetrieb: Eine der beiden Sammelstellen des Lessing-Gymnasiums für Evakuierungsfälle befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Ernstfall müssen mehrere hundert Schülerinnen und Schüler innerhalb weniger Minuten diesen Fußgängerüberweg erreichen und sicher queren können. Die derzeitige Gestaltung stellt hierfür ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und widerspricht den Anforderungen an sichere Schulwege sowie an den vorbeugenden Gefahren- und Bevölkerungsschutz. Eine klare, barrierefreie und eindeutig erkennbare Wegeführung würden die Verkehrssicherheit deutlich verbessern und Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr reduzieren und den Anforderungen an Inklusion und Sicherheit im Schulumfeld gerecht werden. Bisherige Anfragen bei der Stadt und ein Hinweis an das Ordnungsamt haben noch keine Ergebnisse erbracht. Bei der letzte Anfrage beim Straßenverkehrsamt wurde nach einem regen E-Mailaustausch abschließend auf die Zuständigkeit des Amts für Straßenbau und Erschließung hingewiesen. Bild 1: Fahrräder und E-Roller blockieren regelmäßig den Zugang zum Zebrastreifen, der vor dem Lessing-Gymnasium nicht an einen Gehweg, sondern an eine nicht als solche erkennbare Sperrfläche grenzt. Ein Verkehrsschild ist ebenfalls sehr ungünstig mitten auf der Sperrfläche platziert, die gleichzeitig auch Fluchtweg ist. Bild 2: Falsch abgestellte Räder im Vorfeld des Zebrastreifens, der Teil des offiziellen Fluchtweges ist. Grüne Markierung: Versetzung des Fussgänger-Überweg-Schildes Bild 3: Mögliche farbliche Kennzeichnung der Rettungswegzone Bild 4: Entfernung des Drängelgitters, um dort gar keine Abstellmöglichkeiten zu bieten Quelle: alle Fotos stammen von der Schulleitung des Lessing-Gymnasiums Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8019 2026 Die Vorlage OF 1343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026
    OFOB 4
    18.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, OF 586/4 Betreff: Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026 Der Ortsbeirat 4 schlägt dem Grünflächenamt vor, an folgenden Standorten im Ortsbezirk ‚Mobile Grüne Zimmer' aufzustellen: - Platz an der Friedberger Warte - Alfred-Brehm-Platz Begründung: Damit kommt der OBR 4 der Aufforderung nach Nennung von gewünschten Plätzen für Grüne Zimmer nach. Neben einem gewissen Abkühlungs- und Verschattungseffekt dienen Grüne Zimmer auch der Information zur Wirkung von Grünpflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigen
    OFOB 4
    18.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, OF 588/4 Betreff: Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 entstehen zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik, sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Um Unfallfolgen künftig zu minimieren, ist auf der Straße im Ortsbezirk 4 eine durchgängige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Der Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße wird zwischen den Straßenbahngleisen mit einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628 STVO) ausgestattet, sodass Linksabbiegen nicht mehr möglich ist. Begründung: In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2026, OF 601/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8112 2026 1. Die Vorlage OF 588/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 601/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen
    OFOB 4
    18.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2025, OF 589/4 Betreff: Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen An der Südostecke der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße befindet sich ein derzeit unbebautes Grundstück, das verwahrlost ist und zunehmend vermüllt. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Benehmen mit den Eigentümern diesen Zustand dauerhaft zu verbessern? Begründung: Das genannte Grundstück ist einem schlechten Zustand mit den bekannten Folgen für die Umgebung - Müllansammlung, Geruchsbelästigung, Rattenbefall etc. - auf die der Ortsbeirat durch Anwohnende inzwischen mehrfach hingewiesen wurde. Die Verhältnisse sollten dauerhaft verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen
    NR
    17.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, NR 1476 Betreff: Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Sicherheit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in allen Außenklassen der Frankfurter Förderschulen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: 1. die sofortige Sicherung des Außengeländes der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen, wo Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) von drei Außenklassen der Panoramaschule beschult werden, sowie die Umsetzung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen an anderen Standorten für Förderschul-Außenklassen; 2. die Ausrüstung aller Außenklassen mit der gleichen digitalen Infrastruktur für die Schülerschaft und das Kollegium, die an den jeweiligen Grundschulen und Förderschulen Standard ist, einschließlich Endgeräte und Präsentationstechnik; 3. die Bereitstellung ggfls. benötigter therapeutischer Ausstattung; 4. die Sicherstellung ausreichender und verlässlich verfügbarer Turnhallenkapazitäten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE entsprechen; 5. die Bereitstellung inklusiver und barrierefreier Spiel- und Bewegungsgeräte auf den Pausenhöfen der gastgebenden Schulen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen; 6. die Sicherstellung adäquater räumlicher und organisatorischer Bedingungen in allen Außenklassen, einschließlich Rückzugsräumen, pflegerischer Räumlichkeiten, Ganztagsangeboten sowie gemeinsamer Verpflegung. Begründung: Außenklassen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung spielen eine wichtige Rolle im Frankfurter Bildungsangebot und dürfen keine schlechteren Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen bieten, als die Förderschulen dies tun. In den vergangenen Jahren haben steigende Schülerzahlen und fehlende räumliche Kapazitäten jedoch zu erheblichen Belastungen in vielen Außenklassen geführt. An mehreren Standorten sind die Bedingungen für eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung nicht ausreichend erfüllt. Ein aktuelles Beispiel sind die drei Außenklassen der Panoramaschule an der Martin-Buber-Schule. Das Außengelände des neuen Standorts an den Hasenpfaden in Sachsenhausen ist nicht ausreichend gesichert, sodass ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht. Die Lehrkräfte unternehmen große Anstrengungen, um alle Kinder mit GE-Förderbedarf im Blick zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können aufgrund des ungesicherten Außengeländes jedoch ungehindert auf die Straße laufen, was jede Pausenaufsicht nervenaufreibend macht. Auch die digitale Ausstattung, therapeutische Infrastruktur sowie Spiel- und Bewegungsflächen entsprechen nicht den Standards der Förderschulen oder der gastgebenden Schule. Anstatt Spielgeräten gibt es Stolperfallen auf dem Schulhof und die Lehrer der Außenklasse verfügen weder über einen Telefonanschluss, noch digitale Tafeln oder vergleichbare Ausstattung. Zudem fehlt es an verlässlich verfügbaren Turnhallenkapazitäten, was die Umsetzung des Sport- und Bewegungsunterrichts erschwert. Diese Defizite sind exemplarisch für die Situation an zahlreichen weiteren Außenstellen. Sie beeinträchtigen die individuelle Förderung, die soziale Integration und den Schutz der Schülerinnen und Schüler erheblich. Da Außenklassen vollwertige Bestandteile der Förderschulen sind, müssen sie in Ausstattung, Sicherheit und pädagogischer Qualität den gleichen Anforderungen genügen wie die Hauptstandorte. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1476 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage NR 1476 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Ablehnung) 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1476 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 7023, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 § 454, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026

  • Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften statt Symbolik
    NR
    17.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, NR 1477 Betreff: Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften statt Symbolik Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in Zusammenarbeit mit den 10 größten Wohnungsbau-Genossenschaften in Frankfurt ein Förderprogramm zu entwickeln, um den Bau von Genossenschaftswohnungen im Stadtgebiet zu steigern, insbesondere durch vorrangige Vergabe der im Baulandbeschluss für genossenschaftliche Wohnungen bestimmten Grundstücke wie zum Beispiel im Stadtteil der Quartiere und die Gewährung von zins- und tilgungsfreien Darlehen; 2. zu berichten, inwieweit durch die Förderung von Wohnungen der Wohnungsbau-Genossenschaften preiswerter Wohnraum für Menschen geschaffen werden kann, deren Einkommen geringfügig über den Grenzen des 2. Förderwegs liegen; 3. die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel zu kalkulieren und den Stadtverordneten entsprechende Förderrichtlinien vorzuschlagen. Begründung: Bei der Art und Weise der Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen befindet sich der Magistrat, wie der Magistratsvortrag M 194 vom 29.11.2025 "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" zeigt, auf einem Irrweg: Er fördert die Gründung von gemeinschaftlichen Wohnformen, bei denen danach ungewiss ist, ob sie die Finanzkraft und das Knowhow haben, den Bau von Wohnungen zur realisieren. Bisher sind die meisten Gemeinschaftsprojekte an der Realisierung gescheitert. Anders dagegen die Wohnungsbaugenossenschaften. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen im preiswerten Wohnungsbau und stünden neuen Mitgliedern offen, wenn sie mehr Wohnungen bauen könnten. Und sie bieten die Möglichkeit, Wohneigentum im Rahmen einer Genossenschaft zu erwerben. Deshalb sollten Wohnungsbaugenossenschaften verstärkt gefördert werden. Ohne die Beteiligung von Wohnungsbaugenossenschaften bleibt gemeinschaftliches Wohnen in Frankfurt unrealistisch. Wohnungsbaugenossenschaften übernehmen seit jeher eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von bezahlbarem, dauerhaft sozial verträglichem Wohnraum und sichern mit stabilen Mieten langfristiges Wohnen. In Frankfurt haben sich folgende Genossenschaften zu einer Kooperation zusammengeschlossen: - Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eG - Beamten-Wohnungs-Verein Frankfurt am Main eG - Frankfurter Eisenbahnsiedlungsverein eG - Frankfurter Wohnungs-Genossenschaft eG - Gemeinnützige Straßenbahner Baugenossenschaft Frankfurt am Main eG - Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft der Heimatvertriebenen Frankfurt (Main) eG - Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG - Wohnbau-Genossenschaft "Heimatfriede" eG - Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG - Wohnungsbaugenossenschaft der Justizangehörigen Frankfurt am Main eG Die genannten Wohnungsbaugenossenschaften verfügen über einen Wohnungsbestand von ca. 12.400 Wohnungen. Anders als bei vielen Formen gemeinschaftlichen Wohnens handelt es sich bei den Wohnungsbaugenossenschaften um alteingesessene, erfahrene Wohnungsbauunternehmen, die über die letzten Jahrzehnte bewiesen haben, wie sie ihren Mitgliedern langfristig preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen können. Die Durchschnittsmieten der Wohnungsbaugenossenschaften liegen deutlich unter den ortsüblichen Mieten. Neben langjährigen Erfahrungen in Bauvorhaben, verfügen die Wohnungsbaugenossenschaften auch über Finanzierungs-Knowhow, sehr gute Bonität und Solvenz. Deshalb sollte die Stadt Frankfurt die Zusammenarbeit mit diesen erfahrenen Wohnungsbaugenossenschaften ausweiten, damit Wohnraum in größerer Stückzahl entsteht. Da viele dieser Wohnungsbaugenossenschaften in die Modernisierung des Bestandes investieren, stehen für größere Neubauvorhaben nur geringe frei verfügbare Mittel zur Verfügung. Hier könnten die Stadt Frankfurt mit zins- und tilgungsfreien Nachrangdarlehen einspringen. Daneben bietet genossenschaftliches Wohnen eine Form von Eigentum, mit der sich die Bewohner identifizieren, und verbindet Stabilität mit sozialer Verantwortung. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1477 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1477 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv.Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7147, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 64-1

  • Ziehenschule endlich sanieren und erweitern
    NR
    17.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, NR 1478 Betreff: Ziehenschule endlich sanieren und erweitern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2026 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Schritte einzuleiten, um die dringend benötigte Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim endlich voranzubringen: 1. Der Magistrat weist umgehend eine Auslagerungsfläche für die Ziehenschule aus, damit die Baumaßnahmen starten können. a) Wie von der Schulgemeinde gewünscht, wird ein Verbleib am Standort unter Einbezug des ehemaligen Straßenbahndepotgeländes (Barackenparzelle und Gelände der Johann-Hinrich-Wichern-Schule) priorisiert verfolgt und wenn möglich umgesetzt. b) Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden umgehend die notwendigen Modulanlagen für die Auslagerung in Auftrag gegeben. c) Zudem wird die Anmietung oder der Kauf des Gebäudes der St. Josef-Gemeinde in Eschersheim geprüft, wo 14 Klassenräume für die Ziehenschule entstehen könnten. d) Der Schulgemeinde und der Stadtverordnetenversammlung werden die Machbarkeitsstudien zu allen geprüften Auslagerungsstandorten vorgelegt. 2. Der Magistrat erstellt einen konkreten Zeit- und Ablaufplan für die Baumaßnahme und informiert die Schulgemeinde und die Stadtverordnetenversammlung verbindlich, transparent und kontinuierlich über den Fortgang des Projekts. 3. Anhand des Bauprojekts an der Ziehenschule legt der Magistrat dar, wie die sogenannten "Innovationsprojekte" der Schulbauoffensive genau ablaufen hinsichtlich a) der Kompetenzverteilung zwischen externer Multiprojektsteuerung und städtischen Ämtern, b) der Vergabe von Gewerken (einzeln oder gebündelt), c) den Beschleunigungsmöglichkeiten durch veränderte Abläufe oder Ausschreibungsprozesse. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor. Begründung: Schon 2018 gab es eine Bauphase 0 für die Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim. Auch der Architektenwettbewerb für den Erweiterungsbau wurde bereits 2022 entschieden. Das Projekt steht auf der Prioritätenliste 1 der Schulbauoffensive für das Jahr 2024. Doch auch zum Jahresende 2025 ist immer noch nichts passiert. Sowohl für die Schulgemeinde als auch für die beteiligten Baubüros und städtischen Ämter ist die Situation zunehmend frustrierend, da das Bildungsdezernat nicht die notwendigen Entscheidungen trifft, um endlich Auslagerung und Baubeginn zu ermöglichen. Zusagen des Bildungsdezernats an die Schulgemeinde werden nicht eingehalten und es erfolgt keinerlei transparente Kommunikation über aktuelle Sachstände und Prüfergebnisse. Auch werden scheinbar mögliche Optionen für die dringend benötigte Auslagerung der Schule überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Dem Vernehmen nach hat die katholische Pfarrei vor Ort bei der Stadt zu Beginn des Jahres abgefragt, ob Interesse an einem Gemeindegebäude bestünde, in dem 14 Klassenräume der Ziehenschule untergebracht werden könnten. Der Bedarf wurde scheinbar - ohne Angabe von Gründen oder Rücksprache mit der Schulgemeinde- verneint. Das Bildungsdezernat wirbt auf der Internetseite der Schulbauoffensive öffentlichkeitswirksam damit, dass das "Innovationsprojekt" Ziehenschule spätestens im 2. Quartal 2031 abgeschlossen sei. Wie dies angesichts der fehlenden Richtungsentscheidungen des Magistrats umsetzbar sein soll, steht in den Sternen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 220 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1478 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7024, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026

  • Videoschutzanlagen auf der Zeil installieren
    NR
    17.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, NR 1479 Betreff: Videoschutzanlagen auf der Zeil installieren Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im kriminalitätsbelasteten Bereich der Zeil, zwischen Hauptwache und Konstablerwache, Videoschutzanlagen zu installieren. Die geeigneten Standorte sind in enger Abstimmung mit der Landes- und Stadtpolizei festzulegen. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuelle Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Videoschutzanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Sicherheitsarchitektur. Sie dienen unter anderem der Prävention, der Aufklärung von Straftaten und Beweissicherung. Gleichzeitig ermöglichen sie eine schnelle und umfassende Lageeinschätzung. Videoschutzanlagen haben sich an vielen Stellen als wirksames Mittel erwiesen. Die Installation von Videoschutzanlagen ist eine zwingende Reaktion auf die gestiegene Gewalt und die erkennbar verschlechterte Sicherheitslage vor Ort. Sie stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und ermöglicht der Polizei ein wirksames Handeln gegen Straftäter. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage NR 1479 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1479 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und AfD gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG und Volt (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1479 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) CDU und AfD (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1479 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und FRAKTION (= Ablehnung) CDU und AfD (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1479 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) CDU und AfD (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7148, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Waffenverbotszone auf der Zeil einführen
    NR
    17.12.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, NR 1480 Betreff: Waffenverbotszone auf der Zeil einführen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit der Landespolizei eine Waffenverbotszone für den Bereich der Frankfurter Zeil, einschließlich der angrenzenden Plätze und Zugänge (Hauptwache, Konstablerwache), einzurichten. Die Waffenverbotszone gilt zunächst freitags und samstags jeweils in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuelle Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Werden an öffentlichen Orten wiederholt Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist, ist es möglich, das Führen von Waffen zu verbieten. Diese Lage ist auf der Zeil gegeben. Die Einführung einer Waffenverbotszone ist auf der Zeil dringend geboten. Die Erfahrungen zeigen, dass durch die Einrichtung einer Waffenverbotszone die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessert werden kann. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage NR 1480 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1480 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU gegen Linke und AfD (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG und Volt (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1480 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) CDU (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1480 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FRAKTION (= Ablehnung) CDU (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1480 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) CDU (= Annahme) SPD, FDP und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7149, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S 6Baustelle
    OFOB 2
    17.12.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2025, OF 1354/2 Betreff: Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S 6-Baustelle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), den Anwohner*innen und Grundstücksbesitzer*innen sowie Vertreter*innen des OBR 2 am Bockenheimer Wiesenweg / Knöterichweg zu veranlassen, um eine Lösung für den desolaten Zustand der Wege seit Abschluss der S6-Bauarbeiten zu finden. Begründung: Im Abschlussgespräch mit der Deutschen Bahn, dem ASE und dem OBR 2 am 06.03.2025 zum S6-Ausbau, wurde eine Ortsbegehung anberaumt, um sich einen Gesamteindruck von dem Zustand der Örtlichkeiten nach Bauende zu verschaffen. Leider wurde trotz mehrfacher Nachfrage beim Amt über den Ortsvorsteher kein Termin angeboten. Eine Begehung ist aber weiterhin notwendig. Die Wege wurden nicht, wie behauptet, in den Zustand vor Baubeginn gebracht. Das Erscheinungsbild der genannten Bereiche ist so nicht hinnehmbar. Die Wege sind der Zugang zu einem Naherholungsgebiet, inkl. verschiedener Gartenanlagen und diesen auch als Nebenzugang zu Containerschule, Sportanlage und einem Wohnhaus. Der desolate Zustand der Wege, wie z. B. Schlaglöcher, gerissene Asphaltdecken wie auch die Gesamtsituation (Vermüllung, verschmierte Schallschutzwände*, umgekippte Bauzäune) sollten gemeinsam mit allen Beteiligten begutachtet werden, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. * Zum Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1216 bzgl. einer künstlerischen Gestaltungsmöglichkeit für die Lärmschutzwände steht eine abschließende Stellungnahme aus. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8023 2026 Die Vorlage OF 1354/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Griesheim: Fußgängerunterführung Ost am Griesheimer Bahnhof - saniert und doch undicht
    OFOB 6
    16.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2025, OF 1424/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Ost am Griesheimer Bahnhof - saniert und doch undicht Die Fußgängerunterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße, die ursprünglich nach 7 Monaten wieder nutzbar sein sollte, wurde nach weit mehr als einem Jahr am 1. Dezember 2025 endlich wieder eröffnet. Sie ist hell und gut beleuchtet. Jedoch ist sie nicht wasserundurchlässig. Beständig tropft es mal mehr, mal weniger von der Decke, da eine ordentliche Sanierung unterhalb der Gleise und ab Tunneldecke nicht erfolgen konnte. Dafür hätte eine Gleissperrung vorgenommen werden müssen, die jedoch nicht ohne Weiteres umsetzbar ist. Der Schaden und somit die endgültige Sanierung soll mit der Baumaßnahme des 2. Bauabschnitt erledigt werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordneten werden aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen 1. wann festgestellt wurde, dass die Decke bzw. der Überbau des Tunnels nicht dicht ist und weshalb bei der Prüfung der Fußgängerunterführung auf ihren baulichen Zustand dies nicht gleich in die Sanierungsarbeiten des 1. Bauabschnitts eingeplant wurde, 2. ob sichergestellt ist, dass die sanierte Unterführung und ihre dabei verwendeten Materialien durch den Wassereinbruch keinen Schaden nehmen und welche Maßnahmen ergriffen wurden und werden, dies zu verhindern, 3. welche Zusätzlichen Kosten dieses Leck an der Unterführung und den neu verwendeten Baumaterialien verursacht, da die komplette Sanierung nicht in einem Guss erfolgte, 4. ob sichergestellt ist, dass sich die Fließenplatten und sonstigen verwandten Baumaterialien bis zur völligen Sanierung der Unterführung nicht von der Wand lösen oder Schaden nehmen und Zufußgehende beim Durchqueren der Unterführung wegen des Mangels gefährdet werden, 5. ob sichergestellt ist, dass die Beleuchtung von dem einfließenden Wasser nicht betroffen ist und die Nutzer Gefahr laufen, im Dunkeln die Unterführung durchqueren müssen, 6. dass sichergestellt ist, dass sich nach Beendigung der kompletten Sanierung die Fußgängerunterführung so darstellt, als wäre sie in einem Guss bearbeitet und fertiggestellt worden. Begründung: Jeder Wasserschaden, der neu ist oder nicht behoben wird, schadet dem Mauerwerk und den Bestandteilen eines Gebäudes, egal ob Haus oder Tunnel, stark. Warum man jetzt einen sanierten Tunnel im Deckenbereich weiterhin und vor allem stärker geschädigt als vor der Sanierung so belässt und erst im 2. Bauabschnitt den Schaden beseitigen will, ist nicht verständlich. Es verursacht nur weitere zusätzliche unkalkulierbare Kosten. Kein Bauherr würde so bauen oder sanieren. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Auskunft bzw. Beantwortung der Fragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

  • Griesheim: Bahnhof Griesheim - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)
    OFOB 6
    16.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2025, OF 1425/6 Betreff: Griesheim: Bahnhof Griesheim - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie Fahrradfahrende vom und zum Mittelgleis am Griesheimer Bahnhof mit ihren Fahrrädern kommen? Oder ist vorgesehen, eine entsprechende Möglichkeit diesen Nutzern an der Unterführung West anzubieten? Begründung: Bahnnutzer müssen nicht zu Fuß unterwegs sein, sondern können auch ihre Fahrräder mitnehmen. Diese sind aber nicht leicht zu tragen, wenn man eine Treppe überwinden muss, sondern hierfür gab es immer Fahrradrinnen, um die Fahrräder auf den Bahnsteig zu bekommen. Diese sind in Griesheim bei dem renovierten Zugang Ost zum Mittelgleis nicht eingebaut. Der Ortsbeirat bittet daher um Mitteilung, wie die Bahnnutzer mit Fahrrad das Mittelgleis erreichen bzw. von ihm wegkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2026 Die Vorlage OF 1425/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stadtteilfeste unterstützen: Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-Platz
    OFOB 4
    16.12.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2025, OF 590/4 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-Platz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, aus dem Sonderetat ‚Stadtteilfeste unterstützen' das Arnsberger Frühlingsfest am 31. Mai 2026 mit maximal 3.000 Euro für Sachkosten wie Bühne und Technik, Flyer/Plakate, Büro- und Organisationskosten, Kinderspiele etc. zu unterstützen. Begründung: Auch im Jahr 2026 möchte der Verein Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. auf dem Paul-Arnsberg-Platz wieder das Arnsberger Frühlingsfest veranstalten. Bereits zum 14. Mal soll diese Veranstaltung Menschen aller Generationen sowie die vielfältigen Kulturen des Ostend zusammenführen. Wie gewohnt werden wieder zahlreiche Institutionen, Vereine und kulturelle Einrichtungen aus dem Ostend eingeladen, die sich mit kreativen und informativen Ständen sowie Beiträgen zum Bühnenprogramm beteiligen. Mit dem Fest wird eine Tradition fortgesetzt und gleichzeitig die Nutzung des umgestalteten Platzes als ein Ort des Austausches im Quartier gestärkt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Wie ist die Bilanz des „Mietenmonitor Frankfurt am Main“?
    B
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 485 Betreff: Wie ist die Bilanz des "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Vorgang: A 372/25 FDP Vorbemerkung Von Januar bis März 2025 wurde das Pilot-Projekt Mietenmonitor durchgeführt. Dabei wurde die Mietenmonitor UG damit beauftragt, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein Abfragemodell zu entwickeln. Mit Hilfe dieses Modells wurden Inserate unterschiedlichen Online-Plattformen analysiert. Ziel des Pilot-Projekts Mietenmonitor war es, ein Informationsmedium zu erproben, das sich dezidiert an Wohnungsanbieter:innen richtet und geeignet ist, begründet und zielgerichtet über gesetzliche Regelungen zur Mietpreishöhe und städtische Informations- und Beratungsangebote, wie bspw. den Online-Mietspiegel-Rechner, zu informieren. Im Zentrum des Mietenmonitors steht dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, wie sie mit dem qualifizierten Frankfurter Mietspiegel ermittelt wird. Der Mietspiegel spiegelt die Vermietungspraxis in Frankfurt am Main wider und erlaubt auf einer repräsentativen Datenbasis, die ortsüblich gezahlte Miete für eine Wohnung in Frankfurt am Main mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen zu bestimmen. Im Pilot-Projekt Mietenmonitor wurde in Kooperation mit der Mietenmonitor UG, Freiburg, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein differenziertes Abfragemodell entwickelt. Mit dem Modell konnte anhand der Angaben in den Inseraten eine überschlägige ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Da die mietpreisbildenden Merkmale nach dem Mietspiegel deutlich differenzierter sind als die Angaben in Wohnungsinseraten, wurde hierbei mit Vorannahmen gearbeitet. In der Regel wurden die Annahmen zugunsten der Wohnungsanbieter:innen getroffen. Wurde in einem Inserat bspw. eine Einbauküche genannt, so ging das Modell davon aus, dass es sich um eine junge Einbauküche mit allen Merkmalen im Sinne des Mietspiegels handelt. Es wurden bspw. auch Möblierungszuschläge angesetzt, wenn ein Inserat als möblierte Vermietung gekennzeichnet war. Leitend war hierbei die Grundannahme, dass eine Unterfassung von Fällen besser ist als ein zu ungenaues Modell. Insgesamt wurden im Projekt-Zeitraum 2.679 Inserate (ohne Neubau) erfasst, die eine mögliche Überhöhung aufwiesen. Angeschrieben wurden die Wohnungsanbieter:innen der Inserate, bei denen komplette Adressangaben vorlagen. 1. Wie beurteilt die Stadt Frankfurt den Erfolg des dreimonatigen Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Aus Sicht des Magistrats hat sich das Pilot-Projekt aus den folgenden Gründen bewährt und stellt eine gute Ergänzung zur Beratungskulisse der Stadt Frankfurt am Main dar. Folgende Gründe sprechen für eine Fortführung des Projekts: I. Der Mietenmonitor erreicht seine Zielgruppe präzise und genau: Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main ist angespannt. Das ist nicht nur eine Belastung für Wohnungssuchende und Mieter:innen, sondern führt zu einer grundsätzlichen Polarisierung zwischen den Vertragsparteien in Mietverhältnissen. Vermieter:innen beklagen, dass sie unter Generalverdacht gestellt würden, aus der Anspannung am Wohnungsmarkt Profit zu schlagen. Hier liegt eine der großen Stärken des Projekts Mietenmonitor: Anstelle öffentlicher und allgemeiner Informationskampagnen, die stets auch jene Vermieter:innen mit markieren, die sich an die gesetzlichen Regeln halten, werden über den Mietenmonitor Wohnungsanbieter:innen anlassbezogen und gezielt angeschrieben. II. Der Mietenmonitor spricht auch Vermieter:innen außerhalb Frankfurts an: Ein weiterer Vorteil des Projekts offenbart sich in der Tatsache, dass knapp die Hälfte der Anschreiben (48 %) an Adressen außerhalb der Stadtgrenzen verschickt wurden - also an Vermieter:innen, die Wohnraum in der Stadt Frankfurt am Main anbieten, jedoch selbst nicht in Frankfurt leben. Diese Zielgruppe hätte über lokale Informationsangebote womöglich gar nicht erreicht werden können. Zudem kann gerade dieser Zielgruppe ein höherer Bedarf an Beratung und Information zugeschrieben werden, da stadtpolitische Debatten weniger bekannt sein dürften. III. Der Mietenmonitor fördert Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor: Durch die Bereitstellung von Informationen zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die gesetzlichen Regelungen erhalten Wohnungsanbieter:innen Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Festlegung der Miete gelten. Dies hilft ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass ihre Mietforderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das umfasst bspw. die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete oder die ordnungsgemäße Dokumentation von Modernisierungsmaßnahmen. IV. Der Mietenmonitor schafft Transparenz: Die Informationsschreiben fördern Transparenz im Mietverhältnis, indem sie Vermieter:innen über ihre Pflichten zur Auskunftserteilung informieren. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse mit Mieter:innen zu vermeiden und das Vertrauen zwischen beiden Parteien zu stärken. V. Der Mietenmonitor verzahnt sich gut mit bestehenden Beratungsangeboten der Stadt Frankfurt am Main: In den Anschreiben wurden Vermieter:innen auf Informations- und Beratungsangebote der Stadt Frankfurt am Main hingewiesen, wie den Online-Mietspiegel-Rechner. Damit ist der Mietenmonitor als Erweiterung der bestehenden Beratungskulisse anzusehen. VI. Der Mietenmonitor liefert Erkenntnisse über den Frankfurter Wohnungsmarkt: Die für den Mietenmonitor generierten Datensätze können anonymisiert ausgewertet werden und liefern vertiefende Erkenntnisse über das Angebot an Mietwohnungen in Frankfurt am Main. VII. Beim Mietenmonitor stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand und Mehrwert: Verglichen mit breit angelegten Informationskampagnen im öffentlichen Raum ist der finanzielle und personelle Aufwand für den Mietenmonitor überschaubar. Personell konnte das Projekt durch vorhandene Personalstellen betreut und mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. In Anbetracht dessen konnten mit dem Mietenmonitor zielgenau, da datengetrieben, und aktuell Vermieter:innen mit Informationen versorgt werden, die ihnen helfen, rechtssichere Mietverträge abzuschließen. Zusätzlich sorgte die mediale Berichterstattung über den Mietenmonitor für eine Wirkung in die Breite. 2. Anhand welcher Kriterien bzw. Kennzahlen wurden das dreimonatige Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" evaluiert? I. Anzahl der registrierten Fälle: Im Rahmen des Projekts entstanden drei Datensätze, die jeweils das Angebotsgeschehen eines Monats auf drei reichweitenstarken Immobilien-Plattformen im Internet abbildeten. Die Anzahl sowie die Häufigkeit der registrierten Verstöße weisen darauf hin, dass Verdachtsfälle mit Verstößen gegen geltende mietrechtliche Bestimmungen keine Einzelfälle oder Ausreißer sind. Dementsprechend sind die verausgabten Mittel für ein tatsächlich relevantes Problem am Frankfurter Wohnungsmarkt eingesetzt worden. II. Rückmeldungen: Der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, hat die eingehenden Rückmeldungen von angeschriebenen Vermieter:innen ausgewertet. Quantitativ handelte es sich um 30 Rückmeldungen bei 959 versendeten Anschreiben. Die geringe Quote wird als Indiz dafür gesehen, dass in der Regel keine falschen Verdächtigungen aus dem Datensatz des Mietenmonitors entstanden sind. Lediglich in Einzelfällen meldeten sich Vermieter:innen mit kritischen Stimmen zu Wort. In vergleichbarer Anzahl drückten Vermieter:innen ihren Dank für die erhaltene Information aus und kündigten an, aufgrund des Schreibens ihre Mietforderung zu korrigieren. III. Zugriff auf Online-Mietspiegel-Rechner: Im Pilotzeitraum des Projekts wurde ein deutlicher Anstieg der Zugriffszahlen auf den Online-Mietspiegel-Rechner registriert. Dies indiziert einerseits den erfolgreichen Informationscharakter des Projekts, wenn Angeschriebene das Anschreiben zum Anlass genommen haben, um ihre Mietforderung mit Hilfe des Rechners zu überprüfen. IV. Begleit-Arbeit: Das Projekt wurde im Rahmen einer Masterarbeit eines Verwaltungsstudenten evaluiert und ausgewertet. Dabei wurden die Ergebnisse des Mietenmonitors quantitativ ausgewertet und qualitative Expert:innen-Interviews zum Projekt durchgeführt. 3. Wie viele Mieten wurden im Rahmen des Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main" insgesamt überprüft? Es wurden im Zeitraum Januar bis März 2025 insgesamt 6.660 Inserate (ohne Ausreißer und Doubletten) erfasst und überprüft. 4. Wie viele überhöhte Angebotsmieten konnte der Mietenmonitor insgesamt identifizieren? Es wurden 2.679 Inserate (ohne Neubau) identifiziert, bei denen eine Miete gefordert wurde, die mindestens mehr als 10 % über der kalkulierten ortsüblichen Vergleichsmiete für das jeweilige Inserat lag. Das entspricht einer Quote von 40,2 % aller im Projekt-Zeitraum erfassten Inserate. 5. Wie viele der insgesamt identifizierten Mieten waren dabei? Kategorie Anzahl1 Anteil (%) über 10% bis 20% 642 24,0 über 20% bis 30% 610 22,8 über 30% bis 40% 485 18,1 über 40% bis 50% 311 11,6 über 50% 631 23,6 1 Gesamtzahl der Fälle: 2.679 6. Wie viele rechtssicher überhöhte Angebotsmieten konnten dabei in den in Frage 5 abgefragten Kategorien jeweils identifiziert werden? Der Mietenmonitor ist kein geeignetes Instrument, um rechtsichere Aussagen darüber zu treffen, ob eine tatsächlich vereinbarte Miete überhöht ist. Dieser Anspruch besteht darüber hinaus auch nicht. Der Mietenmonitor ist ein datengetriebenes Informationsinstrument, um auf Basis fachlicher Einschätzungen effizient und präventiv über vertragsrechtliche Regelungen sowie Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu informieren. Der Mietenmonitor untersucht Inserate für angebotenen Wohnraum. Mietinserate auf Plattformen stellen Angebotsmieten dar, die nicht direkt mit den tatsächlich bezahlten Mieten in geschlossenen Mietverträgen gleichzusetzen sind. Daher können aus Angebotsmieten keine direkten Rückschlüsse auf mögliche Rechtsverstöße in Mietverträgen gezogen werden. Dies wäre ggf. über ein Mietenregister möglich, das jedoch nicht existiert. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass Wohnungssuchende in Frankfurt am Main aufgrund der angespannten Wohnraumversorgung und des Nachfrage-Überhangs vor Vertragsabschluss in der Regel wenig Verhandlungsspielraum bei der Miethöhe haben. 7. Wie viele der identifizierten Angebotsmieten wurden infolge der Aktivitäten der Stadt schließlich reduziert? Wie in der Antwort auf Frage 6 dargestellt, besteht keine Einsicht in abgeschlossene Mietverträge und die darin vereinbarten Miethöhen. Auch besteht keine rechtliche Grundlage, diese Einsicht zu fordern. Erstens können festgestellte Verstöße gegen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) nur zivilrechtlich gerügt werden. Zweitens stellt die an die Allgemeinheit gerichtete Inserierung einer Miethöhe auf einer Plattform keinen Verstoß wegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG) dar, der ein Verwaltungsverfahren begründen würde. 8. Welche Änderungen sollen ggü. dem Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" vorgenommen werden? Derzeit werden mehrere Optimierungen für das Projekt Mietenmonitor erarbeitet. Das umfasst die folgenden Maßnahmen: · Ausschöpfung der erhobenen Datensätze optimieren · Effizientere Folgekommunikation mit angeschriebenen Wohnungsanbieter:innen · Ausweitung der Informationskampagne um die Zielgruppe mutmaßlich betroffener Mieter:innen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.10.2025, A 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 485 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 64-3

  • Aktivistencamp im Grüneburgpark
    B
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 486 Betreff: Aktivistencamp im Grüneburgpark Vorgang: A 365/25 CDU Zu 1.: Die Versammlungsanmeldung ging am 10.06.2025 per E-Mail bei der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main ein. Zu 2.: Die anmeldende Organisation war der Bildungs- und Aktionsnetzwerk Wandel e.V. Zu 3. und 4.: Der Grüneburgpark wurde von den Anmeldenden als Versammlungsort gewählt, und sie haben grundsätzlich das Recht, diesen frei zu bestimmen. Der Versammlungsbehörde sind die Beeinträchtigungen in den Sommermonaten und die Bedeutung des Grüneburgparks bewusst, und sie hat den Anmeldenden nachdrücklich alternative Flächen angeboten, die zuvor mit dem Grünflächenamt abgestimmt wurden. Es wurde primär der Rebstockpark sowie der nördliche Teil des Günthersburgparks angeboten. Die möglichen Flächen Ostpark und Taunusanlage wurden ebenfalls diskutiert. Die Vorschläge wurden jedoch von den Anmeldenden nach intensiven Gesprächen abgelehnt. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes ohne eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hätte einer angekündigten rechtlichen Überprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standgehalten und jede weitere Kooperationsbereitschaft deutlich vermindert. Grundlage für diese Einschätzung ist diverse höchstrichterliche Rechtsprechung zu Versammlungscamps sowie der Beschluss des VG Frankfurt aus 2024, der eine weitergehende Beschränkung des pro-palästinensischen Camps auf Flächen der Goethe-Uni Frankfurt, Campus Westend, abgelehnt hat. Der Campus Westend ist ebenfalls von historischer Bedeutung und beinhaltet schützenswerte Kunstwerke. Die Hausordnung untersagt das Übernachten. Die damalige Versammlung hatte bei weitem keine derartig weitreichende Konzeptionierung hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz, Sanitär und Müll, wie die gegenständliche Versammlung im Grüneburgpark. Zu 5. und 6.: Die Nutzung einer öffentlichen Grünanlage im Zuge einer Versammlung wird durch das Versammlungsrecht geregelt. Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz genießt hierbei Vorrang vor der Grünanlagensatzung. Einer Ausnahmegenehmigung bedurfte es somit nicht. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich das Recht, Ort, Zeit, Art und Inhalt einer Versammlung frei zu wählen. Im Gegensatz dazu gelten bei Veranstaltungen andere Regeln. Hier ist das Grünflächenamt, als flächenverwaltendes Amt des Parks in der Lage, diese aufgrund der bestehenden Grünanlagensatzung nicht zu genehmigen. Eine Ablehnung von Versammlungen kann die Satzung aber nicht begründen, weil Art. 8 GG und Art. 14 Verf HE Vorrang haben. Versammlungen benötigen keine Genehmigung gemäß Grünanlagensatzung. Zu 7.: Die Versammlungsbehörde führt bei jeder angemeldeten Versammlung eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie den Interessen der Allgemeinheit durch, wobei wegen des hohen Gewichts der Versammlungsfreiheit und deren Bedeutung für die Demokratie Beschränkungen oder gar Verbote nur zum Schutze gewichtiger kollidierender Grundrechtspositionen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zulässig sind. Da im Vorfeld, bei umfassender Beteiligung der Landespolizei, keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorlagen, wäre auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung eine zwangsweise örtliche Verlegung der Versammlung rechtswidrig gewesen. Zu 8.: Der genaue Zeitpunkt der Information der Anwohnenden über etwaige Einschränkungen ist dem Magistrat nicht bekannt. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information seitens der Versammlungsbehörde oder der Anmelder. Nach Angaben der anmeldenden Organisation wurden vor Beginn des Aufbaus Handzettel in die Briefkästen der unmittelbaren Anwohner verteilt. Zudem wurde breit über Social Media und sonstige Kanäle für die Teilnahme an dem Camp geworben. Bezüglich der Einschränkungen im Park selbst, hat das Grünflächenamt am 13.08.2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Das Ordnungsamt informiert zudem durch einen regelmäßigen Pressenewsletter über die in Frankfurt stattfindenden Versammlungen. Zu 9.: Ein Austausch mit den Städten Hannover und Erfurt, in denen das System Change Camp in den beiden Vorjahren veranstaltet wurde, fand zeitnah nach Eingang der Versammlungsanmeldung statt. Es wurden keine besonderen Vorkommnisse bei vergangenen System Change Camps berichtet, schon gar nicht solche, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedingten und somit eine weitergehende Beschränkung zulässig machte. Hinsichtlich der Auflagen weichen die Beschränkungsverfügungen der Vorjahre nur unwesentlich von der Verfügung für das diesjährige System Change Camp in Frankfurt am Main ab. Zu 10.: Die Sperrung der Spielplätze und Grünflächen wurde auf Initiative des Grünflächenamtes als präventive Schutzmaßnahme vorgenommen. Als Konsequenz der Versammlung wurden drei Spielplätze präventiv eingezäunt. Da nicht ausgeschlossen war, dass Glasflaschen auf die Spielplätze gelangen, wurden diese Vorkehrungen aus Gründen der Verkehrssicherheit als unerlässlich erachtet. Die Maßnahmen dienten dem Schutz des Grüneburgparks, welcher über einen sehr wertvollen Baumbestand und denkmalgeschützte Elemente verfügt. Es sollte sichergestellt werden, dass die Grünanlage geschützt bleibt und nach Abbau des Camps wieder zeitnah vollumfänglich zur Nutzung übergeben werden kann. Die Sicherung durch Bauzäune entsprach der Zaunstellung analog der jährlichen Abi-Feier. Zusätzlich eingezäunt wurden nur der kleine Spielplatz Ost sowie zwei Baumgruppen und ein Einzelbaum. Zu 11.: Die Vasen wurden auf Initiative des Grünflächenamtes zum Schutz gegen Vandalismus eingehaust, wie es auch bei den jährlichen Abi-Feiern im Park gehandhabt wird. Zu 12.: Die Einhausung der Rothschild-Vasen und die Absperrung der Spielplätze wurden durch das Grünflächenamt beschlossen. Dies dient nicht als Beweis für die Annahme einer Straftat, sondern als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des denkmalgeschützten Parks. Es lagen jedoch seitens der Landespolizei keine konkreten Erkenntnisse über drohende Sachbeschädigungsdelikte vor. Zu 13.: Es wurden Auflagen zu den Ordnern, Brandschutz, Versammlungsmittel, Schutz der Grünflächen und der Bäume, Verlegung von Kabeln und Schläuchen, Rettungswegen, Müll, Sanitäranlagen, Verankerung der Zelte, Lautstärkebegrenzung, Nachtzeit, Vorhaltung von Löschmitteln, Notfallkonzepte, Lebensmittelhygiene, Mitführen von Hunden, Sicherheit von Fahnen und Transparenten sowie die Pflicht zur Reinigung der Fläche gemacht. Zu 14.: Die Kontrolle vor Ort erfolgte durch die Polizei, die Stadtpolizei, das Grünflächenamt, das Denkmalamt, die Untere Naturschutzbehörde und die Versammlungsbehörde. Zu 15.: Die Kosten für die Aufstellung der Bauzäune und die der Einhausung der Vasen werden aus dem Budget des Grünflächenamtes getragen. Zu 16.: Für Schäden, die von den Teilnehmenden verursacht werden und klar zuzuordnen sind, sind i.d.R. die jeweiligen Verursachenden haftbar. Aufgrund der problematischen Zuordenbarkeit gibt es nach bisheriger Erkenntnis des Grünflächenamtes im Gegensatz zu einer Veranstaltung keine Handhabe, diese Schäden bei den Anmeldern der Versammlung geltend zu machen. Zu 17.: Durch die Bauzaunsicherung von Teilflächen des Parks wurde versucht, die negativen Einflüsse auf die Tierwelt zu minimieren. Zu 18.: Das Befahren außerhalb der befestigten Wege wurde in der Verfügung untersagt und die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf das Be- und Entladen beschränkt. Der Vollzug dieser Versammlungsauflagen obliegt der Landespolizei. Zu 19.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Eine entsprechende Gefahrenprognose, die eine Sensibilisierung erforderlich gemacht hätte, lag der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main zu keinem Zeitpunkt vor. Zu 20.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Landespolizei und Staatsschutz waren im Kooperationsgespräch anwesend und haben dahingehend keinerlei Mitteilung gemacht. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein hinreichender Grund das Recht auf Versammlungsfreiheit zu versagen. Zu 21.: Die Wahl des Ortes liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsbehörde kann den Ort nur bei drohender unmittelbarer Gefahr ablehnen oder auf einen anderen verweisen. Eine entsprechende Gefahrenprognose lag jedoch zu keiner Zeit vor. Die besondere historische Bedeutung ist im Versammlungsrecht kein hinreichender Grund, um eine Versammlung gegen den Willen der Anmeldenden zu verlegen. Zu 22.: Die Kontrolle vor Ort sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die versammlungsrechtliche Verfügung obliegt grundsätzlich der Landespolizei. Die Grünanlagensatzung verbietet Rauchen und Alkohol auf Spielplätzen. Für den während der Versammlung noch nachträglich in die Versammlungsfläche einbezogenen, geöffneten Spielplatz wurde dies im Rahmen einer versammlungsrechtlichen Regelung durch das Ordnerpersonal der Versammlungsleitung gewährleistet. Es sind keine Verstöße gegen die getroffene Regelung bekannt geworden. Verstöße gegen die Verbote der Grünanlagensatzung auf Spielplätzen außerhalb der Versammlungsfläche sind nicht festgestellt worden, weil solche durch Absperrung gegen jegliche Benutzung ausgeschlossen waren. Zu 23.: Die Versammlungsbehörde ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche Bewertung von Versammlungen vor. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Eine Bewertung findet nur nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit statt, nicht nach der politischen Botschaft. Sofern beim Grünflächenamt Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen in Grünanlagen gestellt werden, erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Bei der Prüfung werden sowohl der Magistratsbeschluss 3233 vom 23.11.1990 sowie der Stadtverordnetenbeschluss § 6328 vom 09.07.2009 zugrunde gelegt. Weiterhin werden auch immer die örtlichen Besonderheiten der Vegetation, der Vitalitätszustand der Anlage sowie die eventuell notwendige Ruhe- / Erholungszeiten der Grünanlage mit einbezogen. Soweit die Grünanlage im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung liegt und / oder unter Denkmalschutz steht, werden die zuständigen Behörden in den Prüfungsprozess einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.08.2025, A 365 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 95 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7258, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen
    B
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 487 Betreff: Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6722 - A 282/24 AfD - Stand Juni 2025 Zu 1: Wie viele E- oder Wasserstoffbusse wurden in Frankfurt in den letzten fünf Jahren auf den Buslinien neu eingesetzt? In Frankfurt am Main sind aktuell 91 E-Busse (68 x Batterie, 23 x Wasserstoff) im Einsatz. In den letzten fünf Jahren sind davon 86 E-Busse neu eingesetzt worden. Im Jahr 2025 kommen 18 weitere E-Busse (9 x Batterie, 9 x Wasserstoff) hinzu. Zu 2: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Die Anschaffungskosten der 86 E-Busse belaufen sich auf rund 46,3 Millionen Euro. Zu 3: Wie viel Euro hiervon waren Fördergelder? Für die 86 E-Busse konnten Fördermittel in Höhe von 21,1 Millionen Euro erzielt werden. Zu 4: Wie hoch waren die Mehrkosten bzgl. der Anschaffung von E- bzw. Wasserstoffbussen im Vergleich zu Verbrennern? Die Mehrkosten für die 86 E-Busse belaufen sich insgesamt auf rund 26,8 Millionen Euro. Abzüglich der Fördermittel verbleiben somit 5,7 Millionen Euro an Mehrkosten für die Stadt Frankfurt am Main Zu 5: Wie wurden diese Mehrkosten ausgeglichen? Die Mehrkosten werden über den Wirtschaftsplan von traffiQ ausgeglichen. Zu 6: Wie viele E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge hat die Stadt Frankfurt selbst in den letzten fünf Jahren neu durch Anmietung oder Kauf in den städtischen Gebrauch genommen? Dezernat I Beim Sportamt wurden in den letzten fünf Jahren zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) angeschafft. Der Kauf erfolgte im Jahr 2020. II Fehlanzeige III Für das Stadtvermessungsamt befindet sich seit 29.10.2020 je ein Plug-In-Hybrid als Leasingfahrzeug in Gebrauch. Dieses wird in regelmäßigen Abständen gewechselt (zum jetzigen Zeitpunkt ein Mal) Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat ein E-Fahrzeug (VW Up) gekauft. VI Das Personal- und Organisationsamt hat in den letzten fünf Jahren ein Elektrofahrzeug in Gebrauch genommen. VII Zoologischer Garten: 2 Elektro-Plattformwagen Kulturamt: In den letzten fünf Jahren wurde ein E-Fahrzeug "eVito" (Lieferfahrzeug für das Institut für Stadtgeschichte) durch Anmietung in den städtischen Gebrauch genommen. VIII Vom Gesundheitsamt wurden in den Jahren 2018-2023 drei neue E- bzw. Hybrid-Fahrzeuge angeschafft. Im Jugend- und Sozialamt sind insgesamt fünf Elektrofahrzeuge im Einsatz. IX Das Ordnungsamt beschaffte seit 2019 insgesamt 16 Fahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieben. Unter den 16 beschafften Fahrzeugen ist ein E-Fahrzeug geleast und die anderen 15 gekauft. Die 16 beschafften Fahrzeuge gliedern sich in vier reine Elektroautos und 12 Hybridfahrzeuge. Branddirektion: Der bisherige Entwicklungsstand von elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeugen im Brandschutz und Rettungsdienst in Bezug auf Leistungsstärke, Gewicht und Sicherheit lässt eine dauerhafte Nutzung im Einsatzgeschehen derzeit noch nicht zu. Zudem wird die Krisenfestigkeit (Stichwort: Kraftstoffverfügbarkeit im Krisen- bzw. Katastrophenfall) derzeit nur durch zusätzliche Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit einem Dieselmotor (Abgasnorm nach Baustellenrichtlinie) erzielt. Neben dem technischen Entwicklungsstand sind weiterhin die Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Liegen die Anschaffungskosten eines herkömmlichen Löschfahrzeugs mit Verbrennungsmotor derzeit bei rund 660.000 €, so liegen die Kosten erster vergleichbarer vollelektrischer Entwicklungen bei annähernd 2 Mio. € pro Fahrzeug. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug aus dem Jahr 2016. X Das Grünflächenamt hat im Rahmen der jährlich geplanten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen in den letzten 5 Jahren 56 Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Betrieb genommen. Davon waren 45 PKW, 6 PKW-Kastenwagen und 5 Nutzfahrzeuge. Im PKW-Bereich hat das Amt aktuell ca. 60% seiner Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Einsatz. In den Jahren 2019 bis 2024 hat das Umweltamt, insbesondere für die Abteilung "Umweltüberwachung Abwasser, Labor", sieben Elektro-Fahrzeuge angeschafft. Davon sind sechs Fahrzeuge rein elektrisch betrieben und ein Fahrzeug mit einem Plug-in-Hybrid ausgestattet. Im Hauptamt wurde ein Elektro-Fahrzeug (Dienstwagen des Oberbürgermeisters) in den letzten 5 Jahren durch Leasing in den städtischen Gebrauch genommen. XI Neben einem Hybridfahrzeug des Dezernates wurde vom Amt 25 ein Hybridfahrzeug und ein Elektrofahrzeug und vom Kinderbüro ein E-Porter angeschafft. Seit August 2023 werden zwei Elektrofahrzeuge vom Stadtschulamt angemietet. XII Im Straßenverkehrsamt wurden in dem genannten Zeitraum zehn E-Fahrzeuge beschafft. Im Amt für Straßenbau und Erschließung wurden drei E-Fahrzeuge sowie 14 Hybrid-Fahrzeuge gekauft. Zu 7: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Dezernat I Sportamt: Die Kosten für die zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) betrugen 13.667,16 € netto bzw. 15.842,31 € brutto je Fahrzeug, also 27.334,32 € / 31.684,62 € insgesamt. In diesem Betrag berücksichtigt ist bereits die seinerzeitige Umweltprämie in Höhe von 2.000 € je Fahrzeug. II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: In der Vergangenheit ca. 4.000 € jährlich Bauaufsicht: Leasingkosten ab 2018: 275 € monatlich (inkl. Inspektionskosten). 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge zu je 9.000 € in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: 19.200 € netto für das E- Fahrzeug (VW Up) VI Für das E-Fahrzeug des Personal- und Organisationsamts wird eine monatliche Leasingrate in Höhe von 523 € bezahlt. VII Zoologischer Garten: Die Gesamtkosten belaufen sich für beide Fahrzeuge auf 79.252,90 € netto. Kulturamt: Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 557,42 € für eine Laufzeit vom 31.01.2023 bis 30.01.2027. VIII Das Gesundheitsamt meldet Kosten in Höhe von 103.082,75 €. Beim Jugend- und Sozialamt sind 149.277,38 € für den Kauf aufgewendet worden und es werden mtl. Leasingraten von 1.038 € gemeldet. IX Die Kosten für die Fahrzeuge des Ordnungsamtes belaufen sich auf insgesamt 468.418,92 € sowie einer monatlichen Leasingrate in Höhe von 745,76 €. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von rund 25.700 € aus dem Jahr 2016. X Die Kosten für die 56 Fahrzeugbeschaffungen des Grünflächenamtes beliefen sich in den 5 Jahren auf 2.485.906 €. Der Gesamtpreis der vom Umweltamt angeschafften Fahrzeuge beträgt ca. 245.000 €. Die Kosten (Leasing Rate) des Hauptamts belaufen sich auf 785,12 € netto (monatlich). XI Die Leasingkosten für das Hybridfahrzeug des Dezernates belaufen sich auf 16.850 € p.a. Als Anschaffungskosten werden vom Amt 25 57.000 € und vom Kinderbüro 27.500 € gemeldet. Das Stadtschulamt wendete in 2023 für die Anmietung der beiden Fahrzeuge 15.470 € auf. Es fallen ab 2024 773,50 € monatlich pro Fahrzeug an. XII Straßenverkehrsamt: Folgende Fahrzeuge wurden beschafft: 2022: - 1 x VW Golf (F-SV 3608E) zu 30.000 € - 1 x VW Tiguan (F-SV 3610E) zu 45.000 € - 1 x Peugeot E-Traveller Bus (F-SV 3611E) zu 50.000 € 2023: - 2 x Renault Kangoo Elektro (F-SV 3603E und F-SV 36.15E) zu je 35.000 € - 1 x Mitsubishi Eclipse Cross (F-SV 3605E) zu 30.000 € 2024: - 2 x Opel Corsa E (F-SV 3607E und F-SV 3621E) zu je 25.000 € - 2 x Opel Astra (F-SV 3616E und F-SV 3617E) zu je 35.000 € Die Preise sind Nettoangaben. Amt für Straßenbau und Erschließung: Für die 14 Hybrid-Renault Clio wurden 426.000 € brutto und für die 3 Hochdachkombi 143.000 € brutto aufgewendet. Zu 8: Wie viel Euro hiervon erhielt die Stadt Frankfurt durch Fördergelder? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Keine Fördergelder erhalten Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast und im Rahmen des Magistratsbeschlusses MB 1030 Fördergelder in Höhe von 5.000 € je Fahrzeug bezogen. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen; weitere Fördergelder konnten hierzu nicht bezogen werden. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat für den Kauf des E- Fahrzeugs (VW Up) 5.000 € brutto Fördermittel von der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main erhalten. VI Es konnten keine Fördermittel für das E-Fahrzeug akquiriert werden. VII Zoologischer Garten: keine Fördermittel erhalten. Kulturamt: keine Fördermittel erhalten. VIII Das Gesundheitsamt meldet einen Zuschuss von der Wirtschaftsförderung von 6.000 €. Das Jugend- und Sozialamt hat einen Zuschuss in Höhe von 9.356,56 € gemeldet. IX Das Ordnungsamt hat keine Fördermittel erhalten. X Das Grünflächenamt hat in Eigenregie Förderanträge für die Mehrkosten von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Höhe von 962.742,60 € gestellt. Durch die Fördergeber bewilligt wurden davon Fördergelder in Höhe von 517.356 € für die Fahrzeugbeschaffung und 50.139 € für die Installation von Ladeinfrastruktur. Das Umweltamt hat keine Fördermittel erhalten. Das Hauptamt hat keine Fördermittel erhalten. XI Das Kinderbüro hat 5.000 € an Fördermitteln angegeben. XII In einem zweiten Förderaufruf förderte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Hierzu erhielt das Straßenverkehrsamt einen Förderbetrag in Höhe von 40.000 € im Jahr 2024. Es dient zur Kenntnis, dass in diesem Förderaufruf die Stadt Frankfurt am Main nur einen Gesamt-Förderantrag stellen konnte (pro antragstellende Organisation grundsätzlich nur ein Antrag zur Förderung möglich). Amt für Straßenbau und Erschließung: Einem Förderantrag wurde nicht zugestimmt. Zu 9: Wie hoch waren die Mehrkosten für die Stadt Frankfurt bzgl. der Anmietung oder des Kaufs von E- oder Wasserstoff-Fahrzeugen im Vergleich zu Verbrennern? Dezernat I Sportamt: kann keine Angabe über eventuelle Mehrkosten im Vergleich zu Verbrennern machen. Diesbezügliche Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt, da die städtischen Richtlinien für die Fahrzeugbeschaffung die Wahl der jeweils aktuell verfügbaren emissionsärmsten Antriebstechnik vorgeben. II Fehlanzeige III Bauaufsicht: Ein VW UP des Baujahres 2018 mit Verbrenner-Motor kostete 2021 im Durchschnitt 14.500 €. Somit gab es bezüglich der E-Fahrzeuge keine Mehrkosten, sondern eine Ersparnis i.H.v. 5.500 € je Fahrzeug IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: Durch den Zuschuss der Wirtschaftsförderung war der Kauf des E-Fahrzeugs wirtschaftlicher als ein Verbrenner-Fahrzeug. VI Da kein Angebot für ein Verbrennerfahrzeug seitens des Personal- und Organisationsamtes eingeholt wurde, kann kein Vergleich gezogen werden. VII Zoologischer Garten: Da die Fahrzeuge nur auf dem Zoogelände genutzt werden, kommen aus Rücksicht auf die Tiere, das Publikum und die Umwelt keine Verbrenner in Frage. Somit liegen keine Vergleichspreise vor. Kulturamt: Der eVito ist nach einem aktuellen Preisvergleich knapp 12.000 € teurer als die "Verbrenner-Variante". VIII Das Gesundheitsamt gibt Mehrkosten von ca. 30 % im Vergleich zu Verbrennern an. IX Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Ordnungsamt nicht mehr ermittelt werden. X Die Mehrkosten für die o.g. Fahrzeugbeschaffungen beliefen sich beim Grünflächenamt auf 698.620 € im Vergleich zu entsprechenden Ersatzbeschaffungen mit Verbrennungsmotoren. Diese Mehrkosten konnten durch die unter Frage 8 aufgeführten Fördermittel zum größten Teil kompensiert werden. Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Umweltamt nicht mehr ermittelt werden. Das Umweltamt führt aus, dass bei einem Kostenvergleich auch andere Faktoren berücksichtigt werden sollten, wie z.B. die Verbrauchskosten. Jahrelang lagen die Kosten pro Kilowattstunde weit unter den Kosten für Benzin und Diesel. Zudem entstehen bei Elektrofahrzeugen wesentlich geringere Verschleißkosten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-PKW, dies kompensiert zusätzliche Anschaffungskosten bei Elektrofahrzeugen. In der Gesamtbilanz bedeutet das, dass bereits nach 5.000 km, im Hinblick auf die Kosten für Abschreibung, Leasing, Verbrauch und Reparaturen, ein Elektrofahrzeug günstiger ist. Diese Investition ist also sinnvoll - nicht nur aus ökologischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hauptamt: Es wurden nur Angebote für E-Fahrzeuge eingeholt. XI Die Mehrkosten für die E-Fahrzeuge des Stadtschulamtes werden mit je 209,45 € pro Monat gegenüber Dieselfahrzeugen angegeben. Diese wurden durch die Reduzierung des Fahrzeugpools aufgefangen. XII Aufgrund der städtischen Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung (MB Nr. 878, geändert durch MB Nr. 953) wurden weder vom Straßenverkehrsamt noch vom Amt für Straßenbau und Erschließung Vergleichsangebote eingeholt. Zu Frage 10: Welche Ausgaben für E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge im städtischen Gebrauch durch Anmietung oder Kauf plant die Stadt Frankfurt in den kommenden zwei Jahren? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Für das Leasingfahrzeug sind jährliche Ausgaben von ca. 2.500 € absehbar. Darüberhinausgehende Kosten für E-Fahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht planbar. Der Kauf von Neufahrzeugen richtet sich nach den städtischen Vorgaben (Mag.-Beschl. Nr. 953 vom 20.09.2019). Hiernach werden vor jeder Beschaffung die infrastrukturellen Voraussetzungen im Hinblick auf die Besonderheiten der zu beschaffenden (Nutz-)Fahrzeuge geprüft. Bauaufsicht: Eine weitere Anschaffung oder Leasing von E- oder Wasserstofffahrzeugen ist in den nächsten zwei Jahre nicht geplant. IV Fehlanzeige V Das Amt für Bürgerinnen, Digitales und Internationales sieht in den nächsten zwei Jahren die Anschaffung von zwei PKW-Transportern (Elektrofahrzeuge) vor. Die Kosten werden sich insgesamt auf ca. 100.000 € bis 150.000 € belaufen. Ab August/September 2024 wird das Dezernat ein E-Fahrzeug leasen (Dienstwagen der Dezernentin). Das bestellte E-Fahrzeug wird im Vergleich zum bisherigen Hybridfahrzeug 100,00 € pro Monat an Mehrkosten verursachen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik plant zur Ablösung der derzeitigen Gas-Fahrzeuge zwei E-Fahrzeuge in 2024 und zwei E-Fahrzeuge in 2025 zu kaufen. Die Kosten werden sich nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 180.000 € belaufen. VI Es ist beabsichtigt, ein neues Elektrofahrzeug zu beschaffen. Da die Beschaffung noch aussteht und bislang keine Angebote eingeholt wurden, orientiert sich die geschätzte Leasingrate an der des vorhandenen E-Fahrzeuges. VII Zoologischer Garten: Die Neuanschaffung von drei Cargo Volt Elektro Lastendreirädern ist geplant, die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 10.000 €. Kulturamt: Im Historischen Museum ist die Anschaffung eines Kastenwagens Opel Combo e-Cargo L 1 H1 "Edition" beabsichtigt. Bei Auslieferung des Wagens ist eine einmalige Zuzahlung von 12.500€ für die fünfjährige Nutzungsdauer fällig. Darüber hinaus sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Anschaffungen im Sinne der Anfrage geplant. VIII Das Gesundheitsamt plant in den kommenden zwei Jahren die Anschaffung folgender E-Fahrzeuge: Beratungsbus psychosoziale Beratung (185.000 €), ein Minibus (68.300 €) und ein PKW (46.000 €). IX Keine Angabe X Für den weiteren Ausbau der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität könnte das Grünflächenamt in den kommenden 2 Jahren weitere 19 Fahrzeuge auf E-Antrieb beschaffen, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 353.338 €. Die Umsetzung dieser Ersatzbeschaffung hängt jedoch maßgeblich von der Ladeinfrastruktur der Betriebsstätten ab. Hier stoßen bereits bei dem aktuellen Ausbau die Netzbetreiber an Kapazitätsgrenzen, die nur mit erheblichen Investitionen auf deren Seite umgesetzt werden können. Vom Umweltamt sind - außer als Ersatz bei einem Ausfall eines Fahrzeuges oder größere Veränderungen in der Aufgabenerledigung - keine weiteren Anschaffungen von Fahrzeugen vorgesehen. XI Das Dezernat XI beabsichtigt, ein neues Hybridfahrzeug zu leasen. Im Stadtschulamt werden für die kommenden zwei Jahre Gesamtkosten i.H.v. 25.285,68 € für zwei neue E-Fahrzeuge ab 05/2024 gemeldet. XII In den nächsten zwei Jahren (2025/2026) sind seitens des Straßenverkehrsamtes verbindlich vier weitere Anschaffungen von E-Fahrzeugen geplant: - 1 x Renault 5 E Tech zu 30.000 € netto. - 3 x VW ID.4 Pro zu je 35.000 € netto. Amt für Straßenbau und Erschließung: Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge ist abhängig vom Fortschritt des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.03.2024, A 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7057, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames
    B
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 488 Betreff: Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames Vorgang: OI 89/25 OBR 10 Allgemein: Die Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anwohner:innen wurden für das Rahmenkonzept in 2021 durchgeführt und in 2023 vertiefend für den "Spielplatz Rondellplatz" mit den betroffenen Kindern, den benachbarten Kitas sowie Erwachsenen erörtert. Weitere Beteiligungen werden jeweils zu den nachfolgenden Teilbereichen angeboten, im Rahmen der vertiefenden Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung, die dem Ortsbeirat am 14.01.2025 vorgelegt wurde, stellt das Arbeitsergebnis dieser intensiven Beteiligungsprozesse dar, bei denen die Wünsche der direkt betroffenen Anwohner:innen diskutiert, geprüft und in die Planung aufgenommen wurden. Der Vorentwurf zum "Spielplatz Rondellplatz" wurde dem Ortsbeirat am 22.01.2024 vorgestellt, anschließend wurde das Protokoll des Werkstattgesprächs an alle Fraktionen des Ortsbeirates versandt. Im Protokoll war das weitere Vorgehen beschrieben. Darüber hinaus wurde die Vorentwurfsplanung am 15.02.2024 auf einer Sitzung des Stadtteilbeirats "Sozialer Zusammenhalt" im Quartiersbüro Ben-Gurion-Ring 56 präsentiert. Es wurden keine Einwände des Ortsbeirates geäußert, sodass die beteiligten Fachämter mit der vertiefenden Entwurfsplanung begonnen haben. Zum Spielkonzept: Für den Rondellplatz wurde ein Spielkonzept erarbeitet, welches Bereiche für verschiedene Altersgruppen und verschiedene Arten des Spielens definiert. Dadurch kann für jede Gruppe und jede Form des Spielens ein geeigneter Raum entstehen. Durch eine sinnvolle Anordnung der Spielmöglichkeiten auf der Basis des Spielkonzepts erhöht sich der Spielwert und Nutzungskonflikte werden minimiert. Dabei ist nicht nur der Einbau von Spielgeräten wichtig, sondern auch das ausgewogene Verhältnis von offenen Räumen für freies Spiel und von Räumen, deren Nutzung durch ein Spielgerät festgelegt ist. So entsteht ein attraktiver, anregender und gern genutzter Spielraum. Dies gilt für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen. Der Entwurf sieht Räume mit festgelegten Nutzungen durch den Einbau von (Spiel-)Geräten vor: GROSSES SPIELRONDELL - Eine große Kletterkombination: Eine solche fehlt bisher im gesamten Grünzug. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal im Grünzug und trägt entscheidend zur wichtigen Belebung des Rondellplatzes bei. - Zielgruppe: Kinder ab ca. 6 Jahren - Spielmöglichkeiten: Konzentrierte Bewegung aus Klettern, Balancieren und Hangeln in verschiedenen Höhen innerhalb einer Fläche, die auch freies Spielen oder Rollenspiele ermöglicht. - Inklusive Aspekte: Befahrbarer Fallschutz für Kinder in Rollstühlen; Hangeln und Balancieren, mindestens in den Randbereichen, ggf. mit Unterstützung durch Begleitpersonen oder mitspielenden Kindern. SANDRONDELL - Zielgruppe: Kinder aller Altersstufen - Schwerpunkt: Bewegungsintensive Spielmöglichkeiten in Gruppen und als Gruppenspiel: drehen (Karussell mit imposanter Orcafigur), hüpfen (Hüpfplatten), balancieren und wippen (Wackelbalken) - Spezielles Angebot für Kleinkinder: Ein Sandspielbereich mit Holzpodest, welches auch von Rollstuhl fahrenden Kindern wie ein Tisch unterfahren werden kann. Weitere Attraktionen: eine Malwand auf der alle Kinder alleine oder gemeinsam kreativ sein können. Zur Anregung der Phantasie können in einem Projekt mit Kindern gemeinsam Bodenprints auf der Asphaltfläche aufgedruckt werden, wie zum Beispiel Darstellungen von Tieren. - Als Sonnenschutz ist ein großer Schirm im Sandspielbereich geplant. FITNESSRONDELL - Zielgruppe: alle, insbesondere die Begleiter:innen der Kinder, geeignet auch für Senioren:innen - Individuelle Bewegung an Einzelgeräten mit Schwerpunkt auf Kondition und Beweglichkeit - Drei Geräte für vier Nutzer:innen. Von hier aus kann der Spielplatz gut beobachtet werden und es ist auch genug Platz, um Kinderwägen abzustellen. Darüber hinaus sind Räume ohne bzw. nur mit wenigen vorgegebenen Nutzungsangeboten vorgesehen: ASPHALTFLÄCHE ZWISCHEN FITNESS- UND SANDSPIELRONDELL - Die ebene Oberfläche ist geeignet für alle Fortbewegungsarten mit Rollen (Rollschuhe, Rollatoren, Fahrräder, Rollstühle). Auf der Fläche können bunte Straßenbilder gemalt werden, Hüpfkästchen und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. SPIELWIESE - Zielgruppe: Erwachsene, Kinder aller Altersstufen, Kinder der Kindertagesstätten aus der Nachbarschaft. - Spielmöglichkeiten: Freie Bewegung, freie Rollenspiele, Ballspiele aller Art, Gymnastikgruppen, Feste feiern und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. Zu den Änderungswünschen des Ortsbeirats. Der Magistrat hat die jetzt in der OI 89 vorgelegten Änderungswünsche des Ortsbeirats geprüft. Pkt. 1. Errichtung eines zweiten Tores für den Bolzbereich: Die im Plan als "Spielwiese" deklarierte Fläche ist nicht alleine zum Ballspielen gedacht, sondern zum freien Spiel und für freie Aktivitäten mit der Möglichkeit, auch mal ein kleines Fest dort zu feiern oder mit ganz anderen Spielobjekten Spiele zu erfinden oder Theater zu spielen usw. Hier sollen die Kinder freien Gestaltungsspielraum haben und nutzen können. Dies war ein Ergebnis aus der Kinderbeteiligung, in der auch die Wünsche von Mädchen berücksichtigt werden sollten, die vielleicht auch mal Fußballspielen, aber noch ganz andere Spielaktivitäten angesprochen haben. Mit zwei Toren würde die Fläche eine spezifische Nutzungsdefinition als Bolzplatz erhalten und damit eine Einschränkung. Der Aufforderungscharakter, andere Möglichkeiten des freien Spiels zu suchen und zu erfinden, entfällt damit. Die Kinder werden nicht mehr dazu eingeladen, kreativ zu sein, sondern es wird signalisiert, dass hier nur Fußball gespielt werden soll, womit Konflikte wahrscheinlich und vor allem Mädchen aus diesem Areal verdrängt würden. Abgesehen davon ist innerhalb des Grünzugs, in dem o.g. angrenzenden Teilbereich, also ca. 200 m weiter nördlich auf der sog. Großen Wiese ein Bolzplatz für kleinere Kinder geplant. Ein Bolzplatz für Jugendliche ist ganz im Süden des Grünzugs schon vorhanden, d.h. der Wunsch und das Bedürfnis, Fußball zu spielen und zu kicken, wird innerhalb des Grünzugs explizit berücksichtigt und in den Planungen einbezogen. Der Wunsch nach einem einzelnen sog. Minitor entstand hier auf dem "Spielplatz Rondellplatz", weil die Kinder bei der Beteiligung explizit danach gefragt haben und einfach nur auf ein richtiges Tor zielen wollen, anstatt immer ein mitgebrachtes selbst aufbauen zu müssen. Daher entspricht die bisherige Planung dem Ergebnis der Kinderbeteiligung und soll so umgesetzt werden. Pkt. 2. Ermöglichung von mehr inklusiven Angeboten: Inklusion bedeutet nicht ausschließlich die Berücksichtigung von Kindern im Rollstuhl. Es können ganz unterschiedliche Einschränkungen vorliegen. In der einschlägigen DIN werden bei der Anlage von Spielplätzen Grundbedingungen bewertet, wie ein barrierefreier Zugang, die Vernetzung von Spielbereichen, die Erreichbarkeit, Sinnes- und Bewegungserfahrungen sowie die Berücksichtigung von sozialen Aspekten. Wobei jeweils sowohl das Wege- und Leitsystem, als auch das Prinzip der Sinneswahrnehmungen wichtige Kriterien sind. Ebenso, ob das Kind bei der Nutzung Hilfe benötigt oder selbständig den Spielraum nutzen kann. Oder ob auch Gruppenspiele angeregt werden und welche Bewegungserfahrungen gemacht werden können. Dies ist im vorgestellten Entwurf berücksichtigt, sodass Inklusion für alle Kinder möglich und erfahrbar ist. Das Kletterwaldgerüst ist nach dem Verständnis der DIN als inklusiv einzustufen, da hier Kinder mit ganz unterschiedlichen Einschränkungen zusammen spielen können. Auch Kinder im Rollstuhl können über die Rampe zum Spielgerät gelangen und an dem Spiel teilhaben, da der Fallschutzbelag von Rollstühlen überfahrbar ist. Um dem Wunsch des Ortsbeirates aufzugreifen, wird im geplanten Sandspielrondell das bisher vorgesehene Karussell mit der großen Orcafigur gegen ein Karussell ausgetauscht, welches explizit auch für Rollstuhl fahrende Kinder genutzt werden kann. Um die Sinne anzuregen und erfahrbar zu machen, werden auf dem Spielplatz sog. Hörtrichter integriert (zwei Trichter, die im größeren Abstand zueinander aufgestellt sind). Hier können alle Kinder mit oder ohne Einschränkung über eine größere Distanz entweder hineinrufen oder hineinhorchen. Pkt. 3. Errichtung von Sonnenschutzsegeln: Zusätzlich zu dem geplanten großen Sonnenschirm, der im Sandspielbereich für Kleinkinder fest verankert ist, wird ein zweiter Sonnenschirm mobil aufgestellt, der je nach Erfordernis z. Bsp. auf der Asphaltfläche platziert werden kann. Der Schirmfuß ist schwer und stabil und bietet zudem eine Sitzmöglichkeit. Sonnenschirme werden mittlerweile standardmäßig an den öffentlichen Kleinkinderspielplätzen eingebaut sofern kein anderer Sonnenschutz vorhanden ist. Diese haben sich im Vergleich zu Sonnensegeln als sehr stabil, vandalismussicher und wartungsarm erwiesen. Pkt. 4. Ermöglichung der Toilettennutzung auch an Wochenenden und Feiertagen: Im Grünzug Ben-Gurion-Ring ist am provisorischen See-Café eine Komposttoilette eingerichtet worden, die aber leider nicht sicher ist vor Vandalismus. Während der Öffnungszeiten kann die Toilette im Quartiersbüro benutzt werden. Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass auf dem Spielplatz hauptsächlich Kinder aus dem Ben-Gurion-Ring spielen, sodass die Wohnungen nicht weit entfernt sind und zum Toilettengang aufgesucht werden können. Außerdem wird am See ein dauerhaftes Café mit Bürgertreff geplant, deren Toilette später auch öffentlich nutzbar sein wird. Auf dem "Spielplatz Rondellplatz" kann keine eigene Toilettenanlage installiert werden, weil der Platz dazu nicht ausreicht und kein Wasser- und Kanalanschluss herstellbar sind. Pkt. 5. Eine Erweiterung der Sport-Geräte für Erwachsene bzw. Senioren: Die geplanten Fitnessgeräte stellen ein niederschwelliges und zusätzliches Angebot für Jugendliche, Erwachsene und Senior: innen auf dem Spielplatz dar und sind nicht das Hauptziel des Spielplatzes. Sie sind so ausgesucht, dass sie auch mal von Kindern benutzt werden können. Es wurden drei Geräte ausgesucht, wovon der Beintrainer gleichzeitig von zwei Personen genutzt werden kann, sodass vier Personen gleichzeitig an den Geräten üben können. Ein weiteres Gerät aufzustellen, würde den Raum um die Geräte herum stark einschränken, der extra so bemessen ist, dass zwischen den gleichzeitig trainierenden Personen genügend Abstand und Privatsphäre ist, anders als in üblichen Fitness-Studios. Zusätzliche Angebote sind aus Platzgründen nicht sinnvoll, da die Asphaltfläche als freier Bewegungsraum konzipiert ist und den Kindern nicht entzogen werden sollte. Es wird geprüft, ob an anderer Stelle im Grünzug weitere Fitnessgeräte aufgestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 11.02.2025, OI 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7115, 44. Sitzung des OBR 10 vom 13.01.2026 Aktenzeichen: 67-2

  • 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung
    M
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 215 Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (E 47) 1. Die 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Das Gesetz beinhaltet in § 9 eine Ermächtigung, alle Kosten, die der Stadt Frankfurt am Main aus der Durchführung des HRDG entstehen und nicht nach § 8 HRDG erstattet werden, über Benutzungsgebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zu refinanzieren. In Frankfurt am Main sind dies bei der Branddirektion anfallende Kosten in den Bereichen "Trägerin des Rettungsdienstes" und "Zentrale Leitstelle". Ausgenommen von der Kostenerstattung sind 20 Prozent der Personalkosten der Besetzung der Zentralen Leitstelle als Eigenanteil entsprechend § 9 Satz 2 HRDG. Die nach der 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung derzeit gültigen Gebühren betragen 43,00 Euro (Notfallrettung) bzw. 8,00 Euro (Krankentransport). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 KAG kann für die Ermittlung der Kosten ein mehrjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden, der fünf Jahre nicht überschreiten soll. Die Kalkulation der 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung war daher auf ihre Aktualität zu überprüfen. Die Gebühr für jeden abrechenbaren Einsatzauftrag der Notfallrettung wird künftig 76,00 Euro, die Gebühr im Bereich des Krankentransports 19,00 Euro betragen. Die Höhe der Gebühr ist im Bereich der Notfallrettung unmittelbar mit der Entwicklung der Fallzahlen verknüpft. Diese steigen seit Jahren stetig an. Für die Gebühr im Bereich des Krankentransports ist maßgeblich, welcher Zeitaufwand in der Zentralen Leitstelle für die Abarbeitung aller Krankentransporteinsätze entsteht. Dem Bereich des Krankentransportes sind nur die Kosten zuzurechnen, die unmittelbar und nachvollziehbar auf diesen entfallen. Kosten der Personalvorhaltung, denen keine direkte Einsatzvermittlung zugerechnet werden kann, entfallen damit auf den Bereich der Notfallrettung. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte (KST) in Hessen wurden, nach einer während der Corona-Pandemie gestarteten Pilotphase (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021, § 1014, M 166), zwischenzeitlich in den Regelbetrieb überführt und der Branddirektion durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege bis zum 30.06.2029 übertragen. Das Land Hessen stützt seine diesbezüglich ergangene Weisung auf § 6 Absatz 3 HRDG und § 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum HRDG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 5 Nummer 2 HRDG. Die für den Betrieb der KST anfallenden laufenden Kosten sind als Kosten der Zentralen Leitstelle über die Rettungsdienstgebühren zu refinanzieren. Aus dem fachlichen Gepräge der ärztlich begleiteten Sekundärtransporte ergibt sich deren Zugehörigkeit zur Notfallrettung im Sinne des § 3 Absatz 2 HRDG. Die laufenden Kosten der KST wurden daher bei der Kalkulation der für die Vermittlung von Einsätzen der Notfallrettung zu erhebenden Gebühr (§ 3 Absatz 1 des Satzungsentwurfs) berücksichtigt. Zur Klarstellung wurden zudem die Regelungen des § 1 Absatz 3 (Entstehung der Gebührenpflicht) sowie § 2 Satz 1 (Gebührenschuldner) des Satzungsentwurfes redaktionell angepasst, sodass die Einsatzaufträge für ärztlich begleitete Sekundärtransporte explizit Erwähnung finden. In den kommenden Jahren, beginnend voraussichtlich mit dem Jahr 2026, ist im Bereich der Zentralen Leitstelle und des Rettungsdienstträgers mit signifikanten Weiterentwicklungen zu rechnen, die den gestiegenen Anforderungen im Bereich des Rettungsdienstes Rechnung tragen und aufgrund der hierfür entstehenden Kosten Einfluss auf die Entwicklung der Rettungsdienstgebühr haben können. Dies ist zum einen der notwendige Personalaufwuchs in der Zentralen Leitstelle zur Sicherstellung des dortigen Dienstbetriebes sowie etwa die beabsichtigte Erprobung eines Telenotarztsystems zur notwendigen Entlastung der Kapazitäten der notärztlichen Versorgung. Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabenrechts ist für den Fall erheblicher Veränderungen auf der Kostenseite die erneute Überprüfung und ggf. Anpassung der Rettungsdienstgebühren zu gegebener Zeit vorgesehen. B. Alternativen Keine. Die Anpassungen der Gebühren im Bereich Notfallrettung, ärztlich begleiteter Sekundärtransport und Krankentransport sind angemessen und sachgerecht, um dem Kostendeckungsprinzip im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 KAG Rechnung zu tragen. C. Lösung Beschluss und Inkraftsetzung der 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Finanzielle Auswirkungen Durch die Satzungsänderung kommt es zu einer prozentualen Gebührensteigerung von 76,74 % bei der Gebühr für Einsatzaufträge der Notfallrettung (einschließlich ärztlich begleiteter Sekundärtransporte) und 137,50 % bei der Gebühr für Einsatzaufträge des Krankentransportes. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlenentwicklung werden für den Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2029 nachstehend aufgeführte Erträge erwartet. in T € 2026 2027 2028 2029 Notfallrettung (einschließlich ärztlich begleiteter Sekundärtransporte) 8.679 8.960 9.242 9.538 Vermittlung Krankentransport 234 236 238 239 Dem aktuellen Trend zufolge ist mit einem Anstieg der Einsatzzahlen in den Folgejahren zu rechnen. Den gesteigerten Gebühreneinnahmen stehen entsprechende Kostensteigerungen gegenüber, sodass dem kommunalabgabenrechtlichen Kostendeckungsprinzip entsprochen wird. Bei den Einsätzen, die durch die Berufsfeuerwehr ausgeführt werden, stehen den Erträgen in gleicher Höhe Aufwendungen gegenüber, sodass diese saldenneutral geplant werden. In den Jahren 2026 bis 2029 wird hier wie folgt geplant: in T € 2026 2027 2028 2029 Erträge Rettungsdienstgebühr 2.428 2.481 2.542 2.603 Aufwendungen Rettungsdienstgebühr 2.428 2.481 2.542 2.603 Anlage _Aenderungssatzung (ca. 10 KB) Anlage _Lesefassung (ca. 12 KB) Anlage _Synopse (ca. 16 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2011, M 234 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 204 Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 244 Etatantrag vom 06.06.2024, E 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7178, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 37-2

  • Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    15.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Betreff: Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der klimagerechten Neugestaltung des Europagartens in zwei Bauabschnitten geplant ist, für die jeweils der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Bauabschnitte sind wie folgt vorgesehen: a) 1. BA Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen zur Tiefenlockerung, Revitalisierung Boden einschließlich Baumfällungen. b) 2. BA - Promenaden: Maßnahmen wie BA 1. - Innerer Parkbereich: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. - Promenaden: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. II. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage wird zugestimmt. III. Als vorbereitende Maßnahme wird dem Konzept zur Revitalisierung des Bodens und den dafür erforderlichen Baumfällungen als erstem Bauabschnitt "Innere Parkmitte" zugestimmt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts von den 73 Bestandsbäumen voraussichtlich 66 geschädigte Bäume gerodet werden müssen. a) Davon fallen 3 Bäume unter die Regelung der Baumschutzsatzung. Es handelt sich ausnahmslos um Bäume, die aufgrund der schwierigen Standortverhältnisse massive Kronen- und Stammschäden aufweisen und stark in ihrer Vitalität eingeschränkt sind, so dass eine artgerechte Entwicklung mit entsprechender Ökosystemleistung nicht zu erwarten ist. b) Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der klimagerechten Grunderneuerung des Europagartens. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme im Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, unter der Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" abgewickelt wird. b) für die Gesamtmaßnahme (1. und 2. BA) voraussichtlich Kosten in Höhe von 9.300 T€ anfallen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den 1. Bauabschnitt sind darin mit 704 T€ berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten für den 2. Bauabschnitt (8.596 T€) werden zu gegebener Zeit in einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt und sollen nach derzeitigem Planungsstand aus den Klimatöpfen der Produktgruppe 22.04 gedeckt werden. c) die erforderlichen Mittel in Höhe von 704 T€ für den 1. BA in der Produktgruppe 22.04 "Klimaschutz und Klimaanpassung", Projektdefinitionen 5.010848 "Klimawandelanpassung Infrastruktur zur Verfügung stehen. d) die für die Umsetzung des 1. BA erforderlichen Mittel per Sollveränderung in die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" transferiert werden und die Maßnahme dort dargestellt bzw. gebucht wird. VI. Die erforderlichen Mittel für die Maßnahmen des 1. BA in Höhe von 704 T€ werden bewilligt und freigegeben. VII. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorbereitenden Maßnahmen zur Revitalisierung des Bodens jährliche Folgekosten in Höhe von insgesamt rd. 55 T€ entstehen. VIII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die klimagerechte Neugestaltung des Europagartens auf einem breitgefächerten Beteiligungsprozess verschiedener Akteur:innen basiert. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet dessen Zustimmung. Begründung: A. Zielsetzung Bei der geplanten Maßnahme im Stadtteil Gallus handelt es sich um den grundhaften Umbau der öffentlichen Grünanlage Europagarten mit den umlaufenden baumbestandenen Promenaden und der zentralen Rasenfläche. Insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzesommer in Frankfurt am Main haben deutlich gezeigt, dass die derzeitige Gestaltung des Europagartens den Herausforderungen des Klimawandels nicht standhält. Im Norden des Stadtteils Gallus entstand auf dem Gelände des früheren Hauptgüterbahnhofs das Europaviertel. Im westlichen Europaviertel verläuft die Europa-Allee für den Autoverkehr und die neue Stadtbahnlinie U5 ungefähr 400 Meter unterirdisch in einem Tunnel. Oberhalb des Tunnelbauwerks wurde der ca. 5,5 ha große Europagarten auf Grundlage eines europaweiten Planungswettbewerbs ab 2010 in zwei Bauabschnitten im Rahmen eines Erschließungsvertrags gebaut und danach an die Stadt Frankfurt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens übergeben. Nach Übernahme der baumbestandenen Promenaden des 1. Bauabschnitts im Jahr 2014 wurden bei den im Jahr 2010/11 gepflanzten Bäumen in den darauffolgenden Jahren vermehrt Vitalitätseinschränkungen und massive Kronen- und Stammschäden festgestellt. Dieselben Schäden sind auch bei den im Jahr 2016/17 gepflanzten Bäumen des 2. Bauabschnitts zu beobachten. In der Zwischenzeit weist fast jeder der 353 Bestandsbäume Schädigungen auf, 47 Bäume mussten aus Verkehrssicherungsgründen bereits entnommen werden. Die große, zentrale Rasenfläche trocknet nach Niederschlägen nur langsam ab, die verschlammte Oberfläche schränkt die Nutzung stark ein. Im Gegensatz dazu vertrocknen die Rasengräser schon nach einer kurzen Trockenphase. Die vom Magistrat in Auftrag gegebenen Boden- und Baumgutachten belegen den extrem hohen Verdichtungsgrad des Bodens und den damit einhergehenden Verlust der Bodenfunktionen. Ziel der Planung ist die umfassende Entwicklung des Europagarten zu einer klimaresilienten Grünanlage, die mit einer vitalen Stadtnatur widerstandsfähig gegenüber den Veränderungen und Belastungen des Klimawandels ist. Gleichzeitig wird durch die vorgesehene, nachhaltige Planung die Attraktivität des Europagartens erhöht, der Park bietet Erholungsmöglichkeiten und die Gefahren durch Hitze werden reduziert. Die erste Maßnahme zum Umbau folgt im Wesentlichen den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der unabhängigen Sachverständigen. Als erster Schritt ist die grundlegende Herstellung der Bodenfunktionen in der zentralen Rasenfläche im Europagarten zur Revitalisierung des degradierten, hochverdichteten Bodens geplant. Das bildet die notwendige Grundlage für alle zukünftigen, nachhaltigen Vegetationsflächen im Europagarten. B. Alternativen Das Beibehalten der aktuellen Bodenstrukturen lässt keine nachhaltigen und wirksamen Grünstrukturen zu. Die Rasenfläche wird weiterhin keine Bedingungen für eine vitale Entwicklung vorhalten. Bäume werden weiterhin im Wuchs stagnieren und keine schattenspendenden Kronen ausbilden. Eine weiterführende Planung mit der bestehenden Ausgangslage ist nicht zielführend. Eine alternative Bodenbearbeitung mit nur oberflächiger Lockerung führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Bodenstruktur. Die Empfehlungen der beauftragten Bodensachverständigen würden nur ungenügend umgesetzt werden. C. Lösung Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage Europagarten 2.0 Auf Basis des ursprünglichen Planungsentwurfs wird der Europagarten in den nächsten Schritten zu einer klimaresilienten Grünanlage mit höherer Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung weiterentwickelt. Die bestehende Grundstruktur der Anlage - insbesondere die umlaufenden, baumbestandenen Promenaden sowie die markante Geländemodellierung im zentralen Bereich - bleibt revitalisiert erhalten. Zwei der drei Wasserbecken werden nicht mehr als Zierbecken genutzt, sondern in ihrer bestehenden Form erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt. Entsiegelung Promenaden Die versiegelten Flächen der umlaufenden, baumbestandenen Promenaden werden deutlich reduziert. Die Wegeflächen in den Promenaden sollen von derzeit etwa 14.000 m² auf rund 7.600 m² reduziert werden. Dadurch wird ein Entsiegelungsanteil der wassergebundenen Wegedecke von etwa 49 % erreicht. An die niedrigen Promenadenmauern schließt künftig eine sechs Meter breite Promenade mit einer wassergebundenen Wegedecke an. Die restlichen verbleibenden Flächen der Promenaden werden bis auf die Zuwegungen entsiegelt und in Rasenflächen mit neuen Baumstandorten umgewandelt. Vegetation Neue Baumpflanzungen finden im Europagarten 2.0 ausschließlich in Vegetationsflächen, nicht in Belagsflächen, statt. Die dichten Baumpflanzungen mit klimaresilienten Baumarten in den Promenaden setzen sich in der grünen Mitte der Anlage fort. Vor allem in der zentralen Wiesenfläche werden zusätzliche Standorte für Baumpflanzungen geschaffen. Die Gräser in den Parterres werden durch trockenheitsresistente Stauden ausgetauscht. Durch die Umgestaltung der zentralen Grünfläche in artenreiche Blühwiesen und die Anpflanzung klimaangepasster Stauden wird die biologische Vielfalt nachhaltig gestärkt. Umnutzung Wasserbecken Das nördliche Wasserbecken wird umgewandelt und mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt, während das östliche Becken zu einer Holzdeckfläche mit integrierten Verschattungselementen umgestaltet wird. Im kleinsten Becken sollen Wasserfontänen als Spielangebot und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an sommerlichen Hitzetagen beitragen. Treffpunkte/Sitzmöglichkeiten In den Promenaden und auf der zentralen Wiese schaffen schattige Pergolen und zahlreiche Sitzbänke einladende Treffpunkte für Parkbesucher:innen. Zusätzlich sind weitere Beschattungselemente geplant, um die Grünanlage attraktiver zu gestalten. Diese Maßnahmen verbessern die Aufenthaltsqualität und verringern auch hitzebedingte Gesundheitsrisiken - besonders für vulnerable Personengruppen. Durch gezielte Erweiterungen des Freizeitangebots wird die Nutzung des Parks vielfältiger. Klimatische Bedeutung Vitale Bäume mildern durch Schattenwurf und Verdunstungskälte extreme Temperaturen und verbessern so das lokale Mikroklima. Die neu angelegten Baum- und Staudenpflanzungen in den Promenaden und auf der zentralen Wiese steigern die Verdunstungsrate und senken dadurch die Oberflächen- und Umgebungstemperaturen. Die Frischluftschneise in Richtung Innenstadt bleibt durch eine offene, baumfreie Mitte erhalten. Zusammen mit Schatten spendenden Bäumen und kühlenden Wasserfontänen helfen diese Maßnahmen, Hitzeinseln zu vermeiden und kühlende Zonen zu schaffen. Trinkbrunnen Im Bereich der umgestalteten Wasserbecken und den Blütenparterres ist ein neuer Trinkbrunnen geplant. Gastronomie/Toiletten Es dient zur Kenntnis, dass sich der Gastronomiebetrieb auf einem eigenen Flurstück innerhalb der öffentlichen Grünanlage befindet und an einen neuen Eigentümer veräußert wurde. Die geplante Grunderneuerung des Europagartens und der geplante Standort der Seilbahn werden nach Verhandlung mit dem Magistrat von den neuen Grundstückseigentümern uneingeschränkt geduldet. Ebenso die Nutzung der Toilettenanlage durch die Öffentlichkeit. 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte, Vorbereitende Maßnahmen Tiefenlockerung des Bodens Das Revitalisierungskonzept sieht für die tiefreichende, sehr starke Bodenverdichtung im Europagarten den Einsatz eines Tiefenlockerers und einer nachfolgenden biologischen Stabilisierung des Bodengefüges mit einer Zwischenbegrünung vor. Bei der geplanten Ausführungsweise der Bodenrevitalisierung muss für die Herstellung der Bodenfunktionen kein Boden abtransportiert werden. Im Gegensatz zu konventionellen Sanierungsmaßnahmen, die für stark geschädigte Böden einen Bodenaushub und Abfuhr zur Deponie vorsehen, bedeutet dieses Verfahren einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden und damit einhergehend eine erhebliche Kostenersparnis bei der Umgestaltung der Grünanlage. Die Revitalisierung des Bodens wird in zwei Bauabschnitten erfolgen: 1. Innere Parkmitte, 2. Promenadenbereich. Baumfällungen Für die umfassende Bodenrevitalisierung sind zur Vorbereitung neuer, nachhaltiger Baumstandorte und Wiesenflächen fast alle der 73 vorgeschädigten Bestandsbäume im zentralen Rasenbereich zu entnehmen. 7 Bestandsbäume in Randlage sind erhaltungswürdig und können voraussichtlich am Standort verbleiben oder werden in andere Grünanlagen versetzt. Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage in mindestens gleicher Anzahl von Baumarten der Frankfurter Baumliste. Ansaat Zwischenbegrünung Zur Vorbereitung der nachfolgenden Maßnahmen wird auf dem gelockerten Boden eine Zwischenbegrünung angesät, die keine intensive Nutzung erlaubt und nach einem Zeitraum von etwa einem Jahr in den Boden eingefräst wird. Die so eingebrachte organische Biomasse trägt signifikant zur Erhöhung des Humusgehalts bei und fördert nachhaltig die Aktivität bodennaher Organismen. Langfristig wird das Pflanzenwachstum durch die gesteigerte Nährstoffverfügbarkeit und die verbesserte Wasserspeicherkapazität des Bodens unterstützt. Erst nach der einjährigen Vegetationsbodenverbesserung werden die Landschaftsbauarbeiten und Baumpflanzungen des 1. BA durchgeführt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung: Es dient zur Kenntnis, dass die Planung zur Grunderneuerung des Europagartens auf einem mehrstufigen Beteiligungsprozess basiert. Neben einer Planungswerkstatt mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie einer Befragung von Migrantinnen wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die ausgewerteten Anregungen sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet Zustimmung. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" 1. Investitionsbedarf: Europagarten 2.0 ca. 9.300 T € 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte 704.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum 1. BA mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2025 65.000,00 € 65.000,00 € 2026 639.000,00 € 400.000,00 € 2027 0,00 € 239.000,00 € Gesamtsumme 704.000,00 € 704.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % von 704.000,00 T€ / 2 = 7.920,00 € 2. Abschreibung 704.000,00 € / 15 Jahre = 46.933,33 € Summe Kapitalkosten 54.853,33 € Zur Rundung: 55 T € 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2,6 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 3,3 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 222 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2026, NR 1496 Antrag vom 28.01.2026, NR 1511 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.01.2026, A 388 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1496 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 216 und NR 1496 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1496 = Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 216 = Enthaltung, NR 1496 = Annahme) Gartenpartei (M 216 = Ablehnung, NR 1496 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1511 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 216 und NR 1511 = Enthaltung, NR 1496 = Annahme) Gartenpartei (M 216 = Ablehnung, NR 1496 und NR 1511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 216 = Annahme, NR 1496 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7138, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße
    OFOB 10
    15.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1188/10 Betreff: Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, 1. die Fahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen 2. der Polizei 3. des Zivilschutzes durch die Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und der Gießener Straße so zu lenken, dass diese, falls die Fahrt durch diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, diese über die Gießener Straße in den nördlichen Bereich des Ortsbezirkes fahren zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt der Homburger Landstraße muß dringend verkehrsberuhigt werden. Einzelne Lenkungsmaßnahmen wären sehr hilfreich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2026, OF 1207/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1188/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1188/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1207/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und Herr Can gegen 2 SPD, FDP, AfD und Herr Rudloff (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten
    OFOB 10
    15.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1191/10 Betreff: Die Verkehrsinsel an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, Die große Verkehrsinsel zwischen Gießener Straße und Homburger Landstraße an der Endhaltestelle der U5 ökologisch wertvoll und attraktiv zu gestalten. 1. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes 2. Unter Berücksichtigung der veränderten Straßenführung im Rahmen der Verlängerung der U 5 (Belegfotos 1-3) Begründung: Diese Grünfläche ist das nördliche Eingangstor in den Stadtteil Preungesheim. Es besteht der dringende Bedarf einer ansprechenden Gestaltung, da dieser Teil von Preungesheim durch das Umfeld der Endhaltestelle und den vorhandenen Park &Ride kontinuierlich verunreinigt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7921 2026 Die Vorlage OF 1191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatz
    OFOB 10
    15.12.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1192/10 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Vorgang: OM 7536/25 OBR 10; ST 2035/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen Nach nun erfolgreicher Prüfung den Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz mit dem Namen -Blühwiesenweg- zu benennen. Begründung: Die Bürger in diesem Quartier haben diesen Wunsch geäußert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7536 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 16 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion im Tenor entsprechend der Stellungnahme ST 2035 die Beschreibung des zu benennenden Weges "Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße in Richtung Marianne-Beuchert-Platz" durch "Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße und Walter-Hesselbach-Straße". Beschluss: Initiative OI 133 2026 Die Vorlage OF 1192/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

  • Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern
    OFOB 5
    15.12.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1636/5 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Abenteuerspielplatz Wildgarten (Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V.) bei seiner Arbeit derart zu unterstützen, dass dieser erhalten bleiben kann. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Kisselsiedlung. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet sind. Derzeit fehlen dem Wildgarten Mittel in Höhe von ca. 40.000 €. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8055 2026 Die Vorlage OF 1636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen
    OFOB 5
    15.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1640/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Gerbermühlstraße in Fahrtrichtung Offenbach im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Osthafenbrücke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden kann und diese geeignet ist die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Ampelphasen für FußgängerInnen an den Querungen Gerbermühlenstraße/Osthafenbrücke, Speckgasse und Wehrstraße verlängert werden. Begründung: Im genannten Bereich der Gerbermühlstraße befindet sich die Sportanlage Mainwasen. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, welche von und zur Sportanlage kommen, könnte ein Tempolimit von 50 km/h in dem genannten Bereich angeordnet werden. Gleichzeitig ist dem Ortsbeirat 5 bewusst, dass es sich bei der Gerbermühlstraße um eine Umgehungsstraße für Oberrad handelt. Um zu verhindern, dass sich Verkehrsströme nach Oberrad verlagern, sind Geschwindigkeitsreduzierungen daher behutsam vorzunehmen. Die Querungen der Gerbermühlstraße sind wichtige Verbindungen zum Ostteil von Frankfurt und zum Mainuferweg, die von vielen FußgängerInnen regelmäßig benutzt werden. Die Ampelphasen sind zum sicheren Überqueren der Fahrbahnen zu kurz. Eine Verlängerung der Ampelphasen würde die Überquerung der Gerbermühlenstraße sicherer machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8059 2026 Die Vorlage OF 1640/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF und AfD (= Ablehnung)

  • Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm
    OFOB 5
    15.12.2025 · SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2025, OF 1641/5 Betreff: Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm Der Ortsbeirat 5 fordert der Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Sitzbänke der Bushaltestelle Goetheturm um ca. 40cm zurückversetzt werden, damit der dortige Gehweg auch passierbar ist, wenn Fahrgäste auf den Bänken sitzen. Begründung: Die Sitzbänke an der Bushaltestelle Goetheturm sind derzeit auf dem Gehweg installiert. Der Gehweg ist an dieser stelle ca. 1,20m breit, so dass auf Höhe der Sitzbänke noch ca. eine Restbreite von 80cm vorhanden ist. Im Falle der Nutzung der Sitzbänke verkleinert sich die nutzbare Breite weiter auf unter 60cm. Dies führt dazu, dass der Gehweg für Rollstuhlfahrende oder Kinderwagen oft nicht passierbar ist. Um die Situation zu verbessern ist es daher dringend erforderlich die Sitzbänke nach hinten, um ca. 40cm an den Rand des Gehweges auf die dortige Grünfläche, zu versetzen. Dies sollte vor dem Hintergrund, dass der an der Bushaltestelle installierte Abfallbehälter sich ebenfalls bereits auf der Grünfläche befindet, auch in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und der VGF möglich sein. Fotos: privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8060 2026 Die Vorlage OF 1641/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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