Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern,
- die Fahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen
- der Polizei
- des Zivilschutzes
durch die Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und der Gießener Straße so zu lenken, dass diese, falls die Fahrt durch diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, diese über die Gießener Straße in den nördlichen Bereich des Ortsbezirkes fahren zu lassen.
Begründung
Dieser Abschnitt der Homburger Landstraße muß dringend verkehrsberuhigt werden. Einzelne Lenkungsmaßnahmen wären sehr hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Dezember 2025 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und Herr Can gegen 2 SPD, FDP, AfD und Herr Rudloff (= Annahme); Linke (= Enthaltung)