Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährlich öffnen
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1346/2 Betreff: Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährlich öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: die öffentlichen Toiletten für Parknutzer ganzjährlich zu öffnen Begründung: Parknutzer beklagen, daß die Nutzbarkeit nur in der kalten Jahreszeit eingeschränkt ist. Der Park wird ganzjährlich genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8034 2026 Die Vorlage OF 1346/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen
    OFOB 1
    03.01.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1347/2 Betreff: Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann der Spielplatz der Grundsanierung unterzogen, und das Klettergerüst mit Rutsche ersetzt wird? Wie kann der Vorgang beschleunigt werden, so dass die Kinder den Spielplatz im Frühjahr wieder uneingeschränkt und überhaupt nutzen können? Es wird gebeten, die Sache als eilbedürftig zu behandeln. Begründung: Nach rund 20 Jahren wurde das Spielgerät abgebaut, weil es von Holzzersetzenden Pilzen befallen war. Ein zeitlicher Plan für die Grundsanierung und wieder Errichtung liegt noch nicht vor. Der Spielplatz im neuen Rebstockpark ist für die anwohnenden Kinder von zentraler Bedeutung. Er bietet ihnen einen sicheren Raum für Bewegung, Spiel und soziale Kontakte. Durch das Spielen an der frischen Luft werden Motorik, Kreativität und Teamfähigkeit gefördert. Gerade in städtischen Gebieten, wo viele Familien keinen eigenen Garten haben, ist der öffentliche Spielplatz oft die einzige Möglichkeit für Kinder, sich frei zu entfalten. Ein zeitnaher Ersatz ist daher wichtig, damit Kinder den Spielplatz uneingeschränkt und sicher nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 49 Die Vorlage OF 1347/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8020 2026 Die Vorlage OF 1347/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1350/2 Betreff: Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Fleischergasse nach Einmündung von der Rödelheimer Straße kommend gegenüber des Kiosks -in der absoluten Halteverbotszone unmittelbar vor den bestehenden Pollern- für einen Stellplatz das momentane Halteverbot um den Zusatz "Lieferverkehr frei" zu ergänzen (Örtlichkeit siehe Foto in Anlage). Begründung: Der Ortsbeirat hält einen sogenannten Lieferparkplatz wäre an der vorgeschlagenen Stelle in der Halteverbotszone für vertretbar, da ausreichend Abstand zum Einmündungsbereich besteht (>10m) und der Fußverkehr nicht eingeschränkt würde. Ein "Lieferparkplatz" an der vorgeschlagenen Stelle würde nicht die verkehrlichen Situation an dem Kiosk zu Gute verbessern sondern auch dem stark angestiegenen Lieferverkehr an Privatpersonen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gute kommen. Anlage (Foto Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8021 2026 Die Vorlage OF 1350/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit Linke

  • Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1355/2 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den folgenden Straßenabschnitten eine deutliche Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Voltastraße ab Einmündung "An der Dammheide" bis "Kreuznacher Straße". Ohmstraße ab "An der Dammheide" bis "Galvanistraße". Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen sodann umzusetzen. Begründung: Die beiden genannten Straßenabschnitte stellen hochfrequentierte Schulwege dar. Sie werden täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern genutzt, um umliegende Schulen sowie weiterführende Einrichtungen zu erreichen. Zudem befinden sich an den Straßenabschnitten Parks und Spielplätze. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens und der teilweise unübersichtlichen Verkehrssituation besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen angeordnet werden. Beispielsweise könnte die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Abschnitt der Voltastraße maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken, zur Erhöhung der Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden sowie zu einer verbesserten Aufenthalts- und Querungssicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8024 2026 Die Vorlage OF 1355/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Tempo 30 in der Voltastraße" umgeändert wird. Weiterhin lautet der Antragstenor wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, in der Voltastraße ab Einmündung An der Dammheide bis zur Kreuznacher Straße ein Tempolimit von 30 km/h für Pkw einzurichten." Der erste Satz der Begründung wird ebenfalls geändert und lautet "Die Voltastraße stellt einen hochfrequentierten Schulweg dar." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

  • Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1357/2 Betreff: Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: OI 91/25 OBR 2; OM 6535; ST 1226/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird höflich gebeten, den Bearbeitungsstand unserer Anfrage vom 25.01.2025, OF 1072/2, zu mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock mitzuteilen, da uns bislang hierzu keine Antwort vorliegt. Begründung: Bitte ich dem Antrag vom 25.1.2025 zu entnehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.02.2025, OI 91 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8026 2026 Die Vorlage OF 1357/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Verkehrsinfrastruktur und Maßnahmen bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1358/2 Betreff: Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Verkehrsinfrastruktur und Maßnahmen bei Großveranstaltungen im Rebstockpark Vorgang: OM 6912/25 OBR 2; ST 2036/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird höflich gebeten den Bearbeitungsstand unserer Anfrage vom 10.04.2025, OF 1120/2, zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark mitzuteilen, da uns bislang hierzu keine Antwort vorliegt. Angesichts des bevorstehenden kurdischen Neujahrsfestes (Newroz-Fest), zu dem erneut bis zu 50.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden können, bitten wir um eine zeitnahe Rückmeldung. Insbesondere interessiert uns, ob die Stadt auf die zu erwartenden Herausforderungen vorbereitet ist und welche konkreten Maßnahmen für das kommende Fest geplant sind. Wir bitten darum, die Beantwortung als Eilsache zu behandeln sowie um kurzfristige Information an die Anwohnerschaft. Begründung: Bitte ich dem Antrag vom 10.4.2025 zu entnehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8037 2026 Die Vorlage OF 1358/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1634/5 Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die alten, das Stadtbild prägenden Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz so lange wie möglich erhalten bleiben: 1. den Gesundheitszustand und die Standortbedingungen der verbliebenen alten Platanen fachgutachterlich überprüfen zu lassen; 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen der Bäume durchzuführen, insbesondere in Bezug auf - Bodenbelüftung und Entsiegelung, - Bewässerung und Nährstoffversorgung in Trockenperioden, - Schutz der Wurzelbereiche vor Verdichtung und Erschütterungen; Dabei soll kein Parkraum verloren gehen. 3. zu prüfen, ob für alte, stadtbildprägende Bäume engmaschige Pflege- und Monitoringintervalle vorgesehen werden können; 4. wie angekündigt, die gefällte alte Platane durch einen - bitte möglichst großen, klimaresistenten Baum - zu ersetzen. Begründung: Die alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz prägen das Stadtbild Sachsenhausens und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zur Beschattung sowie zur Luftreinigung in diesem stark frequentierten Bereich bei. Nach dem Verlust einer über 100 Jahre alten Platane in der Schweizer Straße stellt sich die Frage nach dem Zustand und nach einer Verbesserung der Standortbedingungen der verbleibenden Bäume. Alte Bäume leisten für das Stadtklima erheblich mehr als Nachpflanzungen. Sie speichern große Mengen CO₂, filtern Schadstoffe und spenden durch ihre ausgedehnten Kronen deutlich mehr Schatten. Auch aus ökonomischer Sicht ist der Erhalt alter Bäume sinnvoll: Die fachgerechte Sicherung und Pflege eines großen Baumes - etwa durch größere Baumgruben oder Bewässerungssysteme - verursacht einmalige Kosten von ca. 10.000 bis 20.000 Euro, während das sogenannte "Grüne Wohnzimmer" der Stadt Frankfurt rund 65.000 Euro kostet - bei deutlich geringerer Wirkung in Bezug auf Klima, Verschattung und Aufenthaltsqualität. Der langfristige Erhalt alter Bäume stellt daher eine ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltigere Investition dar. Schweizer Platz und Schweizer Straße sind beliebte Treffpunkte, Orte der Nahmobilität in dem dicht bebauten Stadtteil. Schutz und Pflege zum Erhalt der alten Platanen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer klimaresilienten und lebenswerten Stadtgestaltung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8054 2026 Die Vorlage OF 1634/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sonderfonds „Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen“ Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer - Einrichtung einer öffentlichen Toilette am TheodorSternKai
    OFOB 1
    03.01.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1635/5 Betreff: Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer - Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Theodor-Stern-Kai Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201) und der NR 1378 vom 30.09.2025, um Bereitstellung von Mitteln aus dem Sonderfonds in Höhe von bis zu 15.000 € zur Anschaffung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer Einzel-Toilette in Form eines kleinen Sanitärcontainers (1 Kabine, Waschgelegenheit, Beleuchtung, abschließbare Tür, vandalismusresistente Oberflächen) am Mainufer im Bereich der Friedensbrücke/Theodor-Stern-Kai. In dem beantragten Betrag sind Lieferung, Montage, Fundament-/Unterlagenarbeiten, Beschilderung, Erstanschluss (Wasser / Abwasser, sofern kurzfristig möglich) sowie ein Reinigungs- und Servicebudget für die ersten Monate einzubeziehen. Begründung: Das Mainufer ist besonders an warmen Tagen und Wochenenden stark frequentiert; fehlende Toilettenanlagen führen zu wildem Urinieren und Hygienebelastungen. Ein dauerhafter Sanitärcontainer verbessert die öffentliche Hygiene deutlich und ist innerhalb des verfügbaren Fondsbudgets realisierbar. Zudem wird eine öffentliche Toilette am Theodor-Stern-Kai dringend von Fahrern der dort geparkten Reisebusse gebraucht. Sie müssen sich oft stundenlang dort aufhalten, während die Touristen in der Stadt unterwegs sind. In diesem Bereich befindet sich weit und breit keine Toilette. Eine Toilette in Form eines kleinen Sanitärcontainers würde hier erheblich zur Sauberkeit im öffentlichen Raum beitragen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 138 2026 Die Vorlage OF 1635/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1639/5 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängeln zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden; 2. gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) umgehend zu beseitigen; 3. die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum zu verbessern; 4. sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen. Begründung: Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8058 2026 Die Vorlage OF 1639/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1658/5 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 5 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8072 2026 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1816/1 Betreff: Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz) ein Rolli-Karussell aufstellen zu lassen. Dies soll in Abstimmung mit dem Verein KIAN e.V. erfolgen. Der Ortsbeirat stellt dafür Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Im Gallus befinden sich viele Spielplätze, jedoch sind die wenigsten Spielgeräte inklusiv. Gerade für Kinder im Rollstuhl gibt es kaum Möglichkeiten auf den vorhandenen Spielplätzen. Da das vom Ortsbeirat geforderte Rolli-Karussell an der Quäkerwiese wahrscheinlich erst nach Bau des Bildungscampus Gallus installiert werden kann, sollte nun zunächst ein solches Karussell am Gustavsburgplatz aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 1315/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 467 2026 1. Die Vorlage OF 1315/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1816/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1837/1 Betreff: Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz einen Container aufstellen zu lassen, der vom Quartiersmanagement und dem Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. genutzt werden kann, um Material für Spiele und Feste lagern zu können. Die Maße sollten mindestens 4x2 Meter betragen. (Ein Beispielbild ist angefügt.) Begründung: Der Rottweiler Platz ist ein wichtiger und zentraler Platz im Gutleutviertel. Ein Spielplatz mit Picknickbänken wird von Kindern und Familien, aber auch von anderen Anwohnern rege genutzt. Außerdem veranstaltet der Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. viele Veranstaltungen auf dem Platz, von der Pflanzentauschbörse, über ein Sommerfest und Suppenfest, bis hin zum Weihnachtsumtrunk. Auch das Quartiersmanagement ist auf dem Platz immer wieder mit Aktionen und Angeboten für Nachbarn von jung bis alt aktiv. Für all diese Aktivitäten werden Tische, Bänke, Spiele und andere Materialien benötigt. Bislang sind diese über mehrere private Hauhalte verteilt oder müssen kostenintensiv gemietet werden. Ein dauerhafter Container würde hier eine deutliche Entlastung bieten. Die Außenflächen könnten desweiteren als Nachbarschaftsbrett genutzt werden. Positive Beispiele finden sich bereits am Merianplatz und am Gustavsburgsplatz. Dort stehen bereits bunt bemalte Container, die von Akteuren vor Ort genutzt werden und der Nachbarschaft, insbesondere Kindern, zugute kommen. Bild-Quelle https://www.barcontainers.de/product/barcontainer-4x2-meter-xl-rosa-ral-3015/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7958 2026 Die Vorlage OF 1837/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

  • Radbügel in der Hardenbergstraße
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1838/1 Betreff: Radbügel in der Hardenbergstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Hardenbergstraße, zwischen Gutleutstraße und Schönplatz, Radbügel aufstellen zu lassen. Diese sollen parallel zu den Baumscheiben installiert werden. Begründung: In dem genannten Abschnitt gibt es keine Radbügel. Das Anbringen von Radbügeln an Baumscheiben hat sich bereits in vielen Straßen bewährt und sollte deshalb auch hier Anwendung finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7959 2026 Die Vorlage OF 1838/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Zudem wird in der Begründung das Wort "an" durch die Worte "neben den" ersetzt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm)
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1844/1 Betreff: Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Umfeld des Omniturms weitere geeignete und verfügbare Flächen zu nutzen, um zusätzliche Fahrradabstellanlagen (Radbügel) zu errichten. Dabei sind insbesondere bestehende Reihen von Radbügeln, wo räumlich möglich, zu ergänzen und zu erweitern. Als geeignete Standorte kommen unter anderem die Große Gallusstraße im Bereich zwischen den vorhandenen Bäumen vor dem Ominturm sowie im weiteren Verlauf der Straße auf Höhe Taunustor 2, in Betracht (siehe beigefügte Bilder). Begründung: Im Bereich der innerstädtischen Hochhäuser, insbesondere rund um den Omniturm, besteht werktags ein erheblicher Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten. Während der Bürozeiten sind die vorhandenen Radbügel regelmäßig vollständig ausgelastet, da viele Beschäftigte mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Infolgedessen werden Fahrräder häufig notgedrungen an Bäumen, Geländern oder anderen ungeeigneten Einrichtungen abgestellt, was sowohl ordnungspolitische als auch stadtgestalterische Probleme mit sich bringt. Die vorhandenen Gehwege sind in diesem Bereich ausreichend breit dimensioniert, sodass zusätzliche Radbügel aufgestellt werden können, ohne die Bewegungsfreiheit von Fußgängerinnen und Fußgängern einzuschränken. Die Schaffung weiterer Fahrradabstellanlagen trägt somit zu einer geordneten Nutzung des öffentlichen Raums und zur Förderung des Radverkehrs bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7961 2026 Die Vorlage OF 1844/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1!
    OFOB 1
    03.01.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 1854/1 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 1 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1854/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach!
    OFOB 13
    03.01.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 224/13 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Nieder-Erlenbach passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Erlenbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7934 2026 Die Vorlage OF 224/13 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach ab. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Begründung: Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Erlenbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim!
    OFOB 5
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 263/14 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Harheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Harheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Harheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Harheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 263/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

  • Sanfte Verkehrsberuhigung in der Straße Im Niederfeld
    OFOB 5
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 264/14 Betreff: Sanfte Verkehrsberuhigung in der Straße Im Niederfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, testweise und befristet auf zunächst zwölf Monate in der Straße Im Niederfeld im Bereich zwischen den Hausnummern 69 und 71 sowie gegenüber der Hausnummer 80 die Verlegung jeweils eines öffentlichen Parkplatzes von den bestehenden Parkplatzbuchten auf die Fahrbahn zu veranlassen (siehe Abbildungen 1 und 2). Durch die neu markierten Längsparkflächen am Straßenrand in Fahrtrichtung Nordosten soll eine optische und physische Fahrbahnverengung ohne nennenswerte Parkraumvernichtung entstehen und die Tempo-30-Regelung wirksam unterstützt werden. Nach Ablauf der Testphase soll das Ergebnis mithilfe einer Bürgerbefragung durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Je nach Ergebnis der Auswertung ist dauerhafte Umsetzung der Maßnahme oder deren Rückbau innerhalb von drei Monaten vorzusehen. Begründung: Die Straße Im Niederfeld ist aufgrund ihrer geradlinigen, breiten und ebenen Bauweise in einem reinen Wohn- und Anliegergebiet prädestiniert für Geschwindigkeitsüberschreitungen, obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist. Dies führt zu Sicherheitsrisiken für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Seit Jahren melden Anwohner wiederholt Beschwerden über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten, was die Notwendigkeit einer effektiven Verkehrsberuhigung unterstreicht. Bisherige Maßnahmen wie die einseitig angelegte Gehwegnase in stadtauswärtiger Richtung und die Street-Print-Elemente haben die gewünschte Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten nicht ausreichend erzielt. Die vorgeschlagene testweise Fahrbahnverengung durch Verlegung von Parkplätzen auf die Fahrbahn schafft einen natürlichen Schikanen-Effekt in beiden Fahrtrichtungen, ohne dabei Parkraum zu verringern. Sie ist STVO-konform bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von mindestens 3,2 bis 3,5 Metern und reduziert nachweislich die gefahrenen Geschwindigkeiten, um die Tempo-30-Regelung wirksam zu unterstützen. Die Maßnahme ist kostengünstig umzusetzen, vollständig reversibel und erfordert keine umfangreichen Baumaßnahmen. Nach der Testphase ermöglicht eine Bürgerbefragung eine fundierte Evaluation. Im Falle einer positiven Bewertung könnte die Umsetzung dauerhaft erfolgen, ergänzt um die Entsiegelung der nicht mehr benötigten Parkbuchten, was zusätzlich zur Umweltentlastung beiträgt. Abbildung 1: Parkplatzverlegung auf die Fahrbahn Im Niederfeld zwischen den Hausnummern 69-71 Quelle: planAS mit eigenen Einzeichnungen Abbildung 2: Parkplatzverlegung auf die Fahrbahn Im Niederfeld gegenüber der Hausnummer 80 Quelle: planAS mit eigenen Einzeichnungen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 10 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne des Antrages tätig zu werden und mit den zuständigen Ämtern einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren und die Installation einer verdeckten Messstation zu initiieren. Beschluss: Die Vorlage OF 264/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 264/14 wurde zurückgezogen.

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!
    OFOB 5
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 349/16 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7972 2026 Die Vorlage OF 349/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke und SPD (= Enthaltung)

  • Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität
    OFOB 1
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 589/7 Betreff: Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht auf die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station Heerstraße nutzen. Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen und die die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit einem "Durchfahrt verboten / Anlieger frei" Schild gekennzeichnet. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Auch an der Zufahrt in die Siedlung über die Ebelfeldstraße ein "Durchfahrt verboten / Anlieger frei" anzubringen. 2. Den bestehende P+R-Parkplatz an der Heerstraße/ Ludwig-Landmann-Straße effektiv von fremden Nutzungen freizuhalten und damit Pendler:innen und Anwohner:innen eine Parkalternative zu bieten. 3. Zu prüfen, ob in diesem Siedlungsabschnitt das Tempolimit auf 20 km/h abgesenkt werden kann, wie dies z.B. in einigen Bereichen der Innenstadt der Fall ist. 4. Zu prüfen, ob die Zahl der legalen Parkplätze im Siedlungsabschnitt durch diagonal angeordnete Parkplätze erhöht werden kann. 5. Den Siedlerverein Praunheim bei Bedarf bei den Verhandlungen mit REWE über eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Eugen-Hartmann-Straße zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der die farbechten-Linke wird über die Ziffern 1. und 3. getrennt vom Rest der Vorlage OF 589/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7937 2026 Die Vorlage OF 589/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Rest der Vorlage: GRÜNE und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/Linke und FDP (= Enthaltung)

  • Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 594/7 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war auch schon im Ortsbeirat Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße auf Grund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z.B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Bus-Fahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können, dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Dafür braucht es eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße. Diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 m. Für den gewünschten Fußgänger:innenüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z.B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als mögliche Standorte wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen. - Ggf. Schaffung einer Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen - Die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7940 2026 Die Vorlage OF 594/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7!
    OFOB 1
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 598/7 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 7 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen einzusetzen. In einen im Grünen an der Nidda gelegenen Ortsbezirk passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Intensive Pflege und Erhaltung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Instandsetzung des Alten Friedhofs in Hausen und ähnlicher Flächen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf" Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 598/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

  • Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg!
    OFOB 6
    03.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 660/12 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Kalbach-Riedberg ab, . Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Kalbach-Riedberg erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 660/12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

  • Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
    OFOB 5
    03.01.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 982/3 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG Holding entmietet. Das bedeutet für viele Mieter aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre umzuziehen in eine andere Wohnung, und häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben werden und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies in allen Gebäuden geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 qm. Nach Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch Dachausbau 8 zusätzliche Wohnungen geschaffen, d.h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 qm verbleiben nach Sanierung 44 Wohnungen davon auch einige mit Wohnflächen von 70 qm. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2026 Die Vorlage OF 982/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall
    OFOB 5
    03.01.2026 · SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 984/3 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Wie erfolgt im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall? Gibt es festgelegte Orte an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt sog. "Leuchtturm-Konzepte". Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1371 2026 Die Vorlage OF 984/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße
    OFOB 5
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 988/3 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Wann die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Fußweg wieder repariert werden? Wann im Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird? Wer die Kosten für die erforderlichen Reparaturmaßnahmen übernehmen wird? Begründung: Aktuell sind auf dem Fußweg auf der unteren Berger Straße sind nach Ende der Baumaßnahmen viele Stolperfallen vorhanden durch Schäden am Fußwegbelag. Der Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße ist ebenfalls noch nicht wieder hergestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7998 2026 Die Vorlage OF 988/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026
    OFOB 5
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 990/3 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 471 2026 Die Vorlage OF 990/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring
    OFOB 5
    03.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 992/3 Betreff: Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring begrünt werden können. Begründung: Die Zäune bieten sich für eine Begrünung an und würden so einen Beitrag zu mehr Grün und Schallschutz bieten. Für die Nutzerinnen und Nutzer und die sich dort bewegenden Hunde ebenfalls ein Gewinn. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8001 2026 Die Vorlage OF 992/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich
    OFOB 5
    03.01.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 993/3 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Erdaushub und Sandlager genutzt. Regelmäßige fahren große LKWs das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes? b) Ist die aktuelle Nutzung genehmigt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit gglfs. welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8002 2026 Die Vorlage OF 993/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz
    OFOB 5
    03.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2026, OF 994/3 Betreff: Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Warum die Baumscheibe eines vor einiger Zeit entnommenen Baumes auf dem Friedberger Platz jetzt zugepflastert wurde und der Baumstandort damit aufgegeben wurde? Begründung: Einer der Bäume auf dem Friedberger Platz wurde vor einiger Zeit gefällt, die Baumscheibe war seitdem leer. Erwartet wurde eine Nachpflanzung. Jetzt wurde die Baumscheibe zugepflastert. Im Nordend sind mögliche Baumstandorte, bedingt durch die vielen unterirdischen Leitungen ein kostbares Gut. Schwer nachvollziehbar, warum ein bestehender Baumstandort aufgegeben wird. Zumal der Baum zu einer Baumreihe gehörte, die durchaus auch ein gestalterisches Element auf dem Platz darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1372 2026 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof
    OFOB 6
    02.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2026, OF 1420/6 Betreff: Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Lidl-Marktes in Kontakt zu treten, um eine Mitbenutzung des Lidl-Parkplatzes für Anwohner*innen am Samstag und Sonntag, ggf. auch täglich nachts zu ermöglichen, so dass dadurch eine Verbesserung der Lage am Parkplatz des Höchster Friedhofs geschaffen werden kann und zu prüfen und berichten, Wie hoch die Ausnutzung der Tiefgaragen (der GWH) am Sossenheimer Weg und im Lindenviertel durch Anwohner*innen ausfällt und ob es weitere Mietverträge z. B. mit gewerblichen Mietern gibt, bitte Einzelaufstellung der verschiedenen Tiefgaragen Wie für die Friedhofbesucher die Parksituation verbessert werden kann. In der ST1669 vom 26.09.2025 wird dargelegt, dass der Parkplatz am Höchster Friedhof derzeit stark durch Anwohner insbesondere am Wochenende genutzt wird. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, für Anwohner*innen am Sossenheimer Weg zusätzliche Parkflächen ohne weitere Versiegelung zur Verfügung zu stellen, z. B. durch ein kontrolliertes Parkverbot für LKW Begründung: Im Lindenviertel und am Sossenheimer Weg herrscht ein starker Parkdruck, der in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, auch durch Anschaffung mehrerer Autos pro Haushalt, welches die eingeplanten Stellplätze überschreitet (die Kinder sind zu Autofahrenden herangewachsen und teilweise im Besitz eigener Autos). Oft werden die Tiefgaragenplätze nicht angenommen, da sie nicht kostenfrei sind und werden daher z.B. an Flughafen-Shuttle-Services vermietet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.12.2025, OF 1389/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7882 2026 1. Die Vorlage OF 1389/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1420/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1420/6 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

  • Vergabe des Busbündels H
    OFOB 6
    02.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2026, OF 1423/6 Betreff: Vergabe des Busbündels H die Stadtverordneten werden aufgefordert, der M 211/25 nur mit der Maßgabe einer 100% igen Inhaus-Vergabe des Busbündels H zuzustimmen. Begründung: Nur bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, eine hochwertige Ausbildung gesichert und es kann auf Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Ausschreibungsverfahren führen selten zu mehr Qualität, da hier der Preis entscheidet. Zudem entstehen bei wechselnden Auftragnehmern Umstellungsschwierigkeiten, z.B. Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeit etc., die den Busbetrieb für die Nutzer über einen langen Zeitraum schwerwiegend verschlechtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1423/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Linke und BFF (= Annahme)

  • Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten
    OFOB 1
    02.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2026, OF 1651/5 Betreff: Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen zu erhalten. Begründung: Mit Ablauf des letzten Jahres wurde die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen nach rd. 100 Jahren geschlossen. Dies führt zu einer erheblichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung für die Bürger in Sachsenhausen. Der Verweis auf die Notaufnahmen in der Universitätsklinik und im Heilig Geist-Krankenhaus wird dieses Defizit nicht beseitigen, da die dortigen Notfallstationen bereits jetzt stark überlastet sind. Es besteht ein medizinischer Bedarf an dem Erhalt einer Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen. Aus diesem Grunde sollte der Magistrat seine politischen Möglichkeiten nutzen, diese wichtige Versorgung für die Sachsenhäuser Bürger zu erhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8067 2026 Die Vorlage OF 1651/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Loriot-Nachlass erschließen
    E
    01.01.2026 · FRAKTION

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 01.01.2026, E 446 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Loriot-Nachlass erschließen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In die o.g. Produktgruppe werden Mittel in der Höhe von 135 T€ eingestellt, die der Arbeit des Caricatura Museum Frankfurt in Form von zwei Stellen (100%, TVöD 9b) zur Erschließung des künstlerischen Nachlasses von Vicco von Bülow zulaufen. Begründung: "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein." - Wieso dieser Satz Ende der 1980er-Jahre zum geflügelten Wort wurde, lässt sich über drei Dekaden später nur noch mühsam rekonstruieren. Fest steht, dass er für unzählige Menschen in der Bundesrepublik gleichermaßen Witz als auch Erkennungszeichen einer humoristischen Mitwisserschaft war und bis heute ist. Der Satz stammt von Vicco von Bülow, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Loriot: dem Mann, der seine Mitmenschen immer wieder zu einem unergründlichen Lachen bewegen konnte. Fest steht auch, dass dem Caricatura Museum Frankfurt (CMF) und der Stadt Frankfurt pünktlich zu Loriots 102. Geburtstag ein großes Geschenk gemacht wurde. Denn nach der erfolgreichen Ausstellung zu Loriots 100. Geburtstag i Jahr 2023 wandert nun der Nachlass von Bülows - darunter beispielsweise Originalzeichnungen, Loriots legendäre Langspielplattensammlung und eine Kiste mit rätselhaften Schlüsseln - in das Museum am Weckmarkt. Diese Leihgabe verpflichtet nicht nur das CMF, sondern auch die Stadt Frankfurt als Hauptstadt der deutschsprachigen Komik: Ein gut gepflegter Nachlass bedarf intensiver Arbeitsstunden unter anderem zur Sichtung, Katalogisierung und Archivierung des Bülow'schen Konvoluts, das in seiner Bedeutung für die deutschsprachige Komik und darüber hinaus wohl nur den vereinten Nachlassen der Künstler der Neuen Frankfurter Schule nachsteht. Die Stadt Frankfurt bringt mit einer angemessenen personellen Ausstattung des CMF ihren Dank der nachlassgebenden Familie zum Ausdruck. Zwei Vollzeitstellen sind angesichts der Größe und Bedeutung des Konvoluts erforderlich und angemessen. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 446 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 446 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Ausweitung der Förderung der Beratungsstelle Wildwasser Frankfurt e. V.
    E
    01.01.2026 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 01.01.2026, E 447 Betreff: Ausweitung der Förderung der Beratungsstelle Wildwasser Frankfurt e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Angebotsausweitung und finanziellen Sicherung der Personalstellen der Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser Frankfurt e.V. werden ab 2026 dauerhaft zusätzliche Mittel in Höhe von 125.530,00 € in den Haushalt eingestellt. Hierin enthalten sind Personalkosten für bis zu zwei Vollzeitäquivalente sowie Sachkosten. Die dauerhafte Förderung der Personalstellen und die damit einhergehende Ausweitung des Angebotes der Fachberatungsstelle sind aus den vorhandenen Mitteln des Jugendhilfebudgets nicht zu realisieren und daher dem Jugend- und Sozialamt zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Begründung: Wildwasser Frankfurt e.V. ist eine auf sexuellen Missbrauch spezialisierte Fachberatungsstelle. Der gemeinnützige Verein wurde 1970 gegründet und eröffnet im Oktober 1997 die eigenständige Fachberatungsstelle in Frankfurt. Die Einrichtung wurde 2013 mit seinem Beratungs- und Präventionsangebot für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und junge Frauen, deren Eltern und Angehörige sowie Fachkräfte, die mit der Zielgruppe arbeiten, in den Mittelverteiler des Jugendhilfebudgets aufgenommen. Für 2025 erhält der Träger eine städtische Zuwendung aus dem Jugendhilfebudget in Höhe von 61.612,13 € sowie 14.883,10 € aus kommunalisierten Landesmitteln. Die Zuschusssumme umfasst Personalkosten für bis zu eine Vollzeitäquivalente sowie Sachkosten. Zusätzlich bringt der Träger Eigenmittel in Höhe von 24.000,00 € ein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein steigender Beratungsbedarf in der Beratungsstelle Wildwasser Frankfurt e.V. ab. Neben der zunehmenden Inanspruchnahme durch betroffene Mädchen und jungen Frauen sind insbesondere die Fälle sexualisierter Gewalt, die durch Dritte in die Beratungsstelle getragen werden, ansteigend. Auch die Nachfrage an jungenspezifischen Präventions- und Interventionsangeboten - die bisher kein Bestandteil der städtischen Förderung sind - steigt. Die Zunahme an Beratungsbedarfen deckt sich auch mit der polizeilichen Kriminalstatistik der Stadt Frankfurt am Main, die für 2024 einen Anstieg von 34 % im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr ausweist. Wildwasser Frankfurt e.V. verzeichnen zudem verstärkt Anfragen nach Fortbildungsangeboten. Mit der aktuellen Personalausstattung der Beratungsstelle - in der Förderung sind Personalkosten für bis zu eine Vollzeitäquivalente berücksichtigt, auf Grund von Kostensteigerungen aber nur noch 0,64 Vollzeitäquivalente besetzt - kann den wachsenden Anfragen bei Wildwasser Frankfurt e.V. nicht entsprochen werden. Um der steigenden Nachfrage nach Beratung, Prävention und Fortbildung sowohl qualitativ als auch quantitativ gerecht zu werden und das Angebot verlässlich auch für Jungen und junge Männer zu öffnen, ist eine Ausweitung der im städtischen Zuschuss als zuwendungsfähig anerkannten Personalstellen auf zwei Vollzeitäquivalente erforderlich. Auch mit Blick auf die "Qualitätsstandards der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in Hessen" ist eine Stellenausweitung inhaltlich-fachlich geboten. Zur Ausweitung des bestehenden Angebotes der Beratungsstelle Wildwasser Frankfurt e.V. werden daher die in der städtischen Förderung als zuwendungsfähig anerkannten Personalstellen mit dem Zuschussjahr 2026 von ein auf zwei Vollzeitäquivalente erhöht. Zur umfänglichen Sicherung der Personalstellen sowie der Angebotsausweitung, bedarf es zudem einer Erhöhung des städtischen Zuschusses von derzeit 61.612,13 € um 125.530,00 € auf 187.142,13 €. In der Erhöhung sind 104.100,00 € Personal- sowie Sachkosten in Höhe von 21.430,00 € enthalten. Die Zuschusserhöhung für die Beratungsstelle Wildwasser Frankfurt e.V. ist aus den vorhandenen Mitteln des Jugendhilfebudgets nicht zu realisieren. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 97 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 447 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 447 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 447 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Förderung des Verbandes Amanet e. V.
    E
    01.01.2026 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 01.01.2026, E 448 Betreff: Förderung des Verbandes Amanet e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Frankfurter Jugendring erhält ab dem Jahr 2026 dauerhaft 26.000 € zusätzlich für die Förderung des Verbandes Amanet e.V. Der Gesamtzuschuss für den FJR wird um diese Summe erhöht. Die Mittel sind ab 2026 dem HH dauerhaft zuzusetzen. Begründung: Der Frankfurter Jugendring hat den Verein Amanet e. V am 15.05.2025 als Vollmitglied in den Frankfurter Jugendring aufgenommen. Der Verein wurde 2020 von engagierten Frankfurter*innen gegründet, um die in Frankfurt lebenden Migrant*innen, vorwiegend aus der eritreischen Community, unabhängig von religiöser/ethnischer Zugehörigkeit, miteinander zu vernetzen und ihnen persönliche Unterstützung und politische Orientierung zu geben. Amanet e.V. versteht sich als politisch neutrale Organisation, die einen Beitrag zur Demokratieförderung und migrantischer Selbstorganisation leisten möchte. Der Verein hat sich für die Förderung von Bildung, Partizipation und Empowerment insbesondere junger Menschen mit Migrationsgeschichte verschrieben. Er versteht sich als Plattform für Austausch, gegenseitige Unterstützung und kreative Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens. Ein besonderer Fokus liegt auf niederschwelligen Angeboten im Bereich politischer Bildung, Jugendhilfe und Empowerment durch kulturelle und soziale Projekte. Amanet e.V. wird maßgeblich von jungen Erwachsenen getragen, die sich ehrenamtlich für eine offene, inklusive und solidarische Gesellschaft einsetzen. Die Jugendverbandsarbeit ist gemäß §12 SGB VIII zu fördern. Jugendverbände leisten mit ihrem besonderen Fokus auf die Selbstorganisation und Partizipation von jungen Menschen einen wichtigen Beitrag zur Förderung ihrer Entwicklung. Die Stadt Frankfurt gewährt dem Frankfurter Jugendring dafür einen Zuschuss zur weiteren Aufteilung unter seinen Mitgliedsverbänden. Zur Sicherung und Stärkung der Jugendverbandsarbeit von Amanet e.V. wird eine dauerhafte Anpassung der Fördermittel für die Jugendverbände im FJR benötigt. Der FJR reichte am 29.08.2024 im Jugend- und Sozialamt einen Antrag auf 25.000 € zusätzliche Mittel ab 2025 ein. Ohne weitere Mittel ist die Förderung von Amanet e.V. nur zulasten der Jugendverbandsstruktur insgesamt möglich. Bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2026 ist die für das Jugendhilfebudget beabsichtigte Dynamisierung um +3 % berücksichtigt. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 98 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 448 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 448 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Förderung des Dachverbandes Muslimisch Sunnitische Jugend Frankfurt
    E
    01.01.2026 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 01.01.2026, E 449 Betreff: Förderung des Dachverbandes Muslimisch Sunnitische Jugend Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Frankfurter Jugendring erhält ab dem Jahr 2026 dauerhaft 83.000 € zusätzlich für die Förderung des Dachverbandes Muslimisch-Sunnitischer Jugend Frankfurt. Der Gesamtzuschuss für den FJR wird um diese Summe erhöht. Die Mittel sind ab 2026 dem Haushalt dauerhaft zuzusetzen. Begründung: Der Frankfurter Jugendring hat den Verein "Dachverband der Muslimisch-Sunnitischen Jugend" Frankfurt (MSJ) am 09.02.2023 in den Frankfurter Jugendring aufgenommen. Der Gründung des MSJ, die im November 2022 erfolgte, war das Projekt "Unterstützung des Aufbaus von Jugendarbeit in Moscheegemeinden" vorangegangen. Die Jugendgruppen von fünf sunnitischen Moscheen wurden ab 2017 für die Durchführung von selbstorganisierter Jugendarbeit nach §12 SGB VIII ausgebildet. Zudem wurden sie bei der Bildung eines Zusammenschlusses dieser Moscheejugendgruppen zu einem Dachverband, der für Jugendgruppen aus weiteren Moscheen offen ist, unterstützt. Auf die Gründung des Dachverbandes mit diesen fünf Moscheen folgten im Januar 2023 Erweiterungen um die Jugendgruppen von sechs weiteren Moscheen sowie im August 2025 um die Jugendgruppen von zwei weiteren Moscheen, sodass er jetzt die Jugendarbeit in 13 Moscheen vereint. Die Finanzierung des MSJ Frankfurt ist in den letzten Jahren immer wieder über einjährige Etatanträge der Stadtverordnetenversammlung, wie zuletzt den E 68/2023, gelaufen. In 2025 ist er mit 77.000 € aus nicht verplanten Mitteln im Mittelverteiler des Jugendhilfeausschuss gefördert worden. Ab dem Jahr 2026 benötigt der Verband für eine stabile Arbeit dringend eine gesicherte dauerhafte Finanzierung. Mit den Mitteln für den MSJ Frankfurt werden derzeit ca. 700 junge Muslim*innen erreicht. Die Jugendverbandsarbeit ist gemäß §12 SGB VIII zu fördern. Jugendverbände leisten mit ihrem besonderen Fokus auf die Selbstorganisation und Partizipation von jungen Menschen einen wichtigen Beitrag zur Förderung ihrer Entwicklung. Die Stadt Frankfurt gewährt dem Frankfurter Jugendring dafür einen Zuschuss zur weiteren Aufteilung unter seinen Mitgliedsverbänden. Zur Sicherung und Stärkung der Jugendverbandsarbeit in der MSJ wird eine dauerhafte Anpassung der Fördermittel für die Jugendverbände im FJR entsprechend der bisher jährlich im Projekt eingesetzten Haushaltsmittel benötigt. Ohne weitere Mittel ist die Förderung der MSJ nur zulasten der Jugendverbandsstruktur insgesamt möglich. Bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2026 ist die für das Jugendhilfebudget beabsichtigte Dynamisierung um +3 % berücksichtigt. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 99 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 449 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 449 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

  • Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen
    OFOB 1
    01.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 1351/2 Betreff: Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ampel-Überweg in der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks durch ein vollständiges Absenken der Bordsteine barrierefrei zu gestalten. Begründung: Die Antragstellerin wurde von einem Bürger auf die bestehende Problematik an diesem Übergang aufmerksam gemacht. Der Überweg wird regelmäßig von Familien mit Kinderwagen genutzt, ebenso von weiteren Personen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa mit Rollatoren oder Fahrrädern. Derzeit ist der Bordstein nicht durchgängig abgesenkt, was eine sichere und komfortable Querung der Straße erheblich erschwert, vor allem bei Begegnungsverkehr. Das Absenken der Bordsteine stellt eine einfache Maßnahme dar, die die Verkehrssicherheit erhöht und die selbstständige Mobilität vieler Menschen verbessert. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8022 2026 Die Vorlage OF 1351/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

  • Jordanstraße grün und sozial gestalten
    OFOB 1
    01.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 1353/2 Betreff: Jordanstraße grün und sozial gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße (vor Hausnr. 10) derzeit konkrete Gestaltungspläne bestehen. 2. ob und unter welchen Voraussetzungen die Fläche temporär oder dauerhaft für eine alternative Nutzung - insbesondere für Begrünungsmaßnahmen oder eine Fahrrad-Reparaturstation ohne Sitzgelegenheiten - zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße bietet weiterhin Potenzial für eine niedrigschwellige, gemeinwohlorientierte Nutzung im öffentlichen Raum. Aus der Bürgerschaft gibt es Interesse, die Fläche erneut aufzuwerten, etwa durch Begrünung und eine Fahrrad-Reparaturstation, die zur Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Förderung des Radverkehrs beitragen kann. Es ist unklar, ob bestehende oder geplante Maßnahmen einer solchen Nutzung entgegenstehen. Eine Prüfung durch den Magistrat schafft Klarheit über die planerischen Rahmenbedingungen und mögliche Nutzungsperspektiven. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1353/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen
    OFOB 1
    01.01.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 1356/2 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halten und Parken an T-Kreuzungen der Leipziger Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Als Mindestmaßnahmen sollen, die T-Kreuzungen mit der Rohmerstraße, Juliusstraße, Marburger Straße und Mühlgasse mit einem absoluten Halteverbot beschildert werden; an der T-Kreuzung "Am Weingarten" die Pollerlücke vor dem neuen Woolworth geschlossen werden. Begründung: Anregung eines Bürgers. Die T-Kreuzungen in der Leipziger Straße werden von Kfz-Nutzenden gerne zum Halten und Parken verwendet, was zum einen den Verkehrsfluss bremst und zum anderen wichtige Sichtachsen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterbricht. Dies wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine Beschilderung soll sowohl für die Kfz-Fahrer als auch für die Behörden Klarheit schaffen. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8025 2026 Die Vorlage OF 1356/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF

  • Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen II
    OFOB 1
    01.01.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 1826/1 Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen II Vorgang: OM 5740/24 OBR 1; ST 1914/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In Bezug auf ST 1914/24 fragen wir den Magistrat: Wie ist der aktuelle Status der Brachfläche für die Schule an der Ecke Frankenallee / Günderrodestraße und ab wann ist insbesondere mit einer Bebauung zu rechnen? Ab wann können Initiativen aus dem Stadtteil diese Brachfläche interimistisch nutzen und die Fläche bis zum Baubeginn verlässlich bespielen? Wer ist Ansprechpartner für eine Interimsnutzung? Begründung: Verschiedene Initiativen aus dem Gallus sind an einer Bespielung der Brachfläche interessiert und könnten sich die Fläche gemeinsam teilen. Es gibt konkrete Ideen, sowohl einmalige Events zu veranstalten als auch dauerhafte Angebote bis zum Baubeginn der Schule einzurichten. Dafür braucht es aber Planungssicherheit und eine zügige und verlässliche Aussage seitens der Stadt. Es kann nicht angehen, dass die Fläche im Herzen des Gallus jahrelang ungenutzt bleiben soll und verwahrlosen wird, obwohl gute Ideen für eine Zwischennutzung vorliegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1361 2026 Die Vorlage OF 1826/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten
    OFOB 1
    01.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 1850/1 Betreff: Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten Vorgang: ST 478/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In ST478/2025 stellt der Magistrat fest, dass in 2024 die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren sank und gleichzeitig die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen anstieg. Insbesondere in Tempo-30-Zonen wie der Gutleutstraße (>25%), der Langen Straße (>16%), der Weilburger Straße (>13%), der Kleyerstraße (>12%) und der Bleichstraße (>15%) wird sehr oft zu schnell gefahren. Insgesamt waren bei allen Messungen knapp 10% aller Autofahrenden zu schnell. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in den aufgeführten Straßen zu verstärken, um die Sicherheit in den Tempo-30-Zonen vor allem für Kinder und Senior*innen zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7965 2026 Die Vorlage OF 1850/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Boulder-Wand
    OFOB 5
    01.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2026, OF 401/15 Betreff: Boulder-Wand An der Otto-Hahn-Schule ist in der neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wann die letztendliche Genehmigung erteilt wird und mit dem Einbau begonnen werden kann. - welche Hinderungsgründe dazu gegebenenfalls noch existieren und wie diese (schnellstens) beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1358 2026 Die Vorlage OF 401/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Überprüfung und Aufwertung von Bolzplätzen einschließlich Installation von Schutz-Zäunen
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1481 Betreff: Überprüfung und Aufwertung von Bolzplätzen einschließlich Installation von Schutz-Zäunen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle Bolzplätze im Stadtgebiet Frankfurt am Main einer Bestandsaufnahme und Überprüfung zu unterziehen und ein Konzept zur Infrastrukturverbesserung zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Aufenthalts- und Spielqualität verbessert werden kann, um den Bolzplätzen ihre zentrale Rolle für Zusammenkommen, Integration und Teilhabe in den Stadtteilen zu sichern. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes soll die Installation von Zäunen sein, mindestens hinter den Toren jedes Bolzplatzes. Dies soll dazu beitragen, dass Bälle nicht auf angrenzende Wege oder Straßen fliegen, Passanten nicht versehentlich getroffen werden und das Spiel insgesamt flüssiger und ununterbrochener ablaufen kann. Die Prüfung soll auch die Ergebnisse bereits durchgeführter Befragungen der Spielerinnen und Spieler berücksichtigen, die mit überwältigender Mehrheit den Zaun als Maßnahme zur Verbesserung des Spiels und zur Reduktion von Unterbrechungen befürworteten. Begründung: Bolzplätze sind wichtige soziale Treffpunkte, besonders für Kinder und Jugendliche. Sie fördern Integration, Teilhabe und gemeinschaftliches Miteinander und tragen zur städtischen Lebensqualität bei. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Zahl der Bolzplätze in Frankfurt abnimmt, während der Bedarf steigt. Durch verbesserte Infrastruktur, wie stabile Spielböden, Tore in gutem Zustand, Bänke für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Schutz-Zäune, kann die Nutzungssicherheit erhöht, Konflikte mit Passanten vermieden und der Spielbetrieb flüssiger gestaltet werden. Eine gezielte Aufwertung unterstützt die soziale Nutzung der öffentlichen Räume und stärkt die Attraktivität der Stadtteile für Kinder, Jugendliche und Familien. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7150, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-2

  • Regelmäßige Überprüfung von Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen zur Förderung von Umweltschutz und Verkehrssicherheit
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1482 Betreff: Regelmäßige Überprüfung von Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen zur Förderung von Umweltschutz und Verkehrssicherheit Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu prüfen, wie die Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen im Stadtgebiet Frankfurt regelmäßig kontrolliert werden können und die Ergebnisse dieser Kontrollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren und die Bevölkerung korrekt den Reifenluftdruck prüfen kann. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass viele Tankstellen großer Konzerne nicht immer funktionierende Reifendruckprüfstationen bereitstellen und dass defekte Pumpen häufig über längere Zeiträume nicht repariert werden, da der Anreiz für die Tankstellen fehlt, die Geräte instand zu halten. Dies führt zu niedrigem Reifendruck bei Fahrzeugen, was mehr Kraftstoffverbrauch, höheren Reifenabrieb und damit zusätzliche Umweltbelastungen verursacht. Eine regelmäßige Kontrolle der Pumpen durch die Stadtverwaltung oder auf freiwilliger Basis durch die Tankstellen selbst, verbunden mit einer transparenten Berichterstattung der Ergebnisse, könnte dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kosten für die Bevölkerung durch unnötig erhöhten Spritverbrauch zu senken. Begründung: Niedriger Reifendruck führt zu höherem Spritverbrauch, schnellerem Reifenverschleiß und stärkerem Abrieb, der nicht nur gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sein kann, sondern auch die Umwelt belastet. Die regelmäßige Funktionskontrolle der Reifendruckprüfgeräte stellt sicher, dass Autofahrerinnen und Autofahrer korrekte Informationen für die Wartung ihrer Reifen erhalten. Durch eine transparente Präsentation der Ergebnisse können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Tankstellen zuverlässige Geräte anbieten, und Tankstellen werden motiviert, ihre Geräte in einwandfreiem Zustand zu halten. Dies ist ein einfacher, aber wirksamer Schritt, um sowohl die Umwelt als auch die Verkehrssicherheit in Frankfurt zu verbessern. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1482 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1482 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1482 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1482 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7151, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1483 Betreff: Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie städtische Verwaltung, städtische Betriebe, Krankenhäuser und Einrichtungen verpflichtet werden können, bevor sie Materialien, Geräte oder Gegenstände entsorgen, zu verschrotten oder wegwerfen, diese zunächst zum Abholen durch interessierte Personen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen anzubieten. Dabei soll untersucht werden, welche Materialien besonders geeignet sind, wie beispielsweise Umzugskartons, Werkzeuge, Maschinen, medizinische Geräte oder abgelaufene KFZ-Verbandkästen, die dringend in der Ukraine oder in anderen Ländern benötigt werden. Ziel ist es, eine einfache, digitale Plattform zu schaffen, auf der alle verfügbaren Materialien erfasst werden und Interessierte unkompliziert und unbürokratisch auf diese zugreifen können. Durch ein solches System können sowohl Ressourcen geschont als auch logistische Kosten und Aufwand bei der Entsorgung reduziert werden. Begründung: Viele Materialien und Gegenstände, die von städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigt werden, sind noch funktionstüchtig und können an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Insbesondere Hilfsgüter wie medizinische Geräte, Verbandkästen, Werkzeuge oder Maschinen werden dringend in Krisengebieten benötigt. Die Bereitstellung über eine digitale Plattform ermöglicht eine effiziente und transparente Verteilung, unterstützt den Nachhaltigkeitsgedanken, reduziert Abfall und fördert zugleich humanitäre Hilfe. Darüber hinaus spart die Stadt durch die Weitergabe Kosten für Entsorgung, Lagerung und Transport. Ein solches Vorgehen stärkt den sozialen Zusammenhalt, unterstützt internationale Hilfsinitiativen und positioniert Frankfurt als Stadt, die nachhaltiges Wirtschaften, Ressourcenschonung und Solidarität miteinander verbindet. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1483 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1483 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1483 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7064, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1484 Betreff: Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit ein städtisches Förder- und Begleitprogramm für Frauen entwickelt werden kann, das Frauen in Frankfurt am Main gezielt dabei unterstützt, berufsbegleitende Studien- oder Qualifizierungsangebote in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Ingenieur- und Naturwissenschaften oder vergleichbaren zukunftsorientierten Branchen zu nutzen. Das Prüfverfahren soll insbesondere klären, in welcher Form finanzielle Unterstützung, etwa in Form von Stipendien oder Zuschüssen, für berufsbegleitende Studiengänge, Weiterbildungen und Qualifizierungen bereitgestellt werden kann, wie flankierende Beratungs-, Coaching- und Vernetzungsangebote organisiert werden können, die Teilnehmerinnen beim Zugang zu Aus- und Weiterbildungsangeboten, beim Studienerfolg und beim Übergang in den Arbeitsmarkt begleiten, wie ein begleitendes Netzwerk- und Austauschformat gestaltet werden kann, um Teilnehmerinnen miteinander und mit potenziellen Arbeitgebern zu verknüpfen, und inwieweit das Programm in Kooperation mit lokalen Hochschulen, Weiterbildungsanbietern, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt werden kann. Besonders berücksichtigt werden soll das Potenzial von Frauen mit Migrationsgeschichte, die häufig über besondere Qualifikationen verfügen, aber aufgrund struktureller Barrieren oder fehlender Netzwerke Schwierigkeiten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung oder höheren Qualifikationen haben. Das Programm soll diesen Frauen gezielt Möglichkeiten bieten, ihre beruflichen Chancen zu verbessern und ihre Kompetenzen in Zukunftsbranchen einzubringen. Begründung: Trotz erheblicher Fortschritte sind Frauen in vielen technischen Studiengängen und Berufen weiterhin unterrepräsentiert, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte. Förderprogramme, die Frauen bei der berufsbegleitenden Qualifizierung in Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Technik oder Naturwissenschaften unterstützen, können dazu beitragen, diese Unterrepräsentanz abzubauen, die Fachkräftesicherung zu verbessern und gleichstellungspolitische Ziele voranzubringen. In Wien hat ein ähnliches Programm bereits dazu geführt, dass mehrere hundert Frauen mit Stipendien unterstützt wurden und Absolventinnen erfolgreich in zukunftsorientierten Bereichen tätig sind. Ein städtisches Programm für Frankfurt könnte Frauen dabei helfen, vorhandene Hürden beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung und höheren Qualifikationen zu überwinden, insbesondere durch finanzielle Entlastung, individuelle Beratung, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote, Coaching und gezielte Vernetzungsformate. Solche Maßnahmen stärken nicht nur die individuelle berufliche Entwicklung von Frauen, sondern tragen auch zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Frankfurt bei. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, die Integration und Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte zu fördern und die Partizipation von Frauen in technischen und digitalen Berufen nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1484 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1484 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1484 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7152, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 101

  • Einführung eines Gütesiegels für Geschäfte gegen Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1485 Betreff: Einführung eines Gütesiegels für Geschäfte gegen Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einführung eines städtischen Gütesiegels für Geschäfte und Betriebe, die aktiv gegen Verschwendung von Lebensmitteln und Ressourcen vorgehen, zu prüfen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das Siegel soll an Unternehmen verliehen werden, die durch regelmäßige Spenden an Tafeln oder andere gemeinnützige Einrichtungen sowie durch die Nutzung von Apps oder Plattformen zur Rettung von überschüssigen Lebensmitteln nachweislich einen hohen Anteil ihrer unverkauften oder überschüssigen Waren weitergeben. Die Kriterien für die Vergabe des Gütesiegels könnten unter anderem sein: eine Spendenquote von über 90 Prozent der verwertbaren Lebensmittel, die nachweisbare Teilnahme an Programmen oder Apps zur Lebensmittelrettung sowie dokumentierte Maßnahmen zur Reduktion von Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung. Das Gütesiegel soll öffentlichkeitswirksam verliehen werden, um die teilnehmenden Unternehmen zu würdigen, ihre Verantwortung sichtbar zu machen und andere Betriebe zur Nachahmung zu motivieren. Begründung: Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung ist ein bedeutendes gesellschaftliches und ökologisches Problem. Durch gezielte Anreize können Unternehmen motiviert werden, ihre überschüssigen Lebensmittel nicht zu vernichten, sondern bedürftigen Menschen zugänglich zu machen. Ein Gütesiegel für besonders engagierte Geschäfte belohnt nicht nur die teilnehmenden Unternehmen, sondern setzt auch ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen Verschwendung. Es stärkt die Bürgerwahrnehmung nachhaltigen Handelns, animiert weitere Betriebe zur Teilnahme und fördert die Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen wie Tafeln und gemeinnützigen Initiativen. Durch die Kombination von Anerkennung, Transparenz und Motivation kann Frankfurt am Main eine Vorreiterrolle in der Reduktion von Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung übernehmen und die Stadt insgesamt nachhaltiger gestalten. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1485 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1485 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1485 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7153, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1486 Betreff: Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit eine systematische Pflanzung von Obstbäumen, zum Beispiel Apfel-, Pflaumen- oder Nussbäume, in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Parks, Grünstreifen, Schulhöfen, Böschungen oder entlang von Gehwegen im Stadtgebiet Frankfurt möglich ist. Dabei soll geprüft werden, welche Flächen konkret infrage kommen und ob das Projekt in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, Nachbarschaftsinitiativen und Bildungseinrichtungen unterstützt, gepflegt und gemeinschaftlich genutzt werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine interaktive digitale Karte geschaffen werden kann, in der bestehende Obstbäume sowie neue Pflanzungen sichtbar gemacht und saisonal aktualisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern das Auffinden und die gemeinsame Nutzung der Obstbäume zu erleichtern. Begründung: In zahlreichen Städten weltweit werden Obstbäume gezielt in öffentlich zugänglichen Bereichen gepflanzt, damit jeder kostenlos frisches Obst pflücken kann. Beispiele aus Neuseeland zeigen, dass öffentliche Pflanzungen von Äpfeln oder Pflaumen erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Behörden und Gemeindestiftungen durchgeführt werden. Ehrenamtliche kümmern sich um Pflege und Betreuung der Bäume, während digitale Karten den Standort und die Erntezeiten koordinieren. Auch in Europa gibt es erfolgreiche Vorbilder. In Todmorden, Großbritannien, hat die Bewegung Incredible Edible die systematische Bepflanzung von Gemeindeflächen mit essbaren Pflanzen etabliert. In Kopenhagen, Dänemark, pflanzt die Stadtverwaltung gezielt Beerensträucher und Obstbäume im öffentlichen Raum, frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. In Varazdin, Kroatien, wurde 2020 ein öffentlicher Obstgarten mit über 250 Obstbäumen eröffnet, und in Andernach, Rheinland-Pfalz, verfolgt die Stadt das Prinzip "Pflücken erlaubt" und bepflanzt innerstädtische Grünflächen mit Obst, Gemüse und Kräutern zur freien Ernte. Solche Projekte fördern Ernährungsresilienz, Biodiversität und Klimaanpassung und stärken gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt und das Verantwortungsgefühl in der Nachbarschaft. Ein vergleichbares Vorhaben würde auch in Frankfurt bestehende Maßnahmen im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Umweltbildung sinnvoll ergänzen. Die Maßnahme könnte schrittweise auf bereits kommunalen Flächen umgesetzt und durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Frankfurt am Main hätte damit die Chance, Vorreiterin für eine "essbare" Stadt in Hessen zu werden, mit klarer sozialer, ökologischer und bildungspolitischer Wirkung. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1486 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7025, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Einrichtung eines großen EU-Hauses in Frankfurt am Main
    NR
    30.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2025, NR 1487 Betreff: Einrichtung eines großen EU-Hauses in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einrichtung eines zentralen EU-Hauses in Frankfurt am Main zu prüfen und vorzubereiten. Dieses Haus soll der Bevölkerung, Unternehmen, Schulen und Touristinnen sowie Touristen als Informations- und Begegnungsort zur Europäischen Union dienen und die Rolle Frankfurts als europäischen Finanz- und Verkehrsknotenpunkt sowie als Standort zahlreicher EU-relevanter Institutionen und Unternehmen unterstreichen. Ziel ist es, ein interaktives, öffentlich zugängliches Zentrum zu schaffen, das Informationen über die EU, ihre Institutionen, Fördermöglichkeiten und europäische Projekte bereitstellt, Veranstaltungen und Workshops organisiert und den Dialog zwischen EU-Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern fördert. Begründung: Frankfurt am Main spielt eine herausragende Rolle in Europa: als Finanzmetropole, Verkehrsknotenpunkt und Sitz wichtiger europäischer Institutionen wie der Europäischen Zentralbank. Obwohl große EU-Häuser bisher vor allem in Hauptstadtstädten angesiedelt sind, rechtfertigt die besondere Stellung Frankfurts die Errichtung eines eigenen EU-Zentrums. Ein EU-Haus in Frankfurt bietet die Chance, die europäische Identität und Bürgerschaft zu stärken, Wissen über die EU zu verbreiten und den Zugang zu Förderprogrammen und europäischen Projekten zu erleichtern. Gleichzeitig würde ein solches Zentrum die internationale Sichtbarkeit Frankfurts als europäische Metropole erhöhen und neue Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten für Schulen, Universitäten und Bürgerorganisationen schaffen. Die Einrichtung eines EU-Hauses in Frankfurt wäre zudem ein Zeichen für Bürgernähe und Transparenz der EU-Politik und stärkt die Verbindung zwischen europäischen Institutionen und der Bevölkerung. Frankfurt würde damit eine Leuchtturmfunktion in Deutschland und Europa übernehmen und die Stadt als aktiven Partner in europäischen Projekten sichtbar machen. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1487 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1487 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7154, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 80-0

ZurückSeite 142 Weiter