Förderung des Dachverbandes Muslimisch Sunnitische Jugend Frankfurt
Zusammenfassung
In dem Antrag wird eine dauerhafte Förderung des Dachverbandes Muslimisch-Sunnitischer Jugend Frankfurt durch den Frankfurter Jugendring mit 83.000 € ab dem Jahr 2026 beantragt. Dies ist erforderlich, um eine stabile und gesicherte Finanzierung der Jugendarbeit in Moscheegemeinden zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Frankfurter Jugendring erhält ab dem Jahr 2026 dauerhaft 83.000 € zusätzlich für die Förderung des Dachverbandes Muslimisch-Sunnitischer Jugend Frankfurt. Der Gesamtzuschuss für den FJR wird um diese Summe erhöht. Die Mittel sind ab 2026 dem Haushalt dauerhaft zuzusetzen.
Begründung
Der Frankfurter Jugendring hat den Verein "Dachverband der Muslimisch-Sunnitischen Jugend" Frankfurt (MSJ) am 09.02.2023 in den Frankfurter Jugendring aufgenommen.
Der Gründung des MSJ, die im November 2022 erfolgte, war das Projekt "Unterstützung des Aufbaus von Jugendarbeit in Moscheegemeinden" vorangegangen. Die Jugendgruppen von fünf sunnitischen Moscheen wurden ab 2017 für die Durchführung von selbstorganisierter Jugendarbeit nach §12 SGB VIII ausgebildet. Zudem wurden sie bei der Bildung eines Zusammenschlusses dieser Moscheejugendgruppen zu einem Dachverband, der für Jugendgruppen aus weiteren Moscheen offen ist, unterstützt. Auf die Gründung des Dachverbandes mit diesen fünf Moscheen folgten im Januar 2023 Erweiterungen um die Jugendgruppen von sechs weiteren Moscheen sowie im August 2025 um die Jugendgruppen von zwei weiteren Moscheen, sodass er jetzt die Jugendarbeit in 13 Moscheen vereint.
Die Finanzierung des MSJ Frankfurt ist in den letzten Jahren immer wieder über einjährige Etatanträge der Stadtverordnetenversammlung, wie zuletzt den E 68/2023, gelaufen. In 2025 ist er mit 77.000 € aus nicht verplanten Mitteln im Mittelverteiler des Jugendhilfeausschuss gefördert worden. Ab dem Jahr 2026 benötigt der Verband für eine stabile Arbeit dringend eine gesicherte dauerhafte Finanzierung. Mit den Mitteln für den MSJ Frankfurt werden derzeit ca. 700 junge Muslim*innen erreicht.
Die Jugendverbandsarbeit ist gemäß §12 SGB VIII zu fördern. Jugendverbände leisten mit ihrem besonderen Fokus auf die Selbstorganisation und Partizipation von jungen Menschen einen wichtigen Beitrag zur Förderung ihrer Entwicklung. Die Stadt Frankfurt gewährt dem Frankfurter Jugendring dafür einen Zuschuss zur weiteren Aufteilung unter seinen Mitgliedsverbänden.
Zur Sicherung und Stärkung der Jugendverbandsarbeit in der MSJ wird eine dauerhafte Anpassung der Fördermittel für die Jugendverbände im FJR entsprechend der bisher jährlich im Projekt eingesetzten Haushaltsmittel benötigt. Ohne weitere Mittel ist die Förderung der MSJ nur zulasten der Jugendverbandsstruktur insgesamt möglich. Bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2026 ist die für das Jugendhilfebudget beabsichtigte Dynamisierung um +3 % berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Januar 2026 brachte fraktionsunabhängig diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)