Griesheim: Fußgängerunterführung Ost am Griesheimer Bahnhof - saniert und doch undicht
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Die Fußgängerunterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße, die ursprünglich nach 7 Monaten wieder nutzbar sein sollte, wurde nach weit mehr als einem Jahr am
- Dezember 2025 endlich wieder eröffnet. Sie ist hell und gut beleuchtet. Jedoch ist sie nicht wasserundurchlässig. Beständig tropft es mal mehr, mal weniger von der Decke, da eine ordentliche Sanierung unterhalb der Gleise und ab Tunneldecke nicht erfolgen konnte. Dafür hätte eine Gleissperrung vorgenommen werden müssen, die jedoch nicht ohne Weiteres umsetzbar ist. Der Schaden und somit die endgültige Sanierung soll mit der Baumaßnahme des
- Bauabschnitt erledigt werden.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordneten werden aufgefordert zu beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen
- wann festgestellt wurde, dass die Decke bzw. der Überbau des Tunnels nicht dicht ist und weshalb bei der Prüfung der Fußgängerunterführung auf ihren baulichen Zustand dies nicht gleich in die Sanierungsarbeiten des 1. Bauabschnitts eingeplant wurde,
- ob sichergestellt ist, dass die sanierte Unterführung und ihre dabei verwendeten Materialien durch den Wassereinbruch keinen Schaden nehmen und welche Maßnahmen ergriffen wurden und werden, dies zu verhindern,
- welche Zusätzlichen Kosten dieses Leck an der Unterführung und den neu verwendeten Baumaterialien verursacht, da die komplette Sanierung nicht in einem Guss erfolgte,
- ob sichergestellt ist, dass sich die Fließenplatten und sonstigen verwandten Baumaterialien bis zur völligen Sanierung der Unterführung nicht von der Wand lösen oder Schaden nehmen und Zufußgehende beim Durchqueren der Unterführung wegen des Mangels gefährdet werden,
- ob sichergestellt ist, dass die Beleuchtung von dem einfließenden Wasser nicht betroffen ist und die Nutzer Gefahr laufen, im Dunkeln die Unterführung durchqueren müssen,
- dass sichergestellt ist, dass sich nach Beendigung der kompletten Sanierung die Fußgängerunterführung so darstellt, als wäre sie in einem Guss bearbeitet und fertiggestellt worden.
Begründung
Jeder Wasserschaden, der neu ist oder nicht behoben wird, schadet dem Mauerwerk und den Bestandteilen eines Gebäudes, egal ob Haus oder Tunnel, stark. Warum man jetzt einen sanierten Tunnel im Deckenbereich weiterhin und vor allem stärker geschädigt als vor der Sanierung so belässt und erst im 2. Bauabschnitt den Schaden beseitigen will, ist nicht verständlich. Es verursacht nur weitere zusätzliche unkalkulierbare Kosten. Kein Bauherr würde so bauen oder sanieren. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Auskunft bzw. Beantwortung der Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2025 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.01.2026 im OBR 6 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)