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Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten

Vorlagentyp: NRLINKE
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Ausweitung des Mietenstopps auf alle ABG-Wohnungen, um Mieterhöhungen zu verhindern und so die Mieter*innen mit geringem Einkommen zu schützen. Dies soll insbesondere für geförderte Wohnungen gelten, da viele Haushalte aktuell von der Mietpreisbegrenzung ausgeschlossen sind und in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, eine Ausweitung des Mietenstopps zu erreichen, der für alle knapp 54.000 Wohnungen der ABG Holding und nicht nur für die freifinanzierten gelten soll, besonders also auch für geförderte Wohnungen.

Begründung

Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Dieser wurde im September 2025 bis 2030 verlängert. Die Regelung sieht vor, dass die Mieten in ABG-Wohnungen bis 2030 um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen. Seit Einführung des Mietenstopps wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. Im Sommer 2023 erhielten Mieter*innen der ABG, die in Wohnungen des Förderwegs 1 und 2 wohnen, jedoch Mieterhöhungen von bis zu 10 Prozent. Der Geschäftsführer der ABG Frank Junker begründete die Mieterhöhungen damit, dass das Land Hessen umlagefähige Kostenpauschalen im geförderten Wohnungsbau angehoben hat. Die Weitergabe dieser Erhöhungen an die Mieter*innen ist angesichts eines Konzernjahresüberschusses von zuletzt 95,8 Millionen Euro im Jahr 2024 keine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung, die sich negativ auf Mieter*innen mit geringem Einkommen auswirkt. Diese Mietsteigerung hat viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die in Sozialwohnungen leben, in Zusammenhang mit Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme gestellt. Knapp 18.000 Haushalte profitieren bis heute nicht von der Mietpreisbegrenzung, obwohl sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens und des großen Wohnraummangels in Frankfurt stark von dauerhaft niedrigen Mieten abhängig sind. Die Verlängerung des Mietenstopps ist für diese Haushalte wirkungslos. Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu bezahlbaren Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Der Mietenstopp, von dem ursprünglich alle ABG-Mieter*innen profitierten, muss wieder zur alten Regelung zurückkehren. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau ausgeweitet wird und künftig wieder auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2025Sie sind hier
    NRNR 1471Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten
    STVV-Antrag · Linke
  2. 17. April 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 146Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen geltenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 41 · 20.01.2026
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1471 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Ablehnung)FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)

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