Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet den barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs in der Launhardtstraße zur Ferdinand-Happ-Straße. Es sind jedoch weitere Prüfungen erforderlich, um die vollständige Barrierefreiheit und die Beleuchtung zu gewährleisten.
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Ferdinand-Happ-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen02.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße09.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Ferdinand-Happ-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zum vollständigen barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Launhardtstraße am Einmündungsbereich zur Ferdinand-Happ-Straße.
Der Ausbau der Ferdinand-Happ-Straße in diesem Abschnitt und die Erneuerung der westlichen Gehwegseite in der Launhardtstraße war eine Investorenmaßnahme der ABG. Die ABG hat in dem Bereich, den sie ausgebaut hat (also nur die westliche Seite), den barrierefreien Ausbau zum FGÜ vollumfänglich berücksichtigt. Auf der Ostseite wurde mittels Poller und Markierung die Einmündung enger gefasst, allerdings ohne die Barrierefreiheit herzustellen.
Davon unabhängig erfolgte die Gelbmarkierung des Zebrastreifens während der Bauphase, da der bestehende Gehweg entlang der Launhardtstraße mit der Baustelleneinrichtung belegt war. Nach Ablauf der entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung wird die FGÜ-Markierung zeitnah entfernt.
Vorab lässt sich zur Markierung und Beschilderung folgendes festhalten:
Die Anbringung eines Fußgängerüberweges erscheint grundsätzlich möglich, es bedarf aber noch einer weiteren Prüfung (Verkehrszählung, Möglichkeit zur Umsetzung der Beleuchtung, etc.).
Der FGÜ kann erst im Zuge einer beidseitigen Barrierefreiheit und mit richtlinienkonformer Beleuchtung eingerichtet werden. Der Magistrat befindet sich hierzu in der Abstimmung.
Der Kennzeichnung der Querung durch das Verkehrszeichen (VZ) 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgänger) stimmt der Magistrat zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2024OFOF 422/4Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardstraße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024OMOM 5812Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichenDirektanregung
- 16. Dezember 2024STST 2162Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichenStellungnahme
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 2115Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab