Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße
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Zusammenfassung
Die Prüfung zur Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße wurde vorgenommen. Es wird argumentiert, dass die bestehende Lieferzone die Anforderungen aufgrund des hohen Lieferaufkommens bereits effizient erfüllt. Eine Erweiterung wird als nicht notwendig erachtet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wilhelm-Leuschner-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Wilhelm-Leuschner-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Nach Prüfung der Örtlichkeit wird einer Ausdehnung der Lieferzone in dem genannten Bereich nicht entsprochen.
Das hohe Lieferaufkommen - bedingt durch Paketzusteller sowie Anlieferungen für Gastronomiebetriebe und weitere Liegenschaften - wird durch die bestehende Lieferzone effizient abgedeckt. Sind Gehwege zum Parken mittels Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung "Parken auf Gehwegen" freigegeben, gilt dies nicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t. Fahrzeuge, die entgegen den Vorschriften auf diesen Parkplätzen abgestellt werden, werden durch die Städtische Verkehrspolizei abgeschleppt.
Angesichts des hohen Parkdrucks in dieser Gegend würde eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten die Situation nicht entschärfen. In unmittelbarer Nähe (Wilhelm-Leuschner-Straße 24 sowie Gutleutstraße gegenüber Hausnummer 30) stehen jeweils weitere zwei Parkplätze für den Lieferverkehr zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1691/1Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7306Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschner-StraßeDirektanregung
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2109Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschnerStraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab