Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag betrifft die Planung einer Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße. Diese Maßnahme wird als wichtig für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Preungesheim und dem Frankfurter Bogen erachtet. Der Antrag zielt darauf ab, spezifische Informationen über den Fortschritt der Planung zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Friedberger Landstraße — 37 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailAntrag
In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025 (ST 610) ist unter anderem zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B
521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet."
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weiter geht,
sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer geben drohen: welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können.
Begründung
Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025 (ST 610) ist unter anderem zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2024OFOF 924/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2024OMOM 6053Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeDirektanregung
- 14. April 2025STST 610Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
- 14. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 1187/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026OMOM 7909Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeDirektanregung
- 1. Februar 2026OFOF 824/11Optimierung Auffahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026OMOM 8102Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungDirektanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 824Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)