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Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Einschätzungen des Straßenverkehrsamtes zur Informationspolitik bezüglich der Sperrung der Hofhausstraße zu überprüfen. Besonders sind die Bedingungen für die Notwendigkeit von Bekanntmachungen zu klären. Es wird erwartet, dass durch diese Überprüfung eine Verbesserung der Informationspolitik erzielt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 71 Tage.Warum?

Friedberger Landstraße — 35 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Einschätzungen des Straßenverkehrsamtes teilt. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Fragen:

  1. Wenn eine zehnwöchige Sperrung nicht gewichtig ist: Ab welchem Zeitraum ist stattdessen eine Gewichtigkeit gegeben?
  2. Eine E-Mail an den Ortsvorsteher nimmt nach Einschätzung des Ortsbeirates 10 ungefähr fünf Minuten Zeit in Anspruch. Sie wäre an achtzehn weitere Ortsbeiräte, den Stadtbezirksvorsteher, den Vereinsring, etc. weitergeleitet worden. Der Inhalt der E-Mail wäre außerdem beispielsweise über Facebook publik gemacht worden.

Wie bewertet der Magistrat dieses vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung?

  1. Über die Hofhausstraße kann zum Beispiel von der Friedberger Landstraße kommend der Frankfurter Bogen angefahren werden. Ist der Magistrat der Ansicht, dass dies bei der Beurteilung der Lage der Baustelle ausreichend berücksichtigt wurde?
  2. Selbst wenn sich aus § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte kein rechtlicher Informationsanspruch des Ortsbeirates ergibt: wie bewertet der Magistrat die unterlassene Information vor dem Hintergrund der Wertschätzung

a) des Ortsbeirates 10

b) der von ihm vertretenen Bürgerinnen und Bürger?

Kontext

Mitte August wurde die Hofhausstraße für Arbeiten an Wasserleitungen komplett gesperrt. Geplant sind 60 Arbeitstage, die entsprechende Genehmigung ist bis Anfang November gültig. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes sowie mehrerer betroffener Bürgerinnen und Bürger erfolgte keine öffentliche Ankündigung der Baustelle. Eine Ankündigung erfolgte vereinzelt per Informationsschreiben. Grund dafür sei die hohe Baustellendichte im Stadtgebiet, derzufolge selektiert werden müsse, welche Maßnahmen vorab bekannt gegeben werden. Das Ausmaß dieser Baustelle wurde dabei als nicht so gewichtig eingeschätzt, dass dafür eine Ankündigung durch eine Pressemitteilung notwendig gewesen sei. Ausschlaggebend für diese Einschätzungen sei nicht die Dauer der Maßnahme, sondern die Lage der Baustelle im Straßenraum. Ein gesondertes Informieren des Ortsbeirats über stattfindende Baumaßnahmen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich und wäre aufgrund der großen Zahl an Baustellen auch nicht umsetzbar. Angekündigt wurde die Maßnahme gegenüber dem Rettungswesen, der Polizei, der Branddirektion sowie der FES, die deshalb ausreichend Zeit gehabt hätten, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Ferner seien Hinweise gestellt und eine Umleitung ausgeschildert worden. Die diesbezügliche Beschwerdelage werde jedoch bei zukünftigen Entscheidungen, ob eine Maßnahme öffentlich angekündigt wird, stets mit einbezogen.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Der Ortsbeirat 10 hat vollstes Verständnis für notwendige Baumaßnahmen. Er zeigt sich allerdings über die Informationspolitik des Fachamtes ebenso irritiert wie über deren Begründung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2026 brachte der Ortsbeirat 10 diese Anfrage ein.

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