Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt eine Prüfung der Informationspolitik des Magistrats im Zusammenhang mit der Sperrung der Hofhausstraße für Arbeiten an Wasserleitungen. Es wird gefordert, die Kriterien für die Gewichtung von Baustellenöffnungen und deren Bekanntgabe zu klären. Ziel ist eine verbesserte Kommunikation und Wertschätzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Friedberger Landstraße — 36 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Mitte August wurde die Hofhausstraße für Arbeiten an Wasserleitungen komplett gesperrt. Geplant sind 60 Arbeitstage, die entsprechende Genehmigung ist bis Anfang November gültig. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes sowie mehrerer betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgte keine öffentliche Ankündigung der Baustelle. Eine Ankündigung erfolgte vereinzelt per Informationsschreiben. Grund dafür sei die hohe Baustellendichte im Stadtgebiet, derzufolge selektiert werden müsse, welche Maßnahmen vorab bekannt gegeben werden. Das Ausmaß dieser Baustelle wurde dabei als nicht so gewichtig eingeschätzt, dass dafür eine Ankündigung durch eine Pressemitteilung notwendig gewesen sei. Ausschlaggebend für diese Einschätzungen sei nicht die Dauer der Maßnahme, sondern die Lage der Baustelle im Straßenraum. Ein gesondertes Informieren des Ortsbeirats über stattfindende Baumaßnahmen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich und wäre aufgrund der großen Zahl an Baustellen auch nicht umsetzbar. Angekündigt wurde die Maßnahme gegenüber dem Rettungswesen, der Polizei, der Branddirektion sowie der FES, die deshalb ausreichend Zeit gehabt hätten, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Ferner seien Hinweise gestellt und eine Umleitung ausgeschildert worden. Die diesbezügliche Beschwerdelage werde jedoch bei zukünftigen Entscheidungen, ob eine Maßnahme öffentlich angekündigt wird, stets mit einbezogen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Einschätzungen des Straßenverkehrsamtes teilt. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Fragen:
- Wenn eine zehnwöchige Sperrung nicht gewichtig ist: Ab welchem Zeitraum ist stattdessen eine Gewichtigkeit gegeben?
- Eine e-Mail an den Ortsvorsteher nimmt nach Einschätzung des Ortsbeirates 10 ungefähr fünf Minuten Zeit in Anspruch. Sie wäre an achtzehn weitere Ortsbeiräte, den Stadtbezirksvorsteher, den Vereinsring, etc. weitergeleitet worden. Der Inhalt der e-Mail wäre außerdem beispielsweise über Facebook publik gemacht worden. Wie bewertet der Magistrat dieses vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung?
- Über die Hofhausstraße kann zum Beispiel von der Friedberger Landstraße kommend der Frankfurter Bogen angefahren werden. Ist der Magistrat der Ansicht, dass dies bei der Beurteilung der Lage der Baustelle ausreichend berücksichtigt wurde?
- Selbst wenn sich aus § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte kein rechtlicher Informationsanspruch des Ortsbeirates ergibt: wie bewertet der Magistrat die unterlassene Information vor dem Hintergrund der Wertschätzung
- a)des Ortsbeirates 10
- b)der von ihm vertretenen Bürgerinnen und Bürger?
Begründung
Der Ortsbeirat 10 hat vollstes Verständnis für notwendige Baumaßnahmen. Er zeigt sich allerdings über die Informationspolitik des Amtes ebenso irritiert wie über deren Begründung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026Sie sind hierOFOF 68/10Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des MagistratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2026VV 139Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des MagistratsAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)