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Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
95 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Planung und den Ausbau einer Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße zu prüfen und über die Fortschritte zu informieren. Es wird auf die Wichtigkeit dieser Maßnahme für die Anwohner und die Verkehrssicherheit hingewiesen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weitergeht. Sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer drohen, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können.

Begründung

Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2024OFOF 924/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. November 2024OMOM 6053Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeDirektanregung
  3. 14. April 2025STST 610Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
  4. 14. Dezember 2025OFOF 1187/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 13. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7909Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
    Direktanregung
  6. 1. Februar 2026OFOF 824/11Optimierung Auffahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 23. Februar 2026OMOM 8102Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungDirektanregung
  8. 8. Mai 2026STST 824Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
  9. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 1280Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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