Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Planung und den Ausbau einer Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße zu prüfen und über die Fortschritte zu informieren. Es wird auf die Wichtigkeit dieser Maßnahme für die Anwohner und die Verkehrssicherheit hingewiesen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Friedberger Landstraße — 38 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn – Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.202219.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße08.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailAnregung
In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weitergeht. Sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer drohen, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können.
Begründung
Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2024OFOF 924/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2024OMOM 6053Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeDirektanregung
- 14. April 2025STST 610Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
- 14. Dezember 2025OFOF 1187/10Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7909Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeDirektanregung
- 1. Februar 2026OFOF 824/11Optimierung Auffahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026OMOM 8102Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungDirektanregung
- 8. Mai 2026STST 824Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 1280Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats