Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Unmöglichkeit einer barrierefreien Zuwegung zum Niddauferweg aufgrund dichten Baumbewuchses. Zudem wird auf bereits bestehende barrierefreie Zuwegungen verwiesen und die Verantwortung der Deutschen Bahn betont, die in der Vergangenheit von Umbauten abgesehen hat.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine barrierefreie Zuwegung zum Niddauferweg ist alleine wegen des dichten Baumbewuchses kurz- und mittelfristig nicht möglich.
Im Bereich Denzerstraße 24 ist die Deutsche Bahn (DB) im Böschungsbereich zuständig; entlang der Treppenanlage verläuft eine Entwässerungsrinne mit gesichertem Zugang. Die DB hat bereits bei früheren Anfragen von einem Umbau abgesehen. Der Magistrat möchte in diesem Zuge auch auf die ST 1634/2022 verweisen, in der aufgeführt wird, dass es barrierefreie Zuwegungen zum Niddauferweg am Nieder Kerbeplatz und nördlich der Eisenbahnbrücken gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2025OFOF 1276/6Nied: Barrierefrei zur Nidda an der DenzerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7283Nied: Barrierefrei zur Nidda an der DenzerstraßeDirektanregung
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2130Nied: Barrierefrei zur Nidda an der DenzerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab