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Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat erkennt die Gesundheitsbelastungen durch Fluglärm an und setzt sich für verringerte Lärmbelastungen und optimierte Flugrouten ein. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den schlechten Wetterbedingungen, die zu Abweichungen von Standardanflugrouten führen. Ziel ist es, die Fluglärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet.

Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein.

Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW).

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein.

Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2025OMOM 7440Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und GesundheitsaspekteDirektanregung
  2. 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 2102Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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