Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung, ob das Parken von LKW in der Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann. Dies ist notwendig, da zunehmend LKW sowie andere Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und dadurch den Schulweg verengen, was die Sicherheit der Schüler gefährdet. Ziel ist die Verhinderung zukünftiger Parkprobleme und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Theobald-Ziegler-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 1021.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Theobald-Ziegler-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW in Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann.
Begründung
Da vermehrt LKW, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig stehen und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 314 StVO (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 StVO (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 1182/10Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2026OMOM 7917Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 523Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme