Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Prüfung eines Verbot des Parkens von Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße, um Schulwege zu entlasten. Durch die vielfache Abstellung von Fahrzeugen auf den Bürgersteig wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Theobald-Ziegler-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 1021.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Theobald-Ziegler-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann.
Begründung
Da vermehrt Lkw, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig abgestellt werden und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Verkehrszeichen VZ 314 "Parken" mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2025OFOF 1182/10Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7917Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 523Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats