Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Überprüfung der Taubenvergrämung an der Galluswarte aus tierschutzrechtlichen Gründen. Es wird erwartet, dass durch die Überprüfung und mögliche Umbauarbeiten der Aufwand zur Befreiung von Tieren hinter den Netzen reduziert wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der Galluswarte gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen und anhand der in einem Gutachten ermittelten Erkenntnisse umbauen zu lassen.
Begründung
Regelmäßig geraten Stadttauben hinter die Vergrämung an der Galluswarte, zuletzt im Oktober 2025. Geraten Tiere hinter die Netze, ist dies jedes Mal ein erheblicher Aufwand mit Polizei und Feuerwehr, die Tiere zu befreien. Mehrere Tiere sind dort bereits verendet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. April 2025OMOM 6925An der Haltestelle „Haus Gallus“ endlich ein Taubenhaus errichtenDirektanregung
- 12. September 2025STST 1576An der Haltestelle „Haus Gallus" endlich ein Taubenhaus errichtenStellungnahme
- 9. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 1821/1Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2026OFOF 1856/1Taubenvergrämung Galluswarte instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026OMOM 7948Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 614Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenStellungnahme
- 30. August 2026OFOF 125/1Vollvergrämung an der „Galluswarte“: Recht, Kosten und Umsetzbarkeit klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme