Vollvergrämung an der "Galluswarte": Recht, Kosten und Umsetzbarkeit klären
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Kosten und Umsetzbarkeit einer Vollvergrämung an der Galluswarte. Ziel ist es, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen, die allerdings aufgrund unklarer rechtlicher Grundlagen und hoher Kosten in Frage gestellt wird. Die Vorlage soll dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor Umsetzung präsentiert werden.
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Frankenallee — 35 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreiben15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Taubenvergrämung Frankenallee/„Galluswarte“15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Mit der Bestellung einer mobilen Wartehalle für die Bushaltestelle "Haus Gallus" in der Unterführung Frankenallee ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation getan. Nun müssen weitere Schritte folgen. Bezüglich der von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt skizzierten Vollvergrämung wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Wie hoch sind die Kosten für die von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt skizzierte Vollvergrämung in Summe über die gesamte Projektlaufzeit und wie soll der Betrag haushalterisch finanziert werden? Wann ist mit einer möglichen Umsetzung zu rechnen?
- Auf welchen dokumentierten Erkenntnissen beruht die Einschätzung, dass die Verkehrssicherheit oder die Funktionsfähigkeit des Bauwerks beeinträchtigt ist? Wie viele Unfälle, Gefährdungsmeldungen und Beschwerden liegen vor?
- Warum glaubt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dass ihr eine Ausnahme-genehmigung für das Einfangen mit Netzen nach § 4 Abs. 3 BArtSchV gewährt wird, wenn dies anhand der derzeitigen Rechtsprechung ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestands nicht möglich ist?
- Für eine wirksame Vollvergrämung müsste die Brückenkonstruktion auch von der Gleisseite vollständig gegen den Zugang von Tauben gesichert werden. Die DB InfraGO hat die hierfür erforderliche Mitwirkung bislang abgelehnt. Wie soll eine Vollvergrämung gelingen, solange die vergrämten Bereiche von dort weiterhin zugänglich bleiben?
- Warum wurden Teile der bestehenden Vergrämung im Jahr 2025 wieder geöffnet beziehungsweise zurückgebaut? Wann wird das mit OM 7948/2026 beauftragte Gutachten vorgelegt?
- Welcher betreute Taubenschlag in unmittelbarer Nähe könnte die Tiere aufnehmen und wie können ausreichende Kapazitäten sowie der dauerhafte Betrieb gesichert werden?
Das Gesamtkonzept ist dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor einer Umsetzung vorzustellen.
Begründung
Ein städtischer Mitarbeiter hat in einer internen Sitzung dem Ortsbeirat eine Maßnahme der Stadt Essen als angebliches Best-Practice-Projekt vorgestellt. Hierbei handelt es sich um den 200 Meter langen Bernetunnel in Essen. Die Maßnahme hatte den Hintergrund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Funktionalität des Bauwerks (Vorlage 0434/2025). Auf der Frankenallee ist jedoch nach unserer Kenntnis noch keine Einschränkung der Verkehrssicherheit und der Funktionalität des Bauwerks festgestellt worden. Auch steht keine Sanierung an. Daher ist das Best-Practice-Beispiel mit der Sachlage an der Frankenallee gar nicht vergleichbar.
Der Magistrat hatte bisher aufgrund von Kosten und Rechtsunsicherheiten eine Vergrämung auf der Nordseite der S-Bahn-Haltestelle abgelehnt. Die Kosten wurden gemäß ST 1576/25 auf 500.000 Euro geschätzt. Die Idee der Vollvergrämung mit Umsiedlung der Tauben würde noch erheblich teurer werden. Denn, anders als beim Projekt der Stadt Essen, werden die Kosten nicht von einem sowieso notwendigen Sanierungsprojekt getragen. Ein Betrag in Richtung von rund einer Million Euro kann nicht aus der "Portokasse" finanziert werden, sondern muss haushalterisch eingeplant werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Jahr 2024 bestätigt, dass das Einfangen von Stadttauben ohne Ausnahmegenehmigung nicht zulässig ist (Urteil vom 23.04.2024 - 6 K 2882/21). Eine Ausnahmegenehmigung müsste als Grundlage "erhebliche Schäden" vorweisen können. Ein vollgeschissener Mantel ist jedoch nach dem Gesetz eindeutig kein "erheblicher Schaden ". Es ist nach der Rechtslage ausgeschlossen, dass die Stabsstelle für eine Einfangaktion von rund 200 Tieren eine Genehmigung erteilt bekommt. Mit dem Wissen um die bestehende Rechtslage wäre es völlig unseriös, wenn der Ortsbeirat einer vermutlich rechtswidrigen Fangaktion zustimmen würde.
Im Oktober 2025 wurde die Vergrämung an der Südseite der Galluswarte teilweise entfernt. Immer wieder waren Tauben hinter die Netze gelangt, weil die Netzte aufgrund des sich bewegenden Stahlbauwerks porös wurden und sich aufgrund der Spannung schließlich große Löcher ergaben. Die Stadt hatte daraufhin beschlossen, nicht mehr in der bisherigen Form mit Netzen zu arbeiten. Es verwundert, dass die Stabsstelle Sauberes Frankfurt nun doch wieder an der Galluswarte mit Netzen arbeiten will.
Bevor der Ortsbeirat auf Anregung der Stabsstelle Sauberes Frankfurt einen Antrag zur Umsetzung einer Vollvergrämung verabschiedet, sollte er umfangreich informiert werden und es sollten alle Ämter eingebunden sein. Auch sollten den Bürger*innen bei der Verabschiedung eines Antrags die vorhandenen Informationen zugänglich sein. Transparenz und Objektivität sind die Basis von demokratischen Entscheidungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2025OFOF 1587/1Haltestelle „Haus Gallus“ verlegen und endlich ein Taubenhaus errichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2025OMOM 6925An der Haltestelle „Haus Gallus“ endlich ein Taubenhaus errichtenDirektanregung
- 12. September 2025STST 1576An der Haltestelle „Haus Gallus" endlich ein Taubenhaus errichtenStellungnahme
- 9. Dezember 2025OFOF 1821/1Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2026OFOF 1856/1Taubenvergrämung Galluswarte instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026OMOM 7948Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenDirektanregung
- 27. März 2026STST 614Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenStellungnahme
- 30. August 2026Sie sind hierOFOF 125/1Vollvergrämung an der „Galluswarte“: Recht, Kosten und Umsetzbarkeit klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); Volt (= Enthaltung)