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Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main behandelt in diesem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen. Der Magistrat hebt hervor, dass Abschiebungen in der alleinigen Verantwortung des Regierungspräsidiums Darmstadt liegen und die Stadt Frankfurt keine Möglichkeit hat, diese zu untersagen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2025NRNR 1315Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindernSTVV-Antrag · Linke
  2. 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 442Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 15.01.2026
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 41 · 22.01.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 41 · 26.01.2026
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 27 · 16.02.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7074,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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