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Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

Vorlagentyp: NRLINKE
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt Frankfurt Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien aus städtischen Institutionen untersagt. Dies geschieht, um das Kindeswohl zu schützen, nachdem in der Vergangenheit Abschiebungen in problematischen Situationen durchgeführt wurden. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Handhabung von Abschiebungen und ein Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Festnahmen und Abschiebungen aus städtischen Institutionen, wie z.B. Schulen oder Kitas, sowie aus regulären Amts- und Beratungsterminen bei der Verwaltung in Frankfurt sind untersagt.
  2. Der Schutz des Kindeswohls wird prioritär behandelt. Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind ausdrücklich untersagt. Die Stadt Frankfurt erstellt dazu eine Leitlinie zu Kindeswohlaspekten nach Kölner Vorbild.
  3. Darüber hinaus wird eine quartalsweise Transparenzstatistik zu Abschiebungen inklusive demografischer Daten für die Stadt Frankfurt erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Begründung

In den Osterferien 2025 wurde eine vierköpfige afghanische Familie - darunter zwei Schüler aus der Johanna-Tesch-Schule - ohne Vorankündigung nach Indien abgeschoben. Die Familie mit den beiden Schülern Gunit und Angad im Alter von 12 und 15 Jahren ging am 16.04.2025 zu einem vermeintlichen Routinetermin zur Ausländerbehörde. Anstatt jedoch eine Verlängerung ihrer Duldung zu erhalten, wurden sie unangekündigt von Polizeibeamt*innen abgeführt, in ein Flugzeug gesetzt und nach Indien abgeschoben. Der Schutz des Kindeswohls wurde hier mit Füßen getreten. Dieses Beispiel ist jedoch leider kein Einzelfall, denn Abschiebungen nehmen bundesweit immer weiter zu. Es häufen sich Berichte über unangekündigte Abschiebungen, beispielsweise aus Krankenhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen oder Notunterkünften. Die Stadt Frankfurt muss Sorge dafür tragen, dass Abschiebungen aus städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kitas und Behörden künftig unterlassen werden. Es ist mit Menschenrechten unvereinbar, dass Kinder, die in Frankfurt zur Schule gehen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, wie Kriminelle behandelt und durch eine Abschiebung traumatisiert werden. Es braucht zudem eine fundierte Datengrundlage, um staatliches Handeln transparent und kontrollierbar zu machen sowie die Dimension von Abschiebungen zu dokumentieren. Nur mithilfe verlässlicher Daten, können Missstände sichtbar gemacht werden. Städte wie Köln gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran, führen regelmäßige, öffentlich einsehbare Statistiken zu Abschiebungen und haben Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls erarbeitet. Eine verlässliche Datengrundlage zu Abschiebungen ist essenziell, um politische Entscheidungen transparent, menschenrechtskonform und auf Basis überprüfbarer Fakten treffen und bewerten zu können. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien sind abzulehnen, da sie das Kindeswohl gefährden und grundlegende Rechte wie Schutz, Bildung und eine sichere Entwicklung verletzen. Besonders schutzbedürftige junge Menschen dürfen nicht den Folgen staatlicher Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Lebensperspektiven massiv beeinträchtigen. Die damit verbundene Entwurzelung und der Entzug der Lebensperspektive sind mit den Werten einer weltoffenen Stadt wie Frankfurt unvereinbar. Sie muss daher ihren Ermessensraum für Bleiberecht nutzen und Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen konsequent unterbinden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2025Sie sind hier
    NRNR 1315Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
    STVV-Antrag · Linke
  2. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 442Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 04.09.2025
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 38 · 11.09.2025
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPAfDFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (Ablehnung)ÖkoLinX-ELF (Annahme)Stadtv. Yilmaz (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 38 · 15.09.2025
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)Stadtv. Bäppler-Wolf (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 25 · 15.09.2025
TO I, TOP 1
Beraten
Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 6472,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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