Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, Sportvereine finanziell zu unterstützen, um bauliche Maßnahmen an deren Sportstätten zu ermöglichen. Dies soll die Attraktivität der Sportstätten erhöhen und einen reibungslosen Sportbetrieb sicherstellen. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem die Anschaffung eines Sanitärcontainers und die brandschutztechnische Ertüchtigung von Vereinsgebäuden.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 182.393,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 169.385,00 € zur Verfügung. Die Deckung im konsumtiven Bereich in Höhe von 13.008,00 € erfolgt aus dem Budget des Dezernat I.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 646,30 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 113,10 € p. a. zu rechnen ist. Für die Umwandlung der Kegelbahn in eine Trainingsfläche bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. betragen die Aufwendungen für Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 7.822,95 € p. a. und die kalkulatorische Verzinsung 1.369,02 € p. a. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Der Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beabsichtigt die Anschaffung eines Sanitärcontainers im Bereich der Hockeyplätze, um die Wege zu den Toiletten für die Hockeyspielenden zu verkürzen.
Im Vereinsgebäude des Frankfurter Turnverein 1860 müssen einzelne Wände brandschutztechnisch ertüchtigt werden, da diese zu dünn und nicht feuerbeständig sind.
Die alte Kegelbahn bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. wurde ausgebaut und der Boden für eine Nutzung als Trainingsfläche hergerichtet. In einem zweiten Bauabschnitt sollen die elektrischen Installationen, die Lüftungstechnik sowie die Sanitärräume erneuert werden.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Durch die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. wird vor allem für die Kinder und Jugendlichen der Hockeyabteilung ein kurzer und sicherer Weg zu den Toiletten geschaffen.
Die nicht feuerbeständigen Wände im Vereinsgebäude des Frankfurter Turnverein 1860 werden zurückgebaut und durch Trockenbauwände in Brandschutzqualität ersetzt.
Mit der Neugestaltung einer modernen Licht- und Beleuchtungstechnik werden die Anforderungen eines multifunktionalen Sportraums erfüllt. Durch ein außenliegendes Wärmepumpensystem wird die Klimatechnik zukünftig für eine ausreichende Luftqualität sorgen. Im Sanitärbereich wird jeweils ein Toilettenabteil für Frauen und Männer sowie eine Pissoir-Kabine errichtet. Zudem werden die Zu- und Abflussrohre ausgetauscht.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligungkann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zurVerfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.01.2026 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)