Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung…
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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die anstehenden Mietverhandlungen und die Anpassungen im Infrastrukturvertrag für die städtischen Flächen des Nordwestzentrums. Die geplanten Änderungen sollen den dringenden Bedarf an neuen Schulstandorten in Frankfurt decken.
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Berliner Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.05.2026.
- Umsetzung der Maßnahmen für Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße und Bahnhofsviertel vorlegen04.05.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter Süden27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kampagne Dezernat V23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Berliner Straße per E-MailBericht
Zu den Ziffern 2 a), b) und c): des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a)
Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten
Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue
Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen.
b)
Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten:
- Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche
Verlängerung,
- Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende.
- Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036.
- Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche
Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der
Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028.
Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen:
- Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die
Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und
Immobilien verhandelt.
- Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als
Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt.
Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für
das Gymnasium Süd entwickelt.
- Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die
Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter
zurückgegeben.
c)
Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von
Umbaumaßnahmen nicht vereinbart.
Zu Ziffer 3
des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer
weiterführenden Schule umgebaut werden.
Zu Ziffer 4: Der Magistrat - hier das Amt für Bau und Immobilien - führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2017MM 163Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag; Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsvortrag
- 9. November 2017NRNR 444Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 26. März 2018BB 101Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
- 9. Februar 2024BB 66Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 433 WochenBB 466Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF