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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung…

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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße

Vorlagentyp: B
433 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die anstehenden Mietverhandlungen und die Anpassungen im Infrastrukturvertrag für die städtischen Flächen des Nordwestzentrums. Die geplanten Änderungen sollen den dringenden Bedarf an neuen Schulstandorten in Frankfurt decken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Zu den Ziffern 2 a), b) und c): des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a)

Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten

Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue

Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen.

b)

Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten:

  • Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche

Verlängerung,

  • Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende.
  • Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036.
  • Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche

Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der

Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028.

Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen:

  • Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die

Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und

Immobilien verhandelt.

  • Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als

Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt.

Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für

das Gymnasium Süd entwickelt.

  • Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die

Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter

zurückgegeben.

c)

Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von

Umbaumaßnahmen nicht vereinbart.

Zu Ziffer 3

des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer

weiterführenden Schule umgebaut werden.

Zu Ziffer 4: Der Magistrat - hier das Amt für Bau und Immobilien - führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2017MM 163Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag; Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsvortrag
  2. 9. November 2017NRNR 444Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 26. März 2018BB 101Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
  4. 9. Februar 2024BB 66Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
  5. 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 433 Wochen
    BB 466Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO I, TOP 71
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 73
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 36
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 466 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 73
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 75
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

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